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s'Blättle Nr. 49 - Do, 2. Dezember 2019

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

KUNDMACHUNGEN

KUNDMACHUNGEN WASSERGEBÜHREN- VERORDNUNG GEMEINDE WASSERZÄHLER-ABLESUNG FÜR DIE ENDABRECHNUNG 2019 Verordnung der Gemeindevertretung Koblach gemäß Beschluss vom 18.11.2019. Die Wassergebührenverordnung der Gemeinde Koblach vom 15.11.1999 idgF wird in Verbindung mit § 16 Abs 1 Z 15 und § 17 Abs. 3 Z 4 Finanzausgleichsgesetz 2017, BGBl I Nr 116/2016 idgF, wie folgt abgeändert: 1. Der § 3 (Beitragssatz) hat zu lauten: Der Beitragssatz beträgt € 24,40 (inkl. MwSt.). 2. Der § 4 Abs. 2 und Abs. 3 (Wasseranschlussbeitrag) hat zu lauten: 2) Die Bewertungseinheit beträgt 29 v.H. der Geschossfläche von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke. 3) Die Geschossfläche eines Gebäudes ist die Summe der Flächen der Geschosse, einschließlich Innenwände, jedoch ohne die Außenwände, gemessen 1,80 m über dem Fußboden. Geschossflächen von nicht allseits umschlossenen Räumen zählen nicht dazu. 3. Der § 10 (Gebührensatz) hat zu lauten: Der Gebührensatz beträgt € 1,20 (inkl. MwSt.) pro m³. 4. Der § 11 (Wassergrundgebühr) Abs. 1 hat zu lauten: 1) Für den laufenden Wasserbezug wird für jeden angeschlossenen Haushalt eine monatliche Wassergrundgebühr in Höhe von € 3,00 (inkl. MwSt.) erhoben. Diese Verordnungen treten am 1.1.2020 in Kraft. Der Bürgermeister Gerd Hölzl Einmal jährlich werden in Koblach die Wasserzähler aller Haushalte abgelesen. Die Gemeinde Koblach ersucht Sie deshalb um Ablesung des Wasserzählerstandes sowie um Übermittlung bis spätestens 20. Dezember 2019. Nähere Informationen zur Online-Abgabe: Unter http://www.zaehlerdaten.at können Sie die Zählerstände eintragen. In der Gemeindeliste wählen Sie bitte „Gemeinde Koblach“ aus. Danach müssen Sie die Kundennummer (=EDV-Nummer) und die Zählernummer eingeben (diese stehen auf der Rücksende karte, die sie in den nächsten Tagen erhalten). Anschließend können Sie den aktuellen Zählerstand eingeben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt Koblach, Markus Perstling, Telefon 62875-2117 oder E-Mail: markus.perstling@ koblach.at. Folgende Übermittlungsmöglichkeiten stehen Ihnen dabei zu Verfügung: • persönliche Abgabe im Gemeindeamt • per E-Mail: gemeinde@koblach.at • per Post • per Online-Abgabe Die elektronische Eingabe ist sowohl für den Bürger als auch für die Verwaltung zeit- und damit auch kostensparender. Weiteres können Sie den Verbrauch der vergangenen Jahre einsehen. Folgende Parzellen müssen keine Zählerstandmeldung machen: Kutzen, Neuburg, Pocksberg, Maienfeld, Engerle, Tavernestraße, Isel, Torkelweg, Bundesstraße, Herrschaftswiesen, Schloßwald, Haag, Mühlbach, Straßenhäuser, Klauser Ried und Nägele. Diese Wasserzähler werden per Funk durch die Gemeinde ausgelesen. TÄGLICH AKTUELL WWW.KOBLACH.AT 44 s’Blättle KW49 Donnerstag 5. Dezember 2019

GEMEINDE 35. ÖFFENTLICHE SITZUNG DER GEMEINDEVERTRETUNG Niederschrift über die 35. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, den 18.11.2019 im Gemeindezentrum DorfMitte – Sitzungszimmer. Anwesend: Vorsitzender: Bgm. Gerd Hölzl KVP: GR Anita Minatti, Vbgm. Erich Gisinger, GR Karin Pilecky, GR Andrea Töchterle, GR Christoph Loacker, V Judith Ritter-Österle, GV Lothar Huber, GV Karl Gächter, GV Klaus Jäger, GV Oliver Amann, GV Manfred Gwehenberger, GV Erika Jäger, GV Arno Amann SPÖ: GR Ludwig Schellhorn, GVE Franz Wäger FPÖ: GV Klaus Fend, GV Marcel Suppan Sonstige: Hans Dachauer, Finanzabteilung, Eugen Kathan, Finanzabteilung, Karlheinz Hellrigl, Waldaufseher in Koblach, Christoph Khüny, Waldaufseher in Viktorsberg, Karl Bolter, Waldbeauftragter Abwesend: KVP: GV Joachim Mild, GV Sabine Sieber, GV Gerd Fessler SPÖ: GV Hermann Bohle, GV Markus Sueß, GV Zülfü Özyasar FPÖ: GV Marcel Fend Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 34. öffentliche Sitzung am 16.9.2019 2. Waldberichte – Holznutzung 2019/2020 3. Neubau Amphibiendurchlass - Grundablösen 4. Verwaltungsgemeinschaft Baurecht amKumma – Erweiterung Aufgabengebiet 5. Abgaben, Gebühren und Unterstützungsbeiträge 2020 6. Beschäftigungsrahmenplan 2020 7. Mandatare – Entschädigung – Neuregelung 8. Berichte 9. Allfälliges Erledigung: Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. 1. Genehmigung der Niederschrift über die 34. öffentliche Sitzung am 16.9.2019 Gegen die Abfassung der Niederschrift wird kein Einwand erhoben. Sie gilt somit als genehmigt. 2. Waldberichte – Holznutzung 2019/2020 Zum Ende eines jeden Jahres informieren der Waldbeauftragte der Gemeinde Koblach und die für die Koblacher Waldungen von der BH Feldkirch eingesetzten Waldaufseher die Gemeindevertretung über die forstwirtschaftlichen Maßnahmen. Eingangs berichtet Karl Bolter, Waldbeauftragter der Gemeinde Koblach, über das abgelaufene Jahr (Anzahl Nutzungsberechtigte, Losenausgabe, Holznutzung, Aufforstungsmaßnahmen, Forststraße Udelberg, etc.). Mit verschiedenen Fotos veranschaulicht er die Schäden am Waldbestand auf Grund des Käferbefalles (Eschensterben). Waldaufseher Karlheinz Hellrigl, zuständig für die Gemeindewaldungen in der Gemeinde Koblach, gibt einen Überblick über die forstlichen Maßnahmen am Kummenberg 2019 und die im Jahr 2020 geplanten (Aufarbeiten Schadholz – Sturm- und Trockenschäden, Käferholz, Instandhaltung Forstwege, etc.). Waldaufseher Christoph Khüny, der für den Breitenwald in der KG Viktorsberg zuständig ist, bringt in seinem Bericht einen Rückblick auf das Jahr 2019 und eine Vorschau auf das kommende Jahr (Schäden an Jungwaldbeständen wegen Schneedruck, Preisverfall wegen enormer Schadholzmengen, Seilbahn- und Pferdebringung, Monitoringprogramm, etc.). An Hand von Fotos gibt er einen Einblick in die im Breitenwald durchgeführten Waldarbeiten. Alle drei Waldberichte, mit Auflistung sämtlicher forstwirtschaftlicher Maßnahmen, sind Teil der Niederschrift. Im Verlaufe der Diskussion weisen die Waldorgane darauf hin, dass private Waldbesitzer verschiedentlich nicht ausreichend auf ihren Bestand achten, obwohl sie dazu angehalten sind. Die Prävention im Hinblick auf den Borkenkäfer steht im Vordergrund, nicht das Bestrafen. Aufgrund des aktuellen Preisverfalls wird der Rundholzverkauf nicht aktiv betrieben. Auch wird die Thematik Asthaufen kurz besprochen (Ausgabe an interessierte Koblacher Personen bzw. Entsorgung/Hackschnitzel). Auf Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig beschlossen: Die Waldberichte des Waldbeauftragten der Gemeinde Koblach, Karl Bolter sowie der beiden Forstorgane der BH Feldkirch, Waldaufseher Karlheinz Hellrigl (Gemeindewald Koblach) und Christoph Khüny (Breitenwald Viktorsberg) werden zur Kenntnis genommen. Die Durchführung der beabsichtigten forstwirtschaftlichen Maßnahmen 2019/2020 wird beschlossen. 3. Neubau Amphibiendurchlass – Grundablösen Dem Land Vorarlberg wurde mit Bescheid der BH Feldkirch vom 4.11.2019 die Bewilligung für den Bau eines Amphibiendurchlasses (Querung der Landesstraße/Untertunnelung) in der Parzelle Birken (Abzweigung von der L 59 zum Schießstand der Exekutive) erteilt. Der Tunnel (U-Profil) ist 16 m lang, 0,50 m breit und 0,40 m hoch. Die Kosten für das Bauwerk trägt zur Gänze das Land. An den erforderlichen Grundablösen hat sich die Gemeinde mit 50% zu beteiligen. Die Verträge werden vom Vorsitzenden vorgelegt und die Situation anhand von Lageplänen erläutert. In der anschließenden Debatte werden u.a. die Amphibienwanderwege diskutiert. Im Bescheid der BH Feldkirch vom 4.11.2019 ist festgehalten, dass an diesem Bereich der L59 (etwa 130 m südlich des Schießplatzes) alljährlich eine Amphibienwanderung stattfindet und deshalb die Querung in diesem Bereich bewilligt wurde. GV Karl Gächter erklärt sich für befangen (Sohn ist Liegenschaftseigentümer) und nimmt an der Abstimmung nicht teil. Auf Antrag des Bürgermeisters wird gegen 2 FPÖ-Stimmen mehrheitlich folgender Beschluss gefasst: s’Blättle KW49 Donnerstag 5. Dezember 2019 45 ALLGEMEIN ALLGEMEIN HOHENEMS HOHENEMS GÖTZIS GÖTZIS ALTACH ALTACH KOBLACH KOBLACH MÄDER MÄDER

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