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s'Blättle Nr. 31 - Do, 4. August 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

GESUNDHEIT SEIT 1.

GESUNDHEIT SEIT 1. AUGUST BUNDESWEIT GEÄNDERTE COVID-19-MASSNAHMEN „Der Wegfall der Quarantäne für Corona-Infizierte ist angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens in Vorarlberg vertretbar“, so Landesrätin Martina Rüscher mit Blick auf die derzeitige Spitalsbelegung. Die Gesundheitsreferentin appelliert einmal mehr an die Eigenverantwortung. „Wer krank ist, geht in den Krankenstand, wer positiv getestet ist, aber keine oder nur sehr leichte Symptome hat, bleibt im Alltag vorsichtig und trägt jedenfalls eine Maske“, so die Landesrätin. Folgende wesentliche Änderungen sind überblicksmäßig mit der COVID- 19-Verkehrsbeschränkungsverordnung verknüpft: Seit dem 1. August 2022 werden positiv getestete Personen nicht mehr mittels Bescheid abgesondert, sondern generell in ihrem alltäglichen Leben gewissen Beschränkungen unterworfen. Im Fachjargon wird dafür der Begriff „Verkehrsbeschränkungen“ verwendet. Positiv getestete Personen müssen bei Kontakt mit anderen Menschen durchgehend eine Maske tragen und gewisse Umgebungen meiden. Als Maske im Sinne dieser Verordnung gilt eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil. Als positiv getestete Person dürfen folgende Einrichtungen jedoch nicht betreten werden: • Alten- und Pflegeheime sowie stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe • Krankenanstalten • Kuranstalten • Einrichtungen der Tagesstrukturen im Behindertenbereich und in der Altenbetreuung • Kindergärten, Kinderkrippen, Krabbelstuben • Primarschulen • Sonstige Betreuungseinrichtungen für Kinder unter elf Jahren einschließlich solcher durch Tagesmütter Von diesen Betretungsverboten gibt es auch zahlreiche Ausnahmen, sodass beispielsweise Mitarbeiter und Betreiber der oben genannten Einrichtungen mit Maske arbeiten gehen dürfen, wenn sie keine Symptome haben. Auch Bewohner in Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, aber auch betreute Personen in Tagesstrukturen im Behindertenbereich und in der Altenbetreuung sind nicht vom Verbot umfasst. Ebenso ist ein Besuch von positiv getesteten Personen im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen möglich und die Begleitung Minderjähriger in oben genannte Einrichtungen mit Maske möglich. Positiv getestete Eltern können ihre nicht positiv getesteten Kinder daher mit Maske in die elementarpädagogische Einrichtung bzw. Primarstufe bringen. Kinder unter elf Jahren dürfen mit einem positiven Test nicht in die Einrichtung. Ein Betretungsverbot für Arbeitsorte gilt zudem für Personen, denen es aus medizinischen Gründen (insbesondere einer Schwangerschaft) oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, durchgehend eine Maske zu tragen. Mit den nunmehr geplanten Änderungen können asymptomatisch positiv getestete Personen mit Maske arbeiten gehen. Kranke Personen befinden sich arbeitsrechtlich im Krankenstand und benötigen dementsprechend eine Krankmeldung. Bisher galt die Regelung einer fünftägigen Absonderung. Danach unterlagen Personen mit einem CT-Wert unter 30 noch für weitere fünf Tage einer Verkehrsbeschränkung. Wie kann ich mich schützen? Rüscher verweist in diesem Zusammenhang auf die hohe Dunkelziffer, die aus den Vorarlberger Abwasseranalysen gut ersichtlich ist. Viele positive Menschen sind unter uns, die meisten bemerken ihre Infektion gar nicht. Sie betont einmal mehr die hohe Bedeutung der wichtigsten Schutzmaßnahmen, die sich an einer Hand abzählen lassen. „Mit einem aufrechten (das sind drei Teilimpfungen) Impfschutz werden schwere Krankheitsverläufe stark vermindert. Kommt es zu einer weiteren Auffrischungsimpfung, erhöht sich der Immunschutz für einige Zeit noch zusätzlich. Bei einer COVID-19-Infektion können Medikamente einen Spitalsaufenthalt verhindern. Daneben bleiben die bewährten Abstands- und Hygieneregeln mit Händewaschen, Abstandhalten und Maskentragen wesentliche Möglichkeiten, um das Infektionsrisiko zu verringern und damit die Verbreitung des Virus zu bremsen“, so Rüscher. 4 s’Blättle KW31 Donnerstag 4. August 2022

SICHERHEIT GUT VORBEREITET AUF DEM BIKE DIE BERGE GENIESSEN Ob mit oder ohne Strom, Hardtail oder Fully, Enduro oder Downhill Bike – viele verlieben sich jedes Jahr neu in das Mountainbiken. Der Ausdauersport bringt nicht nur jede Menge Spaß mit sich, sondern hat auch einen positiven Effekt auf Herz, Kreislauf und Muskulatur. Der Mountainbike-Boom hält nach wie vor an und viele bewegungsfreudige Sportler haben sich auch heuer ein neues Rad gegönnt. Damit stiegen aber neben den Verkaufszahlen leider auch die Unfallzahlen stark an. In Österreich erhöhte sich die Zahl der verunfallten Mountainbiker laut Kuratorium für alpine Sicherheit um über 70 Prozent. Die Unfallursachen sind vielfältig. Häufig sind aber mangelnde Fahrtechnik, Selbstüberschätzung oder eine unzureichende Tourenplanung Gründe für Notfälle. „Sicheres Vorarlberg“ hat daher einige wichtige Tipps zusammengestellt, damit du sicher durch die Bikesaison kommst: Wartung und Pflege Besonders zum Start der Saison solltest du dein Bike ordentlich auf Vordermann bringen. Überprüfe aber auch während des Sommers immer wieder folgende Komponenten: • Optische Kontrolle von Rahmen, Lenker, Steuersatz, Felgen, Speichen • Bremsbelag überprüfen, gegebenenfalls wechseln. • Reifendruck messen und den Mantel auf Risse kontrollieren. • Federgabel auf Funktionstüchtigkeit prüfen, kann Druck verlieren. • Kette regelmäßig reinigen und mit Kettenöl schmieren. • Reinige dein Bike nach jeder Tour und entferne groben Dreck. Bring dein Rad auch regelmäßig in den Fachhandel zu einem Servicetermin. Weitere Infos unter www.sicheresvorarlberg.at! Tourenplanung Suche dir Touren deinem Können entsprechend aus und informiere dich über die Distanz, Höhenmeter und die Schwierigkeit. Plane genügend Zeit für Pausen ein und achte darauf, dass du noch genügend Energiereserven für die Rückfahrt hast. Denn ein Drittel der Unfälle passieren auf den letzten Metern. Bleibe während der Tour immer auf beschilderten Wegen und nimm Rücksicht auf Wandernde. Ausrüstung Immer mit dabei: Helm, Reparaturset, Regen- und Windschutz, Erste-Hilfe- Paket, Handy, ausreichend Essen und Getränke. Zu empfehlen sind außerdem Handschuhe, Brille und eine Karte oder GPS zur Orientierung. Rückenprotektoren bieten einen zusätzlichen Schutz vor Wirbelsäulenverletzungen. Fahrtechnik Passe Geschwindigkeit und Fahrstil immer dem Gelände und der Situation an. Such dir am Anfang einfaches Gelände und steigere dann das Niveau langsam – am besten in einem geschützten Raum. Um die richtige Fahrtechnik und wichtige technische Details rund um das Fahrrad zu kennen, bieten sich entsprechende Mountainbikekurse an. ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW31 Donnerstag 4. August 2022 5

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