KOBLACH UMWELT ABHOLUNG GELBE SÄCKE Nächste Abholung am Mittwoch, 10. November 2021. Die Säcke bitte nicht vor Dienstagabend hinausstellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gelben Säcke am Mittwochmorgen bereits ab 6.00 Uhr eingesammelt werden. GEMEINDE 9. ÖFFENTLICHE SITZUNG DER GEMEIN- DEVERTRETUNG Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, den 18. Oktober 2021 im Gemeindesaal DorfMitte. Anwesend: Vorsitzender: Bgm. Gerd Hölzl KVP: Vbgm. Erich Gisinger, GR Judith Ritter-Österle, GV Christoph Loacker, GV Andrea Töchterle, GV Karin Pilecky, GV Karl Gächter, GV Johannes Gaßner, GV Lothar Huber, GVE Bernhard Forti, GVE Manfred Gwehenberger, GVE Heinrich Nußbaum Grüne: GR Ulrich Sandholzer, GV Simon Bell, GV Arno Wohlgenannt, GV Brigitte Langer, GV Julia Rothmund-Fallas, GVE Doris Schmid, GVE Thomas Forster GILT: GR Alexander Wilhelm, GV Gabriele Netzer-Lotter, GV Stefan Keckeis SPÖ: GV Hermann Bohle Schriftführer: GSekr. Helmut Burger Abwesend: KVP: GV Joachim Amann (entschuldigt), GV Mario Gächter (entschuldigt), Grüne: GR Cornelia Kräutler-Küng (entschuldigt), GV Melissa Kececi (entschuldigt) 48 s’Blättle KW44 Donnerstag 4. November 2021 FPÖ: GV Klaus Fend (entschuldigt), GV Marcel Fend (entschuldigt) Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung am 27.9.2021 2. Projekt Kutzen – Beteiligung der Gemeinde 3. Sportanlage Lohma – Projektstand, Auftragsvergaben 4. Ansuchen um Teilumwidmung in Freifläche-Sondergebiet Lärmschutzdamm – nochmalige Beschlussfassung Auflageverfahren 5. Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages 6. Berichte 7. Allfälliges Erledigung: Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. 1. Genehmigung der Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung am 27.9.2021 Gegen die Abfassung der Niederschrift wird kein Einwand erhoben. Sie gilt somit als genehmigt. 2. Projekt Kutzen – Beteiligung der Gemeinde Auf Einladung des Bürgermeisters erläutert Josef Jenny, Projektleiter der Wohnbauselbsthilfe (WSH), das Projekt Kutzen anhand verschiedenster Lage- und Ansichtspläne und der Grobkostenschätzung mit Stand 16.9.2021 (alle Unterlagen bereitgestellt auf SessionNet): Der Bau von 65 Wohnungen gemeinsam mit der Fa. Gartenland ist geplant. Davon 41 Eigentumswohnungen (Gartenland) sowie 24 Miet- und Mietkaufwohnungen der WSH. Diese 24 Wohneinheiten sind in zwei Gebäude aufgeteilt. Eine gemeinsame Tiefgarage und Autoabstellplätze im Freien werden errichtet. Die vordere Baureihe, zur Landesstraße hin, soll 3-geschossig ausgeführt werden (Fassade mit Holz verkleidet). Auf Wunsch der Gemeinde gibt es eine öffentliche Durchwegung. Die Errichtung einer Müllsammelstelle (Unterflursystem) ist beabsichtigt. www.koblach.at Der Bürgermeister hält ergänzend fest bzw. erläutert den Stand der Abklärungen zum Projekt: • Erwerb des gesamten Erdgeschosses • Kinderbetreuung (ca. 270 m²) • Vermietung Gewerbeflächen (ca. 43 m²) • Müll-Unterflursammelstelle • Querungshilfe für Bushaltestelle (Grundinanspruchnahme) • Durchwegung (Grund und Erstellung) – „Wohnbauträger – Fa. Gartenland“ Preis schlüsselfertig (netto): KIBE € 1.580.000,– Gewerbe schlüsselfertig € 280.000,– Summe € 1.860.000,– Preis „Edelrohbau“: (Räumlichkeiten ohne Heizung, E-Strich, etc.). Vorteil: Die Gemeinde ist dann selbst Bauherr beim Innenausbau, mit flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten, zumal man heuer noch kein schlüssiges Raumkonzept hat. Der Kostenrahmen für die Gemeinde orientiert sich dennoch am Preis „schlüsselfertig“ (€ 1,9 Mio.). Dazu kommen rund € 160.000,00 für den Grunderwerb. Kinderbetreuung: Vermutlich Start mit einer Gruppe – Reserve für bis zu 3 Gruppen – abhängig von der Gesamtentwicklung bzw. Notwendigkeit in der Gemeinde. Verpachtung Gewerberäume (Bäckerei, Café) durch die Gemeinde: Vorgespräche wurden geführt. Müllsystem: Unterflur. In dieser Größe einmalig für Koblach. Gemeinsam mit dem Umweltverband wird ein System vorgeschlagen. Die Kosten für die Einbauten übernimmt die Gemeinde (wie Container). Die Planung und Bauausführung der Bauträger (WSH). Eine Querungshilfe (Landesstraße) ist angedacht. Die Kosten für den Grundbedarf belaufen sich auf ca. € 160.000,00 (Funktion als Tempobremse, Beitrag zur Verkehrssicherheit). Gespräche mit den Nachbarn und Wohnbauträgern sind noch zu führen. Zudem soll durch das neue Wohnquartier mittig ein Weg errichtet werden.
Pflege und Wartung der öffentlichen Flächen liegt bei der Gemeinde. Gegenseitige Dienstbarkeiten werden eingeräumt. Mehrere Fragen an den Projektleiter und den Bürgermeister werden beantwortet. Es ist geplant, insgesamt 44 TG-Plätze und 18 Außenparkplätze zu errichten (Planungsbüro Besch & Partner). Abklärungen über den Bau einer PV-Anlage und/oder Solaranlage mit den Planern sind im Gange. Sämtliche Abfallfraktionen, inkl. Papier und Biomüll, sollen in 8 Unterflurcontainern gesammelt und getrennt entsorgt werden. Für die Querungshilfe (Verschwenkung) werden rund 120 m² Grund der WSH benötigt. Einem Fußgängerübergang über die Landesstraße stimmt das Land nicht zu, wegen zu geringer Frequenz. Für die Kinderbetreuung gibt es einen eigenen, eingezäunten Spielbereich (Grünfläche ca. 430 m²). Laut Josef Jenny tritt die WSH in Vorlage. Abgerechnet mit der Gemeinde wird nach Baufertigstellung und tatsächlichem Aufwand. Die Kostenobergrenze gilt es jedenfalls einzuhalten (WSH - Gemeinnützigkeit). Im Anschluss verlässt Herr Jenny die Sitzung. Nach einer weiteren Beratung, werden auch die Finanzierung und nochmals die gewerbliche Verpachtung erörtert. Das Bereitstellen notwendiger Infrastruktur (Kinderbetreuung) liegt in der Verantwortung der Gemeinde. Die Nachfrage steigt stetig. Mit dem Kauf der gewerblich nutzbaren Flächen hat die Gemeinde selbst in der Hand, wem verpachtet wird. Die Finanzierung, so der Bürgermeister weiter, ist aus heutiger Sicht gesichert. Fördermittel werden im höchstmöglichen Ausmaß in Anspruch genommen (Wohnbauförderung, Land, etc.). Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 11.10.2021 der Gemeindevertretung einstimmig die Beteiligung der Gemeinde Koblach am Projekt Kutzen empfohlen. Auf Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig beschlossen: • Die Gemeinde Koblach beteiligt sich wie präsentiert am Projekt Kutzen (Wohnbauselbsthilfe, Bregenz und Fa. Gartenland Wohnbau GmbH, Dornbirn). • Dem Erwerb des gesamten Erdgeschosses im Haus A wird zugestimmt. • Die Kosten von rund netto € 1.900.000,00 werden zur Kenntnis genommen. • Die Verträge inkl. notwendiger Dienstbarkeiten sind noch auszuarbeiten. • Die Kosten der notwendigen Flächen für die Querungshilfe in Höhe von rund € 160.000,00 werden zur Kenntnis genommen. 3. Sportanlage Lohma – Projektstand, Auftragsvergaben Vbgm. Erich Gisinger stellt das Projekt Neubau Sportanlage Lohma anhand der Einreichunterlagen an die BH Feldkirch, ergänzt durch den letzten Stand der Planungen auf Grund der Behördenauflagen, umfassend vor. Bekanntlich wurde nach umfassenden Abklärungen - auch mit der Wasserrechtsbehörde – der jetzige Standort belassen. Die Konzeption der Anlage wird vorgestellt (Räumlichkeiten für den Sportbetrieb, Clubheim, Tribünenbereich, Fahrradabstellplätze, Zugangssituation, PV-Anlage/Kapazität/Funktionsweise, Heizsystem, Verschiebung Spielfeld, etc.). Nach der Präsentation antwortet der Vizebürgermeister auf verschiedenste Anfragen (Durchwegung/Verlauf/ künftige Pflege, Entwässerung Spielfeld und Gebäudeteile, Retentionsbecken). Auch wird über den Aufbau des Spielfeldes, welcher nach speziellen Vorgaben des Landes zu bewerkstelligen ist, debattiert. Auf Vorschlag (Wunsch) des Landes (Wasserwirtschaft) wird wegen des Standortes im Grundwasserschutzgebiet ein Rollrasen verlegt. Vorteil ist die schnellere Verfügbarkeit für den Spielbetrieb des FC Koblach (Zeitgewinn rund 1/2 Jahr). Sehr wohl ist dies die teurere Variante. Einen öffentlichen Spielplatz bei der Sportanlage im Lohma wird es auch künftig geben. Die Errichtung eines Volleyballplatzes ist Teil der Überlegungen. Wie der Bürgermeister anschließend informiert, ist die von der BH Feldkirch ausgefertigte Baubewilligung bereits ergangen. Vorbehaltlich einer allfälligen Beschwerde tritt der Bescheid Anfang November 2021 in Rechtskraft. Der Vorsitzende präsentiert die bereits vor der Sitzung allen zur Verfügung gestellten Preisspiegel der zu vergebenden acht Gewerke (Baumeister, Estrich, Elektroinstallationen, Kunststoff-Fenster, Heizung- und Sanitärinstallationen, Innentüren, Lüftungsbau und Sportplatzbau). Nach erfolgter Prüfung der Angebote durch die Bauleitung (Fa. Nußbaum Architektur Bau GmbH) lauten die Vergabevorschläge auf den jeweiligen Best- bzw. Billigstbieter. Die Gesamtsumme der Aufträge beträgt rund netto € 2.264.000,00. Gegenüber der Kostenschätzung kommt es dabei zu Mehrkosten im Bereich des Sportplatzbaues durch die Auflagen der Wasserrechtsbehörde von ca. € 175.000,00. Diese Mehrkosten können teilweise durch die Reserven abgefangen werden. Abzüglich der Reserven ergeben sich aktuell Mehrkosten von netto ca. € 56.000,00. Zu verschiedenen Anfragen zu den Vergaben und zur Kostenverfolgung (Schätzung/Prognose/Angebote) informiert Heinrich Nußbaum. Die vorhandenen Differenzen zu den Schätzungen beruhen im Wesentlichen auf die nachträglich fixierte Ausführung von Gewerken (z.B. Dach) und auf die aktuelle Markt- bzw. Preislage in der Bauwirtschaft. Da die Betriebe mit Aufträgen voll sind, gab es zu den ausgeschriebenen Heizungs- und Sanitärinstallationen lediglich ein Angebot. Die Preise wurden geprüft, sind in der Höhe plausibel. Auch die Koordination (Ablauf) der Bauarbeiten ist Teil der Vergabeaufträge. Es wird festgestellt, dass sich der FC Koblach mit Eigenleistungen einbringt (Abbruch Altbestand, Finanzierung Küche, Clubheim, Markisen). Zum Ende der Debatte bringt der Bürgermeister zur Kenntnis, dass die Beauftragung der Firmen nach heutiger Beschlussfassung in allen Fällen erst nach Rechtskraft des Baubescheides für die Sportanlage Lohma erfolgt. ALLGEMEIN ALLGEMEIN HOHENEMS HOHENEMS GÖTZIS GÖTZIS ALTACH ALTACH KOBLACH KOBLACH MÄDER MÄDER s’Blättle KW44 Donnerstag 4. November 2021 49
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