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s'Blättle Nr. 41 - Do, 13. Oktober 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

Im verordneten

Im verordneten Maßnahmenbericht werden Naturgefahren oder z.B. Festlegungen eines Gefahrenzonenplanes für konkrete Projekte (z.B. Maßnahme 2.1.b) behandelt. Planungen, wie z.B. der Gefahrenzonenplan der WLV (Wildbach- und Lawinenverbauung) oder der Landesgrünzonenplan sind darüber hinaus bei allen räumlich relevanten Planungen grundsätzlich zu berücksichtigen. Eine graphische Darstellung des Gefahrenzonenplanes der WLV im Zielplan zum REP Götzis 2022 wird als nicht erforderlich beurteilt. Änderung 2: Auszug (Fazit) aus der fachlichen Betrachtung des Antragstellers vom 15. 8. 2022 (samt Entwicklungsansatz Plan A + B): Auf der REP Plandarstellung ist entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze (außerhalb der betroffenen Parzelle) der mittelfristige Siedlungsrand festgelegt. Die bestehende Bauflächenwidmung und das bestehende Wohngebäude auf der betroffenen Parzelle 783/1 sind bei der Festlegung des mittelfristigen Siedlungsrandes nicht berücksichtigt worden, obwohl dieser Bereich eindeutig aufgrund der bestehenden BW-Widmung und Wohnbebauung (gemäß Bestandsregelung besteht für die bebaute Fläche eine Bauflächenwidmung) als Siedlungsgebiet zu betrachten ist. Aus fachlicher Sicht müsste die bestehende Bauflächenwidmung und das Bestandsgebäude auf Gst. 783/1 innerhalb der festgelegten mittelfristigen Siedlungsränder liegen. Weiters ist entlang des bestehenden Waldrandes (Naturschutzgebietsgrenze) im südwestlichen Parzellenrandbereich ein „grüner“ Siedlungsrand festgelegt. Die Erhaltung dieses grünen Siedlungsrandes hat in diesem Bereich entlang des Kalkofenweges eine wichtige Pufferfunktion, die insbesondere aufgrund der bestehenden Steinschlagsituation und Waldrandnähe bzw. Naturschutzgebietsgrenze nicht bebaut werden kann. Bemerkenswert ist, dass nur auf der betroffenen Parzelle Gst. 783/1 entlang des angrenzenden Naturschutzgebietes ein „Pufferbereich Naturschutzgebiet (von Bebauung freihalten)“ eingezeichnet ist. Aus fachlicher Sicht ist die Darstellung des Pufferbereiches nur auf dieser Parzelle nicht nachvollziehbar und nicht begründbar. Diese Darstellung der Pufferzone 26 s’Blättle KW41 Donnerstag 13. Oktober 2022 müsste entweder entlang des Kalkofenweges weitergezogen werden oder könnte zur Gänze weggelassen werden. Anzumerken ist, dass aufgrund der bestehenden Gefahrenzonen entlang des Kalkofenweges sowieso diese Bereiche entlang der Naturschutzgrenze (ohne technische Maßnahmen) freizuhalten sind. Auszug aus der fachlichen Stellungnahme: • Im zu verordnenden Maßnahmenbericht ist unter 1.1.j festgehalten, dass eine Anpassung des Widmungsbestandes vorgenommen werden kann. Damit soll die Möglichkeit einer zukünftig verbesserten Bebaubarkeit im Rahmen der derzeitig genutzten und gewidmeten Baufläche gegeben sein. Eine Entwicklung des Siedlungsrandes über dieses Ausmaß hinaus wird seitens der Marktgemeinde Götzis nicht angestrebt. • Die Notwendigkeit, dass bestehende Siedlungsrandbereiche nicht näher an sensible und besondere Landschaftsräume vordringen, wird seitens der Marktgemeinde Götzis im REP Götzis 2022 weiterhin als bedeutsames räumliches Entwicklungsziel festgelegt und mittels der Ausweisung von grünen Siedlungsrändern bzw. sogenannten Pufferbereichen (… von Bebauung freihalten) festgehalten. Im Nordosten des Kalkofenweges bildet dieser in Verbindung mit dem dort festgelegten Siedlungsrand die Grenze der Wohnbebauung, was die separate Ausweisung eines grünen Siedlungsrandes nicht erforderlich macht. • Die Festlegung von Pufferzonen (. . . Naturschutzgebiet (. . . von Bebauung freihalten)) wird ausschließlich im REP Götzis 2022 verwendet und steht in keinem Zusammenhang mit der Verordnung zum Naturschutzgebiet Hohe Kugel – Hoher Freschen – Mellental. Es ist nicht Aufgabe eines REPs Aussagen zu den Schutzgütern eines Naturschutzgebietes zu treffen. Änderung 3: Aus städtebaulicher/architektonischer Sicht zeigt die Betrachtung für die gegenständlichen Grundstücke, dass durch eine sensible Bebauung zum Einen die bestehende Infrastruktur der Straße genutzt werden kann und gleichzeitig die Grünzone durch den Ortsteil wirken kann. Das Quartier kann mit ortsteilbezogenen Nutzungen als sozialer Treffpunkt und mit Mehrwerten für die Gemeinde durch eine Bebauung sinnvoll ergänzt werden. Das Bestandsgebäude sollte in die Baufläche aufgenommen werden. Das Verdichten im Familienverband kann damit gefördert werden. Im Zusammenhang mit der geplanten Wohnbebauung kann ein lebendiges Quartier entstehen. Auszug aus der fachlichen Stellungnahme: • Halten der Siedlungsränder als überörtliche und örtliche zentrale Aufgabe der räumlichen Entwicklung und als Beitrag zur sparsamen Nutzung der Ressource Boden; • Angesprochenes mögliches Verbesserungspotential für die Gemeindeentwicklung lässt sich auch ohne Ausdehnung des Siedlungsrandes erreichen; • Auch infrastrukturelle Elemente – gegenständig die Sonderbergstraße – können und sollen Bebauungsgrenzen darstellen; siehe z.B. die Kalkofen-Straße! • Verdichtungsmaßnahmen im Bereich des Gebäudebestandes sind zulässig und ohne Änderung des Siedlungsrandes denkbar; • Die nördlichen Grundstücksbereiche befinden sich in der Landesgrünzone. Im Ausschuss wurden die Beschlussempfehlungen einstimmig befürwortet. Auf Empfehlung des Bau- und Raumplanungsausschusses beantragt der Bürgermeister folgende Beschlussfassung: Zu Änderung 1: Zur Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung, GBL Bregenz, vom 25. 7. 2022 (E-Mail): „Der aktuell gültige Gefahrenzonen Plan wurde am 14.10.2021 ministeriell genehmigt. Dem entsprechend wird dieser Gefahrenzonenplan nun im Erläuterungsbericht zum REP Götzis 2022 in Kapitel 2.4.2 auf Seite 48 (unten) wie folgt textlich berücksichtigt: ‚Hinweis: Während der Entwicklungsphase des REP Götzis wurde am 14.10.2021 der überarbeitete Gefahrenzonenplan für das Gemeindegebiet der Marktgemeinde Götzis geneh-

migt. Bei der Umsetzung des REPs ist dieser zu berücksichtigen‘.“ Zu Änderung 2: Zur Stellungnahme DI Wilhelm Machold vom 19. 8. 2022 (E-Mail) samt Änderungsantrag von DI Georg Rauch vom 15. 8. 2022: „Die im Änderungsantrag von DI Georg Rauch – im Auftrag von DI Wilhelm Machold – beantragte Verlegung des Siedlungsrandes im Bereich von GST- NR 738/1, KG 92110 Götzis, wird nicht berücksichtigt. Dies wird im Wesentlichen wie folgt begründet: • Die Bebaubarkeit des betreffenden Bereiches wird in ausreichender Weise mit der Maßnahme 1.1.j im REP Götzis – Maßnahmenbericht vom September 2022 grundsätzlich ermöglicht. • Die Notwendigkeit, dass bestehende Siedlungsrandbereiche nicht näher an sensible und besondere Landschaftsräume vordringen, wird seitens der Marktgemeinde Götzis im REP Götzis 2022 weiterhin als bedeutsames räumliches Entwicklungsziel festgelegt. • Pufferzonen (z.B. grüner Siedlungsrand) haben im REP Götzis 2022 den Zweck, das vorgenannte Entwicklungsziel situationsabhängig darzustellen bzw. auszuweisen.“ Zu Änderung 3: Zur Stellungnahme Bettina Vogelauer vom 19. 8. 2022 (E-Mail) samt städtebaulicher Betrachtung von DI Philipp Fromm vom 16. 8. 2022: „Die im Änderungsantrag von Bettina Vogelauer vom 19. 8. 2022 (E-Mail) u.a. auf Grundlage der städtebaulichen Betrachtung von DI Philipp Fromm vom 16.08.2022 beantragte Verlegung des Siedlungsrandes im Bereich der GST-NRn 3015/1, 3016/1 und 3016/2, alle KG 92110 Götzis, wird nicht berücksichtigt. Dies wird im Wesentlichen wie folgt begründet: • Das Halten der Siedlungsränder als zentrale Aufgabe der räumlichen Entwicklung und als Beitrag zur sparsamen Nutzung der Ressource Boden werden als wichtiges Entwicklungsziel im REP Götzis 2022 festgeschrieben. • Mögliche räumliche Verbesserungen lassen sich auch ohne Ausdehnung des Siedlungsrandes erreichen. • Infrastrukturelle Elemente – gegenständig die Sonderbergstraße – können und sollen auch Bebauungsgrenzen darstellen. • Verdichtungsmaßnahmen im Bereich des Gebäudebestandes werden auf Grundlage der Maßnahmen im REP Götzis 2022 grundsätzlich ermöglicht. • Der nördliche antragsbetroffene Grundstücksbereich befindet sich in der Landesgrünzone.“ Die Gemeindevertretung stimmt den Anträgen zu den Änderungen 1 bis 3 einstimmig zu. Verordnung zum Räumlichen Entwicklungsplan Götzis 2022: Auf Empfehlung des Bau- und Raumplanungsausschusses beantragt der Bürgermeister folgende Beschlussfassung: „Verordnung zum Räumlichen Entwicklungsplan Götzis 2022 Auf Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 04.07.2022 wird in Verbindung mit § 11 RPG verordnet: Der Räumliche Entwicklungsplan Götzis 2022 (REP Götzis 2022), Aktenzahl g031.1-1/2019-5-1, bestehend aus dem Maßnahmenbericht vom Mai 2022 und dem Zielplan vom 23.03.2022, wird verordnet.“ Beilagen zur Beschlussfassung: • REP Götzis 2022, Maßnahmenbericht vom Mai 2022, Zahl g031.1- 1/2019-5-1 (samt Siedlungsranddarstellung) • REP Götzis 2022, Zielplan vom 23. 3. 2022 • REP Götzis 2022, Erläuterungsbericht vom September 2022 • REP Götzis 2022, Umweltbericht vom März 2022 • Land Vorarlberg, Kenntnisnahme Umweltbericht vom 7. 4. 2022, Zahl IVe-410.98-33//13 • Während der Kundmachung eingelangte Änderungsvorschläge: • Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung, GBL Bregenz, vom 25. 7. 2022 (E-Mail) • Stellungnahme DI Wilhelm Machold vom 19. 8. 2022 (E-Mail) samt Änderungsantrag von DI Georg Rauch vom 15. 8. 2022 • Stellungnahme Bettina Vogelauer vom 19. 8. 2022 (E-Mail) samt städtebaulicher Betrachtung von DI Philipp Fromm vom 16. 8. 2022 • Fachkommentar der Firma Revital GmbH vom 7. 9. 2022 zu den eingelangten Änderungsvorschlägen Die Gemeindevertretung stimmt der Verordnung einstimmig zu. 6. Energiesparoffensive Götzis Die Energiepreise sind in den letzten Monaten massiv gestiegen. Das ist der Ausnahmesituation des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine geschuldet. Der bis vor dem Krieg gut funktionierende Strommarkt funktioniert nicht mehr. Daher muss ein besonderer Schwerpunkt dem Thema Klima und Energie gewidmet werden. Götzis krisenfest zu machen ist zurzeit eine der vordringlichsten Aufgaben dieser Gemeindevertretung – darüber haben wir uns im Sommer bereits Gedanken gemacht und einige Projekte vorgestellt. Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels und Einsparung von Ressourcen haben unmittelbare Auswirkungen auch auf die Kosten. Wenn wir die Nachfrage nach Energie reduzieren, wirkt sich das positiv für die einzelnen Energieverbraucher aus und es reduziert nachhaltig die Preise am Markt. Hier können wir alle einen Beitrag leisten - als Gemeinde wollen wir Vorbild sein und unsere Schritte tun. Neben ökologischen und klimapolitischen Gesichtspunkten gehören Energiesparmaßnahmen aufgrund der enormen Kostensteigerungen mittlerweile zu den budgetären Notwendigkeiten. Wir müssen bestehende Energiesparpotentiale erkennen, priorisieren und zügig nutzen. Öffentliche Verantwortung und rasches Handeln sind gefragt. Für sämtliche zu erhebende Energiesparpotentiale sollen in weiterer Folge konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung benannt werden. In einem Fahrplan soll der Umsetzungshorizont aller Maßnahmen dargestellt werden und es sollen rasch realisierbare und kosteneffiziente Maßnahmen umgesetzt werden. Antrag: Die Gemeindevertretung wolle beschließen: • Der Umweltausschuss wird beauftragt – unter Berücksichtigung der Vorgaben und Empfehlungen des Bundes und des Landes – einen Fahrplan mit konkreten Maßnahmen zur Erreichung von Energieeinsparungen zu erstellen und die Gemeindeverwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen. ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW41 Donnerstag 13. Oktober 2022 27

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