facebook buergermeldungen Plan Energieeffizienz
Aufrufe
vor 1 Jahr

s'Blättle Nr. 29 - Do, 21. Juli 2022

  • Text
  • Goetzis
  • Maeder
  • Koblach
  • Altach
  • Hohenems
Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

eträchtlichen

eträchtlichen Abweichung von knapp 70% gegenüber der Kostenschätzung zu begründen. Aktuell werde Einsparpotential ermittelt, z.B. den Glasanteil zu vergrößern, da das Holz teuer sei. Bgm. Markus Giesinger erläutert die Kostenentwicklung des Gesamtprojekts. Man habe aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Bausektor damit rechnen müssen, dass die Kosten deutlich steigen. Bei der letzten Vergaberunde im März 2022 lag die Kostenprognose bei 5,9 Mio. Euro. Im Rahmen der Baugrubensicherung gab es Probleme, es traten leichte Schäden am Pfarrhaus auf. Die Empfehlung des Geotechnikers laute, die Spundwände im Bereich des Pfarrhofes und des Hauses Schweizerstraße 6 zu belassen. Dies verursache Mehrkosten in der Höhe von 86.000 Euro. Im Vorfeld wurde ein geotechnisches Gutachten erstellt. Laut Geotechniker befinde sich im Bereich Pfarrhof ein sogenanntes Konglomerat, eine Ablagerung im Zuge der Rheinüberschwemmungen, das hart wie Beton sei. Dies sei höhere Gewalt, die man nicht vorhersehen habe können. Beim Ziehen der Spundwände könnten weitere Schäden entstehen, daher werden die Spundwände in der Erde belassen. Es erfolge eine Abklärung mit der Versicherung, was die bisherigen Schäden betreffe. Die Mehrkosten von 86.000 Euro und die Kostensteigerungen bei den Holzfenstern seien in der Kostenprognose eingearbeitet. Der Vergabegrad liege bei 73,7% bei einer Kostenprognose von 6,3 Mio. Euro. GV Bernhard Weber erkundigt sich, ob bei den restlichen Vergaben weitere Preissteigerungen zu erwarten seien. Der Vorsitzende führt aus, dass beim Innenausbau laut Auskunft des Architekten und der Bauleitung nicht mehr so hohe Preissteigerungen anfallen sollten. GR Herbert Sohm ergänzt, es sei wichtig beim Innenausbau nicht an der Qualität zu sparen. Der Vorsitzende merkt an, dass es noch Potential an Kosteneinsparungen ohne Qualitätseinbußen gebe. Bgm. Markus Giesinger stellt den Antrag, die Holzfenster beim Projekt Betreutes Wohnen (Häuser B + C) an den Best- und Billigstbieter, die Firma Böhler Fenster GmbH aus Wolfurt, zum Nettopreis von 440.738,65 Euro, zu vergeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 38 s’Blättle KW29 Donnerstag 21. Juli 2022 3. Ausnahme vom Bebauungsplan (Rheinstraße 50a) Der Vorsitzende berichtet, dass geplant sei, das ehemalige Stickereigebäude (Liegenschaft mit der Gst. Nr. 3443/3 in der Rheinstraße 50a) im westlichen Teilbereich in ein Wohnhaus umzubauen. Dieser Gebäudeteil habe eine übergroße Raumhöhe und solle künftig zwei Geschosse beinhalten. Durch die Einziehung der Zwischendecke würden zusätzliche Geschossflächen entstehen, daraus resultiere eine höhere Baunutzungszahl. Gemäß Bebauungsplan der Gemeinde Altach darf die Baunutzungszahl 50 nicht übersteigen. Beantragt wurde eine Ausnahme vom Bebauungsplan für eine Baunutzungszahl von 63,58. Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt, damit sei keine Anhörung erforderlich. Das Flachdach werde auf Anregung des Fachbeirats erhalten. Der Antrag auf Ausnahme vom Bebauungsplan sei im Planungsschuss vorbesprochen worden, es gebe eine einstimmige Empfehlung, den Bestand sinnvoll zu nutzen. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Gemeindevertretung möge beschließen: „Gemäß § 35 Abs. 2 iVm Abs. 3 Raumplanungsgesetz wird von der Gemeindevertretung der Gemeinde Altach eine Ausnahme vom Bebauungsplan (Baunutzungszahl 63,58 statt der zulässigen 50) für den Umbau des bestehenden Stickereigebäudes in ein Wohnhaus auf Gst-Nr 3443/3, Rheinstraße 50a, gemäß Antrag und Planunterlagen mit Eingang vom 19.04.2022 zugelassen“. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 4. Änderung des Bebauungsplans Bgm. Markus Giesinger berichtet, dass in zwei Sitzungen des Planungsausschusses intensiv zu den geplanten Änderungen des Bebauungsplans diskutiert wurde. Das Ergebnis der Beratungen sehe folgende Änderungen vor: Dachbegrünung Neu werde für alle Gebäude mit einem Flachdach bis zu einer Neigung von 10% eine verpflichtende Dachbegrünung eingeführt. Dies habe positive Auswirkungen auf die Bindung von Regenwasser und diene als Retentionsfläche. Es gebe weniger versiegelte Flächen, Lebensraum für Tiere und Pflanzen würde entstehen und es sei eine zusätzliche Isolierung. Die Förderrichtlinie dazu solle im September im Gemeindevorstand beschlossen werden. Bei der Dachbegrünung habe man sich an Gemeinden orientiert, die dies bereits erprobt haben. 80% der Dachfläche müsse begrünt sein, bei 12 cm Substrathöhe und bei einer Fläche von größer gleich 65 m 2 . Im Leichtbau seien 8 cm Substrathöhe vorgegeben. Bei bewilligungspflichtigen Umbauten sei die Dachbegrünung ebenfalls vorgeschrieben. Tiefgaragenabfahrten Tiefgaragenabfahrten seien bisher meistens nicht in das Gebäude integriert worden, dies wäre jedoch aus Sicht der Nachbarn positiver. Bisher musste bei der Berechnung der Baunutzungszahl jene Fläche, welche für die Tiefgaragenabfahrt benötigt wurde, im Zuge der Berechnung wie eine Wohnfläche gezählt werden. Als Anreiz, die Tiefgaragenabfahrt ins Gebäude zu integrieren, gelte zukünftig bei der Berechnung der BNZ ein Bonus von 50 m 2 . Trotz des Bonus bleibe die Obergrenze der BNZ bei 70. Geltungsbereich Bebauungsplan Der Bebauungsplan habe bisher nur für Wohngebäude (50% Wohnfläche), nicht jedoch für gewerbliche Bauten gegolten. Betriebsgebiete wurden im Bebauungsplan ergänzt, auch für Gewerbehallen solle eine verpflichtende Dachbegrünung gelten. Maximale Gebäudegröße Als Klarstellung seien zukünftig oberirdische Verbindungstrakte nicht mehr zulässig. Stellplätze Derzeit sei nach drei Stellplätzen verpflichtend ein 2 m breiter Bepflanzungsstreifen vorgeschrieben, diese Fläche werde oftmals als Parkplatz missbraucht. Zukünftig gelte ein 1,5 m breiter Bepflanzungsstreifen, damit die Fläche auch grün bleibe. Einfriedungen Zukünftig seien Sichtschutzfolien in Zaunelementen nicht mehr zulässig. GR Wolfgang Weber spricht allen Beteiligten ein großes Lob aus. Es sei ein großer Schritt, dass diese Vorgaben in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Im Herbst werde das Thema Einfriedungen nochmals angegangen und ein Fachtag durchgeführt. GV Helga Sommer fragt, ob Plastik zukünftig verboten werde, man solle nicht alles diktieren. GR Wolfgang Weber antwortet, die Gemeinde habe eine Verpflichtung, was die Optik anlangt. Die Kunststoffsituation sei nicht mehr erlaubt, man könne optisch ansprechendere Lösungen finden. GR Felix Karu ergänzt, dass es diesbezüglich

seitens des Umweltausschuss eine Empfehlung gebe, ebenso zur Dachbegrünung. GV Franz Kopf merkt an, dass die Altacher:innen bei den Einfriedungen eine gewisse Freiheit haben sollten, man könne nicht zu sehr eingreifen. GV Bernhard Weber führt aus, es gehe nicht primär darum, Vorschriften zu erlassen. Es solle informiert werden, welche Möglichkeiten es gebe. GV Patrick Brändle ergänzt, dass den Altacher:innen positive Beispiele an die Hand geben werden sollen, z.B. in Form einer Broschüre. GV Thomas Giesinger erkundigt sich nach eventuellen Sanktionen. Der Vorsitzende antwortet, ein Zaun an einer öffentlichen Straße sei bewilligungspflichtig. Bgm. Markus Giesinger sieht Altach in Hinblick auf die verpflichtende Dachbegrünung als eine der Vorreitergemeinden in Vorarlberg. Die Mehrkosten für die Bauwerber seien überschaubar. Es solle für Privatpersonen (bei einer Fläche bis 140 m²) auch eine Förderung geben. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Änderung des Bebauungsplanes in der vorgelegten Fassung mit dem Erläuterungsbericht zu beschließen. Der Antrag wird mehrheitlich bei einer Gegenstimme (GV Helga Sommer) angenommen. 5. Beschlussfassung Räumlicher Entwicklungsplan Altach Bgm. Markus Giesinger berichtet, dass in der Gemeindevertretungssitzung im Mai der Entwurf zum Räumlichen Entwicklungsplan Altach beschlossen worden sei. Danach erfolgte die vierwöchige öffentliche Auflage. Stellungnahmen seien von Ulrike Bargetz und der Fraktion BLA + Grüne eingegangen. Die inhaltlichen Anmerkungen der Fraktion BLA + Grüne, wie z.B. zur Landesgrünzone, seien im letzten Gemeindevertretungsprotokoll vermerkt. Der nächste Schritt sei eine Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes. Einzelne politische Ansichten würden nicht in den Erläuterungsbericht gehören. Die zeitliche Aktualisierung wurde aufgenommen. Bei den Planzeichen sei bei Verena Manhart von REVITAL Integrative Naturraumplanung GmbH nachgefragt worden, hier liege in der Legende ein Fehler vor, dies wurde auch der Raumplanungsabteilung rückgemeldet. Die geforderten Stellen und die umliegenden Gemeinden hätten keine Änderungswünsche eingebracht. GV Bernhard Weber fragt nach der in der SWOT-Analyse angeführten „begrenzten Mittel für wertvolle Naturgebiete“. Bgm. Markus Giesinger erläutert, dass diese Aussage von einem Teilnehmer in einem der Workshops gekommen sei und beim Stärken/Schwächen- Profil als eine der acht Schwächen aufgenommen wurde. GV Bernhard Weber erkundigt sich zu den Raumplanungszielen der Gemeinde für den Bereich Witzge. Der Vorsitzende erklärt, dass im Bereich Witzge die Flächen als Bauerwartungsfläche-Mischgebiet gewidmet sei. Die Gemeinde habe alle Steuerungsmöglichkeiten in der Hand. Es wurde klar kommuniziert, dass ein Teil auch für leistbaren Wohnraum zur Verfügung gestellt werden solle. GV Bernhard Weber beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Der Vorsitzende unterbricht die Gemeindevertretungssitzung um 21:10 Uhr. Die Gemeindevertretungssitzung wird um 21:24 Uhr fortgesetzt. GV Bernhard Weber informiert, dass die Fraktion BLA + Grüne eine relativ umfangreiche Stellungnahme eingebracht habe und dem Räumlichen Entwicklungsplan nach kurzer Beratung zustimmen werde. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Gemeindevertretung Altach möge beschließen: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altach beschließt den Entwurf einer Verordnung über die Erlassung des räumlichen Entwicklungsplanes für die Gemeinde Altach gemäß §11 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBI.Nr. 39/1996 idgF bestehend aus Verordnungstext, Zielplan, Erläuterungsbericht und Umweltbericht mit Planstand März 2022.“ Der Antrag wird mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen (GV Heribert Hütter und GV Helga Sommer) angenommen. 6. Beitritt zum Verein 100 Jahre Rheindurchstich Diepoldsau Bgm. Markus Giesinger informiert, dass die sieben Rheinanlieger-Gemeinden Diepoldsau, Oberriet, Widnau, Mäder, Altach, Hohenems und Lustenau das Jubiläum anlässlich 100 Jahre Rheindurchstich Diepoldsau gemeinsam begehen wollen. Angedacht sei eine Mischung aus temporären Aktionen und dauerhaften Einrichtungen. Dazu werde ein Verein gegründet, die Statuten würden sich am Agglomerationsprogramm Rheintal orientieren. Geplant sei ein Budgetrahmen von rund 140.000 Franken mit einer Kostenbeteiligung von ca. 20.000 Franken pro Gemeinde. GV Bernhard Weber erkundigt sich, wer der Obmann oder die Obfrau des Vereins sei. Der Vorsitzende antwortet, dass der Verein zuerst gegründet werden müsse, voraussichtlich werde ein Vertreter der Gemeinde Diepoldsau, diese Aufgabe übernehmen. Das gemeinsame Feiern des Jubiläums und die Zusammenarbeit im Verein sei ein wichtiger Beitrag, die Kontakte über die Grenze zu intensivieren. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dem zu gründenden Verein 100 Jahr Rheindurchstich Diepoldsau beizutreten. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 7. Abbruch Haus Große Wies 28 Bgm. Markus Giesinger informiert, dass das Kusterhaus in Große Wies 28 vor einigen Jahren erworben wurde. Das Haus war eine Zeitlang unbewohnt. Scheiben wurden eingeschlagen und die Installationen entfernt. Im Gemeindevorstand wurde die Vergabe des Abbruchs, vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung, beschlossen. Der Vorsitzende stellt den Antrag, laut § 50 GG das gemeindeeigene Haus in Große Wies 28 abzubrechen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 8. Vergabe Flutlichtanlage Trainingsplatz Schnabelholz Der Vorsitzende berichtet, dass beim Trainingsplatz Ost, zwischen Clubheim und Emmebach Radweg, das rund 30 Jahre alte Flutlicht auf die neue LED-Technologie - mit entsprechender Lichtstärke - umgerüstet werden solle. Es seien zwei Angebote eingegangen, von der Firma ZG Lighting Austria GmbH mit einer Angebotssumme von netto 78.281 Euro und von der Firma Stichaller mit einer Angebotssumme von netto 87.380 Euro. Die Firma ZG Lighting Austria GmbH habe entsprechende Referenzen aus sehr großen Stadien. Abzuklären seien noch die Bewilligungen der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch bzw. der ASFINAG. GV Werner Tomaselli erkundigt sich, was mit der alten Flutlichtanlage passiere. Der Vorsitzende antwortet, dass diese eventuell bei anderen Vereinen, welche Bedarf haben, eingesetzt werden könnten. Dies werde noch geprüft. Entsprechende Mittel für die Vergabe der neuen Flutlichtanlage seien im Budget vorgesehen. Bgm. Markus Giesinger stellt den Antrag, die Flutlichtanalage beim Trainingsplatz Schnabelholz, vorbehaltlich der Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch und der ALLGEMEIN ALLGEMEIN HOHENEMS HOHENEMS GÖTZIS GÖTZIS ALTACH ALTACH KOBLACH KOBLACH MÄDER MÄDER s’Blättle KW29 Donnerstag 21. Juli 2022 39

sBlättle - Unsere Ausgaben