Die aktuellen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung im Überblick: Informieren Sie sich aber bitte stets auf den folgenden Seiten über den jeweils aktuellsten Stand der Maßnahmen: • Für Österreich: www.sozialministerium.at • Für Vorarlberg: www.vorarlberg.at/corona • Ihre Gemeinde: auf den jeweiligen Websites Handel und Dienstleistungen • Es gibt keine Quadratmeterbeschränkung mehr für Geschäfte. Das gilt auch für Museen. • Seit 15. Juni 2020 gibt es keine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht mehr in Geschäften und Lokalen für Besucher. Gastronomie • Die Gastronomiebetriebe dürfen seit 15. Mai 2020 wieder geöffnet haben, allerdings mit eingeschränkten Öffnungszeiten von 6 bis spätestens 1 Uhr. • Die Bediensteten mit Gästekontakt müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. • Seit 15. Juni 2020 ist die 4-Personen-Beschränkung pro Tisch wieder aufgehoben. • Eine Reservierung vorab ist erwünscht. Gruppenreservierungen für mehrere Tische sind nicht möglich! • Es gibt keine freie Platzwahl. • Dieselben Regelungen gelten auch für Nachtlokale. Eine Bar bspw. muss entsprechende Sitzplätze haben. Hotellerie & Tourismus • Beherbergungsbetriebe dürfen seit 29. Mai 2020 wieder öffnen. Maskenpflicht Aufrecht bleibt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in: • Öffentlichen Verkehrsmitteln • Im Gesundheitsbereich (inkl. Apotheken) • Bei Dienstleistungen, wo der Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann (z. B. Friseure, Gastronomiepersonal) Veranstaltungen • Seit 29. Mai 2020 dürfen Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen wieder durchgeführt werden. • Ab 1. Juli 2020 werden Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen wieder erlaubt sein. • Ab 1. August 2020 werden Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen erlaubt. Veranstaltungen für 500 bis 1.000 Teilnehmer werden unter Vorlage eines speziellen Sicherheitskonzeptes erlaubt. • Es gelten für alle Veranstaltungen spezielle Sicherheitsauflagen. So müssen Sitzplätze für die Besucher zur Verfügung stehen und der Sicherheitsabstand von einem Meter gewährleistet sein. Freizeit • Seit 15. Mai 2020 dürfen Museen und ähnliche „Orte der Präsentation“, Freizeit- und Outdoor-Tierparks, wieder öffnen. • Öffentliche Büchereien dürfen seit 18. Mai 2020 wieder öffnen. • Freibäder und Fitnessstudios haben seit 29. Mai 2020 wieder offen. Öffentliche Verwaltungen • Die Rathäuser bzw. Gemeindeämter sind seit 18. Mai 2020 wieder für den Parteienverkehr zugänglich. • Sie können Ihre Anliegen aber gerne auch weiterhin größtenteils digital abwickeln. Grenzübertritte Die Grenzen zu den Vorarlberger Nachbarländern wurden am 15. Juni 2020 wieder komplett geöffnet. Weitere Neuerungen Die 100-Personen-Beschränkung für Hochzeiten und Begräbnisse wurde mit 15. Juni 2020 wieder aufgehoben. Unter speziellen Bestimmungen dürfen Fach- und Publikumsmessen wieder durchgeführt werden. Seit Montag, dem 15. Juni 2020, dürfen Patienten in Spitälern wieder einen Besucher pro Tag empfangen. Das Bus- und Bahnangebot kehrte am 12. Juni 2020 wieder zum Normalbetrieb im Nachtverkehr zurück. Infos auf www.vmobil.at! Informieren Sie sich unter www.vorarlberg.at/corona generell stets aktuell über die allgemein gültigen Regelungen. Stand: Dienstag, 16. Juni 2020, 12 Uhr! 4 s’Blättle KW25 Donnerstag 18. Juni 2020
INFORMATION NEUE LOCKERUNGSVERORDNUNG SCHAFFT RECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN Am Samstagabend, dem 13. Juni 2020, wurde die neueste COVID-19- Lockerungsverordnung kundgemacht. Neben den neuen Bestimmungen für Publikumsmessen enthält die Verordnung weitere wesentliche Maßnahmen aus Vorarlberger Sicht, informierte Landeshauptmann Markus Wallner. Unter speziellen Bestimmungen werden Fach- und Publikumsmessen ab sofort wieder möglich sein. Damit steht auch der Durchführung der Dornbirner Herbstmesse nichts mehr im Wege. Generell gilt die Mund-Nasen-Schutz- Pflicht für Gewerbetreibende mit Kundenkontakt sowie auch für Besucher, wenn der Ein-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die 5. COVID-Lockerungsverordnung enthält noch weitere wesentliche Neuerungen: • Mit Ablauf des 15. Juni 2020 treten die Bestimmungen über die neuen Grenzöffnungen in Kraft. • Der Ein-Meter-Mindestabstand gilt nach wie vor an allen öffentlichen Orten. • Genereller Entfall der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Ausnahmen: Gesundheitsbereich, Ärzte, Krankenhäuser, Massenbeförderungsmittel, Apotheken, Taxis, Schülertransporte sowie Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. • Das Betreten von Betriebsstätten ist bis 1 Uhr des Folgetages erlaubt. SOZIALES ANPASSUNG DER BESUCHSREGELUNG IN DEN VORARLBERGER SPITÄLERN Seit Montag, dem 15. Juni 2020, wird das strenge Besuchsverbot in Vorarlbergs Spitälern gelockert: Es kann pro Patient und Tag ein Besucher für eine Stunde ins Spital kommen. Die Besuchszeiten werden für alle Spitäler – bis auf das LKH Rankweil – einheitlich sein: Montag bis Sonntag von 14 bis 16 Uhr sowie Montag und Donnerstag von 18.30 bis 19.30 Uhr. Strenge Hygiene-Richtlinien Was bleibt, ist ein aufwändiges Gesundheitsscreening (Ersteinschätzung) an den Eingängen der Krankenhäuser. Dadurch kann es zu erheblichen Wartezeiten kommen. Anzugeben sind neu aufgetretene Symptome wie Fieber, Husten, Schnupfen sowie verminderter Geschmacks-/Geruchssinn. Betreten verboten heißt es, sobald sich Besucher krank fühlen! Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus, das Einhalten des Sicher heitsabstands und das Desinfizieren der Hände sind verpflichtend. Außerdem gibt es eine Beschränkung der Besucherzahl: Jeder Patient darf pro Tag für eine Stunde einen Besucher empfangen. Es wird um Absprache untereinander gebeten, damit niemand den Weg umsonst auf sich nimmt. Wann findet meine Spitalsbehandlung statt? Krankenhäuser melden sich für eine neue Terminvereinbarung, Patienten werden einbestellt! Darf ich eine Spitalsambulanz aufsuchen? • Die Spitalsambulanzen bleiben bis auf weiteres geschlossen. • Die Selbstzuweisung in eine Spitalsambulanz ist nicht möglich. • Die Spitalzuweisung erfolgt über einen niedergelassenen Arzt oder Rettungsdienst. • Notfälle werden natürlich immer versorgt! Foto: KHBG • Im Gastgewerbe: Entfall der 4-Personen-Regel pro Tisch bzw. Besuchergruppe, Ein-Meter-Abstandsregel zwischen Besuchergruppen (Tischen) gilt weiterhin, ebenso Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für Bedienungspersonal. • Entfall des Verbots zur Konsumation vorbestellter Speisen vor Ort. • Entfall der 100-Personen-Begrenzung für Hochzeiten und Begräbnisse. • Spezialbestimmungen für betreute Ferienlager (Entfall von Mund-Nasen- Schutz-Pflicht und Ein-Meter-Mindestabstand, sofern COVID-19-Präventionskonzept vorgelegt wird). WAHLEN VORARLBERGER GEMEINDEWAHLEN Die Vorarlberger Landesregierung hat am Dienstag, dem 16. Juni 2020, den neuen Termin für die im März nicht durchgeführten Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen in den 96 Vorarlberger Gemeinden auf Sonntag, dem 13. September 2020, fixiert. Allfällige Stichwahlen für die Wahl einer Bürgermeisterin bzw. eines Bürgermeisters werden am Sonntag, dem 27. September 2020, stattfinden. Die ursprünglich auf März 2020 angesetzten Wahlen konnten aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Bei den Gemeindewahlen sind neben allen österreichischen Staatsbürgern auch Unionsbürger aus den anderen EU-Mitgliedstaaten wahlberechtigt, sofern sie ihren Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde haben und die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Wählen darf, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat. In die Gemeindevertretung wählbar ist, wer zu diesem Zeitpunkt mindestens 18 Jahre alt ist. s’Blättle KW25 Donnerstag 18. Juni 2020 5 ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER
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