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s'Blättle Nr. 51/52 - Do, 23. Dezember 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

Schützen Sie sich und

Schützen Sie sich und Ihre Nächsten und lassen Sie sich impfen! Die Gemeinde Altach lädt am Freitag, den 7. Jänner 2022, von 13.00 bis 16.00 Uhr, zum Impfen ohne Anmeldung ins Veranstaltungszentrum KOM. Die erste Auflage von Impfen ohne Anmeldung wurde gut angenommen. Aufgrund der nun verstärkt auftretenden Omikron-Variante organisiert die Gemeinde Altach erneut eine Möglichkeit zum Impfen ohne Anmeldung: • Eine Impfung schützt in den allermeisten Fällen vor schweren Krankheitsverläufen und mit hoher Sicherheit auch vor Long Covid Folgen (z.B. Konzentrationsschwäche, Wortfindungsstörungen, Geschmacksverlust, Ermüdungserscheinungen, Atembeschwerden, ...) • Mit der Impfung schützen Sie sich nicht nur selbst, sondern tragen gleichzeitig auch zur Entlastung der Krankenhäuser bei • Der dritte Stich (Booster-Impfung) erhöht Ihren Schutz hinsichtlich der neuen Omikron- Variante Nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie sich impfen. Jede Impfung zählt! Die Impfung richtet sich an Personen die den ersten, zweiten oder dritten Stich benötigen. Es kommt der Impfstoff von BioNTech Pfizer zum Einsatz. Impfen ohne Anmeldung Einfach mit der e-card, Lichtbildausweis und Impfpass vorbeikommen Freitag, 7. Jänner 2022, 13.00 bis 16.00 Uhr Veranstaltungszentrum KOM Kirchfeldstraße 1 6844 Altach Bgm. Markus Giesinger Dr. Ingrid Dünser Dr. Katharina Kopf Dr. Werner Feuerstein 44 s’Blättle KW51 Donnerstag 23. Dezember 2021

GEMEINDE GEMEINDEAMT GESCHLOSSEN Das Gemeindeamt Altach bleibt an Weihnachten, dem 24. Dezember und an Silvester, dem 31. Dezember 2021, geschlossen. Im Namen aller Mitarbeiter der Gemeinde wünscht Bürgermeister Markus Giesinger allen Altachern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familie, verbunden mit den besten Wünschen für das bevorstehende Jahr 2022. GEMEINDE RÜCKSICHTNAHME BEIM SILVESTERFEUERWERK Menschen, Tiere und auch die Umwelt sind in der Silvesternacht immer großen Belastungen ausgesetzt. Die Gemeinde Altach bittet deshalb beim Abfeuern von Raketen bzw. Silvesterkrachern zu erhöhter Rücksichtnahme und zur Einhaltung der vorgegebenen Zeiten. Das Ortsgebiet von Altach zwischen A 14, L203 und Witzgestraße wird von 21.00 Uhr am 31. Dezember bis 1.00 Uhr am 1. Jänner vom Verbot der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 ausgenommen. Die Ausnahme gilt nicht den Bereich um Kirche und Sozialzentrum, wie in der Grafik dargestellt. Die Verwendung von Feuerwerk ist in unmittelbarer Nähe von Gotteshäusern, Altersheimen, von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten wie insbesondere Tankstellen, ist verboten. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen nicht verwendet werden. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen Personen unter 16 Jahren nicht überlassen und von diesen weder besessen noch verwendet werden. Wir bitten Sie den Jahreswechsel möglichst ohne Feuerwerk zu gestalten. Sie tun damit der Umwelt, den Wild- und Haustieren, aber auch vielen Menschen einen Gefallen, die durch die Feinstaub- und Lärmentwicklung stark belastet werden. Dazu kommt, dass die Verletzungsgefahr nicht unerheblich ist und gerade jetzt eine zusätzliche Belastung für das Gesundheitspersonal vermieden werden sollte. Nehmen wir Rücksicht aufeinander und auf die Natur und verzichten auf Pyrotechnik. Vielen Dank und einen guten Rutsch in ein neues Jahr. s’Blättle KW51 Donnerstag 23. Dezember 2021 45 ALLGEMEIN ALLGEMEIN HOHENEMS HOHENEMS GÖTZIS GÖTZIS ALTACH ALTACH KOBLACH KOBLACH MÄDER MÄDER

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