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s'Blättle Nr. 48 - Do, 26. November 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

RATHAUS INFORMATION DER

RATHAUS INFORMATION DER STADT HOHENEMS ZUR SCHNEERÄUMUNG Da es in den vergangenen Jahren immer wieder Situationen gab, wo Eigentümer von Liegenschaften irrtümlicherweise mehrfach davon ausgingen, dass die entlang ihrer Liegenschaft führenden Gehsteige von der Stadt Hohenems vom Schnee gereinigt werden, wird hier nochmal auf die geltenden Regelungen hingewiesen: In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird die Verpflichtung der Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet unmissverständlich festgelegt, die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als drei Meter vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege, in der Zeit von 6 bis 22 Uhr, von Schnee zu säubern und zu bestreuen. Ist kein Gehsteig vorhanden, ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Die Stadt Hohenems erlaubt sich gegenüber Anrainern, welche im Sinne der StVO zur Schneeräumung und Bestreuung von Gehsteigen und Gehwegen verpflichtet sind, zur Vermeidung von Missverständnissen klarzustellen, dass die Anrainerpflicht zur Schneeräumung im genannten Umfang jedenfalls aufrecht bleibt. Der Werkhof führt die Schneeräumung ausschließlich nach betrieblicher Möglichkeit aus; es ist deshalb nicht gewährleistet, dass die Gehsteige überhaupt, und falls ja, zu welchem Zeitpunkt vom Schnee geräumt werden. Der Reinigungsservice des Werkhofs ist zudem freiwillig und ergänzend, ohne Übernahme der Rechtspflicht der Liegenschaftseigentümer zu verstehen. Der vom Werkhof der Stadt Hohenems wie beschrieben betriebe- Die Stadt Hohenems unterstützt – aber übernimmt nicht die Verpflichtung der Eigentümer. ne Schneeräumdienst entbindet die Anrainer folglich nicht von ihrer Schneeräumungs- und Bestreuungsverpflichtung, ebenso wenig hat die Stadt Hohenems oder der Werkhof dadurch diese Verpflichtung der Anrainer übernommen. UMWELT STADT HOHENEMS HOLT SICH DEN VN-KLIMASCHUTZPREIS 2020 Beim Klimaschutzpreis steht umweltbewusstes Handeln im Vordergrund. Mit dem Renaturierungsprojekt des Spirkenhochmoores Schollenschopf konnte sich die Stadt Hohenems in der Kategorie „Gemeinden und Öffentlichkeit“ einen Preis sichern. Durch die Renaturierung kann der CO 2 -Speicher dieses Naturjuwels erhalten bleiben, wird der Wasserhaushalt stabilisiert und der wertvolle und überlebenswichtige Lebensraum einer speziellen Pflanzen- und Tierwelt bewahrt. „Das Spirkenhochmoor ist eine wahre Besonderheit und wir sind sehr stolz darauf, dieses Naturjuwel durch diese großangelegte Renaturierungsmaßnahme noch länger erhalten zu können. Durch die Prämierung mit dem VN-Klimaschutzpreis wird man noch einmal darin bestätigt, das Richtige zu tun“, so Bürgermeister Dieter Egger anlässlich der virtuellen Verleihung Das Hohenemser Hochmoor Schollenschopf des Preises am vergangenen Freitag. „Der VN-Klimaschutzpreis führt einmal mehr die Notwendigkeit des Klimaschutzes vor Augen und ist eine ideale Möglichkeit, seine eigenen zukunftsweisenden Projekte mit anderen zu teilen. Wir hoffen damit einen weiteren wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht zu haben – damit Vorarlberg das Bundesland der Moore bleibt“, ergänzt Umweltstadtrat Gerhard Stoppel. v. l. Bürgermeister Dieter Egger, Umweltreferentin Saskia Amann, Umweltstadtrat Gerhard Stoppel 16 s’Blättle KW48 Donnerstag 26. November 2020

BAU/GIS/WERKHOF HOHENEMS SETZT LICHTPUNKTE Das Beleuchtungskonzept der Stadt Hohenems für den öffentlichen Raum vereint Fragen der Verkehrssicherheit, Energieeffizienz und auch des Naturschutzes. Der Obere Stockenweg führt Fußgänger und Fahrradfahrer, insbesondere auch die Kinder, welche die neue Volksschule Schwefel besuchen, durch eine Wiese. Um hier einerseits die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer bei Dunkelheit zu gewährleisten und gleichzeitig die Tierwelt zu schonen, wurde ein innovatives Beleuchtungskonzept gewählt: Erst wenn sich Personen den insgesamt zehn jeweils in 5,5 Meter Höhe platzierten LED-Leuchten nähern, werden diese schrittweise über die Distanz des Weges hochgedimmt – und gehen nach einer Minute wieder aus. Um „Lichtverschmutzung“ zu vermeiden, beschränkt sich die engstrahlende Beleuchtung mit 3.000 Kelvin fast exakt auf den drei Meter breiten Weg selbst und schont so die tierischen Wiesenbewohner. Gleichzeitig ist das gewählte System, „Comlight Eagle Eye Zhaga“ genannt, auch energiesparend. Die Leuchten konnten vom städtischen Werkhof selbst installiert werden; Parameter wie Brenndauer können in Folge noch abgeändert werden. Bürgermeister Dieter Egger zeigt sich vom System überzeugt: „Die Beleuchtung des Oberen Stockenweges nimmt auf die Sicherheit der vor allem jungen Verkehrsteilnehmer ebenso Bedacht wie auf Fragen des Umweltschutzes und der Energieeffizienz. Wir sind sicher, dass sich das System bewährt und beispielsweise auch beim weiteren Ausbau des Hohenemser Radwegenetzes im kommenden Jahr Anwendung findet.“ Ursprünglich befand sich der Obere Stockenweg im Privatbesitz und war Innovatives Beleuchtungskonzept lediglich bekiest. Mit seiner Neubewertung als wichtiger und stark frequentierter Weg zur heuer errichteten Volksschule Schwefel erfolgte ein Grundtausch und eine Asphaltierung. Auf Wunsch des privaten Grundeigentümers mussten neue Zäune entlang des Weges errichtet werden. Die Gesamtkosten für alle Maßnahmen belaufen sich auf etwa 400.000 Euro. 50 Prozent dieser Kosten werden durch das Land Vorarlberg im Zuge des innerstädtischen Radwegeausbaus getragen. Zusätzliche Beleuchtung beim Friedhof St. Karl Weiters wurden auf vielfachen Wunsch der Bevölkerung durch den städtischen Werkhof auch zwei Solarleuchten beim Friedhof St. Karl platziert: Diese erhellen künftig den Zugang im Bereich des Tiergartenwegs. Besucher, die ihren PKW auf dem Parkplatz Schlossbergstraße abstellen, finden TÄGLICH AKTUELL WWW.HOHENEMS.AT/KALENDER Die Projektverantwortlichen Alexander Lerch (GIS-Abteilung) und Andreas Mathis (Werkhof) dort überdies einen neuen, kürzlich geschaffenen Eingang zum Friedhof vor und können somit direkt vom Parkplatz auf kurzem Weg das Friedhofsgelände betreten. Neuer Eingang samt Beleuchtung beim Friedhof St. Karl. ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW48 Donnerstag 26. November 2020 17

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