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s'Blättle Nr. 50 - Do, 12. Dezember 2019

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

Freitag, 20.

Freitag, 20. Dezember 7.15 Uhr Morgengebet Ansprechpartner für Beerdigungen: Pfr. Rainer Büchel, T 0676 832408134 Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9:00 – 11:00 Uhr und am Donnerstag von 16:00 – 18:00 Uhr oder telefonisch unter der T 05576/42010. Besuchen Sie uns auf der Homepage: www.pfarre-altach.at Informationen aus den Pfarren der Region amKumma Pfarre Altach: Weihnachtliches Benefizkonzert zu Gunsten des Schulheims Mäder am Samstag, 21. Dezember 2019 um 20.00 Uhr in der Pfarrkirche Altach. Mitwirkende: Familienmusik Willam, Klaus Götzner Dreigesang Vinzentiner Mädchenchor, Brixen (Leitung Clara Sattler) Pizzicanto, Musikmittelschule Dornbirn (Leitung Oskar Egle) Wir freuen uns, Sie im Anschluss an das Konzert mit feinen Speisen und Getränken verwöhnen zu dürfen. Der Eintritt ist frei, freiwillige Spenden. TÄGLICH AKTUELL WWW.ALTACH.AT VEREINSANZEIGER ARBÖ Kummenbergregion Am Donnerstag, 19. Dezember 2019 Mitgliederversammlung im GH Hirschen in Altach um 19:00 Uhr. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Bibliothek Öffnungszeiten: DI + DO 15:00-20:00 Uhr, MI + SO 9:00-11:30 Uhr. Bitte beachten Sie, dass wir vom 22.12.2019 bis einschließlich 06.01.2020 geschlossen haben. Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und ein glückliches Neues Jahr! Online-Katalog: Über unseren Online-Katalog altach.litkatalog.eu können Sie Ihre Medien jederzeit verlängern und Reservierungen vornehmen. Holen Sie sich rechtzeitig Ihren persönlichen Zugang! Mediathek-Vorarlberg: Sie lesen gerne digital und möchten jederzeitigen Zugang zu Lesestoff? Sie lieben Hörbücher oder stöbern gerne in Magazinen? Perfekt, dann nutzen Sie doch die Möglichkeiten unter www.mediathek-vorarlberg.at. Für unsere Leserinnen und Leser ist deren Nutzung kostenlos. CASHPOINT SCR Altach Schon die richtigen Weihnachtsgeschenke gefunden? Wenn nicht, dann schauen Sie in unserem Fanshop vorbei! Bis Weihnachten haben wir jede Woche neue Artikel im Angebot. Es gibt Christbaumkugeln, Babypatschen, Babymützen etc., Schauen Sie auch im Online-Fanshop (https:// shop.scra.at/ ) vorbei, dort können Sie alle Fanartikel durchstöbern und auch bestellen. Natürlich können Sie auch gerne direkt im SCRA-Office (05523/52100) vorbeischauen. Am 22. Dezember (Stadionöffnung 16:30 Uhr) sind alle musikbegeisterten aus der Region eingeladen, sich am Abend dieses 4. Advents mit Unterstützung durch den Altacher Chor „VOX - Voices of Xiberg“ auf das bevorstehende Weihnachtsfest einzustimmen. Eintritt frei. Trotzdem besteht ab sofort die Möglichkeit, sich im Office Tickets für einen fixen Sitzplatz zu sichern. Alle Tickets gelten auch als gratis Fahrkarte für Bus & Bahn (VVV) bei der An- und Abreise zum Weihnachtssingen. Weitere Infos: www.scra.at ! Krankenpflegeverein Haben Sie die Hilfe vom KPV schon einmal in Anspruch genommen oder hatten Sie bisher keinen Bedarf? Wenn Sie Zuhause Angehörige pflegen, unterstützen wir Sie gerne mit gut geschulten und freundlichen Pflegefachkräften. Mitgliedsbeitrag: 30,00 €/Jahr. Nichtmitglieder müssen bei Inanspruchnahme unserer Dienste – wie in Vorarlberg allgemein üblich – den zehnfachen Beitrag zahlen. Die diensthabenden Pflegepersonen sind telefonisch erreichbar von Mo-Fr 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr unter 0699 118 183 87. E-Mail: krankenpflegeverein@altach.at. Mensana Aktiv – Kneipp Aktiv Club Letzte Wanderung vor der Winterpause! Rainer führt die Wandergruppe um die Bresner Baggerseen. Mittwoch, 18. Dezember 2019. Altach/Kirchplatz: 13:30 h (Bei jeder Witterung). Meiningen/Paspelsstraße – auf verschlungenen Wegen um die Bresner Baggerseen. Dauer der Wanderung – etwa 2 Stunden. Wanderung mit Rainer Kopf (Tel. 0699 1986 0007). Jeder wandert auf eigene Gefahr! Rollstuhlclub Enjo Vorarlberg Lichtblicke 2019 – ein Abend für Freunde. Montag, 16.12.2019, 19:00 Uhr Einlass 18:30 Uhr – Pfarrkirche Altach. Moderation: Georges Lüchinger. Eintritt frei. Auch in diesem Jahr wird der Reinerlös der freiwilligen Spenden mehreren gemeinnützigen Zwecken in der Region zur Verfügung gestellt. Im Anschluss Bewirtung und gemütlicher Ausklang. ZemmahALTA – Altacher Nachbarschaftshilfe Sollten Sie einen Dienst benötigen kontaktieren Sie uns von Montag bis Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr oder besuchen Sie uns im Büro. Die Öffnungszeiten sind jeweils am 1. und 3. Dienstag im Monat von 09.00 – 11.30 Uhr. Telefon: 0664 889 101 53. 48 s’Blättle KW50 Donnerstag 12. Dezember 2019

KOBLACH GEMEINDE SITZUNG DER GEMEINDEVERTRETUNG 36. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, 16. Dezember 2019, 19.00 Uhr, im Gemeindezentrum DorfMitte – Sitzungszimmer. U. a. werden folgende Tagesordnungspunkte behandelt: KUNDMACHUNGEN BEZÜGEVERORDNUNG Verordnung der Gemeindevertretung Koblach gemäß Beschluss vom 18. November 2019. Gemäß § 50 Abs. 1 lit. a Z. 11 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985 idgF, sowie den §§ 9 und 10 Bezügegesetz 1998, LGBl.Nr. 3/1998 idgF, in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung über die Monatsbezüge der Bürgermeister, LGBl.Nr. 54/2011 idgF, werden die Monatsbezüge des Bürgermeisters sowie die Entschädigung der Mitglieder sonstiger Gemeindeorgane der Gemeinde Koblach wie folgt verordnet: § 1 Monatsbezug des Bürgermeisters 1) Der Monatsbezug des Bürgermeisters beträgt 50 % des Monatsbezuges gemäß § 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes 1998. 2) Der Monatsbezug gebührt 14 Mal jährlich. Der 13. und 14. Bezug sind Sonderzahlungen, die in vier gleichen Teilen für das jeweilige Kalendervierteljahr zusammen mit dem Monatsbezug für März, Juni, September und Dezember auszuzahlen sind. § 2 Entschädigung der Mitglieder sonstiger Gemeindeorgane 1) Der Vizebürgermeister erhält für seine Tätigkeit eine monatliche Entschädigung (12 Mal pro Jahr) von 5% • Gemeinde Koblach – Voranschlag 2020 • Prüfung der Gemeindekassa • Gemeinde Koblach Immobilienverwaltungs GmbH und Co KG – Budget 2020 • Gruppenwasserversorgung Vorderland – Voranschlag 2020 gemäß § 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes 1998. 2) Die Mitglieder des Gemeindevorstandes erhalten eine monatliche Entschädigung (12 Mal pro Jahr) von 1,50 % des Monatsbezuges gemäß § 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes 1998. 3) Den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der Gemeindevertretung – mit Ausnahme des Bürgermeisters, des Vizebürgermeisters und der Mitglieder des Gemeindevorstandes – gebührt für die Teilnahme an Sitzungen (Gemeindevertretung, Ausschüsse) ein Sitzungsgeld von 0,20 % des Monatsbezuges gemäß § 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes 1998 (je Sitzung). 4) Die Obleute der Ausschüsse – mit Ausnahme des Bürgermeisters, des Vize bürgermeisters und der Mitglieder des Gemeindevorstandes – erhalten ein zusätzliches Sitzungsgeld von jeweils 0,20 % des Monatsbezuges gemäß § 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes 1998 (je Sitzung). § 3 Reisegebühren Dem Bürgermeister, dem Vizebürgermeister und den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern sonstiger Gemeindeorgane gebühren Reisegebühren im Sinne der Gemeindereisegebührenverordnung (LGBl.Nr. 66/2005 idgF). www.koblach.at • Abwasserverband Region Hohenems – Bürgschaftsübernahme für Darlehen Die vollständige Tagesordnung ist an der Amtstafel angeschlagen. § 4 Auszahlung Die in § 1 sowie § 2 Abs. 1 und 2 festgelegten Bezüge und Entschädigungen werden monatlich im Voraus, jeweils am Monatsersten, oder wenn dieser Tag kein Arbeitstag ist, am vorhergehenden Arbeitstag ausbezahlt. Alle übrigen Entschädigungen werden jeweils zum Jahresende, die Reisekosten nach Anfall, zur Auszahlung gebracht. § 5 Wertsicherung Die in den §§ 1 und 2 festgelegten Bezüge und Entschädigungen erhöhen sich jährlich entsprechend dem Anpassungsfaktor nach § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997 idgF. § 6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft. Gleichzeitig verliert die Verordnung über die Monatsbezüge des Bürgermeisters sowie die Entschädigung der Mitglieder sonstiger Gemeindeorgane der Gemeinde Koblach vom 7.5.2007 ihre Wirksamkeit. ALLGEMEIN ALLGEMEIN HOHENEMS HOHENEMS GÖTZIS GÖTZIS ALTACH ALTACH KOBLACH KOBLACH MÄDER MÄDER s’Blättle KW50 Donnerstag 12. Dezember 2019 49

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