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s'Blättle Nr. 46 - Do, 14. November 2019

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

GR Herbert Sohm

GR Herbert Sohm entgegnet, dass das beim beabsichtigten Abbaufeld die Humusschicht nur zwischen 5 und 30 cm betrage und dadurch das Problem bestehe, dass der Boden oft zu trocken ist. Bei der bestehenden Deponie sei der Boden nicht mehr das was er einmal war, mit den Drainagen seien aber Verbesserungen erreicht worden. Jenes Feld, das nunmehr begrünt werde, sei aber viel besser, da diese Rekultivierung laut vorliegendem Gutachten durchgeführt werde. GR Kurt Hämmerle verweist auf die ausführliche Diskussion im Planungsausschuss zu diesem Antrag und zeigt sich verwundert, dass die heute eingebrachten Abänderungsanträge nicht bereits dort gestellt wurden. Es sei Aufgabe der Mandatare abzuschätzen, was zumutbar sei und was nicht. Es sei auch wichtig, sich Zeit für Lösungen und Planungen zu nehmen, was für die beabsichtigte Verkehrslösung noch notwendig sei. Seine Empfehlung sei es, diese Chance auf eine Verkehrslösung nicht aus der Hand zu geben und optimistisch in diese Verhandlungen zu gehen. Mit einem Ja bei der Volksabstimmung haben wir die Chance auf eine Verkehrslösung, auf die Nutzung wichtiger Rohstoffe, auf finanziellen Ertrag für die Gemeinde und auf eine Entlastung der Bevölkerung. GV Günter Thaler präzisiert, dass ihnen ein fixierter Fertigstellungstermin 30.9.2024 wichtig sei. Bis dahin müsse eine fertig gebaute Lösung vorhanden sei, ansonsten müsse man in den sauren Apfel beißen und das Projekt stoppen. BM Gottfried Brändle stellt die Frage, ob die BLA.G-Fraktion, die jetzt einen Antrag für den Fall eines JA bei der Volksabstimmung stellt, der Bevölkerung nicht eigentlich empfehlen müsste bei der Volksabstimmung mit JA zu stimmen – denn zu Verhandlungen mit der ASFINAG komme es ja nur bei einem Ja zum Projekt. Für GV Bernhard Weber geht es auch um andere Dinge und nicht nur um den Verkehr. Sein Standpunkt sei nach wie vor, dass er nicht für dieses Projekt sei. Wenn es aber zu einem Ja komme, wolle er, dass es erst dann umgesetzt werde, wenn es eine Verkehrslösung gebe. EM Michael Hoch appelliert an die Verantwortung der Mandatare. Wenn wir jetzt die Chance auf eine Verkehrslösung haben und diese nur mit einer Zustimmung zum Projekt möglich sei, dann wäre es fahrlässig diese Chance nicht zu nutzen. In der folgenden Diskussion wird nach einer gemeinsamen Formulierung für einen Antrag gesucht. Der Vorsitzende bringt den Abänderungsantrag der BLA.G Fraktion zur Abstimmung. Dieser findet mit 8 JA-Stimmen der BLA.G-Fraktion und 17 Nein Stimmen der AVP- und SP/PF Fraktionen keine Mehrheit. Anschließend bringt der Bürgermeister den in der vorherigen Diskussion um einzelne Punkte veränderten Antrag zur Kenntnis und zur Abstimmung: „Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, dass im Fall eines „JA“ bei der bevorstehenden Volksabstimmung, das Projekt Kiesabbau „NEU“ (westlich Sauwinkel) nur dann umgesetzt wird, wenn eine Reduzierung um mindestens drei Viertel des derzeitigen Schwerverkehrs für Kies-Aushub auf den innerörtlichen Gemeindestraßen (östlich der Autobahn) erreicht werden kann. Sollte bis zum 30.09.2024 keine entsprechende Straßenlösung zur Verkehrsführung des Schwerverkehrs für Kies-Aushub umgesetzt sein, dann muss der Kiesabbau unterbrochen werden. Außerdem dürfen bis zur Inbetriebnahme einer neuen Verkehrsführung die Kiesabbaumengen maximal 40.000 m³ (76.000 t) und die Verfüllungsmengen maximal 23.500 m³ (40.000 t) pro Jahr) betragen. Dies entspricht laut Berechnung 132 Fahrten pro Tag. Damit wird gewährleistet, GEMEINDE INFOS ZUR VOLKSABSTIMMUNG Am 1. Dezember 2019 findet in der Gemeinde Altach die Volksabstimmung zum Thema Kiesabbau statt. In den letzten Tagen wurde allen Stimmberechtigten ein Kuvert mit dass es zu keiner Überschreitung des derzeitigen Verkehrsaufkommens durch das neue Kies-/Aushub“ Projekt kommen kann. Der Bürgermeister wird beauftragt, unmittelbar nach Bildung einer neuen Bundesregierung mit dem zuständigen Ministerium in Verhandlungen für eine entsprechende Verkehrslösung zu treten und bei Erfolg unverzüglich die Schritte für eine Umsetzung des Projektes einzuleiten.“ Dieser Antrag wird mit 17 Ja-Stimmen der AVP- und SP/PF-Fraktionen und 8 Gegenstimmen der BLA.G-Fraktion mehrheitlich beschlossen. 2. Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 1. Oktober 2019 Die Verhandlungsschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 1. Oktober 2019 wird ohne Änderung genehmigt. 3. Bericht - VB Kuno Sandholzer berichtet, dass beim Jugendtreff backup#1 die bestehende Mauer im Rahmen eines Workshops unter Anleitung eines Graffitikünstlers von Jugendlichen verziert wurde. 4. Allfälliges - Es erfolgt keine Wortmeldung Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 23.13 Uhr. Vorsitzender BM Gottfried Brändle der amtlichen Wahlinformation zugestellt. In diesem Kuvert befindet sich die amtliche Informationsbroschüre mit den Stellungnahmen der Antragssteller und des Gemeindevorstandes, der persönliche Wahlausweis mit allen notwendigen Wahlinfos sowie die Anforderungskarte inkl. Rücksendekuvert für die Beantragung einer Stimmkarte. Sollten Sie bis heute kein Kuvert erhalten haben, dann melden Sie sich bitte direkt beim Infoschalter im Gemeindeamt (Tel. 05576 7178-0 oder gemeinde@altach.at). 34 s’Blättle KW46 Donnerstag 14. November 2019

GEMEINDE VOLKSBEGEHREN „BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN“ Eintragungen können im Gemeindeamt, Meldeamt/Infoschalter (barrierefrei erreichbar), an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden: Montag, 18. November 2019, von 8 bis 20 Uhr, Dienstag, 19. November 2019, von 8 bis 20 Uhr, Mittwoch, 20. November 2019, von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag, 21. November 2019, von 8 bis 16 Uhr, Freitag, 22. November 2019, von 8 bis 16 Uhr, Samstag, 23. November 2019, von 8 bis 12 Uhr, BÜRGERSERVICE NOTARIELLE RECHTSBERATUNG Die nächste notarielle Rechtsberatung wird am Mittwoch, 20. November von 16.30. bis 18.00 Uhr im Sprechzimmer der Volksschule von Mag. Wolfgang Götze durchgeführt. Erstmalige Rechtsauskünfte sind unentgeltlich. Wir bitten um Voranmeldung im Bürgerservice der Gemeinde Altach unter der Telefonnummer 05576 7178-132. INTEGRATION DEUTSCHKURS FÜR FRAUEN, WIEDEREINSTIEG UND AUFFRISCHUNG (ACHTUNG: KEIN ZERTIFIZIERTER SPRACHKURS!) Ort: Berkmannweg 1, „Seminarraum“ Zeit: von November 2019 bis Februar 2020, jeweils Mittwoch 9–11 Uhr Die Termine: 20.11., 27.11., 11.12., 18.12.2019 8.1., 15.1., 22.1., 29.1., 19.2.2020 maximal 10 Teilnehmerinnen Kostenbeitrag: € 80,– Sonntag, 24. November 2019, geschlossen, Montag, 25. November 2019, von 8 bis 16 Uhr. Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. Online können Eintragungen bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (25. November 2019), 20 Uhr, durchgeführt werden. Bitte bringen Sie zur Unterschriftsleistung einen amtlichen Lichtbildausweis mit. JUBILARE HOHER GEBURTSTAG Am 29. Oktober konnte Hildegard Piber, wohnhaft Enderstraße 18/1, die Vollendung ihres 90. Lebensjahres feiern. Zu diesem schönen Anlass stellte sich auch gerne Bürgermeister Gottfried Brändle bei der Jubilarin ein und überbrachte die Geschenke und Glückwünsche der Gemeinde Altach. Nähere Informationen bei Christine Flatz, T 0660 5101878 Als Verbotszone, in welcher während des Eintragungszeitraumes jede Art der Werbung für oder gegen Volksbegehren, insbesondere auch durch Ansprachen, durch Anschlag oder Verteilen von Aufrufen sowie jede Ansammlung und das Tragen von Waffen jeder Art (ausgenommen Dienstwaffen) verboten ist, wird das Gebäude des Gemeindeamtes sowie ein Umkreis von 100 Meter um das Gemeindeamt bestimmt. Gottfried Brändle, Bürgermeister für die Gemeinde Altach Hildegard Piber freute sich über den Besuch des Bürgermeisters ALLGEMEIN ALLGEMEIN HOHENEMS HOHENEMS GÖTZIS GÖTZIS ALTACH ALTACH KOBLACH KOBLACH MÄDER MÄDER s’Blättle KW46 Donnerstag 14. November 2019 35

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