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s'Blättle Nr. 51/52 - Do, 23. Dezember 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

GESUNDHEIT

GESUNDHEIT HOLIDAY-NINJA-PASS BRINGT PRAKTIKABLE LÖSUNG FÜR URLAUBSZEIT Auf große Zustimmung stößt in Vorarlberg die Einführung eines „Holiday-Ninja-Passes“ für in- und ausländische Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 12 bis 15 Jahren in der Urlaubszeit. „Es wurde eine praktikable Lösung gefunden, um die Testintensität in dieser Altersgruppe auch über die bevorstehenden Feiertage und die Ferienzeit auf einem hohen und so für alle Seiten sicheren Niveau zu halten“, betont Landesrat Christian Gantner. Für den Tourismus sei die Neuerung besonders wichtig, weil damit auch ohne vollständige Impfung bzw. einen Genesungsnachweis von Personen ab zwölf Jahren ein offiziell anerkannter 2G-Nachweis erbracht werden kann, führt der Landesrat aus. Wie bei der Regelung beim „Ninja- Pass“ zu Schulzeiten beträgt die Gültigkeitsdauer für Antigentests 48 Stunden und für PCR-Tests 72 Stunden. Nicht bzw. nicht vollständig geimpfte oder genesene Jugendliche im schulpflichtigen Alter von zwölf bis 15 Jahren aus dem In- und Ausland erhalten mit dem „Holiday-Ninja-Pass“ eine Ausnahmeregelung, da auch ohne vollständiger Impfung bzw. Genesungsnachweis nur mit negativen Testergebnissen ein offiziell anerkannter 2G-Nachweis in Österreich erbracht werden kann. Ausschlaggebend für die Gleichstellung mit einem 2G-Nachweis an sieben Tagen ist, dass während der ersten fünf Tage stets ein gültiges Testergebnis vorliegt. Durch die Durchführung dieser seriellen Testungen ist der „Holiday-Ninja-Pass“ auch am Tag sechs und sieben ohne weiteren Testnachweis gültig. Der Holiday-Ninja-Pass ist einem 2G-Nachweis in Österreich gleichgestellt, wenn: • von Tag eins bis Tag fünf stets ein gültiger negativer Testnachweis vorliegt; • grundsätzlich mindestens zwei Tests davon PCR-Tests sind; • alle offiziellen Testnachweise dem „Holiday-Ninja-Pass“ in Papierform oder digital angeschlossen sind und ein gültiger Lichtbildausweis mitgeführt wird. Der Sieben-Tages-Rhythmus ist flexibel, was bedeutet, dass die Testungsserie an jedem Wochentag begonnen werden kann. Kann im Einzelfall ein PCR-Test-Nachweis aufgrund einer nicht zeitgerechten Auswertung (länger als 24 Stunden) nicht vorgewiesen werden, ist stattdessen ausnahmsweise der Nachweis eines Antigentests zulässig (sofern dies glaubhaft gemacht werden kann). Das Dokument des „Holiday-Ninja- Passes“ sowie alle diesbezüglichen Informationen in Form von FAQs stehen auf der Webseite www.sicheregastfreundschaft.at zum Download bereit. Aktuelle Informationen zu den Vorarlberger Testmöglichkeiten sind unter www.vorarlberg.at/vorarlbergtestet abrufbar. Sie sind selbst betroffen oder betreuen einen Menschen mit Demenz und möchten mit einer erfahrenen Person über Ihre Situation sprechen? Gerne vermitteln wir eine Fachperson: Kontakt für die Region amKumma Alexandra Bereuter Sandra Simonitsch-Hernler Tel. 0664/88936102 E-Mail aktion.demenz@amkumma.at Kontakt für Hohenems Heidi Wenin Alina Koch Tel. 05576/73277-504 E-Mail servicestelle@hohenems.at Bitte geben Sie Ihren Wohnort und Ihre Telefonnummer an. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen einen Anruf zur Terminvereinbarung. 10 s’Blättle KW51/52 Donnerstag 23. Dezember 2021

GESUNDHEIT BOOSTER-IMPFTERMINE UNBEDINGT WAHRNEHMEN An alle noch Unschlüssigen sowie jene, die ihre Booster-Impfung noch nicht abgeholt haben, wendet sich Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher mit dem eindringlichen Appell, die vielfältigen Impfangebote in Vorarlberg in Anspruch zu nehmen. Auch weiterhin sind Corona-Immunisierungen in Impf- und Einkaufszentren möglich, verweist Rüscher auf das dichte Netz an Impfstandorten, das landesweit zur Verfügung steht. Die neue Coronavirus-Variante ist nach vorliegenden Informationen offenbar deutlich ansteckender als ihre Vorgänger. Außerdem kann sie Untersuchungen zufolge den Schutz vor Infektionen nach ein- oder zweimaliger Impfung teilweise umgehen. „Daten aus England zeigen jedoch, dass ein Impf-Booster zu 70 bis 75 Prozent vor symptomatischen Erkrankungen schützt,“ so Rüscher: „Damit bietet die Impfung weiter wirksamen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen“. Auffrischungsimpfung ab 12 Jahren bereits möglich Auf der Online-Plattform des Landes (www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft) können sich 12- bis 17-Jährige bereits seit dem Wochenende für eine dritte Impfung registrieren. Die Drittimpfung ist vom Nationalen Impfgremium ab dem sechsten Monat nach der Zweitimpfung empfohlen worden. Impftermine online vereinbaren Neben den anmeldefreien Impfangeboten sind selbstverständlich weiterhin auch Impfungen in Arztpraxen möglich, die sich einfach im Internet vereinbaren lassen. Arzt, Ort, Zeit und Impfstoff sind dabei frei wählbar. Über die kostenlose und freiwillige Corona- Schutzimpfung finden sich alle relevanten Informationen unter www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft! Wer keinen Internetzugang und keine E-Mail-Adresse besitzt, wird gebeten, sich an Familienangehörige oder Bekannte zu wenden, die behilflich sein Jetzt Mitglied werden! hauskrankenpflege-regional.at können. Wer auch diese Möglichkeit nicht hat, kann sich über die kostenlose Impf-Hotline 0800/201-361 telefonisch melden und erhält entsprechende Unterstützung. Nützliche Informationen rund ums Impfen sind auf den Seiten des Landes unter www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft erhältlich, darüber hinaus unter www.1450-vorarlberg.at sowie unter www.rund-ums-impfen.at! ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW51/52 Donnerstag 23. Dezember 2021 11

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