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s'Blättle Nr. 28 - Do, 9. Juli 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

SOMMER ÖFFNUNGSZEITEN

SOMMER ÖFFNUNGSZEITEN MO – FR: 08.00 – 13.00 Uhr SA: 08.00 – 12.00 Uhr Sommer-Öffnungszeiten gültig vom 13. Juli – 14. August. Termine nach Absprache unter T: +43 (0) 699 171 30008. www.yvonne-amann.at g Sommeröffnungszeiten: vom von Wir einen Unser nur g a 48 s’Blättle KW28 Donnerstag 9. Juli 2020

Kundmachung Gemäß § 9 iVm § 9a des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP-G 2000, BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 80/2018, und gemäß § 44a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013, wird kundgemacht: Die Loacker Recycling GmbH, Götzis, vertreten durch die SHMP Schwartz Huber – Medek Pallitsch Rechtsanwälte GmbH, Wien, hat mit Eingabe vom 27.02.2020 bei der Vorarlberger Landesregierung als UVP-Behörde den Antrag auf Genehmigung nach dem UVP-G 2000 für das Vorhaben „Kapazitätserweiterung der Shredderanlage am Standort in Götzis“ eingebracht. Beschreibung des Vorhabens: Die Loacker Recycling GmbH, Götzis, betreibt am Standort in Götzis eine nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 genehmigte Shredderanlage zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen/Altstoffen, wie z.B. Schrott, Dosen, Nichteisenmetalle. Die bestehende Shredderanlage samt den vor- und nachgeschalteten Anlagenteilen befindet sich auf den Grundstücken mit den GST-Nrn 5163, 3135, 3138, 3139, 3146/2, 3143 und 3145/1, alle GB 92110 Götzis, die allesamt im Eigentum der Loacker Recycling GmbH, Götzis, stehen. Die Behandlungskapazität ist bescheidmäßig bisher mit 80.000 t/a begrenzt. Außerdem sind die Betriebszeiten des Shredders bescheidmäßig begrenzt. Nunmehr soll die Behandlungskapazität der bestehenden Shredderanlage für nicht gefährliche Abfälle auf 145.000 t/a erhöht werden. Diese Kapazitätsausweitung wird durch die Ausdehnung der Betriebszeiten sowie die Erhöhung der Stundendurchsatzleistung auf das technische Maximum der Anlage von 63 t/h erreicht. Der Shredder soll zukünftig von Montag bis Freitag in den Zeiten von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr für maximal 10 Stunden am Tag betrieben werden. Weiters ist geplant, eine zusätzliche Filteranlage („dritte Reinigungsstufe“) zu installieren. Dabei wird die bestehende Abluftreinigungsanlage durch die Installation eines Schlauchfilters sowie eines Aktivkohlefilters mit Ionisations-Einheit erweitert. Das Änderungsvorhaben berührt ausschließlich die Shredderanlage als solche sowie das Inputlager, eine Handsortierkabine, ein Outputlager für Shredderschrott (Shredder-Leichtfraktionen, fein sowie grob und Shredder-Schwerfraktionen) sowie eine Siebanlage mit den dazugehörigen Lagerboxen. Für dieses Vorhaben ist gemäß § 3 Abs. 1 iVm Spalte 1 Z 2 lit c des Anhanges 1 UVP-G 2000 eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach dem UVP-G 2000 von der Vorarlberger Landesregierung als zuständige Behörde durchzuführen. Die Entscheidung in diesem Verfahren ergeht mit Bescheid. In diesem Verfahren sind gemäß § 3 Abs. 3 UVP-G 2000 auch die nach den bundes- oder landesrechtlichen Verwaltungsvorschriften für die Ausführung des Vorhabens erforderlichen materiellen Genehmigungsbestimmungen von der UVP-Behörde in einem konzentrierten Verfahren anzuwenden. Der Genehmigungsantrag, die konsolidierten Projektunterlagen und die Umweltverträglichkeitserklärung stehen unter folgendem Link https://drive.cnv.at/index.php/s/i4MirRKPr2DYyaH zum Download zur Verfügung und liegen vom 13.07.2020 bis 04.09.2020 bei folgenden Stellen während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf: • Gemeindeamt Götzis, Bahnhofstraße 15, 6840 Götzis • Amt der Vorarlberger Landesregierung, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Landhaus, Zi.Nr. 323 Zum Vorhaben sowie zur Umweltverträglichkeitserklärung kann gemäß § 9 Abs. 5 UVP-G 2000 jedermann innerhalb der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme an die Vorarlberger Landesregierung als zuständige Behörde, pA Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Umwelt und Klimaschutz (IVe), Fachbereich Abfallwirtschaft, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, abgeben. Die Parteien des Verfahrens können innerhalb der Auflagefrist bei der Vorarlberger Landesregierung als zuständige Behörde, pA Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Umwelt und Klimaschutz (IVe), Fachbereich Abfallwirtschaft, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, schriftlich Einwendungen erheben. Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung im verwaltungsbehördlichen Verfahren verlieren, soweit Sie nicht rechtzeitig, also bis 04.09.2020, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben (vgl § 44b Abs. 1 AVG). Nach § 19 Abs. 4 UVP-G 2000 kann eine Stellungnahme gemäß § 9 Abs. 5 UVP-G 2000 durch Eintragung in eine Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben und die datierte Unterschrift beizufügen ist. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Standortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzenden Gemeinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, unterstützt, dann nimmt diese Personengruppe (Bürgerinitiative) am Verfahren zur Erteilung der Genehmigung für das Vorhaben als Partei teil. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren als Großverfahren gemäß § 44a Abs. 3 AVG durchgeführt wird und künftige Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können. In diese Kundmachung, den Genehmigungsantrag, die Kurzbeschreibung des Vorhabens und die Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitserklärung kann auch im Internet Einsicht genommen werden unter https://vorarlberg.at/web/land-vorarlberg/kundmachungen-amt unter dem Menüpunkt „Kundmachungen nach dem UVP-Gesetz“ (vgl § 9 Abs. 4 UVP-G 2000). Entgeltliche Einschaltung des Landes Vorarlberg Für die Vorarlberger Landesregierung im Auftrag DI Dr. Wolfgang Eberhard Amt der Vorarlberger Landesregierung | Landhaus, 6901 Bregenz | www.vorarlberg.at g s’Blättle KW28 Donnerstag 9. Juli 2020 49

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