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s'Blättle Nr. 7 - Do, 17. Februar 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

Wie ist es anders

Wie ist es anders erklärbar, dass es, trotz einer Zusage durch BGM Hölzl, zu keinen Vorbesprechungen vor der Erstellung des Budgets gekommen ist und im zuständigen Finanzausschuss dann um einzelne Posten des Voranschlages „gestritten“ werden darf, das große Ganze aber auf eine Lösung wartet. Zum vorliegenden Voranschlag Die laufenden Einnahmen liegen knapp über den laufenden Ausgaben. Das ist soweit nicht großartig, derzeit aber immerhin gut! Wir haben jedoch keinen Puffer für zusätzliche kleine oder mittlere Investitionen und dadurch weniger gestalterischen Spielraum. Unter einem ausgeglichenen Haushalt versteht der normale Bürger, dass mit den laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben beglichen und die Schulden abgezahlt werden können. Das erreichen wir derzeit leider nicht. Noch sind die Schuldenzinsen und die fälligen Tilgungen überschaubar, aber nach Fertigstellung der Sportanlage Lohma werden andere Beträge nötig und es wird sich ein größeres Loch auftun. Die Sportanlage wird zudem sicher teurer als erwartet, und die Entwicklung bei den Einnahmen durch die Kommunalsteuer lässt auch nicht wirklich großen Jubel aufkommen. Die Aufwendungen für das Haus Koblach können durch höhere Landesbeiträge etwas abgefedert werden. Es bleibt aber die ungerechte Situation, dass Bau- oder Mietkosten immer alleine von der Betreibergemeinde zu stemmen sind und nicht auf andere Gemeinden, die ebenfalls Bewohner stellen, zumindest zum Teil abgewälzt werden können. Daraus ergibt sich aus unserer Sicht zumindest mittelfristig ein Handlungsbedarf, um das Budget auf bessere Beine zu stellen. Der Schuldendienst, die laufenden Ausgaben plus Ausgaben aus der einmaligen Gebarung müssen durch laufende Einnahmen gedeckt werden können. Wir müssen deshalb die laufenden Kosten analysieren und den Mut haben, daraus auch die richtigen Konsequenzen zu ziehen, auch wenn es da und dort nicht friktionsfrei abgehen wird. Unsere Forderungen zum Budget waren daher a) das Vereinbaren von Zielen, die in den nächsten Jahren anhand von Kennzahlen erreicht werden sollen, und b) in Zukunft Vorbesprechungen vor jeder Budgeterstellung zur Klärung der wichtigsten Eckpunkte, auf Grund derer das Budget dann erstellt werden kann. Unsere Fraktion begrüßt es sehr, dass mit einem professionellen Blick von außen die Gemeindegebarung durchleuchtet werden soll. Wir erwarten uns davon einiges, wenn zugelassen wird, dass ohne Tabus auf den Betrieb „Gemeinde“ geschaut werden darf. Wir müssen aber auch die Mitarbeiter der Gemeinde wesentlich in die Beratungen einbeziehen. Dann können daraus die richtigen Schlüsse gezogen und Entscheidungen getroffen werden. BGM Hölzl hat uns die Umsetzung unserer Forderungen zugesagt. Damit ist ein gemeinsamer Weg für die Bemühungen zur Verbesserung der budgetären Situation möglich. Die Fraktion DIE GRÜNEN KOBLACH kann daher ja zu der gemeinsamen Entwicklung und zum vorliegenden Voranschlag sagen.“ In einer kurzen Debatte zum Budget der Gemeinde wird die Heranziehung eines externen, unabhängigen Finanzberaters als positiv erachtet. Auch andere Gemeinden nehmen solche Dienste in Anspruch. Wie der Bürgermeister ausführt, soll im Rahmen des nächsten Strategieworkshops im Herbst 2022 auch eine Reihung der angedachten Projekte, gemeinsam mit den Ausschussobleuten, gemacht werden. Der Finanzierungs- und Ergebnishaushalt muss für die Zukunft ausgeglichen gestaltet werden können. Besteht Handlungsbedarf, wie zuletzt in Grundstücksangelegenheiten, sind Prioritäten zu setzen und außertourliche Finanzierungen und Ausgaben in Kauf zu nehmen. Dennoch soll der Bürger finanziell nicht mit dem Tagesgeschäft belastet werden. Der Voranschlag 2022 ist kein Sparbudget, sehr wohl aber ein ausgeglichenes Budget. GR Alexander Wilhelm (GILT) dankt dem Bürgermeister für die Auskünfte zum Budget 2022. Er erwähnt u.a. den Ansatz für ein Bildungskonzept, das es gemeinsam zu erarbeiten gilt. Gerne stellt sich seine Fraktion zur Mitarbeit auch für andere Themen zur Verfügung. GILT wird dem Voranschlag 2022 zustimmen. Auf Antrag des Bürgermeisters wird der Voranschlag 2022 der Gemeinde Koblach wie folgt einstimmig beschlossen: Finanzierungsvoranschlag: Gesamteinzahlungen (Einnahmen) € 15.050.300,00, Gesamtauszahlungen (Ausgaben) € 15.100.600,00, somit mit einem Abgang von € 50.300,00. Ergebnisvoranschlag: Gesamteinnahmen € 11.716.900,00, Gesamtausgaben € 12.128.500,00, somit mit einem Abgang von € 411.600,00. Die Finanzkraft der Gemeinde Koblach wird für das Jahr 2022 mit € 5.981.600,00 festgestellt. 3. Gemeinde Koblach Immobilienverwaltungs GmbH und Co KG – Budget 2022 GR Judith Ritter-Österle legt den Budgetentwurf der GIG mit Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von € 455.700,00 vor. Der Ausgleich erfolgt durch eine Gesellschaftereinlage in Höhe von € 138.600,00. Der Gesamtschuldenstand der GIG beträgt zum Ende des Jahres 2022 voraussichtlich € 3.069.000,00. Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 24.1.2022 dem Budgetentwurf 2022 der GIG einstimmig zugestimmt und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen. Auf Antrag des Bürgermeisters wird das Budget 2022 der Gemeinde Koblach Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG in der vorgelegten Form, mit Ausgaben und Einnahmen von jeweils € 455.700,00, einstimmig beschlossen. 40 s’Blättle KW07 Donnerstag 17. Februar 2022

4. Gruppenwasserversorgung – Satzungsänderung Der Bürgermeister präsentiert die von der Mitgliederversammlung der Gruppenwasserversorgung Vorderland in der Sitzung am 14.12.2021 einstimmig beschlossenen Satzungsänderungen. Dies sind insbesondere: • Verkürzung der Ladungsfrist von zwei auf eine Woche (Mitgliederversammlung) • Erhöhung der Vergabesumme beim Obmann auf bis zu € 10.000,00 • Erhöhung der Vergabesumme beim Vorstand auf bis zu € 60.000,00 • Erhöhung der Vergabesumme bei der Mitgliederversammlung auf über € 60.000,00 Die Satzungsänderungen sind von den Gemeindevertretungen aller 4 Verbandsgemeinden (Klaus, Koblach, Röthis und Weiler) zu beschließen. Anschließend sind die Änderungen dem Land zur Genehmigung vorzulegen. Die aktuelle Satzung des Wasserverbandes stammt aus dem Jahr 1992 und wurde gemäß Beschluss der Mietgliederversammlung am 4.7.2005 an die WRG-Novelle 1999 angepasst. Der Satzungsänderung der Gruppenwasserversorgung Vorderland wird, wie von der Mitgliederversammlung des Wasserverbandes am 14.12.2021 einstimmig beschlossen, in der vorgelegten Form einstimmig zugestimmt. SERVICE 5. Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages Zu den Gesetzesbeschlüssen des Vorarlberger Landtages am 16.12.2021 betreffend die Änderungen des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes und des Starkstromwegegesetzes wird einstimmig keine Volksabstimmung verlangt. 6. Genehmigung der Niederschrift über die 10. öffentliche Sitzung am 20.12.2021 Gegen die Abfassung der Niederschrift wird kein Einwand erhoben. Sie gilt somit als genehmigt. FÜR JUNG UND ÄLTER . . . RUND UMMA KUMMA Ein schöner Tag beginnt mit einem gemütlichen Frühstück. 7. Allfälliges Bgm. Gerd Hölzl erläutert, wie politisches Engagement in Koblach aus seiner Sicht funktionieren soll. Für die Gemeinde wichtige Themen sollen in den zuständigen Gremien bearbeitet werden (Ausschüsse, Vorstand), allenfalls mit externer Begleitung. Auch Gemeindeangestellte sind mit einzubinden, die die Beschlüsse letztlich umzusetzen haben. Oberstes Gremium ist die Gemeindevertretung. Natürlich ist es nicht möglich, komplexe Themen in einer Runde mit 24 Personen in der Tiefe zu diskutieren. Die Entscheidungen werden, wie beschrieben, vorbereitet. Die Gemeindevertretung ist eine politische Bühne. Parteipolitik hat in Koblach Einzug gehalten. Dieser Umstand darf aber die Sachpolitik nicht in den Hintergrund rücken. Ich lade alle Mandatare ein, sich bei der notwendigen Aufarbeitung dieser Themen einzubringen. Wenn es Unklarheiten, Fragen oder Erklärungsbedarf gibt, bitte um Kontaktnahme mit den Gemeindeangestellten, den Ausschussobleuten oder letztendlich mit mir. Missbrauchen wir die politische Bühne der Gemeindevertretung nicht für Diskussionen, die Koblach nicht weiterbringen. Behalten wir die Sachpolitik im Vordergrund. Dafür sind wir von den Koblacherinnen und Koblachern gewählt. Das ist unsere Aufgabe, auch wenn es ab und zu schwierig ist, persönliche Befindlichkeiten hintanzustellen. Ich freue mich auf die weitere, konstruktive Zusammenarbeit. GR Alexander Wilhelm merkt an, dass eine kritische Auseinandersetzung mit den Themen auch in der Gemeindevertretung möglich sein muss. Mehr Zeit für Entscheidungen soll eingeräumt werden. Auch muss nicht in jeder Sitzung sogleich eine Entscheidung beschlossen werden. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22.00 Uhr. Der Bürgermeister: Gerd Hölzl Freitag, den 25. Februar 2022, ab 9.00 Uhr im Restaurant DorfMitte Koblach (barrierefrei) • Kosten € 9,50 • 3G und FFP2 Maske ist Pflicht • Lichtbildausweis Anmeldungen bitte bis 23. Februar 2022 bei Leonie, T 0660 3784827 Wir freuen uns auf Euch! „Kobler helfand Kobler“ www.zkobla-dahoam.at ALLGEMEIN ALLGEMEIN HOHENEMS HOHENEMS GÖTZIS GÖTZIS ALTACH ALTACH KOBLACH KOBLACH MÄDER MÄDER s’Blättle KW07 Donnerstag 17. Februar 2022 41

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