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s'Blättle Nr. 30 - Do, 23. Juli 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

SICHERHEIT DIE

SICHERHEIT DIE LANDESPOLIZEIDIREKTION SUCHT VERSTÄRKUNG! Gefragt sind Persönlichkeiten mit hohen Werten, die bereit sind, eine verantwortungsvolle Tätigkeit zu übernehmen. Der Polizeiberuf erfordert einen geübten Umgang mit Menschen, Teamfähigkeit und eine Affinität zu rechtlichen Belangen. Die Landespolizeidirektion Vorarlberg bietet einen abwechslungsreichen, anspruchsvollen und absolut krisensicheren Beruf mit interessanten Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichsten Fachbereichen. Nach Abschluss der zweijährigen, bezahlten Grundausbildung im Bildungszentrum der Sicherheitsexekutive in Feldkirch-Gisingen werden die Polizisten auf den Polizeiinspektionen in ganz Vorarlberg eingesetzt. Dort ist kein Tag wie der andere, was Flexibilität erfordert und den Beruf spannend macht. Die Aufgaben sind vielseitig – schließlich geht es um Sicherheit rund um die Uhr. Bewirb dich jetzt – bis 31. Juli 2020! Informationen gibt es unter http:// polizeikarriere.at oder per E-Mail an LPD-V-PA@polizei.gv.at sowie auf Facebook unter www.facebook.com/ polizeivorarlberg! GESUNDHEIT DEMENZ-BERATUNGSGESPRÄCHE Für Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen bieten die Gemeinden der „Aktion Demenz“ kostenlose, persönliche Beratungsgespräche an, sofern sie in Vorarlberg leben. Diese finden je nach Möglichkeit an einem geeigneten Ort oder telefonisch bzw. online statt. Sie sind selbst betroffen oder betreuen einen Menschen mit Demenz und möchten mit einer erfahrenen Person über Ihre Situation sprechen? Gerne vermitteln wir eine Fachperson: Kontakt für die Region amKumma Alexandra Bereuter Sandra Simonitsch-Hernler Tel. 0664/88936102 E-Mail aktion.demenz@amkumma.at Kontakt für Hohenems Heidi Wenin Alina Koch Tel. 05576/7101-504 E-Mail servicestelle@hohenems.at Bitte geben Sie Ihren Wohnort und Ihre Telefonnummer an. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen einen Anruf zur Terminvereinbarung. 4 s’Blättle KW30 Donnerstag 23. Juli 2020

VEREINE LAND VERSTÄRKT SCHUTZSCHIRM FÜR VEREINE UND DAS EHRENAMT Eine enorme Herausforderung stellt die Corona-Pandemie auch für Vereine und das Ehrenamt dar. Parallel zum NPO-Unterstützungsfonds (NPO = Non-Profit-Organisationen), den der Bund als Hilfestellung eingerichtet hat, setzt die Landesregierung weitere Schritte, um Vereinswesen sowie Ehrenamt möglichst unbeschadet durch die Krise zu bringen. Bei Fragen rund um das Thema Veranstaltungen können sich Vereine, aber auch Betriebe, Gemeinden und Organisationen, ab sofort an die Nummer 1450+1 wenden. Darüber hinaus wurde für Sportvereine ein Härtefonds eingerichtet. Nach dem kürzlich vorgestellten Leitfaden für Veranstalter sowie Besucher von Veranstaltungen wurde mit der neuen Info-Hotline 1450+1 eine direkte Auskunfts- und Informationsstelle eingerichtet, die insbesondere auch Vereinen bei der corona-konformen Planung und Durchführung von Veranstaltungen behilflich sein kann. 1450+1 ergänzt Leitfaden Im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie sind viele Vereine mit teils dramatischen Einnahmenverlusten konfrontiert – wegen der Absage von Veranstaltungen, fehlenden Eintrittsgeldern, ausbleibenden Kurs- oder Trainingsbeiträgen, gesperrter Gastronomie oder rückläufigem Sponsoring. Dabei wären gerade von Vereinen organisierte Veranstaltungen nicht nur wichtige gesellschaftliche Anlässe, sondern vor allem wirtschaftlich für die Vereine selbst von größter Bedeutung. COVID-19-Beauftragte: Land halbiert Kurskosten Landesrätin Martina Rüscher erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die sogenannten „COVID-19-Beauftragten“, die bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden (ab August mit mehr als 200 Teilnehmenden) vorgeschrieben sind. Der Onlinekurs umfasst insgesamt acht Module. Bei Personen, die den Kurs im Zusammenhang mit einer Vereinstätigkeit absolvieren, werden von Landesseite 50 Prozent der Kurskosten übernommen. Härtefonds für Sportvereine Der mit 700 Millionen Euro dotierte bundesweite NPO-Unterstützungsfonds für Vereine erstattet wegen den Corona-Beschränkungen entgangene Einnahmen nur zu einem sehr kleinen Teil (sieben Prozent). Durch das Verbot der Durchführung beispielsweise einer Sportveranstaltung kann der INFORMATION AB FREITAG WIEDER MASKENPFLICHT! Die Bundesregierung gab am Dienstag, dem 21. Juli 2020, neue Maßnahmen zur Eindämmung des Corona- Virus bekannt. Ab Freitag, dem 24. Juli 2020, gilt im Lebensmitteleinzelhandel, Supermärkten, Banken und der Post erneut die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Diese gilt auch weiterhin im Gesundheitsbereich (Spitäler, Arztpraxen, Apotheken) sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ebenfalls ab Freitag ist die Einreise aus Risikogebieten nach Österreich nur noch mit negativem PCR-Test erlaubt. Dieser muss aus zertifizierten Laboren stammen. Weitere Informationen finden Sie stets aktuell unter www.gesundheitsministerium.at und www.vorarlberg.at/corona. entgangene Gewinn jedoch mitunter beträchtlich sein und in der Folge erhebliche finanzielle Schwierigkeiten nach sich ziehen. Für diese Situation hat die Landesregierung für den Sportbereich die Einrichtung eines Härtefonds beschlossen. Finanzaufwand bei rund einer Million Euro Gewährt wird ein Landeszuschuss von bis zu 10.000 Euro. Anspruchsberechtigt sind Vorarlberger Sportvereine und Landes-Sportfachverbände mit Sitz in Vorarlberg sowie Organisationen, die sogenannte Leuchtturmveranstaltungen für den Vorarlberger Sport durchführen. Die Dachverbände ASVÖ, UNION und ASKÖ sind ihren Vereinen bei der Antragsstellung behilflich. Auf ihre Empfehlung hin wird die Antragsstellung ab Anfang August möglich sein, damit vorgängig der NPO-Förderantrag abgewickelt werden kann. Wie der NPO-Fonds gilt auch der Sport-Härtefonds des Landes für den Zeitraum der ersten drei Quartale des laufenden Jahres, also bis 30. September 2020. Berechnungen des Landes zufolge liegt der gesamte finanzielle Mehraufwand für die Beihilfe geschätzt bei rund einer Million Euro. ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW30 Donnerstag 23. Juli 2020 5

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