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s'Blättle Nr. 50 - Do, 16. Dezember 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

COVID-19: Die

COVID-19: Die wichtigsten Infos für Hohenems im Überblick Rathaus: Öffnungszeiten Die Stadtverwaltung ist seit Montag, dem 13. Dezember 2021, wieder vormittags von 8 bis 12 Uhr geöffnet; nachmittags nur nach telefonischer Terminvereinbarung. Es gilt die 2G-Regel und die FFP2-Maskenpflicht. Unaufschiebbare behördliche Wege können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (3G-Regel) wahrgenommen werden: Tel. 05576/7101-0. Städtische Hotline bei Fragen zu Covid-19: 05576/7101-1130 Allgemeine Telefonzentrale im Rathaus: 05576/7101-0 Allgemeine E-Mail-Anfragen: stadt@hohenems.at Impf- oder Genesenen-Zertifikate Ihr Impfzertifikat bzw. Genesenen-Zertifikat können Sie gerne nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Meldeamt abholen. Anmeldungen sind auch unter Tel. 05576/7101-1231 oder E-Mail meldeamt@hohenems. at möglich. Abholen müssen Sie das Zertifikat jedoch immer persönlich. Betreuungsangebot in Schulen und Kindergärten Der Präsenzunterricht und Kindergartenbetrieb findet bis Weihnachten weiterhin wie gewohnt statt. Weitere Infos unter: www.bmbwf.gv.at! Kunsteisbahn Die Hohenemser Kunsteisbahn ist seit Sonntag, dem 12. Dezember 2021, wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Es gilt die 2G-Regel und die FFP2-Maskenpflicht im Eingangsbereich und in den Umkleidekabinen. Informationen der Stadtärzte Bitte erscheinen Sie nie ohne telefonisch vereinbarten Termin in den Ordinationen. Nach telefonischer Absprache mit dem Hausarzt ist es möglich, dass Sie bei benötigten Medikamenten nicht erst das Rezept holen müssen, sondern sich nach Identifikation mit Ihrer SV-Nummer das Medikament direkt in der Wunschapotheke abholen können. Auch telefonische Krankmeldungen sind möglich. LKH Hohenems und Altersheime Bitte beachten Sie die jeweils aktuellen Informationen auf www.landeskrankenhaus.at und www.hohenems. senecura.at! Gottesdienste Alle Infos finden Sie unter www.kath-kirche-vorarlberg.at! Hygiene- und Eindämmungshinweise Beachten Sie hier die Informationen auf den folgenden Seiten: Sozialministerium: www.sozialministerium.at Gesundheitsberatung: Tel. 1450; weitere Infos auf www.vorarlberg.at/corona! Corona-Tests: Testmöglichkeit in den städtischen Ordinationen: Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt. In der Teststraße bei Dr. Hechenberger können PCR- und Antigentests durchgeführt werden: Montags bis freitags, 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr; www.oesterreich-testet.at! Kostenlose Tests: Das Land Vorarlberg bietet kostenlose Antigen- sowie PCR-Tests beim Herrenriedstadion an; täglich von 8 bis 13.30 und 14 bis 20 Uhr. Infos & Anmeldung: www.vorarlberg.at/coronatest! Corona-Schutzimpfung: Ist sowohl bei zahlreichen Hausärzten als auch in den Landesimpfstationen möglich. Anmeldung & Infos: www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft oder www.praxishechenberger.at! Öffentlicher Verkehr Alle Infos zu den aktuellen Fahrplänen finden Sie auf www.vmobil.at! Abfallinfo Die Grünmüllsammelstelle an der Rheinfähre ist geöffnet und über das kleine Seitentor zugänglich. Gelbe Säcke können von Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr, im Werkhof, Kernstockstraße 12, abgeholt werden. Öffentliche Bücherei Alle Infos unter www.hohenems.bvoe.at! Beachten Sie generell auch die folgenden Websites für weiterführende Informationen: • Für Österreich: www.sozialministerium.at • Für Vorarlberg: www.vorarlberg.at/corona • Für Hohenems: www.hohenems.at Stand: Dienstag, 14. Dezember 2021, 12 Uhr 10 s’Blättle KW50 Donnerstag 16. Dezember 2021

HOHENEMS RATHAUS STADTVERTRETUNG Am Dienstag, dem 21. Dezember 2021, um 19 Uhr findet die nächste öffentliche Sitzung der Stadtvertretung im Löwensaal statt. Zu Beginn der Sitzung haben die Bürger wiederum die Möglichkeit, ihre Fragen und Anliegen an die Stadtvertreter zu richten. Es gilt die 2G-Regel und FFP2-Maskenpflicht für Besucher. Die Sitzung wird auch via Livestream auf www.hohenems.at übertragen. SPRECHSTUNDE ÖFFENTLICHE SPRECHSTUNDE Am kommenden Mittwoch, dem 22. Dezember 2021, findet um 17 Uhr die nächste öffentliche Sprechstunde mit Stadtrat Bernhard Amann im Salomon-Sulzer-Saal, Schweizer Straße 21, statt. Amann ist Stadtrat für Soziales, sozialen Wohnbau, Pflege, Case- und Caremanagement sowie Integration. Er steht den Bürgern in diesen, aber auch in persönlichen Angelegenheiten gerne zur Verfügung. Die Stadtvertreter tagen erneut im Löwensaal. VERORDNUNG VERORDNUNG DES BÜRGERMEISTERS DER STADT HOHENEMS Betreffend Schuttannenstraße – Verbindungsweg zum Objekt Schuttannenstraße 18a Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge gemäß § 52 lit a Z 6c StVO In Anwendung der Bestimmungen des § 94c Abs 1 StVO iVm der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei (LGBl 30/1995), sowie des § 67 Abs 1 GG (LGBl 40/1985). Gemäß § 43 Abs 1 lit b Z 1 StVO wird verordnet: § 1 Maßnahme (1) Lenkern von Kraftfahrzeugen im Sinne des § 2 Abs 1 Z 1 KFG ist es verboten, den Verbindungsweg Corona-Regelungen • Für Sprechstundenbesucher gilt die „2G-Regel“. Sie müssen also genesen oder geimpft sein. • Der Wartebereich ist im Freien. • Weiters dürfen sich nicht mehr als vier Besucher gleichzeitig im Sitzungszimmer aufhalten. • Es gilt die FFP2-Maskenpflicht! StR. Bernhard Amann www.hohenems.at zwischen der Schuttannenstraße und dem Objekt Schuttannenstraße 18a („Wendelinshütte“) zu befahren. (2) Ausgenommen vom gegenständlichen Fahrverbot sind maximal jeweils vier Kraftfahrzeuge mit entsprechenden Berechtigungskarten von Mitgliedern folgender Institutionen: a) Österreichischer Alpenverein, Sektion Vorarlberg b) Österreichischer Bergrettungsdienst, Landesverband Vorarlberg c) Agrargemeinschaft Emser Alpen (3) Ebenfalls ausgenommen vom gegenständlichen Fahrverbot sind Dienstfahrzeuge der Stadt Hohenems, gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten sowie Kraftfahrzeuge des Österreichischen Bergrettungsdienstes, des Roten Kreuzes, der Feuerwehr und der Polizei. § 2 Kundmachung Diese Verordnung ist mittels Straßenverkehrszeichen gemäß § 52 lit a Z 6c („Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge“) samt Zusatztafel „ausgenommen Berechtigte laut Verordnung vom 26.11.2021“ kundzumachen und tritt gemäß § 44 Abs 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW50 Donnerstag 16. Dezember 2021 11

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