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s'Blättle Nr. 26 - Do, 1. Juli 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

Die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung nimmt den Antrag gegen 2 Stimmen der NEOS-Fraktion mehrheitlich an. 7. Öffentliche Spiel- und Freifläche Am Garnmarkt Nord (Umsetzungsbeschlussfassung) Wird vor Eingang in die Sitzung abgesetzt. 8. Öffentlicher Freiraum Anger Litta (Umsetzungsbeschluss) GR Mathias Rieder erläutert den Tagesordnungspunkt: Beim Anger Littastraße handelt es sich um einen Teilbereich des Gesamtkonzepts, das im Bereich Römerweg gestartet wurde. Es wird ein ähnlicher Ansatz wie im Bereich Kalkofen/Wieden verfolgt und der klassische Straßenraum aufgelöst, um die Umsetzung eines qualitativen Lebensraums zu ermöglichen. Weiters soll durch eine Dienstbarkeit sichergestellt werden, dass eine einspurige Verbindung ins Zentrum zu einem späteren Zeitpunkt möglich bleibt. Es soll eine Unterflur-Müllstation entstehen, die teils öffentlich und teils privat genutzt wird. Außerdem sollen Aufenthalts- und Grünräume entstehen. Das Land Vorarlberg ist sehr am Projekt interessiert, da es sich um ein mögliches best practice Modell handelt und auch in anderen Gemeinden umgesetzt werden soll. Das Land hat Verdichtungszonen vorgeschrieben, deshalb muss entsprechend mit der Gestaltung des öffentlichen Raumes reagiert werden. Der Bauausschuss hat die Punkte „Mehr öffentlicher Raum für Alle!“ – Vorrang für Fuß- und Radverkehr! – Quartier mit unterschiedlichen Körnungen und Wohnformen! als räumliche Leitziele definiert. Der Ausschuss sah eine Finanzierbarkeit derzeit als nicht gegeben an, hier soll die Finanzierbarkeit nochmals – nach Abstimmung mit dem Land und dem Investor – geprüft werden. Zu bedenken sei, dass eine Realisierung frühestens in 2 Jahren komme. Der Bürgermeister stellt den folgenden Antrag: „Der Öffentliche Freiraum Anger Litta wird gemäß den Gestaltungsplänen der Arbeitsgemeinschaft Gruber-Haumer/Besch Verkehrsingenieure vom 03.11.2020, Plannummer 202250-P01.a bzw 202250-P01.b umgesetzt. 40 s’Blättle KW26 Donnerstag 1. Juli 2021 Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Abklärungen zu möglichen Fördermitteln durch das Land Vorarlberg durchzuführen und die erforderlichen Maßnahmen (inkl Letter of Intent mit ZM3 vom 03.11.2021 – Entwurf) mit einem maximalen Kostenrahmen von 1.500.000,– EURO (inkl. Mwst.) und in zeitlicher Abstimmung mit den verschiedenen Bautätigkeiten im betroffenen Ortsbereich umzusetzen.“ GR Christian Vögel erklärt, dass eine Kostenbeteiligung durch den Investor ZM3, wie vom Ausschuss gefordert, angesprochen werden soll. Der Bürgermeister entgegnet, dass die Empfehlungen aufgenommen werden. Es ist aber noch Zeit. Die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand werden noch öfters über das Projekt diskutierten. GV Bernd Frankenhauser zeigt sich verwundert, dass der LOI (letter of intent) Teil des Beschlusses sei, da er bei der letzten Sitzung als Tagesordnungspunkt abgesetzt wurde. Der Vergleich Litta und Wieden sei schon zu machen, so würden beispielsweise die Kosten der Bäume um das Vierfache differieren, hier sei definitiv noch Luft. GV Christof Steininger erklärt, dass er dem Projekt nicht zustimmen könne, da die Investition in Wieden lange versprochen wurde, der Bereich Litta sich aber ganz anders darstellte. Vor Jahren habe die Grüne Liste verhindert, dass die Littastraße eine Durchzugsstraße wird. Es ist eine sehr ruhige Zone. Weiters stört, dass der Investor keine Grünbedachung machen will. Die Gestaltung sei wunderbar, es sei aber nicht leistbar. Außerdem kritisiert er, dass die Gemeinde die Parkplätze für das Gebäude bauen soll. Die Besucherparkplätze seien auf öffentlichem Grund und müssten von der Gemeinde serviciert werden. Die Müllanlage ist in erster Linie für die Bewohner. Der Betreiber müsse noch wesentlich entgegenkommen. GR Christoph Längle teilt diese Meinung. Es stelle sich die Frage, ob es normal werde, dass die Gemeinde das Umfeld von Wohnanlagen finanzieren werde. Der Bürgermeister entgegnet, dass es bei der Müllstation einen privaten und einen öffentlichen Bereich geben werde. Angesichts der Situation bei anderen Müllstationen kann eine Unterflurlösung eine wesentliche Verbesserung bringen. Zur Frage der Finanzierung des Umfeldes erklärt der Bürgermeister, dass die Gemeinde für die Gestaltung von öffentlichen Freiräumen mehr in die Pflicht genommen werde. Gute Beispiele können Überzeugungsarbeit für verdichtetes Bauen leisten. GR Christian Vögel betont, dass er dafür sei, dass es eine ordentliche Qualität gebe. Seine Fraktion sehen aber nicht ein, dass die Gemeinde für 100% aufkommt. Der Bauträger muss für seine Verpflichtungen aufkommen. GR Mathias Rieder erklärt zu den Kosten der Bäume, dass es hier wesentliche Unterschiede im Aufbau, Substrat und Größe der Bäume gebe. Außerdem würden keine Parkplätze für den Betreiber gebaut, da das Projekt über genügend Stellplätze in der Tiefgarage verfüge. Es sollen die öffentlichen Parkplätze für das ganze Quartier gemacht werden, nicht für ein Projekt. Es komme zwar kein Gründach, aber eine Holzfassade, die Kunststoff vermeidet und so zu einer ökologischen Bauweise beitrage. GV Andrea Buri sieht zu hohe Kosten. Es gäbe zu wenige Parkplätze in der Anlage. Die Planung sei Luxus. Es müsse unbedingt mit den Betreibern gesprochen werden. Der Bürgermeister berichtet, dass sehr intensiv mit dem Antragsteller über die Kubatur gesprochen wurde. Hier habe sich der Gestaltungsbeirat stark eingebracht. Dieser Einfluss hat dazu geführt, dass die Widmung kleinräumig angepasst werden musste, dies sei nicht auf Wunsch des Betreibers erfolgt, wie behauptet wurde, die Widmung sei ein Nullsummenspiel. GV Christian Vögel wirft bezüglich der Ökologie ein, dass die SPÖ vor zwei Jahren einen Antrag zum Klimanotstand eingebracht habe, der einen gesamtheitlichen Ansatz gewählt hätte, jedoch abgelehnt wurde. GR Thomas Ender entgegnet, dass die Maßnahmen beim SPÖ-Antrag bereits veraltet waren. Außerdem gebe es genügend Pläne zum Umsetzen. Man könne nicht auf der einen Seite gute öffentliche Räume fordern, sie dann aber nicht machen. Es gehe um grüne Städte und Lebensqualität. Es gehe auch nicht darum, wer mehr profitiere. Wichtig sei es, Anlassfälle herzunehmen. Das werde auch bei der L190, beim Friedhof und beim Bahnhof so sein. Es gehe um die Entscheidung, ob ich als Gemeinde nur eine Straße baue oder Qualität schaffe. Auch die Unterflurlösungen seien ein gutes Modell.

GV Bernd Frankenhauser betont, dass die NEOS nicht gegen diese Begegnungszonen seine, aber die Kosten zu hoch sind. Götzis habe das Geld nicht. GV Manfred Böhmwalder erklärt, dass es hier nicht um ein einzelnes Projekt gehe. Dies entstehe jetzt. Daneben bestehe bereits das Wohnhaus Littastraße 8 von einem sozialen Träger. Das Gebiet habe außerdem weiteres Potential der Verbauung, da noch große Grundstücke unbebaut sind. GR Markus Rottmar ist der Meinung, dass der Bauträger ökologischer bauen sollte. Die Zurückhaltung des Oberflächenwassers muss verbessert werden. GV Bernd Frankenhauser stellt einen Antrag auf Vertagung, der gegen die Stimmen der ÖVP angenommen wird. 9. Änderung Flächenwidmung im Bereich GST-NR 5537/3, KG 92110 Götzis (2. Beschlussfassung) Bürgermeister erläutert den Zweitbeschluss zur geplanten Anpassung der Widmung für das Grundstück am Garnmarkt Nord. Der Erstbeschluss wurde am 8.3.2021 von der Gemeindevertretung gefasst. Während der Auflagefrist, wurde eine Stellungnahme durch Caroline Büsel und Paul Mähr abgegeben. Diese wurde dem Bau- und Raumplanungsausschuss zur Kenntnis gebracht und den Klubobleuten übergeben. Der Bürgermeister geht auf die einzelnen Punkte der Stellungnahme ein, die vorbringen, dass die Widmung nicht mit den raumplanerischen Zielen vereinbar sei und das Grundstück seit jeher unbebaut bleiben sollte. Dem widersprechen jedoch diverse Planungen der vergangenen Jahre. Auf Empfehlung des Bau- und Raumplanungsausschusses beantragt der Bürgermeister folgende Beschlussfassung: „Nach Prüfung der, durch Mag Martin Rützler mit Schreiben vom 12.04.2021 in Vertretung von Frau Caroline Büsel und Herrn Paul Mähr eingebrachten Stellungnahme, wird festgestellt, dass die Voraussetzungen gemäß Raumplanungs-gesetz idgF für die gegenständige Änderung des Flächen-widmungsplanes für GST-NR 5537/3, KG 92110 Götzis gegeben sind. Im Bereich der GST-NR 5537/3, KG 92110 Götzis, wird daher der gültige Flächenwidmungsplan gemäß Lageplan vom 08.03.2021, Zahl g031.2- 6/2018-9, abgeändert.“ Der Antrag wird einstimmig von der Gemeindevertretung angenommen. GR Markus Rottmar stimmt aufgrund seiner Befangenheit nicht mit. 10. Änderung Flächenwidmung im Bereich GST-NR 3059/3, KG 92110 Götzis – Sonderberg (1. Beschlussfassung) GR Mathias Rieder stellt die beantragte Änderung vor. Es handelt sich um eine Fläche am Siedlungsrand, die derzeit als Forst bzw. Freifläche gewidmet ist. Auf dem zu widmenden Grundstück befand sich in der Vergangenheit ein kleinräumiger Steinbruch. Der Ausschuss sah die Änderung als ortsverträglich an. Die Höhenentwicklung des geplanten Gebäudes muss sich am Bestand orientieren. Die Höhe ist vorgegeben. Stützmauern und Geländeveränderungen sind untersagt. Der Ausschuss hat die geplante Umwidmung einstimmig befürwortet. Auf Nachfrage von GV Christof Steininger erläutert GR Mathias Rieder die Grenze des örtlichen Naturschutzgebietes, das nicht betroffen ist. Auf Empfehlung des Bau- und Raumplanungsausschusses beantragt der Bürgermeister folgende Beschlussfassung: „Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Götzis wird in einem Teilbereich der GST-NR 3059/3, KG 92110 Götzis, gemäß Lageplan vom 25.05.2021, Plannummer g031.2- 1/2021-5, abgeändert.“ Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag einstimmig zu. 11. Änderung Flächenwidmung im Bereich GST-NR 4540/1, KG 92110 Götzis – Jägerloch (1. Beschlussfassung) Aufgrund der geplanten Realisierung eines Wohnbauprojekts im Bereich Jägerloch ist eine Änderung der Widmung notwendig, da eine neue Straße zur Erschließung des Grundstücks zu errichten ist. Bereits im Jahr 1972 wurde die Trassierung im Zuge eines Umlegeverfahrens festgelegt, die Straße jedoch nicht errichtet. Der vordere Bereich der Straße Jägerloch wurde sofort errichtet, daran mussten sich die Eigentümer damals auch finanziell beteiligen. Auch die Kosten der neu zu errichtenden Straße sollen zum Teil verumlagt werden. Derzeit sei geplant, dass vorerst nur der südliche Teil errichtet wird. Nunmehr soll die parzellierte Trasse zur Fahrradstraße gewidmet werden. Dies wird auch vom Mobilitätsausschuss empfohlen. GV Sissy Mayer betont, dass angrenzend ein ökologisch sensibles Gebiet liegt, das zum Großteil aus geschützten Streuewiesen besteht. Deshalb sei es wichtig, dass es eine deutliche Abgrenzung gebe. Der Bürgermeister bestätigt die Wichtigkeit und erklärt das Thema im Bauverfahren zu regeln und auch während der Bauzeit eine provisorische Abgrenzung zu errichten. GR Christoph Längle und EM Egon Moser erklären, dass bezüglich der Zufahrt, die Fraktionen von BBG und SPÖ beantragen, dass die Straße sofort als Ganzes errichtet wird. Der Bürgermeister stellt klar, dass es unter diesem Tagesordnungspunkt nur um die Flächenwidmung gehe und das keine Auswirkung auf die tatsächliche Errichtung habe. Deshalb sei ein entsprechender Antrag gesetzlich nicht möglich. Außerdem müssten dann bereits alle Eigentümer ihren Beitrag leisten, obwohl sie derzeit keinen Nutzen hätten. Auf Nachfrage erklärt der Bürgermeister, dass der auf der Trasse bestehende Stadel abzubrechen sei und die künftige Verpachtung von Flächen im Nahebereich evaluiert wird. Auf Empfehlung des Bau- und Raumplanungsausschusses wird durch den Bürgermeister folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: „ Die Flächenwidmung wird in einem Teilbereich der GST-NR 4540/1, KG 92110 Götzis, gemäß Plan vom 25.05.2021, Plannummer g031.2- 2/2021-2, abgeändert.“ Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag einstimmig zu. 12. Resolution der Marktgemeinde Götzis zum Volksabstimmungsverfahren in den Gemeinden Der Bürgermeister erläutert die Entstehung der vorliegenden Resolution, die zum Ziel hat, dass weiterhin Volksabstimmungen von Bürgern initiiert werden können. Der VfGH hatte vor Kurzem in seinem Erkenntnis zur Volksabstimmung in Ludesch, ausgeführt, dass das Vorarlberger Volksabstimmungsgesetz in diesem Punkt verfassungswidrig sei, da die Bestimmung dem repräsentativem Prinzip der Verfassung widerspreche. So wären nur noch Abstimmungen möglich, die durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW26 Donnerstag 1. Juli 2021 41

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