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s'Blättle Nr. 39 - Do, 30. September 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

MOBILITÄT ABSCHLUSS

MOBILITÄT ABSCHLUSS RADIUS 2021 Der RADIUS 2021 neigt sich langsam aber sicher dem Ende zu. Alle, die über 100 Kilometer geradelt sind, nehmen automatisch an der #zielsprint-Verlosung teil und haben außerdem die Chance auf einen der Hauptpreise, die von der Region am- Kumma und der Stadt Hohenems verlost werden. Noch bis 30. September können Kilometer gesammelt werden. Die Nachtragefrist endet am 4. Oktober. Dabei bitte das Datum bei Einträgen im Oktober auf den 30. September zurücksetzen, damit die Einträge auch zum RADIUS 2021 zählen! Hauptpreise der Region amKumma & Stadt Hohenems Als Hauptpreise werden am Ende des RADIUS vier Fahrradgutscheine im Wert von je 700 Euro unter all jenen verlost, die mehr als 100 Kilometer im Aktionszeitraum von 20. März bis 30. September geradelt sind! Wichtig: Als RADIUS-Veranstalter muss die Wohngemeinde Altach, Mäder, Götzis, Koblach oder Stadt Hohenems ausgewählt werden. Auch die Bürgermeister der Region radeln im #zielsprint dem Abschluss des RADIUS 2021 entgegen. #zielsprint-Verlosung Bei der #zielsprint-Verlosung wird hochwertiges Fahrradzubehör, wie Fahrradpumpen, Helme, Pumpen etc. verlost. Die Verlosung erfolgt automatisch unter allen Teilnehmern des RA- DIUS 2021, die bis zum 30. September mindestens 100 Kilometer geradelt sind und diese in ihrem Benutzerkonto eingetragen haben. INFORMATION ZWEI GESETZESÄNDERUNGEN IN BEGUTACHTUNG Die Landesregierung hat zwei Gesetzesentwürfe in die Begutachtungsphase geschickt: Die Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes und die Änderung des Starkstromwegegesetzes. Die Gesetzestext-Entwürfe liegen bis Freitag, dem 22. Oktober 2021, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und können auch unter www.vorarlberg.at/Gesetzesbegutachtung abgerufen werden. Jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit, Änderungsvorschläge abzugeben. Das Gesetz über eine Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes dient vor allem der Ausführung von verschiedenen Grundsatzbestimmungen, die insbesondere mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (u. a. Änderung des Elektrizitätswirtschaftsund -organisationsgesetzes 2010) vom Bundesgesetzgeber erlassen wurden. Weiters sollen zur Umsetzung von einzelnen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen Verfahrensvorschriften betreffend die Bewilligung von Erzeugungsanlagen geändert bzw. ergänzt werden. Die geplanten Änderungen des Starkstromwegegesetzes dienen der Ausführung von grundsatzgesetzlichen Bestimmungen des Bundes und betreffen im Wesentlichen: • die Dokumentation von Leitungsanlagen durch den Netzbetreiber und diesbezügliche Auskunfts- und Einsichtsrechte der Behörde und • Bewilligungsfreistellungen, insbesondere für elektrische Leitungsanlagen bis 45 kV (ausgenommen Freileitungen über 1 kV), sofern hierfür keine Zwangsrechte in Anspruch genommen werden. 4 s’Blättle KW39 Donnerstag 30. September 2021

SOZIALES „UMMAKUMMA-CHALLENGE“ FÜR KREBSKRANKE KINDER IN VORARLBERG Jetzt Mitglied werden! hauskrankenpflege-regional.at Nach der sehr erfolgreichen „Alt-Ems-Challenge“ im vergangenen Jahr, bei der am Ende dank der großartigen Teilnehmer über 8.000 Euro an krebskranke Kinder und Familien in Vorarlberg übergeben werden konnten, lädt der Verein „Stunde des Herzens“ in diesem Jahr zur „ummaKumma-Challenge“ auf den Kummenberg. Es geht dabei wieder darum, coronakonform etwas für die eigene Gesundheit zu tun und gleichzeitig kranke Kinder im Ländle zu unterstützen. Die „Stunde des Herzens ummaKumma-Challenge“ bietet dabei zwei tolle Möglichkeiten dies zu tun: Bei der Rätselrallye auf den Kummenberg wartet eine gemütliche Wanderung auf den Inselberg im Rheintal und auf dem Weg zum Gipfelkreuz gilt es, Fragen aus der Region zu beantworten. Am Ziel angekommen, können die Teilnehmer dann das Lösungswort eingeben und mit etwas Glück einen Tagespreis oder am Ende einen tollen Sachpreis gewinnen. Eine weitere Möglichkeit ist die Kumma-Wanderung. Der Weg, etwas anspruchsvoller, führt dabei zum Aussichtspunkt Kadel im Süden über den Gipfel zur Ostseite des Kummenbergs wieder zurück. In beiden Fällen können die Teilnehmer mit einer Spende von 10 Euro (oder auch mehr) den Verein „Stunde des Herzens“ unterstützen. Jeder Euro geht zu 100 Prozent an krebskranke Kinder in Vorarlberg weiter. Dazu wird jeden Tag unter allen Teilnehmern, die ein Selfie von sich vom Gipfelkreuz gesendet haben, eine Kiste Limo voÜs als Tagespreis verlost und am Ende warten auf alle Kumma-Wanderer tolle Sachpreise. Mitmachen ist ganz einfach, einfach auf der Webseite unter https://ummakumma.dajuma.at Anmeldung ausfüllen, spenden und schon kann es vom 1. bis 15. Oktober auf die Spitze des Kummenbergs gehen. Der Weg auf den Kummenberg ist empfehlenswert und der Ausblick vom Gipfelkreuz ins Rheintal einfach wunderschön. Und wenn man gleichzeitig noch was Gutes getan hat, strömen in einem die Glücksgefühle hoch . . . Den Ehrenschutz für die „ummaKumma-Challenge“ haben die vier Bürgermeister der Region amKumma Gerd Hölzl (Koblach), Markus Giesinger (Altach), Christian Loacker (Götzis) und Rainer Siegele (Mäder) übernommen und werden die Charity-Aktion mit einem ersten gemeinsamen Lauf auf den Kummenberg auch starten. Alle weiteren Infos zur „ummaKumma-Challenge“ für „Stunde des Herzens“ und krebskranke Kinder in Vorarlberg gibt es auch auf der Webseite unter https://ummakumma.dajuma.at. ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW39 Donnerstag 30. September 2021 5

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