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s'Blättle Nr. 4 - Do, 27. Jänner 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

RATHAUS NEUE

RATHAUS NEUE PARKABGABEVERORDNUNG IN HOHENEMS Der in der letzten Stadtvertretung getroffene Beschluss wird ab 1. Februar 2022 in Kraft treten: Wie in den anderen Städten Vorarlbergs wird Parken nun auch in Hohenems kostenpflichtig. Bei den Parkautomaten können auch kostenlose Kurzparktickets (für 15 Minuten Parkzeit) bezogen werden. Die Entwicklung des Hohenemser Zentrums schreitet voran. Die hervorragende Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz mit Bus und Bahn und der Ausbau des Radwegenetzes laden ein, in Hohenems und vor allem im Herzen der Stadt als Begegnungszone auch ohne PKW unterwegs zu sein. Parken wird ab 1. Februar 2022 in drei Zonen der Stadt kostenpflichtig: Die im Tal gelegene Tarifzone 1 als Kernzone umfasst das historische Stadtzentrum, die Tarifzone 2 als Randzone die daran angrenzenden Bereiche der Schlossbergstraße bis zur Bahnhofstraße. Die Tarifzone 3 umfasst die Ledi (die Parkplätze beim Wasserwerk) und Schuttannen (Parkplätze beim Berggasthof Schuttannen). Gemeinsam mit der öffentlichen Tiefgarage Schillerallee stehen rund 500 Parkplätze im Zentrum zur Verfügung! 15 Minuten gratis parken: Einfach auf das grüne Häkchen drücken und Kurzparkschein lösen. Tarifzone 1 & 2 10 s’Blättle KW04 Donnerstag 27. Jänner 2022

Unkompliziert & bargeldlos bezahlen Parken kostet mindestens 30 Cent. In der Tarifzone 1 parken die Besucher für 1,40 Euro die Stunde, in allen anderen Zonen für nur 0,90 Euro – oder man löst am Automat einfach einen kostenlosen Kurzparkschein, der für 15 Minuten (Zone 1 und 2) gilt. Dazu muss am Automaten lediglich der grüne Häkchen-Knopf ohne jegliche Zahlung betätigt werden und ein Ticket, welches für 15 Minuten gilt, wird gedruckt (siehe Foto linke Seite). In der Zone 3 gibt es auch ein Tagesticket für Wanderer und Skifahrer für 5 Euro pro Tag. Die Parkgebühr kann vor Ort mittels Bargeld oder einer Karte mit Zahlungsfunktion entrichtet werden. Dauerparkkarten Anrainer, Wirtschaftstreibende und Arbeitnehmer beziehen ihre Dauerkarten (Verkauf seit 17.1.2022) über die Stadtpolizei Hohenems (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr). Parkplätze für gehbehinderte Personen Gehbehinderte Personen sind von der Gebührenpflicht befreit, mit entsprechendem Nachweis in der Windschutzscheibe können diese in allen Zonen kostenlos parken. Reservierte Parkplätze finden sich im Ortskern von Hohenems künftig hinter der Pfarrkirche St. Karl (unterhalb des Torbogens) sowie direkt am Schlossplatz (Bereich Torbogen bei der Kaulfus-Apotheke). Smartphone Parken Ab Februar wird es in ganz Hohenems möglich sein, Parkscheine auch digital per Handy-App zu lösen. Hier erfolgt die Abrechnung dann minutengenau. Tarifzone 3 Tarifzone 3 Geplant sind folgende Anbieter: • EasyPark (easypark.at) • Handyparken (handyparken.at) • Parkster (parkster.com) • PayByPhone (paybyphone.at) Alle detaillierten Infos und Tarife zur Parkordnung finden sich auf www.hohenems.at/parken! ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW04 Donnerstag 27. Jänner 2022 11

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