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s'Blättle Nr. 44 - Do, 4. Novemberr 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

PLANUNG NÄCHSTER

PLANUNG NÄCHSTER MODERNISIERUNGSSCHRITT IM HERRENRIEDSTADION Der VfB Hohenems feiert derzeit Erfolg um Erfolg. Die drei Kampfmannschaften, aber auch die 14 Nachwuchsmannschaften und zwei Nachwuchs-Damenteams sorgen für Furore. Mit diesen glanzvollen Auftritten kann das Herrenriedstadion derzeit nicht mehr ganz mithalten. Daher soll die altehrwürdige Heimstätte des VfB und der Blue Devils nach und nach modernisiert werden – zunächst mit einer neuen Beschallungsanlage. Denn das bestehende System im Herrenriedstadion ist bereits rund 35 Jahre alt und entspricht nicht mehr dem Stadionsprecher Levin Bösch Die Zuschauer erwartet ein neues Hörerlebnis. heutigen Stand der Technik. Durch die alten Trichterlautsprecher ist die Sprachwiedergabequalität immer wieder von Störungen begleitet. Die dadurch notwendige höhere Lautstärke führt dementsprechend zu Belästigungen im Umfeld des Stadions. Eine neue Beschallungsanlage wird das Hauptspielfeld, die Zuschauertribüne und den Publikumsbereich nördlich der Tribüne (Richtung Gastrobereich) abdecken. Die Stadtvertretung hat am Dienstag, dem 2. November 2021, einstimmig beschlossen, die dafür notwendigen Mittel von geschätzt 56.000 Euro im Voranschlag für das Jahr 2022 vorzusehen. „Unsere Vereine und deren Infrastruktur sind der Stadt Hohenems ein wichtiges Anliegen. Unzählige Ehrenamtliche sind dort aktiv und prägen das Gemeinwohl wie auch die Nachwuchsarbeit in unserer Stadt. Daher ist es für uns selbstverständlich, die Vereine bestmöglich auch im Bereich der Infrastruktur zu unterstützen“, so Bürgermeister Dieter Egger und Sportstadtrat Markus Klien. SPRECHSTUNDE KOSTENLOSE RECHTSBERATUNG Am kommenden Donnerstag, dem 11. 11. 2021, bietet die Stadtverwaltung wieder eine kostenlose Beratung in Rechtsangelegenheiten an. Von 17 bis 19 Uhr erteilt Rechtsanwalt Stefan Huchler im Sitzungszim- Stefan Huchler mer im Erdgeschoß des Rathauses Erstauskunft zu allen Rechtsfragen. SPRECHSTUNDE ÖFFENTLICHE SPRECHSTUNDE Am kommenden Mittwoch, dem 10. November 2021, findet um 17 Uhr die nächste öffentliche Sprechstunde mit Stadtrat Bernhard Amann im Salomon-Sulzer-Saal, Schweizer Straße 21, statt. Amann ist Stadtrat für Soziales, sozialen Wohnbau, Pflege, Case- und Caremanagement sowie Integration. Er steht den Bürgern in diesen, aber auch in persönlichen Angelegenheiten gerne zur Verfügung. Corona-Regelungen • Für Sprechstundenbesucher gilt die „3-G-Regel“. Sie müssen also genesen, geimpft oder getestet sein. • Der Wartebereich ist im Freien. • Weiters dürfen sich nicht mehr als vier Besucher gleichzeitig im Sitzungszimmer aufhalten. • Es gilt die FFP2-Maskenpflicht! StR. Bernhard Amann 10 s’Blättle KW44 Donnerstag 4. November 2021

INTEGRATION BEGRÜSSUNGSVERANSTALTUNG 2021 Nach einjähriger, Corona-bedingter Pause konnte die Stadt Hohenems am Donnerstag, dem 28. Oktober 2021, endlich wieder das traditionelle Begrüßungsfest abhalten. 43 neu nach Hohenems zugezogene Bürger unterschiedlichster Nationalitäten folgten der Einladung und wurden im Rahmen einer kleinen Feier im Foyer des Löwensaals seitens der Stadt willkommen geheißen. Bürgermeister Dieter Egger und Vizebürgermeisterin Patricia Tschallener stellten den Besuchern in ihren Begrüßungsworten ihre neue Wohnsitzgemeinde vor und unterstrichen dabei auch die Vorteile und Chancen, welche die Verschiedenartigkeit von Menschen und Kulturen ausmachen kann. Hohenems bietet seiner Bevölkerung in vielerlei Hinsicht eine Wohnqualität mit Wohlfühlfaktor – sei es in kultureller, wirtschaftlicher als auch familienfreundlicher Hinsicht. Dabei wird auf das achtsame Miteinander und auf ein friedliches Zusammenleben großer KUNDMACHUNG KUNDMACHUNG Verordnung der Stadt Hohenems über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für Gst.-Nr. 8779, GB 92004 Hohenems: Gemäß § 31 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, wird auf Grund des Beschlusses der Stadtvertretung vom 14.9.2021 und Genehmigung der Vorarlberger Landesregierung vom 12.10.2021, Zl. VIIa-50.030.38-12//-26, verordnet: §1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt nur in Flächen, die im Flächenwidmungsplan als Bauflächen ausgewiesen sind. Wert gelegt. Neben einigen Mitgliedern des Stadtrates sowie der Stadtverwaltung nutzten auch Elmar Troy als Obmann der Emser Seniorenhilfe „zemmahealfa“ sowie Samantha Bildstein und Filiz Altunel von der OJAH die Gelegenheit, um mit den neuen Hohenemsern ins Gespräch zu kommen und Kontakte zu knüpfen. Brunhilde Mayr-Kaufmann (vorne m.) mit Laurin sowie Sabine Schweiger (l.) und Martina Zumtobel vom städtischen Bildungs- und Integrationsreferat. §2 Mindestmaß der baulichen Nutzung Für Gst.-Nr. 8779, GB 92004 Hohenems, wird das Mindestmaß der baulichen Nutzung wie folgt festgelegt: Die Baunutzungszahl beträgt mindestens 20. §3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft. Beim heurigen Hohenems-Quiz zeigte sich Laurin als „Glücksfee“ für Brunhilde Mayr-Kaufmann. Sie darf sich über einen 50-Euro-Gutschein der WIGE Hohenems freuen. Musikalisch sorgten Jonathan Jaud und Laura Plesa mit gemütlicher Background-Musik und toller Stimme für Unterhaltung und auch die Gaumenfreuden kamen nicht zu kurz: Vom bewährten Team des Mike Häfele Catering wurden die Gäste kulinarisch verwöhnt. v. l. StR. Erika Kawasser, Bgm. Dieter Egger, Vize-Bgm. Patricia Tschallener KUNDMACHUNG KUNDMACHUNG Verordnung der Stadt Hohenems über die Änderung des Flächenwidmungsplanes: Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/ 1996 idgF, wird verordnet: Auf Grund des Beschlusses der Stadtvertretung vom 6.7.2021 sowie vom 14.9.2021 und Genehmigung der Vorarlberger Landesregierung vom 12.10.2021, Zl. VIIa-50.030.38-5//-491, wird der Flächenwidmungsplan der Stadt Hohenems entsprechend den Planbeilagen, Plan-Zl. h031.2-4/2021 vom 1.4.2021, Plan-Zl. h031.2-7/2021 vom 21.6.2021, Plan-Zl. h031.2- 12/2020 vom 17.3.2021 und Plan-Zl. h031.2-14/2021 vom 16.5.2021 geändert. Der Flächenwidmungsplan liegt im Stadtbauamt während den derzeit gültigen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr; nachmittags nach Terminvereinbarung) zur allgemeinen Einsichtnahme auf. s’Blättle KW44 Donnerstag 4. November 2021 11 ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER

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