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s'Blättle Nr. 50 - Do, 16. Dezember 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

GESUNDHEIT MIT 2G:

GESUNDHEIT MIT 2G: VORARLBERG ÖFFNET FAST ALLES Der Corona-Gipfel im Bundeskanzleramt vom Mittwoch, dem 8. Dezember 2021, bringt ein regional unterschiedliches Vorgehen bei den Öffnungsschritten nach dem Lockdown- Ende. Vorarlberg hat seit Montag wie Tirol und das Burgenland sozusagen komplett für Geimpfte und Genesene geöffnet. Allerdings mit Schutzmaßnahmen und einer Sperrstunde um 23 Uhr, und mit Ausnahme von Nachtgastronomie und Aprés Ski. Das Ende des Lockdowns gilt allerdings nur für Geimpfte und Genesene. Vorarlberg, Tirol und Burgenland gehen am weitesten Vorarlberg gehört also zu den drei Bundesländern, die sich bei den Öffnungen am weitesten vorwagen und komplett durch alle Bereiche wie Handel, Gastronomie, Tourismus, körpernahe Dienstleister, Kultur und Sport für Geimpfte und Genesene öffnen; auch Schulen und der Jugendbereich gehören zu den Bereichen mit weiteren Öffnungen. Das heißt: In Vorarlberg können seit Sonntag bzw. Montag alle Bereiche aufsperren, die laut den bundesweiten „Mindeststandards“ erlaubt sind. Allerdings mit Einschränkungen und klaren Regeln – wie einer Maskenpflicht im Inneren und einer Sperrstunde um 23 Uhr, die vom Bund vorgegeben ist. Am Arbeitsort gilt weiterhin die 3G-Regel. „Jeder muss wissen, die Sache ist nicht vorbei“ Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner sagte nach den Beratungen im ORF-Interview, bei aller Freude über die kommenden Öffnungen, die er für richtig halte, müsse man sagen, dass die Pandemie nicht vorbei sei. „Es braucht eine gewisse Vorsicht“, so Wallner. Die Öffnungen müssten unter klaren Vorschriften stattfinden – Maskenpflicht, 2G einhalten, Sperrstunde, Obergrenze im Veranstaltungssektor. „Meine große Bitte ist, dass man das ernst nimmt. Wir können diese Öffnungen nur machen, wenn wir diese Regeln einhalten – ansonsten gibt es ein schlechtes Erwachen“, so Wallners Appell. „Jeder muss wissen, die Sache ist nicht vorbei“. Nachtgastro bleibt wohl auch über den Jahreswechsel zu Es sei ihm wichtig, alle Bereiche gleich zu behandeln und flächendeckend zu öffnen und nicht etwa zwischen Wirtschaft und Kultur zu unterscheiden, so Wallner. Ausgeklammert sei da allerdings die Nachtgastronomie und das Après Ski, das seien Bereiche, wo Experten zu mehr Vorsicht raten würden. Das gelte auch für die Sperrstunde um 23 Uhr. Die Regeln gelten laut Wallner vorläufig bis 10. Jänner 2022. Man werde auf Bundesebene vor Weihnachten die Maßnahmen noch einmal überprüfen. Gastronomie In der Gastronomie dürfen entweder maximal zehn Personen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder minderjährigen Kindern, gegenüber denen diese Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen, höchstens jedoch zehn minderjährige Kinder, an einem Tisch sitzen, oder Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Lockdown für Ungeimpfte wird fortgesetzt Ungeimpfte bleiben weiter im Lockdown. Krankenhäuser Der Schutz der Patienten und der Mitarbeitenden hat in den Vorarlberger Krankenhäusern oberste Priorität. Nachdem die Auslastung in den Spitälern noch immer hoch ist, treten mit 13. Dezember 2021 neue Zutrittsregeln in Kraft. • Patienten mit geplanten Terminen benötigen einen 3G-Nachweis und FFP2-Maske. • Notfall- und Akutpatienten und deren notwendige Begleitperson erhalten immer uneingeschränkten Zugang (bei minderjährigen Kindern bis zu zwei Begleitpersonen, bei Schwangeren eine). Für Begleitpersonen gilt die 2,5G-Regel (PCR-Testund FFP2-Maskenpflicht). • Das Besuchsverbot bleibt aufrecht. Ausnahmen auf www.landeskrankenhaus.at! Weitere Infos unter www.landeskrankenhaus.at! Sport Sportbereiche dürfen (sowohl in- als auch outdoor) mit 2G-Nachweis genutzt werden, die FFP2-Maskenpflicht entfällt bei der unmittelbaren Sportausübung. Davon betroffen sind u. a. auch Fitnessstudios. In Vorarlberg maximal 500 Besucher indoor und outdoor Wenn der allgemeine Lockdown endet, kann auch der Kunst- und Kultursektor wieder loslegen. Voraussetzungen dafür sind bei Indoor-Veranstaltungen zugewiesene Sitzplätze, das Tragen von FFP2-Masken auch während den Vorstellungen sowie die 2G-Regel, um bis zu maximal 500 Besucher begrüßen zu können. Bei Outdoor-Veranstaltungen ist die Obergrenze in Vorarlberg ebenfalls bei 500 Besuchern. Ohne Sitzplätze liegt die Grenze indoor bei 25 Personen. Auch für Museen und Ausstellungshäuser gelten 2G und FFP2-Maskenpflicht. 8 s’Blättle KW50 Donnerstag 16. Dezember 2021

GESUNDHEIT IMPFPFLICHT KOMMT AB FEBRUAR 2022 Wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler am vergangenen Donnerstag bekanntgaben, steht nun der Entwurf für die Einführung einer in Österreich geplanten Corona-Impfpflicht ab Februar 2022. Gelten wird die Pflicht für alle Personen ab 14 Jahren mit Wohnsitz in Österreich. Ausgenommen sind Schwangere, und jene, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Für die Ausnahmegründe braucht es eine ärztliche Bestätigung. Betont wurde zudem, dass eine Impfung für Schwangere ausdrücklich empfohlen werde. GESUNDHEIT DEMENZ-BERATUNGSGESPRÄCHE Vierteljährliche „Impfstichtage“ Vierteljährlich werden sogenannte „Impfstichtage“ stattfinden, an welchen alle Personen, die von der Impfpflicht erfasst sind, geimpft sein oder einen Ausnahmegrund im Zentralen Impfregister eingetragen haben müssen. Der erste Stichtag wird der 15. März 2022 sein. Wer sich nicht eintragen lässt, dem drohen Geldstrafen – im ordentlichen Verfahren bis zu 3.600 Euro. Dabei sind die Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen. Alternativ kann auch ein sogenanntes „abgekürztes Verfahren“ geführt werden. Hier beträgt das Strafausmaß bis zu 600 Euro. Ungeimpfte werden dann Für Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen bieten die Gemeinden der „Aktion Demenz“ kostenlose, persönliche Beratungsgespräche an, sofern sie in Vorarlberg leben. Diese finden je nach Möglichkeit an einem geeigneten Ort oder telefonisch bzw. online statt. vierteljährlich dazu aufgefordert, sich impfen zu lassen, oder einen Ausnahmegrund ins Impfregister eintragen zu lassen. „Ist das nicht der Fall, werden Strafen vierteljährlich verhängt“, so Mückstein. Ein Außerkrafttreten des Gesetzes ist laut Presseinformation voraussichtlich Ende Jänner 2024 vorgesehen. Der Gesetzesentwurf wird von den im Parlament vertretenen Parteien ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS unterstützt. Sie sind selbst betroffen oder betreuen einen Menschen mit Demenz und möchten mit einer erfahrenen Person über Ihre Situation sprechen? Gerne vermitteln wir eine Fachperson: Kontakt für die Region amKumma Alexandra Bereuter Sandra Simonitsch-Hernler Tel. 0664/88936102 E-Mail aktion.demenz@amkumma.at Kontakt für Hohenems Heidi Wenin Alina Koch Tel. 05576/73277-504 E-Mail servicestelle@hohenems.at Bitte geben Sie Ihren Wohnort und Ihre Telefonnummer an. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen einen Anruf zur Terminvereinbarung. ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW50 Donnerstag 16. Dezember 2021 9

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