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s'Blättle Nr. 3 - Do, 16. Jänner 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

nicht genutzten

nicht genutzten Grundstücksteils an die Gemeinde sinnvoll. GR Mag. Walter Heinzle regt an, dass mit dem Bund geklärt werden soll, ob eine gemeinsame Nutzung mit dem BORG möglich sei, um Mieteinnahmen zu lukrieren. Die GLG-Fraktion stimme dem Projekt jedoch auf jeden Fall zu. Der Bürgermeister berichtet, dass bereits über die Bildungsdirektion und die zuständige Landesrätin Kontakt zum Bund besteht, jedoch wie in anderen Bereich auf eine neue Bundesregierung gewartet werden müsse, da es derzeit keinen Entscheidungsträger auf Bundesebene gebe. Weiters betont der Bürgermeister die Bereitschaft der Sportgemeinschaft viel Eigenleistung in das Projekt einzubringen. Deshalb sei ein klares Bekenntnis der Gemeinde für das Projekt wichtig. Der Bürgermeister bringt folgenden Antrag zur Abstimmung: „Das Sporthallenprojekt der Sportgemeinschaft Götzis wird durch die Marktgemeinde Götzis begrüßt und mit der Beistellung eines Grundstückes und einer angemessenen finan ziellen Beteiligung unterstützt. Die Umsetzung ist in den Jahren 2022–2024 geplant. Festgehalten wird, dass eine Umsetzung nur bei einer entsprechenden Beteiligung des Vereins und des Landes Vorarlberg möglich ist, nachdem in dieser Halle auch der Landesstützpunkt für Rhythmische Sportgymnastik errichtet werden soll.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. 4. Baurechtsverwaltung am Kumma – Vereinbarung Erweiterung Gemeinsam mit den anderen drei Kummenberg-Gemeinden wurde eine Erweiterung der Kompetenzen der Baurechtsverwaltung akkordiert. Die 2013 gegründete Verwaltungsgemeinschaft habe sich sehr bewährt und könne einige Punkte zusätzlich zum derzeitigen Leistungsumfang abdecken. So sollen diverse Anhörungsverfahren und bescheidmäßige Erledigungen in den Bereichen Raumplanungsgesetz und Bebauungsplan, die Betreuung des Gebäude- und Wohnungsregisters, die Hausnummernvergabe, die Erledigung der Anschlussbescheide für Wasser und Kanal sowie die administrative Begleitung der Feuerbeschau übernommen werden. 22 s’Blättle KW3 Donnerstag 16. Jänner 2020 Die Gemeindevertretung stimmt dieser Erweiterung der Aufgaben und somit der Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung einstimmig zu. 5. Abwasserverband Region Hohenems, Bürgschaftserklärung Da der Abwasserverband über kein eigenes Vermögen verfügt, bedarf es zur Restfinanzierung des Bauabschnittes 14 – Erneuerung Notstromanlage und Grobrechen – der Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von € 200.000,–. Zur Besicherung sind Haftungserklärungen der Gemeinden in Form einer Bürgschaft zu hinterlegen. Die Marktgemeinde Götzis hat hier für einen Teilbetrag von € 44.300,– zu haften. Es wird daher folgender Antrag gestellt: „Die Marktgemeinde Götzis übernimmt für die Darlehensaufnahme durch den Abwasserverband Region Hohenems in der Höhe von € 200.000,– die Bürgschaft im Sinne des § 1357 ABGB für alle Ansprüche und Forderungen an Kapital, Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen, Abgaben, Gebühren, Kosten und dergleichen, die durch die Krediteinräumung der Hypo Tirol Bank AG gegen den Kreditnehmer bereits entstanden sind oder noch entstehen sollten, eingeschränkt auf einen Teilbetrag von € 44.300,00, entsprechend dem Gemeindeanteil von 22,15% an der Verbandskläranlage.“ Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig zu. 6. Anpassung Abgaben, Gebühren, Entgelte und Verordnungen für 2020 – Beschlussfassung Der Bürgermeister berichtet, dass die Anhebung der Abgaben und Gebühren im Umfang des Index von ca. 1,8% vom Finanzausschuss einstimmig gutgeheißen wurde. Im Bereich des Friedhofs werden die Sätze im Sinne der Budgetkonsolidierung um 5% angehoben, da die Gemeinde Götzis hier deutlich unter den regionalen Gebühren liegt. Kosten für externe Dienstleister vor allem im Bereich der Grabungen bei Erdbestattungen werden ohne Aufschlag weiterverrechnet. Die Nutzungsentgelte für die Kulturbühne am Bach werden um 2,5% angehoben. Die Gebühren für die Nutzung des Schwimmbades bleiben unverändert. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig folgende Änderungen: 6.1. Verordnung über die Abfallgebühren der Marktgemeinde Götzis (Abfallgebührenordnung) Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Änderung der Abfallgebührenverordnung zu beschließen: „Verordnung Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 16.12.2019 werden gemäß § 16 Abs.1 Z 15 und § 17 Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetz 2017 i.d.g.F. sowie § 50 Gemeindegesetz, i.d.g.F., die Tarife der Abfallgebührenverordnung entsprechend dem beiliegenden Tarifblatt und der Preisliste für den Wertstoffhof neu festgesetzt. Diese Änderung tritt mit 01. Januar 2020 in Kraft. 6.2. Anpassung über die Gästetaxe (Taxordnung) Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Änderung der Gästetaxe zu beschließen: „Verordnung Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 16.12.2019 werden gemäß § 13 Abs.1 des Tourismusgesetzes LGBl. Nr. 86/1997 i.d.g.F. zur Deckung ihres Aufwandes für Einrichtungen und fremdenverkehrsfördernde Maßnahmen, folgende Änderung der Gästetaxeverordnung verordnet: § 3 Höhe der Abgabe (2) Die Gästetaxe beträgt pro Person und Nächtigung EUR 1,02 (3) Die Gästetaxe ermäßigt sich auf EUR 0,51 für Personen vom 14. bis 18. Lebensjahr, die in Bildungseinrichtungen nächtigen. Diese Änderung tritt mit 01. Januar 2020 in Kraft.“ 6.3. Verordnung über die Einhebung der Hundeabgabe Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Änderung der Hundegebührenverordnung zu beschließen: „Verordnung Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 16.12.2019 werden gemäß den Ermächtigungen des Finanzausgleichsgesetz 2017 i.d.g.F. sowie § 50 Gemeindegesetz, LGBl. Nr. 40/1985 i.d.g.F., folgende Änderung der Hundeabgabenverordnung verordnet:

§2 Von der Hundeabgabe sind ausgenommen: 1. „Wachhunde; das sind speziell für diesen Zweck geeignete und abgerichtete Hunde, die zur Bewachung eines wachbedürftigen Objektes (insb. landwirtschaftliche, gewerbliche oder industrielle Betriebe und u.U auch Wohnobjekte) gehalten werden. Ein Wohnobjekt ist dann wachbedürftig, wenn es so abgelegen ist, dass im Umkreis von 300 m kein ganzjährig bewohntes Nachbarobjekt vorhanden ist oder es nicht ganzjährig über eine PKW-Zufahrtsmöglichkeit verfügt;“ § 3 Höhe der Abgabe Die Höhe der Hundesteuer beträgt für den 1. Hund € 53,00 für jeden weiteren Hund im Haushalt € 81,50 für einen Listenhund gem. VO der Landesregierung über das Halten von Kampfhunden € 367,00 für einen Listenhund … bei Anmeldung vor dem 01.01.2018 pro Jahr € 107,00 Diese Änderung tritt mit 1. Januar 2020 in Kraft.“ 6.4. Kanalgebührenverordnung Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Götzis hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2019, mit Wirkung zum 1. Jänner 2020, aufgrund der Ermächtigungen des Finanzausgleichsgesetz 2017 – FAG 2017 idgF. iVm § 50 Abs 1 lit a Z16 Gemeindegesetz idgF und der §§ 12, 19 bis 23 des Kanalisationsgesetzes idgF. und gemäß §§ 10 und 15 der Kanalordnung der Marktgemeinde Götzis vom 10. Dezember 2018 nachstehende Verordnung über die Höhe der Kanalanschluss und -benützungsgebühren erlassen: „Verordnung § 1 Kanalanschlussgebühr Der Beitragssatz im Sinne des § 12 des Kanalisationsgesetzes und § 10 der Kanalordnung der Marktgemeinde Götzis wird wie folgt festgesetzt: a) mit Anschluss an die gemeinsame Abwasserreinigungsanlage € 36,90 das sind 10 v.H. b) ohne Anschluss an die gemeinsame Abwasserreinigungsanlage € 22,14 das sind 6 v.H. c) Für den Nachtragsbeitrag € 14,76 jenes Beitrages der den Durchschnittskosten für die Herstellung eines Laufmeters Rohrkanal für die Abwasserreinigungsanlage im Durchmesser von 400 mm in einer Tiefe von 3m entspricht (€ 369,– inkl. UST) § 2 Kanalbenützungsgebühren Die Kanalbenützungsgebühren werden gemäß § 15 der Kanalordnung der Marktgemeinde Götzis wie folgt festgesetzt: Der Gebührensatz für Objekte an Kanal anlagen, in die a) ungeklärte Abwässer eingeleitet werden dürfen: € 2,42 b) nur vorgeklärte Abwässer eingeleitet werden dürfen: € 2,17 je m³ Abwasser. §3 Die Gebühren sind Brutto-Gebühren. Die Umsatzsteuer von derzeit 10 % ist in den Gebühren enthalten. §4 Die Verordnung der Gemeindevertretung vom 10. Dezember 2018 über die Höhe der Kanalanschluss und -benützungsgebühren tritt mit 31. Dezember 2019 außer Kraft.“ 6.5. Wassergebührensätze Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Götzis hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2019 aufgrund der Ermächtigungen des Finanzausgleichsgesetz 2017 – FAG 2017, idgF iVm § 50 Abs. 1 lit. a Z 16 Gemeindegesetz idgF sowie der §§ 4, 12 und 13 der Wassergebührenordnung vom 10. Dezember 2018 nachstehende Verordnung über die Höhe der Wassergebühren erlassen: „Verordnung § 1 Wasserbezugsgebühren Die Wasserbezugs- und Wasserzählergebühren werden ab 1. Jänner 2020 wie folgt festgesetzt: 1. Wasserbezugsgebühren je m³ Wasser: € 1,31 2. Wasserzählergebühren pro Jahr: Nennleistung in m³/h: 3 m³/h € 13,44 5 m³/h € 14,52 7 m³/h € 21,24 § 2 Wasseranschlussbeitrag Der Beitragssatz gemäß § 4 der Wassergebührenverordnung wird ab 1. Jänner 2020 mit € 23,23, das sind 15 v. H. der Durchschnittskosten für die Herstellung eines Laufmeters Wasserleitung mit 100 mm Durchmesser in 1,40 m Tiefe, festgelegt. § 3 Diese Gebühren sind Brutto-Gebühren. Die Umsatzsteuer von derzeit 10 % ist in den Gebühren enthalten. § 4 Die Verordnung der Gemeindevertretung vom 10. Dezember 2018 über die Wassergebühren tritt mit 31. Dezember 2019 außer Kraft.“ 6.6. Friedhofsgebührenordnung Die Friedhofsverwaltung stellt den Antrag, folgende Änderung bzw. Ergänzung der Friedhofsgebührenordnung zu beschließen bzw. zu verordnen: „Die Gemeindevertretung Götzis hat mit Beschluss vom 16.12.2019 die Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Götzis, auf Grundlage der § 16 Abs. 1 Z 15 und § 17 Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetz 2017 idgF, sowie § 50 Gemeindegesetz, idgF., in Verbindung mit den §§ 42 ff des Bestattungsgesetzes idgF. wie folgt abgeändert: ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW3 Donnerstag 16. Jänner 2020 23

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