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s'Blättle Nr. 36 - Do, 8. September 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

SICHERHEIT VERLÄNGERUNG

SICHERHEIT VERLÄNGERUNG DES VERSICHERUNGSSCHUTZES FÜR EHRENAMTLICHE Mit der Umsetzung der Vorarlberger Ehrenamts- und Freiwilligenversicherung wurden die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement weiter verbessert. Dieser Versicherungsschutz, der eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung für Ehrenamtliche beinhaltet, wurde nun von der Vorarlberger Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Vorarlberger Landesversicherung VaG bis 2023 verlängert. Vorarlberg hat ein hohes Ausmaß an freiwilligem Engagement. Das sieht man vor allem daran, dass sich mehr als die Hälfte (55,7 %) der Bevölkerung (ab 15 Jahren) freiwillig engagiert. Im Durchschnitt ist jeder Vorarlberger rund fünf bis sechs Stunden pro Woche freiwillig tätig. Darunter fallen ehrenamtliche Tätigkeiten in den Bereichen Sozialdienst, Nachbarschaftshilfe, Sport, Kultur, Religion, Politik, Rettung und Feuerwehr sowie im Umwelt-, Naturund Tierschutz. Bei derart großem Einsatz und Umfang an geleisteten Stunden von ehrenamtlich Engagierten wird somit auch die Bedeutung des Versicherungsschutzes für Ehrenamtliche augenscheinlich. Bereits im Jahr 2009 wurde zur Verbesserung der versicherungsrechtlichen Situation von ehrenamtlich Tätigen durch das Land Vorarlberg bei der Vorarlberger Landesversicherung VaG erstmals eine Unfall- und Haftpflichtversicherung im Rahmen eines Pilotprojekts abgeschlossen. Seither wurden jährlich neue, teilweise modifizierte Verträge realisiert. Die Versicherung bietet in Einzelfällen ab einer substantiellen Schadensgröße ein Sicherheitsnetz für Ehrenamtliche, um soziale Härtefälle zu vermeiden bzw. abzufedern. Versicherungsschutz In der Kollektivunfallversicherung und der allgemeinen Haftpflichtversicherung gelten alle Personen als versichert, die in losen oder rechtlich unselbstständigen Initiativen, Gruppierungen oder Organisationen tätig sind, oder die Mitglieder in einem Verein sind oder für das Gemeinwohl für Vorarlberg ehrenamtlich tätig sind. Ebenso muss die Person über einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Vorarlberg, Tirol, Baden-Württemberg, Bayern, Fürstentum Liechtenstein, St. Gallen, Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden oder Graubünden verfügen. Ausgeschlossen von der Versicherung sind Personen zum Zeitpunkt der Ausübung einer Sportart und Mitglieder von Vereinen mit Arbeitnehmenden. Zudem werden Entschädigungsleistungen nur dann erbracht, wenn nicht anderweitig schon ein Versicherungsschutz besteht. Personen und Sachschäden sind bis drei Millionen Euro versichert, bei Vereinen gemäß Vereinsgesetz wird eine Leistung ab einer Schadenshöhe von einer Million Euro bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme (drei Millionen Euro) erbracht. Bei losen oder rechtlich unselbstständigen Initiativen gibt es keine derartige Beschränkung. Schadensmeldung und Ansprechstelle Nähere Informationen zum Versicherungsschutz für Ehrenamtliche finden Sie unter www.vorarlberg.at/freiwillig Das Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung im Amt der Vorarlberger Landesregierung steht Ihnen unter Tel. 05574/511-20600 oder E-Mail freiwillig@vorarlberg.at beratend zur Seite. GESUNDHEIT EMPFEHLUNG FÜR DIE COVID-AUFFRISCHUNGSIMPFUNG FÜR ALLE PERSONEN AB DEM 12. LEBENSJAHR Das Nationale Impfgremium hat am 31. August 2022 die Empfehlung für eine Covid-19 Auffrischungsimpfung (4. Impfung) für alle Menschen ab zwölf Jahren ausgesprochen. „Ich appelliere an die Bevölkerung des Landes Vorarlberg, sich ein viertes Mal impfen zu lassen, damit wir einer möglichen neuen Infektionswelle im Herbst entgegensteuern und ausreichend geschützt in die kalte Jahreszeit gehen“, sagt Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher. Aufgrund der kälteren Jahreszeit und der abnehmenden Immunität in der Bevölkerung ist mit weiteren Covid-Infektionswellen zu rechnen. „Wir sind in Vorarlberg bestens vorbereitet, verfügen über ausreichend Impfangebote und können dieses jederzeit ausweiten“, informiert Rüscher. „Durch die Impfung können schwere Krankheitsverläufe und dadurch viel Leid verhindert und die Spitäler entlastet werden“, erklärt die Landesrätin. Daher wird jetzt empfohlen, dass sich alle Menschen ab zwölf Jahren ab September bzw. spätestens im Oktober/November die Auffrischungsimpfung abholen, sofern die letzte Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Bei der Altersgruppe ab 60 Jahren und bei Risikopersonen, unabhängig vom Alter, wird die vierte Auffrischungsimpfung schon ab vier Monaten nach der letzten Impfung empfohlen. 6 s’Blättle KW36 Donnerstag 8. September 2022

Die Impfempfehlung richtet sich auch an Personen, die noch keine Impfung oder eine unvollständige Grundimmunisierung erhalten haben. Diese sollten schnellstmöglich die Grundimmunisierung beginnen oder abschließen. Bei Schulkindern sollte zum Schulbeginn die Grundimmunisierung mit drei Impfungen abgeschlossen sein. Vorarlberg bestens vorbereitet „Das Land Vorarlberg verfügt über ein breites Impfangebot, das zudem laufend erweitert werden kann. Wir können jeder Vorarlbergerin und jedem Vorarlberger den gewünschten Impftermin anbieten und gehen bestens vorbereitet in den Herbst“, informiert Rüscher. Nützliche Informationen rund um die Schutzimpfung und alle aktuellen Impfangebote sind auf den Seiten des Landes unter www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft erhältlich sowie unter www.rund-ums-impfen.at. Ein Kurzfilm gibt Aufklärung darüber, wie man einen schnellen und reibungslosen Ablauf unterstützt: https:// www.youtube.com/watch?v=3HCza6_ GfmM. Wer keinen Internetzugang und keine E-Mail-Adresse besitzt, wird gebeten, sich an Familienangehörige oder Bekannte zu wenden, die behilflich sein können. Wer auch diese Möglichkeit nicht hat, kann sich bei der kostenlosen Corona-Hotline des Landes 0800/201-360 melden und erhält entsprechende Unterstützung. GESUNDHEIT/BILDUNG SCHULEN AUF DEM WEG ZURÜCK IN RICHTUNG NORMALITÄT Auf Einladung von Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink und Landesrätin Martina Rüscher trafen beim Bildungsgipfel am Mittwoch, dem 31. August 2022, im Landhaus die Zuständigen aus den Bereichen Elementarpädagogik und Schule sowie Gesundheit zusammen, um auch heuer gemeinsam die Maßnahmen zum Start ins neue Schul- und Betreuungsjahr zu besprechen und offene Fragen zu klären. Wie jedes Jahr seit Beginn der Pandemie diente die Veranstaltung der Information und dem Austausch zur aktuellen Corona-Situation und zu den daraus resultierenden Erfordernissen insbesondere im Bildungsbereich. Landesstatthalterin Schöbi-Fink verwies auf den im Juli 2022 von der Bundesregierung beschlossenen Variantenmanagementplan (VMP). Darin sind angepasste Strategie-Maßnahmen für verschiedene Szenarien dargestellt, um je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens in allen Bereichen möglichst einheitliche und verständliche Maßnahmen umzusetzen und zugleich Einschränkungen möglichst zu vermeiden. Wann welches Szenario gilt, entscheiden die GECKO und Gesundheitsminister Johannes Rauch in Abstimmung mit Bildungsminister Martin Polaschek. „Es ist gut und wichtig, dass im Umgang mit der Pandemie alle Bereiche der Gesellschaft gleichbehandelt werden, so auch elementarpädagogische Einrichtungen und Schulen. Damit kommen wir mit diesem Schul- und Betreuungsjahr ein ganzes Stück weiter auf dem Weg zur Normalität“, sagte Schöbi-Fink. Der Schulstart im heurigen Herbst kann gemäß VMP ohne große Einschränkungen erfolgen. Im Vorfeld wird von Seiten des Ministeriums und des Landes Vorarlberg ein Aufruf an die Eltern ergehen mit der Bitte, dass die Kinder getestet in die Einrichtungen kommen sollen. Dafür stehen monatlich fünf PCR-Gurgeltestungen und fünf Antigentests pro Person zur Verfügung. In der Schule können sich die Kinder und Jugendlichen selbst testen. Sie haben dort an den ersten drei Schultagen die Möglichkeit einer freiwilligen Antigen-Testung und bekommen drei Tests für die zweite Schulwoche mit nach Hause. „Es besteht aber keine Pflicht sich zu testen bzw. für Eintrittstestungen. Wir appellieren hier an die Eigenverantwortung“, stellt Landesrätin Rüscher klar. Positiv getestete Lehr- und Betreuungspersonen können, wenn sie keine Symptome aufweisen, mit Maske unterrichten und betreuen. Gleiches gilt für Schüler in der Sekundarstufe, sie können – sofern symptomlos – mit Maske am Unterricht teilnehmen. Für positiv getestete Kinder in elementarpädagogischen Einrichtungen und in der Primarstufe gilt hingegen ein Betretungsverbot. Und jene Lehr- und Betreuungspersonen, die positiv getestet sind und Symptome haben, gehen solange in den Krankenstand, bis sie sich wieder gesund fühlen. Das Vorgehen in der Elementarpädagogik hält sich eng an die Maßnahmen der Schule, erläuterte Landesstatthalterin Schöbi-Fink. Die Abteilung Inneres und Sicherheit im Amt der Vorarlberger Landesregierung werde die Situation genau beobachten und bei Bedarf und Szenario den Gemeinden für die elementarpädagogischen Einrichtungen, wie auch im vergangenen Jahr, wieder Lollipop-Tests zur Verfügung stellen. ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW36 Donnerstag 8. September 2022 7

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