GESUNDHEIT VORARLBERGS JUGEND IMPFT Seit Ende Mai steht fest, dass Jugendliche ab zwölf Jahren in Österreich mit dem Impfstoff von BioN- Tech/Pfizer geimpft werden können. Das Land Vorarlberg startet nun eine Informations- und Aufklärungskampagne, damit sich möglichst viele der 12- bis 15-Jährigen für eine Corona-Schutzimpfung entscheiden. „Dadurch kann auch bei diesen jungen Menschen einem schweren Krankheitsverlauf erfolgreich vorgebeugt und das Risiko von Langzeitfolgen deutlich verringert werden“, sagte Landeshauptmann Markus Wallner bei der Vorstellung der Kampagne am Donnerstag, dem 10. Juni 2021, im Landhaus. Von den insgesamt rund 17.000 Vorarlbergern im Alter von 12 bis 15 Jahren haben sich bisher schon 3.500 auf der Online-Vormerkplattform des Landes Vorarlberg (www.vorarlberg. at/vorarlbergimpft) oder telefonisch unter Tel. 0800/201-361 für eine Impfung eingetragen. Sie haben eine Einladung zur ersten großen Impfrunde für diese Altersgruppe am Samstag, dem 19. Juni 2021, erhalten, kündigte Landesrätin Martina Rüscher an. In rund 120 Fällen (Backup-Einladungen, Hochrisikofälle) ist bereits eine Impfung an Jugendliche erfolgt. Alle Jugendlichen, die sich jetzt anmelden, werden noch vor den Sommerferien ein Impfangebot erhalten, um einen sicheren Sommer verbringen zu können. Durch sachliche Information die Entscheidung für die Impfung erleichtern Landesrätin Rüscher verwies auf die weltweiten Erfahrungen, die belegen, dass auch Jugendliche schwer an Corona erkranken können. „Seltener als bei Erwachsenen, aber dennoch können auch im jungen Alter schwere Verläufe oder Folgeerscheinungen wie das Long-Covid-Syndrom auftreten. Deshalb ist es unsere Pflicht, auch jüngere Altersgruppen bestmöglich vor einer Erkrankung mit dem Corona-Virus zu schützen.“ Die Kampagne „Vorarlbergs Jugend impft“ knüpft thematisch und grafisch an die bestehende Kampagne „Wir wollen wieder ... – Vorarlberg impft“ an, wendet sich nun aber vor allem an die Jugendlichen selbst und deren Eltern. „Uns ist klar, dass die Entscheidung für eine Impfung eine Reihe von Fragen aufwirft. Daher wollen wir sachliche und auf Fakten basierende Informationen liefern, um einen möglichen Entschluss für die Impfung zu erleichtern“, sagte Rüscher. Für Minderjährige im Alter von 12 und 13 Jahren ist eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig. Jene, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können selbst entscheiden, ob sie sich impfen lassen möchten. Impfung wirkt bei Jugendlichen genauso gut Der Dornbirner Arzt für Allgemeinmedizin Bernhard Schlosser stellte aus medizinscher Sicht klar: „Die Covid-Schutzimpfung funktioniert bei Jugendlichen genau wie bei Erwachsenen: Sie bringt den Körper dazu, Antikörper gegen das Virus zu bilden und bietet damit Schutz vor einer Infektion und möglichen Langzeitfolgen. Außerdem verringert die Impfung das Risiko eines schweren Verlaufs stark, sollte es in seltenen Fällen trotz Impfung zu einer Ansteckung kommen.“ Darüber hinaus bietet die Vorarlberger Ärztekammer seit Februar 2021 unter #genugCorona Webinare an. In Informationsmaßnahmen eingebunden sind zudem die Bildungsdirektion und der Fachbereich Jugend und Familie des Landes Vorarlberg. INFO DIE KOSTENLOSE ABFALL-APP Nie wieder einen Abfalltermin versäumen und die wichtigsten Abfall-Informa tionen auf einen Blick. Jetzt ganz unkompliziert auf Ihrem Smartphone mit der abfallv-App. Kostenlos in den App-Stores für Apple und Android-Systeme erhältlich. 4 s’Blättle KW24 Donnerstag 17. Juni 2021
GESUNDHEIT EIN VIERTEL DER VORARLBERGER BEVÖLKERUNG MIT VOLLEM IMPFSCHUTZ „Sehr zufriedenstellend“ verlief laut Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher die zurückliegende Impfwoche. Von Donnerstag, dem 10. Juni bis Sonntag, dem 13. Juni 2021, sind insgesamt mehr als 24.400 Einheiten verimpft worden. An über 8.200 Vorarlberger ging die erste Teilimpfung. Die erforderliche zweite Schutzdosis haben mehr als 16.200 Personen erhalten. „Über ein Viertel der Vorarlberger Bevölkerung verfügt damit über den vollen Impfschutz“, freut sich die Gesundheitsreferentin. Zum Einsatz kamen die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca. Keine Quarantäne für Geimpfte „Wer die freiwillige und kostenlose Impfmöglichkeit in Anspruch nimmt, schützt sich selbst, das unmittelbare persönliche Umfeld und die Gemeinschaft als Ganzes“, bekräftigt Landesrätin Martina Rüscher einmal mehr. In dem Zusammenhang spricht sie allen geimpften und zur Impfung vorgemerkten Bürgern ihren Dank aus. Gleichzeitig erneuert sie ihren Aufruf, sich für eine Impfung vorzumerken. Wer geimpft ist, erfährt im Alltag eine Reihe von Erleichterungen. Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung entfällt für drei Monate die Testpflicht. Außerdem werden Geimpfte ab diesem Zeitpunkt automatisch als Kontaktpersonen der Kategorie zwei eingestuft, was eine verpflichtende Quarantäne verhindert. Worte des Dankes und der Anerkennung richtet die Gesundheitsreferentin zudem an die engagierten Teams in den Impfstraßen: „Der Einsatz verdient allerhöchste Wertschätzung“. Kostenlose Impfmöglichkeit nutzen Vormerkungen für die kostenlose und freiwillige Corona-Schutzimpfung sind unter www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft ohne großen Aufwand möglich. Wer keinen Internetzugang und keine E-Mail-Adresse besitzt, wird gebeten, sich an Familienangehörige oder Bekannte zu wenden, die behilflich sein können. Wer auch diese Möglichkeit nicht hat, kann sich über die kostenlose Impf-Hotline 0800/201-361 telefonisch melden und erhält Unterstützung bei der Vormerkung. Nützliche Informationen rund ums Impfen sind auf den Seiten des Landes unter www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft erhältlich, darüber hinaus unter www.1450-vorarlberg.at sowie unter www.rund-ums-impfen.at. GESUNDHEIT „NICHT NACHGEWIESEN“ ODER „NACHGEWIESEN“ STATT „NEGATIV“ ODER „POSITIV“ Sie sind selbst betroffen oder betreuen einen Menschen mit Demenz und möchten mit einer erfahrenen Person über Ihre Situation sprechen? Gerne vermitteln wir eine Fachperson: Die Ergebnisse von COVID-19-Tests werden neu mit den Begriffen „nicht nachgewiesen“ oder „nachgewiesen“ angegeben. Diese Anpassung der Testzeugnisse durch das Gesundheitsministerium erfolgte in Vorbereitung auf den EU-weit geltenden Grünen Pass, erklärt Landesrat Christian Gantner. „Nicht nachgewiesen/not detected“ löst den Begriff „negativ“ ab, umgekehrt bedeutet „nachgewiesen/detected“, dass der Test auf SARS-CoV-2 positiv ausgefallen ist. Die Änderung wurde aufgrund einer EU-Richtlinie notwendig. Die offiziellen Testergebnisse werden wie gewohnt im EU-konformen Format erstellt und per E-Mail oder SMS sowie mit QR-Code verschickt. „Es ist uns wichtig, dass Verunsicherungen bei den Getesteten ausgeräumt werden können. Im Testzeugnis ändert sich nur die Bezeichnung, nicht Kontakt für die Region amKumma Alexandra Bereuter Sandra Simonitsch-Hernler Tel. 0664/88936102 E-Mail aktion.demenz@amkumma.at aber die Aussage – nämlich, ob eine Infektion mit dem Coronavirus gegeben ist (nachgewiesen/detected) oder nicht (nicht nachgewiesen/not detected)“, so Landesrat Gantner. Zu Fragen bei der Bevölkerung führte auch die Formulierung: „Dieses Zertifikat dient nicht als Reisedokument“. Das bedeutet, dass das Test-Zertifikat für Reisen als Nachweis nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis gültig ist. Kontakt für Hohenems Heidi Wenin Alina Koch Tel. 05576/73277-504 E-Mail servicestelle@hohenems.at Bitte geben Sie Ihren Wohnort und Ihre Telefonnummer an. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen einen Anruf zur Terminvereinbarung. ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW24 Donnerstag 17. Juni 2021 5
Sonntag, 20. Juni 2021 Die Gemeinde
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