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s'Blättle Nr. 50 - Do, 15. Dezember 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

Budgetvoranschlag 2023:

Budgetvoranschlag 2023: • Erträge: 51,787 Mio. € • Aufwendungen: 51,245 Mio. € • Nettoergebnis: 0,543 Mio. € • Rücklagen: 0,449 Mio. € • Nettoergebnis nach Rücklagen: 0,991 Mio. € Verschuldung: • 1. Jänner 2023: 34,439 Mio. € • 31. Dezember 2023: 31,130 Mio. € • Abnahme: -3,130 Mio. € • Keine Darlehensaufnahme Investitionsvolumen: 7,151 Mio. € Investitionsintensität: 14 % Das neue RathausQuartier wird ein Meilenstein der Stadtentwicklung. RATHAUS KOSTENLOSE CORONA-TESTS RATHAUS INFORMATION DER STADT HOHENEMS ZUR SCHNEERÄUMUNG Ab sofort liegen beim Empfang des Rathauses wieder Antigentests für die Hohenemser Bevölkerung bereit. Genießen Sie Weihnachten sicher mit Ihren Lieben und testen Sie sich regelmäßig! Zu den Öffnungszeiten des Hohenemser Rathauses – vormittags von 8 bis 12 Uhr – können alle Interessierten bis auf Weiteres ein Set von jeweils fünf Nasentests abholen. SPRECHSTUNDE ÖFFENTLICHE SPRECHSTUNDE Am Mittwoch, dem 21. Dezember 2022, um 17 Uhr findet die nächste öffentliche Sprechstunde mit Stadtrat Bernhard Amann im Sitzungszimmer, Schlossplatz 4, statt. Amann ist Stadtrat für Soziales, sozialen Wohnbau, Pflege, Case- und Caremanagement sowie Integration. Er steht den Bürgern in diesen, aber auch in persönlichen Angelegenheiten gerne zur Verfügung. StR. Bernhard Amann Da es in den vergangenen Jahren immer wieder Situationen gab, in denen Eigentümer von Liegenschaften irrtümlicherweise mehrfach davon ausgingen, dass die entlang ihrer Liegenschaft führenden Gehsteige von der Stadt Hohenems vom Schnee gereinigt werden, wird hier nochmal auf die geltenden Regelungen hingewiesen: In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird die Verpflichtung der Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet unmissverständlich festgelegt, die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als drei Meter vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege, in der Zeit von 6 bis 22 Uhr, von Schnee zu säubern und zu bestreuen. Ist kein Gehsteig vorhanden, ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Die Stadt Hohenems erlaubt sich gegenüber Anrainern, welche im Sinne der StVO zur Schneeräumung und Bestreuung von Gehsteigen und Gehwegen verpflichtet sind, zur Vermeidung von Missverständnissen klarzustellen, dass die Anrainerpflicht zur Schneeräumung im genannten Umfang jedenfalls aufrecht bleibt. Der Werkhof führt die Schneeräumung ausschließlich nach betrieblicher Möglichkeit aus; es ist deshalb nicht gewährleistet, dass die Gehsteige überhaupt, und falls ja, zu welchem Zeitpunkt vom Schnee geräumt werden. Die Stadt Hohenems unterstützt – aber übernimmt nicht die Verpflichtung der Eigentümer. Der Reinigungsservice des Werkhofs ist zudem freiwillig und ergänzend, ohne Übernahme der Rechtspflicht der Liegenschaftseigentümer zu verstehen. Der vom Werkhof der Stadt Hohenems wie beschrieben betriebene Schneeräumdienst entbindet die Anrainer folglich nicht von ihrer Schneeräumungs- und Bestreuungsverpflichtung, ebenso wenig hat die Stadt Hohenems oder der Werkhof dadurch diese Verpflichtung der Anrainer übernommen. 8 s’Blättle KW50 Donnerstag 15. Dezember 2022

RATHAUS ENTLASTUNG VON HAUSHALTEN MIT NIEDRIGEM EINKOMMEN Die Stadt Hohenems hat einen unbürokratischen Teuerungsausgleich für das kommende Jahr 2023 beschlossen, der bis zu 180 Euro betragen wird. Die Gemeindegebühren der Stadt Hohenems – also betreffend Wasser, Kanal und Abfall – werden gemäß des in der Stadtvertretung am 13. Dezember 2022 für kommendes Jahr beschlossenen Voranschlages indexangepasst. Das macht im Durchschnitt etwa 2,50 Euro pro Person und Monat aus. In der selben Sitzung wurde ergänzend [und einstimmig] ein Teuerungsausgleich beschlossen, der im Winter des kommenden Jahres Hohenemser Haushalte mit niedrigem Einkommen unterstützen wird. Bürgermeister Dieter Egger freut sich über den fraktionsübergreifenden Beschluss: „Wir können hier einen gezielten Akzent in Zeiten steigender Kosten setzen. Insbesondere wird auch hier die Abwicklung – sowohl für die Antragsteller wie auch die Mitarbeiter der Verwaltung – denkbar einfach, somit zeit- und kostensparend, vonstattengehen.“ BILDUNG ADVENTFENSTERAKTION DER VS MARKT Auch dieses Jahr zeigen sich die 24 Fenster der Volksschule weihnachtlich gestaltet. Die Kinder, das gesamte Lehrerkollegium und die Schülerbetreuung der Volksschule Markt freuen sich sehr über die vielen positiven Rückmeldungen zur Adventfensteraktion 2022 und möchten sich herzlichst bei den Paten und Unterstützern bedanken. Mit liebevoll gestalteten Adventfenstern möchten die Kinder ein sichtbares Zeichen setzen, dass der Advent eine besondere Zeit ist und dass es mit jedem Tag Richtung Weihnachten heller wird. Diese 24 Adventfenster sollen den Schülern, ihren Familien, den Bewohnern und Gästen von Hohenems eine kleine Freude bereiten und eine schöne Ergänzung für die weihnachtlich geschmückte Stadt sein. Die Volksschule dankt folgenden Unterstützern herzlichst: Malerei Maier Patrick, RS Zustellservice, Rossmanith Installationen GmbH, Robert Franz Brandschutz, Notariat Häusler Johannes, Apotheke Kaulfus Paul von Aufschnaiter, Concept Studio Gorbach Die Fassade der VS Markt – hier Fenster 4 von gesamt 24 – wurde auch heuer zum großformatigen „Adventkalender“. Harald, Therapierbar Physiotherapie Isele Annelies, Seniorenbund Hohenems Linder Günter, Creatives mit Herz Felderer Karin, VfB Hohenems, Sa-Fe Sahin Fenstertechnik, Raiba Hohenems, Hypo Hohenems, Volksbank Hohenems, Lions Club Hohenems sowie Sparkasse Dornbirn. Zusätzliche Unterstützung 2023 Die Unterstützung ist an den bekannten Heizkostenzuschuss gekoppelt. Der zusätzliche Teuerungsausgleich ist gestaffelt und beträgt mindestens 40 Euro für einen Einpersonenhaushalt, maximal 180 Euro für sechs Personen und mehr. Eine dreiköpfige Familie erhält beispielsweise 100 Euro. Um einen unkomplizierten Ablauf zu gewährleisten, erhalten die Heizkostenzuschussbezieher im Zeitraum von Oktober 2023 bis Februar 2024 einmalig diesen Teuerungsausgleich, der über den städtischen Gebührenerhöhungen für 2023 liegt. Wie auch im heurigen Jahr wird im Oktober 2023 das Formular für den Heizkostenzuschuss auf www.hohenems.at/heizkostenzuschuss abrufbar sein. Grundlage für den Bezug des Heizkostenzuschusses ist auch 2023/2024 die Höhe des Nettohaushaltseinkommens – der hierfür heranzuziehende Maximalbetrag wird kommenden Herbst festgesetzt. Sozialhilfeempfänger, die ihren Heizkostenzuschuss bereits über die Bezirkshauptmannschaft erhalten, können wiederum einen separaten Antrag auf Teuerungsausgleich bei der Stadt stellen. BILDUNG TAG DER OFFENEN TÜR AN DER MITTELSCHULE HERRENRIED „Full House“ war am Montagnachmittag, dem 28. November 2022, in der Mittelschule Herrenried, als rund 50 Eltern mit ihren Kindern, die derzeit eine vierte Klasse Volksschule besuchen, der Einladung von Direktor Thomas Sabata und seinem Team folgten. Die Volksschüler wurden von Schülern der Abschlussklassen in Gruppen durch die Mittelschule geführt und durften in verschiedenen Workshops selbst aktiv sein. So machten sie ein eigenes Lesezeichen, experimentierten im Physiksaal, erlebten eine tolle Jongliershow im Turnsaal und versuchten es im Anschluss selbst. Die Eltern wurden ebenfalls von Schülern der Abschlussklassen durch das Schulgebäude geführt und erhielten dann im Elterncafé, organisiert vom Elternverein, in gemütlicher Atmosphäre alle wichtigen Informationen von Direktor Sabata. Nach einem actionreichen Nachmittag gingen alle zufrieden nach Hause. s’Blättle KW50 Donnerstag 15. Dezember 2022 9 ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER

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