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Titel s'Blättle Nr. 50 - Do, 10. Dezember 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

RATHAUS SPRECHSTUNDE

RATHAUS SPRECHSTUNDE BÜRGERMEISTER Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter 05523 5986 für eine Sprechstunde mit Bürgermeister Christian Loacker. RATHAUS ERSTE UNENTGELT- LICHE ANWALTLICHE RECHTSAUSKUNFT Am Dienstag, 15. Dezember 2020, von 16.30 bis 18.30 Uhr, steht der Götzner Rechtsanwalt Dr. Robert Mayer im Rathaus, Besprechungszimmer Nr. 26 (Erdgeschoss), für eine erste anwaltliche Rechtsauskunft unentgeltlich zur Verfügung. Voranmeldungen sind erbeten unter Telefon 05523 59860 bei Karl-Heinz Ritter. RATHAUS GÖTZNER NOTAR HÄLT AMTSSTUNDEN IM RATHAUS Für die erste unentgeltliche Rechtsauskunft steht Ihnen der Götzner Notar Mag. Thomas Huf, LL.M. am Mittwoch, 16. Dezember, von 16.30 bis 18.30 Uhr, im Rathaus, Besprechungszimmer Nr. 26 (Erdgeschoss), zur Verfügung. Bitte um Voranmeldung bei Karl- Heinz Ritter, T 05523 59860. RATHAUS 3. ÖFFENTLICHE SITZUNG DER GEMEINDEVERTRETUNG Auszug aus der am Montag, dem 23. 11. 2020, im Sitzungszimmer der Kulturbühne AMBACH abgehaltenen 3. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. Erledigung: Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgte und konstatiert die Beschlussfähigkeit gemäß § 43 Gemeindegesetz. Vor Eingang in die Tagesordnung erklärt der Bürgermeister, dass der Tages ordnungspunkt 4 abgesetzt wird, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. 1. Berichte des Bürgermeisters 1.1. Gemeindevorstand Im Gemeindevorstand vom 5. 11. 2020 wurden neben der Behandlung von Grundteilungsgenehmigungen die Winterdiensttarife festgesetzt und Förderansuchen diskutiert. Unter anderem wurde eine Förderung für weitergehende archäologische Grabungen bei der Ruine Neumontfort genehmigt. Auf Nachfrage von GV Andrea Buri erklärt der Bürgermeister, dass Vereine, die in der Covid-Zeit die Kulturbühne für Veranstaltungen, die aus Abstandsgründen nicht an einem anderen Ort stattfinden können, die Kulturbühne mietfrei benutzen können. Dies immer nach Maßgabe der Verfügbarkeit. 2. Berichte aus der Region 2.1. Vollversammlung der Region amKumma Der Bürgermeister berichtet über die vor der Sitzung abgehaltene Vollversammlung der Region amKumma. Unter anderem wurden die Gremien neu gewählt. BM Christian Loacker fungiert weiterhin als Obmann, der Koblacher Bürgermeister Gerd Hölzl bleibt sein Stellvertreter. Weiters wurde der Rechnungsabschluss für das Jahr 2019 einstimmig genehmigt. Außer dem stand der Voranschlag für das Jahr 2021 auf dem Programm. Schwerpunkte werden die regionalen Räumlichen Entwicklungspläne und die Radschnellverbindung ins Vorderland sein. Das Budget wurde einstimmig genehmigt. 3. Nachbesetzung Grundverkehrs-Ortskommission Auf Antrag des Bürgermeisters soll die Grundverkehrsortskommission, bis zu einer allfälligen Übernahme der Zuständigkeit durch die Grundverkehrslandeskommission, wie folgt besetzt werden: Stefan Lampert - Ersatz: Elmar Weißenbach Veronika Böckle - Ersatz: Lothar Mittelberger Josef Loacker - Ersatz: Mathias Rieder Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig zu. 4. Stromlieferungsvertrag – Neuvergabe Wurde vor Eingang in die Tagesordnung abgesetzt. 5. Bebauungsstudie Bulitta – Am Hof; Baugrundlagenbestimmung auf Basis von § 3 Abs 2 Vorarlberger Baugesetz Der Vorsitzende des Bau- und Raumplanungsausschusses erläutert den Tagesordnungspunkt anhand diverser Lagepläne. Die Thematik wurde im Jahr 2017 durch einen Bauantrag für ein größeres Projekt angestoßen. Da es sich um ein sehr sensibles Gebiet – hinsichtlich verfügbaren Flächen, Erschließung und Sichtbarkeit – handelt, wurde eine Bausperre erlassen, um Grundlagen für eine künftige Bebauung zu erarbeiten. In der Zwischenzeit haben Gespräche mit Anrainern und Eigentümer stattgefunden. Außerdem wurden Raumplaner und Verkehrsplaner für das 9 ha Bauland umfassende Gebiet zu Rate gezogen. Einige Grundstücke verfügen derzeit über keine Zufahrten. 60 % der gewidmeten Flächen sind derzeit nicht bebaut. Die unbebauten Flächen sind außerdem sehr groß und kommen daher auch für eine Verbauung mit großen Gebäuden in Frage. Dies verschärft die Erschließungsthematik. 28 s’Blättle KW50 Donnerstag 10. Dezember 2020

Mittlerweile wurde eine Bebauungsstudie erarbeitet. So werden Dachform, Ausrichtung, Gebäudelängen und weitere Parameter definiert. Das Gebiet wurde in zwei Kerngebiete eingeteilt. Im ersten Gebiet soll von Eigen tümerseite bereits in den nächsten zwei Jahren etwas geplant werden. Aufgrund der Gemengelage wurde das Instrument der Baugrundlagenbestimmung als am vernünftigsten erachtet. So ist die Gemeinde als Behörde von Anfang an im Boot. Dies ist auch ein Vorteil für die Bauwerber, da von Anfang geklärt ist, welches Projekt möglich ist. Der Bürgermeister erklärt, dass es sich um einen sehr intensiven Prozess gehandelt habe. So seien viele Einzelgespräche mit Fachplanern und Eigentümern geführt worden, die teils stark widersprechende Interessen zu Tage gebracht hätten. Es konnte nun aber ein sehr gutes Instrument erarbeitet werden, das eine gute Entwicklung ermöglicht. Die Widmung ist vor vielen Jahren erfolgt, damit müsse man nun leben und eine Nutzung im geordneten Rahmen möglich machen. Wichtig seien auch Richtwerte für Baunutzungszahlen, Dachund Gebäudeform. Nach intensiver Behandlung im Bauausschuss wurde auf ein weiteres Thema großer Wert gelegt. Im Zuge der Erschließung soll auch eine Notverbindung zum Götznerberg für den Fall der Unpassierbarkeit der Straße geschaffen werden. Diese durchgängige Verbindung ist eine Voraussetzung für die Übernahme von derzeit privaten Erschließungen in das öffentliche Gut. GV Christof Steininger erachtet die verpflichtenden Baugrundlagen ebenfalls als guten Mechanismus um geregelter vorgehen zu können. Er hoffe, dass die Empfehlungen durchgeführt werden können. Weiters sei für ihn schwer verständlich, dass der Wasserbehälter am Hof nur über eine Privatstraße erreichbar sei. Der Bürgermeister konkretisiert, dass die Erschließung der Gebiete über drei verschiedene Straßen erfolgen soll. Der Bürgermeister beantragt auf Empfehlung des Bau- und Raumplanungsausschusses folgenden Beschluss zu fassen: „Auf Grundlage der Bebauungsstudie Bulitta-Am Hof der Firma stadtland in Bregenz vom 12.11.2020, Zahl g031.3-1/2017-1-12, wird verordnet, dass vor jeder Einbringung eines Bauantrages für Bauvorhaben gemäß § 18 Vorarlberger Baugesetz im betreffenden Ortsgebiet der vorgenannten Bebauungsstudie Bulitta-Am Hof ein Antrag auf Baugrundlagenbestimmung gemäß § 3 Abs 1 Vorarlberger Baugesetz gestellt werden muss.“ Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag einstimmig zu. 6. Bildung einer Arbeitsgruppe „Digitalisierung“ – Antrag der NEOS-Fraktion gemäß § 41 Abs. 2 GG Bernd Frankenhauser präsentiert den Antrag der NEOS-Fraktion. Es soll eine Arbeits- bzw. Steuerungsgruppe für die Digitalisierung in Götzis eingerichtet werden. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und dem damit einhergehenden Wandel der Gesellschaft sei es nötig zu reagieren. Vorteile könnten Standortvorteile für die Gemeinde bzw. die Region sein. Aufgaben sollen Bedarfsermittlung, Projektinitiierungen sowie die Umsetzung bzw. Begleitung von Projekten sein, außerdem nachlaufend auch eine Evaluierung der Ergebnisse. Jede Fraktion soll ein Mitglied stellen. Weiters der Gemeindesekretär sowie die IT am Kumma. Nach Bedarf sollen externe Experten hinzugezogen werden. Weiters sollen Themen wie Homepage der Gemeinde, Live-Streams von Sitzungen angegangen werden. Außerdem sollen Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger definiert und umgesetzt werden. Auch infrastrukturell sollen Themen angegangen werden. Neben Breitbandausbau und Koordination von privaten Maßnahmen sollen auch allgemeine Dienstleistungen wie ein erweitertes öffentliches WLAN konzipiert werden. GR Manfred Böhmwalder regt an, dass das Ziel genauer definiert werden sollte um zielorientiert arbeiten zu können. Außerdem schlägt er vor, dass nicht unbedingt ein Fraktionsmitglied, sondern auch eine externe Person von den Fraktionen nominiert werden kann. GR Thomas Ender betont die Wichtigkeit der Infrastruktur als Basis, die verbessert werden müsse. Es brauche eine klare Strategie für den 5G-Ausbau in Götzis. Ganz wichtig wäre es, die Sitzung der Gemeindevertretung übertragen zu können. Ein Ansatz wäre es Nutzer mit täglichen Problemen einzuladen. Die Arbeitsgruppe sollte schnell gestartet werden. Man kann sie später auch in die richtige Richtung steuern. GV Martin Hämmerle warnt davor, dass man ohne klaren Auftrag vom Hundertsten ins Tausendste komme. Der Auftrag ist zu wenig genau definiert. GV Michele Feigl spricht sich für eine klare Priorisierung der Aufgaben durch die Gruppe aus. GV Bernd Frankenhauser betont, dass es eine Strategie für die Digitalisierung in Götzis brauche. Das sei der erste Punkt für die Gruppe. Auch eine Bestandsaufnahme sei nötig. Ziel des Ausschusses sei klassisches Projektmanagement, Ziel die einfache Bedienbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger. Auch GR Christoph Längle fehlt der klare Auftrag. GR Thomas Ender schlägt vor, die Potentiale zu erheben, einen Projektplan zu erstellen und Meilensteine in der Gemeindevertretung absegnen zu lassen. Der Bürgermeister sieht eine differenzierte Situation in der es für manche Fragen, wie der Übertragung von Sitzungen, schnelle Lösungen brauche, die auch ohne großen Aufwand zu realisieren wären und strukturelle Fragen, die auch Zeit benötigen. Es wäre der Ist-Zustand und das Potential zu erheben und eine Aufgabe zu definieren, das Ergebnis könnte man für die Zustimmung in die Gemeindevertretung zurückspielen. Der Bürgermeister bringt folgenden Antrag zu Abstimmung, der einstimmig angenommen wird: „Die Gemeindevertretung beschließt die Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Digitalisierung“ mit dem Auftrag einer Bestandserhebung sowie einer Potentialanalyse. Außerdem ist ein Projektauftrag zu erarbeiten, der von der Gemeindevertretung behandelt wird.“ ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW50 Donnerstag 10. Dezember 2020 29

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