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s'Blättle Nr. 40 - Do, 6. Oktober 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

letzte Woche im

letzte Woche im Finanzausschuss vorbesprochen worden sei. Aktuell gebe es starke Veränderungen auf dem Finanzmarkt. KIP-Mittel (Kommunales Investitionsprogramm) in der Höhe von 600.000 Euro wurden bereits vom Bund abgerufen. Das Finanzierungsvolumen belaufe sich auf ca. 5,5 Mio. Euro. GK Martin Amann informiert, dass acht Banken zur Angebotslegung eingeladen wurden, sieben Angebote seien eingelangt. Es wurden drei Varianten, jeweils mit einer Laufzeit von 20 bzw. 25 Jahren, ausgeschrieben: • Darlehen mit variabler Verzinsung • Fixzins-Darlehen • Mix aus variabler und fixer Verzinsung Bestbieter beim Darlehen mit variabler Verzinsung war die UniCredit Bank Austria AG, die Aufschläge seien heute aktualisiert worden: • 20 Jahre Laufzeit: 0,34% Aufschlag auf den 3-Monats-Euribor • 25 Jahre Laufzeit: 0,351% Aufschlag auf den 3-Monats-Euribor Im Fixzinsbereich war die UniCredit Bank Austria AG Bestbieter. Die Aktualisierung erfolgte am 13.9.2022, seit dem Ukraine-Krieg seien die Angebote tagesabhängig. Es könne sein, dass es morgen zu einer minimalen Veränderung beim Fixzinssatz komme. Die Vergabe würde mit einem Spielraum bis maximal zum zweitbesten Angebot und vorbehaltlich der Vergabe an den Bestbieter erfolgen: • 20 Jahre Laufzeit: 2,921% • 25 Jahre Laufzeit: 2,844% Wie sich die Zinssätze entwickeln würden, sei schwer zu prognostizieren, ein Fixzinssatz biete Absicherung gegen steigende Zinsen. Bgm. Markus Giesinger führt aus, dass es einige Jahre mit einem negativen Euribor gegeben habe, die Leitzinsen würden jetzt voraussichtlich aber weiter steigen. Der Euribor liege aktuell bei 1,1%, der Aufschlag bei einer variablen Verzinsung betrage 0,351%. Nach ausführlicher Diskussion im Finanzausschuss gibt es die einhellige Empfehlung, das Risiko der Darlehensaufnahme zu splitten: zwei Millionen Euro fix verzinst und bis zu 3,5 Millionen Euro variabel verzinst. Ursprünglich wurden vier Millionen Euro ausgeschrieben, parallel dazu werde geprüft, die restlichen 1,5 Millionen Euro 48 s’Blättle KW40 Donnerstag 6. Oktober 2022 als Wohnbauförderungsdarlehen aufzunehmen. Dieses wäre zinslos, man sei dann jedoch an die Wohnbauförderungsrichtlinien gebunden, die mit verschiedenen Kriterien verbunden seien. Dies werde aber noch mit der Wohnbauförderungsstelle abgeklärt. GV Thomas Giesinger erkundigt sich nach einer Variante mit Zinsobergrenze. GK Martin Amann führt aus, dass er keine Gemeinde kenne, die eine Finanzierung mit Zinsobergrenze durchgeführt habe. Er werde prüfen, ob es sich dabei um ein Derivategeschäft handle, was gesetzlich nicht möglich wäre. GR Herbert Sohm merkt an, dass die Zinssätze deutlich steigen werden. Der Vorsitzende ergänzt, dass sich die Leitzinsen von einem Höchststand in den 90er-Jahren bei 9,1% über eine negative Zinsphase ab 2015 auf mittlerweile aktuell 1,25% entwickelt hätten. GR Wolfgang Weber erkundigt sich, ob es eine Überlegung wäre den gesamten Betrag fix aufzunehmen. Bgm. Markus Giesinger antwortet, dass bei der Gesamtbetrachtung aller Darlehen bereits ein überwiegender Teil als Fixzinssatz aufgenommen wurde. EM Barbara Eichhorner erkundigt sich wie die Laufzeit zustande komme. Der Vorsitzende führt aus, dass man sich vor zwei Jahren darauf verständigt habe Darlehen für langfristige Investitionen auf 25 Jahre aufzunehmen, damit die monatliche Belastung bei Tilgung und Zins für die Gemeindefinanzen verkraftbar bleibe. GK Martin Amann ergänzt, dass aktuell zudem eine spezielle Zinssituation sei, mit einem höheren Fixzinssatzangebot auf 20 Jahre als auf 25 Jahre. Das Fixzinsdarlehen könne bis 30.11.2022 und das variable Darlehen bis 30.6.2024 aufgenommen werden. Der Vorsitzende stellt den Antrag, ein Fixzinsdarlehen von zwei Mio. Euro mit einer Laufzeit von 25 Jahren an den Bestbieter, die Unicredit Bank Austria AG, und ein Darlehen von 3,5 Mio. Euro (nicht bindend) mit einem variablen Zinssatz von 0,351% auf Basis des 3-Monats-Euribors und einer Laufzeit von 25 Jahren an den Bestbieter, die Unicredit Bank Austria AG, zu vergeben. Finanzleiter Martin Amann wird ermächtigt, in einem Telefonat am 21.9.2022 den Fixzinssatz endgültig zu fixieren, sofern dieser sich auf maximal 2,844% plus die Differenz zum Zweitgereihten beläuft. Der Antrag wird mehrheitlich bei einer Gegenstimme (GV Thomas Giesinger) angenommen. 3. Diverse Vergaben Kinderhaus Kreuzfeld Bgm. Markus Giesinger informiert, dass die Ausschreibung für die lose Möblierung wie Tische, Stühle, etc. für das Kinderhaus Kreuzfeld erfolgt sei. Zwei Angebote der Firmen Reiter Design GmbH aus Rankweil und CASA Möbel GmbH aus Hohenems seien eingelangt. Die Fertigstellung des Kinderhauses Kreuzfeld sei auf Ende 2022 geplant, der Umzug erfolge Anfang des kommenden Jahres. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die lose Möblierung beim Projekt Kinderhaus Kreuzfeld an den Best- und Billigstbieter, die Firma Reiter Design GmbH aus Rankweil, zum Nettopreis von 84.301 Euro, zu vergeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 4. Beschlussfassung Änderung des Bebauungsplans Der Vorsitzende informiert, dass vor dem Sommer die Änderung des Bebauungsplans Altach beschlossen wurde, nun erfolge der Zweitbeschluss. Folgende Übergangsbestimmung sei aufgenommen worden: „Der Bebauungsplan gilt für alle Bauvorhaben, welche ab dem 21. September 2022 eingereicht werden. Diese Verordnung über die Erlassung eines Bebauungsplanes tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zum Bebauungsplan der Gemeinde Altach, genehmigt mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 20. April 2017, außer Kraft.“ EM Jürgen Hammerer erkundigt sich, ob die Regelungen zu den Kunststoffzäunen rechtlich haltbar seien. Der Vorsitzende antwortet die Änderungen des Bebauungsplanes seien vorab mit der Raumplanungsabteilung des Landes Vorarlberger abgestimmt worden. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Gemeindevertretung möge beschließen: „Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Bebauungsplans Altach in der vorgelegten Fas-

sung (Aktenzahl a030.01-/2022-1) mit dem Erläuterungsbericht.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. 5. Grundsatzbeschluss Teilnahme am KLAR!-Programm Bgm. Markus Giesinger berichtet zum KLAR!-Programm (Klimawandelanpassungsregion), bei dem vor 1½ Jahren die ersten Besprechungen stattfanden. Im Räumlichen Entwicklungsplan Altach sei festgehalten worden, am KLAR!-Programm teilzunehmen. Die vier Gemeinden der Region am- Kumma, die Stadt Hohenems und die Rheindelta-Gemeinden würden sich zu einer KLAR-Region zusammenschließen. Die Bewerbungsunterlagen müssten bis Ende Jänner 2023 zusammengestellt werden. Wie man mit dem Temperaturanstieg umgehe und wie man die Situation für die Menschen erträglich gestalten könne seien Fragestellungen des KLAR!-Programms. Im zweiten und dritten Jahr (2024/2025) sollen zehn definierte Maßnahmen in der KLAR!-Region umgesetzt werden. In der Hofsteigregion, einer Plan B-Region, werden z.B. 800 Bäume gepflanzt und Trinkwasserbrunnen errichtet. Das Beschäftigungsverhältnis für eine:n KLAR!-Manager:in würde 50% betragen, die Personalkosten würden gefördert werden. Es gebe auch Synergieeffekte mit dem Agglomerationsprojekt Rheintal. GV Bernhard Weber fragt zu den Gemeinden in der KLAR!-Region. Der Vorsitzende erläutert, dass die Region nicht zusammenhängen müsse, die Rheindelta-Gemeinden hätten angefragt, ob sie teilnehmen könnten. Bis auf Götzis sind alle Rheinanliegergemeinden. GV Judith Niederklopfer-Würtinger erkundigt sich, ab welcher Phase der/die KLAR!-Manager:in eingestellt werde. Bgm. Markus Giesinger erläutert, dass es ab Phase 1 vorteilhaft wäre, acht Gemeinden würden dann für einige Monate die 50%-Stelle finanzieren. Wo die Stelle angesiedelt werde, sei noch nicht fixiert, eine Option wäre das Energieinstitut. EM Jürgen Hammerer erkundigt sich wie das Leitungs- und Steuerungsgremium aufgebaut sei. Der Vorsitzende erläutert, dass im politischen Kerngremium voraussichtlich die Bürgermeister:innen oder politischen Abgesandte vertreten sein würden, in der Bewerbungsphase würde man mit kleineren Einheiten arbeiten. GR Felix Karu betont, es sei wichtig für Altach bzw. die Region entsprechende Maßnahmen zu setzen, um sich an den Klimawandel anzupassen. Der Vorsitzende stellt den Antrag die Gemeindevertretung möge beschließen: „Die Gemeindevertretung fasst folgenden Grundsatzbeschluss: die Gemeinde Altach bewirbt sich gemeinsam mit den amKumma Gemeinden, der Stadt Hohenems und den Rheindelta-Gemeinden für die Teilnahme am KLAR!-Programm (Klimawandelanpassungsprogramm).“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. 6. Genehmigung der Verhandlungsschrift Die Verhandlungsschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 5.7.2022 wird ohne Einwand genehmigt. 7. Bericht Der mittlerweile fünfte Impftermin findet am kommenden Donnerstag, den 22.9.2022 von 15 bis 19 Uhr im Veranstaltungszentrum KOM statt. Der Räumliche Entwicklungsplan Altach wurde gemäß § 11 Abs 7 und 8 des Raumplanungsgesetzes, LGBI Nr 39/1996, in der Fassung LGBI Nr 4/2019, mit dem Schreiben vom 30.8.2022 vom Amt der Vorarlberger Landesregierung genehmigt. Zum Thema Energiesparmaßnahmen waren alle Gemeinden in das Landhaus eingeladen. Die Gemeinden wünschen sich diesbezüglich eine einheitliche Empfehlung des Gemeindeverbands. Die Gemeinde Altach wird sich an den Richtlinien des Gemeindeverbandes orientieren. Zudem soll heuer auf die Weihnachtsbeleuchtung verzichtet werden, auch die Beleuchtung Richtung Kirchturm soll abgeschaltet werden. Eventuell wird vor der Kirche ein beleuchteter Christbaum aufgestellt, der um 23.00 Uhr abgeschaltet werden wird. Beim Starkregenereignis am 19.8.2022 mussten erstmalig zum Schutz des Siedlungsraums Hohenems, Lustenau und Dornbirn alle vier Schleusen geschlossen werden. Durch die Flutung des Retentionsbeckens konnte in kurzer Zeit eine Pegelsenkung des Koblacher Kanals und in der Folge auch des Güllbachs erreicht werden. Beim Hochwasserschutzprojekt Güllbach, für dessen Umsetzung die Marktgemeinde Götzis verantwortlich ist, soll bei der L57 der Radweg erhöht werden, die Wiese Richtung Tennishalle bzw. BORG sollte als Retentionsfläche genutzt werden können. Zielsetzung ist eine Bewilligung Anfang nächsten Jahres. Der zur nächsten Sitzung des Planungsausschuss geladene Experte zur Lärmschutzwand A14 hatte leider einen Corona-Fall, eventuell wird die Sitzung per Videokonferenz durchgeführt oder verschoben. Beim Projekt Betreutes Wohnen werde aktuell der zweite Stock errichtet. Der Baufortschritt beim Kinderhaus Kreuzfeld liege im Plan, es erfolgen die letzten Vergaben für die Innenausstattung. Die Ausweichen im Ober- und Unterhub wurden fertiggestellt, zudem werde in der Gemeindevorstandssitzung ein Halte- und Parkverbot für die Ausweichen beschlossen. Im Zentrum werde eine Trafostation errichtet, um zusätzliche Stromkapazitäten für das Betreute Wohnen sicherzustellen. Bei der Baustelle der ARA werde die Sanierung des Verbandssammlers umgesetzt. Der Nachwuchscampus sei sehr gut im Zeitplan, die Außenfassade wurde fertiggestellt, der Estrich sei am Austrocken. Das Projekt werde zeitgerecht voraussichtlich im November fertiggestellt. EM Jürgen Hammerer erkundigt sich zu den Ausweichen im Unter- und Oberhub und ob diese Flächen der Gemeinde gehörten. Der Vorsitzende erläutert, dass die Flächen für die Ausweiche im Oberhub der Gemeinde gehören, die im Unterhub benötigten Flächen wurden mittels eines 5-Jahres-Vertrags, mit einer Option auf weitere fünf Jahre, gepachtet. Die 12. Mitgliederversammlung der Agglomeration Rheintal fand statt. Rund 20 Gemeinden, davon die Hälfte auf Vorarlberger Seite, arbeiten bei Schwerpunkten wie der Siedlungsentwicklung und der Klimawandelanpassung zusammen. In Altach betrifft dies ALLGEMEIN ALLGEMEIN HOHENEMS HOHENEMS GÖTZIS GÖTZIS ALTACH ALTACH KOBLACH KOBLACH MÄDER MÄDER s’Blättle KW40 Donnerstag 6. Oktober 2022 49

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