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s'Blättle Nr. 46 - Do, 12. November 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

COVID-19: Die

COVID-19: Die wichtigsten Infos für Hohenems im Überblick Rathaus für Parteienverkehr vormittags geöffnet! Dringende Amtsgeschäfte können weiter telefonisch oder digital abgewickelt werden. Die Abteilungen der Stadtverwaltung haben vormittags, Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr für Sie geöffnet. Nachmittags nur nach Terminvereinbarung. Ausnahme: Die Stadtwerke sind generell für Parteienverkehr geschlossen. Alle Kontaktdaten und Adressen auf www.hohenems.at Städtische Hotline bei Fragen zu Covid-19: 05576/7101-1130 Allgemeine Telefonzentrale im Rathaus: 05576/7101-0 Allgemeine E-Mail-Anfragen: stadt@hohenems.at Betreuungsangebot in Schulen und Kindergärten Kindergärten und Schulen bleiben geöffnet. Die Oberstufen werden im „Distance Learning“ unterrichtet. Dasselbe gilt für Universitäten und Fachhochschulen. Spielplätze, Eislaufplatz Spielplätze bleiben unter Einhaltung des Mindestabstands von einem Meter weiterhin zugänglich. Aufgrund der derzeitigen Situation bleibt der Eislaufplatz für den Publikumslauf geschlossen! Informationen der Stadtärzte Bitte erscheinen Sie nie ohne telefonisch vereinbarten Termin in den Ordinationen. Nach telefonischer Absprache mit dem Hausarzt ist es möglich, dass Sie bei benötigten Medikamenten nicht erst das Rezept holen müssen, sondern sich nach Identifikation mit Ihrer SV-Nummer das Medikament direkt in der Wunschapotheke abholen können. LKH Hohenems und Altersheime Bitte beachten Sie die jeweils aktuellen Informationen auf www.landeskrankenhaus.at und www.hohenems. senecura.at! In Krankenhäusern gilt ein generelles Besuchsverbot. Auch die Ambulanzen sind geschlossen! ! Zoll Bitte kommen Sie nur im Notfall, mit einer Überweisung oder wenn Sie vom Krankenhaus direkt kontaktiert wurden. Im Pflegeheimen darf bis 17. November 2020 eine Person alle zwei Tage Besuch bekommen. Es dürfen in diesem Zeitraum nur zwei unterschiedliche Personen zu Besuch kommen. Gottesdienste sind erlaubt. Die Religionsgemeinschaften treffen eigene Regelungen zur Minimierung des Risikos. Begräbnisse dürfen mit bis zu 50 Personen stattfinden, unter Einhaltung des Abstands mit MNS. Hygiene- und Eindämmungshinweise Beachten Sie bitte die regelmäßig aktualisierten Anweisungen und Empfehlungen des Landes und des Sozialministeriums. Sozialministerium: www.sozialministerium.at Gesundheitsberatung: Tel. 1450; weitere Infos auf www.vorarlberg.at/corona Öffentlicher Verkehr Der öffentliche Verkehr bleibt wie gewohnt aufrecht. Alle Infos zu den aktuellen Fahrplänen finden Sie auf www.vmobil.at! Veranstaltungsverbot, Ausgangbeschränkungen, Geschäftsschließungen Alle geltenden Bestimmungen finden Sie auf www.vorarlberg.at/corona sowie auf den Seiten 4 und 5 dieser „s’Blättle“-Ausgabe. Grenzübergänge Die Grenzübergänge sind grundsätzlich offen. Beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Eine detaillierte Übersicht zu den derzeit gültigen Regelungen finden Sie auf den Seiten 4 und 5 dieser „s’Blättle“-Ausgabe. Beachten Sie generell auch die folgenden Websites für weiterführende Informationen: • Für Österreich: www.sozialministerium.at • Für Vorarlberg: www.vorarlberg.at/corona • Für Hohenems: www.hohenems.at Stand: Dienstag, 10. November 2020, 12 Uhr 12 s’Blättle KW46 Donnerstag 12. November 2020

HOHENEMS www.hohenems.at RATHAUS GEBÜHREN-ENTLASTUNGSPAKET FÜR HOHENEMSER HAUSHALTE Mit großer Mehrheit von 25:11 Stimmen schnürte die Hohenemser Stadtvertretung auf Antrag der Liste Dieter Egger – Freiheitliche und Parteifreie am Dienstag, dem 3. November 2020, ein Gebühren-Entlastungspaket für alle Hohenemser Haushalte. Gemäß einem früheren Beschluss der Stadtvertretung sind die meisten Gebühren und Abgaben jährlich automatisch aufgrund der Teuerung anhand des Vorarlberger Lebenshaltungskostenindexes zu indexieren. Diese Indexierung wird für das nächste Jahr ausgesetzt, sodass es bei den meisten städtischen Gebühren und Tarifen zu keiner Erhöhung kommt. „Die Stadt möchte hier ein klares Zeichen setzen und wird für alle Hohenemserinnen und Hohenemser ein Entlastungspaket im Gesamtausmaß von rund 85.000 Euro schnüren. Alle Bürger haben in einem gewissen Ausmaß Gebühren zu entrichten, egal ob es sich um Ein-, Zwei-Personen-Haushalte oder aber insbesondere auch um Familien handelt. Hier wollten wir ansetzen, um gerade in dieser schwierigen Zeit der Pandemie ein sichtbares Zeichen zu setzen und damit allen Bürgern eine kleine Hilfestellung bei ihren Ausgaben zu geben. Denn jeder von uns hat im kleineren oder größeren Ausmaß an dieser Situation zu knabbern“, so Bürgermeister Dieter Egger. Die Stadt Hohenems verzichtet auf die Indexierung folgender Gebühren und Abgaben für das Jahr 2021: • Wassergebühren • Kanalgebühren • Abfallgebühren • KIGA-Beiträge*, für Betreuungsjahr 2021/2022, nach Möglichkeit der vom Land vorgegebenen Tarife • KIBE-Beiträge*, für Betreuungsjahr 2021/2022, nach Möglichkeit der vom Land vorgegebenen Tarife • Schülerbetreuung* • Friedhofsgebühren* • Hundeabgabe • Gästetaxe • Platzmieten Stadion/Sportplätze • Benützungsgebühren für Sporthallen und Räume in Schulen und Kindergärten • Leihgebühren Sportbus • Essen auf Rädern* • Entgelte Salomon-Sulzer-Saal und Löwensaal • Marktgebühren *Die Leistungen für die Bestattung (= eine Bestattungsgebühren ohne Grabstättengebühren) sowie die Mahlzeitenlieferungen für Kindergärten, Kinderbetreuungen, die Schülerbetreuung oder Essen auf Rädern werden von Drittanbietern zugekauft. Für diese Leistungen hat die Stadt bisher immer nur die verrechneten Preise der Drittanbieter, ohne z. B. Zuschläge für Verwaltungskosten im Sinne einer Vollkostenrechnung, weitergegeben. Die Stadt Hohenems bekräftigt damit weiterhin ihre Solidarität mit Betroffenen der COVID-19-Pandemie: • Bereits mit Beschluss des Stadtrates vom 24. März 2020 hat die Stadt einen Notfonds für Betriebe und Gewerbetreibende in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel dieses Fonds wurden komplett in Anspruch genommen. • Mit selbigem Beschluss wurde ebenfalls ein Notfonds für Sport und Vereine über 50.000 Euro installiert. Durch die staatlichen Hilfspakete (NPO-Fonds) mussten daraus nur 9.000 in Anspruch genommen werden. • Zudem hat die Stadt Sport- und Kulturveranstaltern die Kosten für bereits vorbereitete und dann aufgrund staatlicher Verordnungen nicht mehr durchführbare Veranstaltungen im Subventionsweg ersetzt. • Weiters wurden mit Beschluss der Stadtvertretung vom 26. Mai 2020 die Monatstarife in den Kindergärten, Kinderbetreuungseinrichtungen und Schülerbetreuungen für März und Mai um 50 % reduziert sowie für April gänzlich ausgesetzt. ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW46 Donnerstag 12. November 2020 13

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