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s'Blättle Nr. 4 - Do, 27. Jänner 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

GESUNDHEIT RÜSCHER:

GESUNDHEIT RÜSCHER: „ANPASSUNGEN BEI ABSONDERUNGEN NOTWENDIG!“ Die täglich hohe Zahl an Neuinfektionen führt österreichweit zu einem sehr hohen Arbeitspensum in den Infektionsteams – Tendenz stark steigend. „Dies macht Anpassungen in der Absonderungsstrategie unumgänglich“, erklärt Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher. „Die vorhandenen Ressourcen im Infektionsteam und bei den behördlichen Testungen in der Pathologie Feldkirch müssen zielgerichtet eingesetzt werden, um die kommenden Wochen bewältigen zu können. Positiv getestete Personen werden für die Datenerhebung digital und nur mehr in Ausnahmefällen telefonisch kontaktiert. Freitesten wird nicht mehr wie bisher am fünften Tag der Absonderung ermöglicht, sondern erst in den darauffolgenden Tagen“, so die Landesrätin. Vorarlberg liegt derzeit bei rund 1.000 Neuerkrankten pro Tag, für die kommenden Wochen werden diese laut Prognosen weiterhin stark steigen. Die Kapazitäten im Infektionsteam sowie in der Pathologie werden weiterhin gesteigert, dennoch muss jetzt vorgebaut werden, Anpassungen sind notwendig. Testabnahmekapazitäten sowie Laborkapazitäten sind derzeit ausreichend vorhanden. Weiterer Digitalisierungsschritt Das Land stockt die Zahl der Mitarbeitenden, die das Infektionsteam unterstützen, weiter auf. „Außerdem stellen wir weitere Arbeitsschritte auf digitale Anwendungen um. Damit haben wir schon in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht“, so Rüscher. So wird die telefonische Abfrage von Erkrankten (u. a. Erhebung von Symptombeginn, Ansteckungsquellen) durch ein digitales Formular ersetzt. Es werden dann nur noch jene Personen angerufen, die dieses Formular nicht innerhalb von 24 Stunden vollständig ausgefüllt haben oder deren Angaben nicht plausibel sind. Dadurch sollen die Abläufe wesentlich beschleunigt werden. Die freiwerdenden Ressourcen werden für die Terminvereinbarung des Freitestens eingesetzt. Freitesten erst nach Tag fünf möglich Die Freitestmöglichkeit wird in der nächsten Zeit nicht mehr an Tag fünf der Absonderung ermöglicht, sondern erst an den weiteren Folgetagen. Derzeit werden Termine für Tag acht der Absonderung vergeben. Diese Anpassung ist gesetzlich möglich und liegt im Ermessen der Gesundheitsbehörde, wenn die vorhandenen Kapazitäten dies notwendig machen. Die vom Infektionsteam ausgestellten Bescheide werden entsprechend angepasst. „Für die Freitestmöglichkeit werden Sie von der Gesundheitsbehörde kontaktiert und zu einer weiteren Testung angemeldet. Wann dieser Testtermin stattfinden wird, liegt im Ermessen der Behörde“, so Rüscher weiter. Für das Freitesten wird nur ein behördlich zugewiesener Test akzeptiert. Positiv getestete Personen dürfen sich auch nicht frei bewegen, um Screening- Test-Angebote anzunehmen, sondern das Haus nur für behördlich zugewiesene Tests verlassen. Nur 5,8 Prozent von PCR-Tests an Tag fünf hatten Ende der Absonderung zur Folge „Zudem wissen wir, dass nur 5,8 Prozent aller Personen, die sich am Tag fünf freitesten ließen, wirklich einen CT-Wert von über 30 hatten. Ist dies nicht erfolgreich, möchte man es verständlicherweise jeden zweiten Tag mit einem Re-Test neu versuchen. Aber erst ab Tag acht steigt die Zahl von Testergebnissen, die ein Ende der Absonderung zur Folge haben, auf rund 20 Prozent. Wir müssen daher reagieren und vorhandene Ressourcen für behördliche PCR-Tests von Verdachtspersonen, Kontaktpersonen und Re-Tests haushälterisch einsetzen – gerade im Hinblick auf die Bewältigung der kommenden Tage“, so die Landesrätin. Landesrätin Martina Rüscher Absonderungsregeln beachten In der Regel endet eine Absonderung automatisch an Tag zehn nach einem positiven PCR-Test, es braucht dafür keinen weiteren PCR-Test. Wer sich vorab behördlich Freitesten will, kann nur vorzeitig aus der Absonderung entlassen werden, wenn bei der Freitestung ein negatives Ergebnis bzw. ein steigender CT-Wert von mehr als 30 ausgewiesen wird sowie die Person 48 Stunden symptomfrei ist. Wer beim Re-Test allerdings nach wie vor als infektiös gilt (CT-Wert unter 30), dessen Absonderung kann um weitere sieben Tage verlängert werden. Digitale Angebote nutzen, „1450“ freihalten Wichtig ist, dass all jene, die positiv getestet sind und noch nicht angerufen wurden, sich nicht an 1450 wenden. „Dadurch können wir die Gesundheitsberatung 1450 für jene Menschen freihalten, die krank sind und medizinische Hilfe benötigen. Zudem wird der Ablauf dadurch auch nicht beschleunigt werden. Wir bitten, möglichst die digitalen Angebote zu nutzen – die digitale Einmeldung von positiven Antigen-Selbsttests, das Ausfüllen von digitalen Formularen für Erkrankte sowie für die Kontaktpersonenerhebung“, rät die Landesrätin abschließend. 6 s’Blättle KW04 Donnerstag 27. Jänner 2022

GESUNDHEIT NEWS ODER „FAKE NEWS“ Es gibt viele Gerüchte rund um die Corona-Schutzimpfung. Nehmen Sie Menschen ernst, die davon sprechen, aber fragen Sie nach: „Woher weißt du das?“, „Warum glaubst du das?“ In einem persönlichen Gespräch wird oft klar, dass es sich um Vermutungen handelt, die nicht stimmen. Auf folgenden Seiten finden Sie Fakten zum Virus und zur Impfung: • www.vorarlberg.at/fakenews • www.mimikama.at • www.medizin-transparent.at • www.correctiv.org Sind die Impfstoffe sicher? Ja. Die COVID-19-Impfstoffe sind sicher. Sie sind genauso streng und umfassend geprüft wie andere Impfstoffe. Die Impfstoffe wurden schneller entwickelt, weil das Virus so gefährlich ist und dadurch viel mehr Ressourcen in die Forschung und Entwicklung geflossen sind. Stimmt es, dass die COVID-19-Impfung unfruchtbar macht? Nein. Die Fruchtbarkeit wird durch die Impfung nicht beeinträchtigt. Frauen mit Kinderwunsch wird die Corona- Schutzimpfung sogar empfohlen, damit sie bereits vor einer Schwangerschaft gegen die Krankheit geschützt sind. Können Geimpfte trotzdem ins Krankenhaus kommen? Die Impfung hilft und schützt! Zahlen zeigen, dass die überwiegende Mehrheit der COVID-Erkrankten in den Krankenhäusern ungeimpft sind. Auf den Intensivstationen ist die Zahl noch viel höher. Ist der Impfstoff wirkungslos, wenn das Virus mutiert? Nein. Es ist völlig normal, dass Viren mutieren. Der Impfstoff ist gegen alle bekannten Varianten wirksam. Sicher ist: Die Corona-Schutzimpfung schützt in den allermeisten Fällen vor schweren Erkrankungen oder Tod. Wie sieht es mit Langzeitfolgen aus? Bei Impfungen treten Nebenwirkungen, falls überhaupt, innerhalb von wenigen Stunden auf. In seltenen Fällen kann es noch einige Wochen nach der Impfung dazu kommen. Das gilt für die COVID-19-Impfung, aber auch für alle anderen Impfungen. Kann ich mich trotz Impfung mit COVID-19 anstecken? Ja. Aber: Das Risiko, schwer zu erkranken oder daran zu sterben, ist durch die Corona-Schutzimpfung viel kleiner. Wenn eine Erkrankung trotz Impfung auftritt, verläuft sie viel milder. Warum erhalte ich eine Auffrischungsimpfung? Die COVID-19-Impfung ist hochwirksam und schützt Sie weitgehend vor einem schweren oder tödlichen Verlauf einer COVID-19-Erkrankung und reduziert Ansteckungen. Wie bei den meisten Impfungen lässt auch bei der COVID-19-Impfung die Schutzwirkung nach einer gewissen Zeit nach. Für einen lang anhaltenden Schutz ist eine Auffrischungsimpfung nach vier Monaten möglich, nach sechs Monaten empfohlen. Damit sind Sie wieder vollständig geschützt und verringern Ihr Risiko vor einer Infektion oder einem schweren Verlauf. Mit welchem Impfstoff kann ich mich impfen lassen? Für die Auffrischungsimpfung stehen derzeit die Impfstoffe von BioNTech/ Pfizer und Moderna zur Verfügung. Die Zulassung für weitere Impfstoffe ist beantragt. Wann bekomme ich eine Auffrischungsimpfung? Die Auffrischungsimpfung wird sechs Monate nach der zweiten Dosis empfohlen und ist ab vier Monaten nach der zweiten Dosis möglich. Um eine ausreichende Schutzwirkung zu haben, wird zudem Personen, die den Impfstoff von Johnson&Johnson erhalten haben, eine zweite Dosis nach 28 Tagen empfohlen. Wo erhalte ich die Auffrischungsimpfung? Unter www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft finden Sie eine Übersicht über alle Orte, an denen Sie sich impfen lassen können. Wie kann ich mich zur Auffrischungsimpfung anmelden? Sie können sich unter www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft für die Auffrischungsimpfung anmelden. Bei einigen Impfstellen ist keine Anmeldung erforderlich. Mit Ihrer Anmeldung erleichtern Sie allerdings die Organisation vor Ort. Wie lange ist der Grüne Pass gültig? Ab 1. Februar 2022 gilt folgende Gültigkeitsdauer: Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist künftig 180 Tage gültig. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage gültig. Eine Information des Amtes der Vorarlberger Landesregierung und der Ärztekammer für Vorarlberg. Weitere und weitreichendere Infos finden Sie auf den offiziellen Websites von Land und Bund unter www.vorarlberg.at/corona bzw. www.sozialministerium.at! ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW04 Donnerstag 27. Jänner 2022 7

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