facebook buergermeldungen Plan Energieeffizienz
Aufrufe
vor 3 Jahren

s'Blättle Nr. 23 - Do, 4. Juni 2020

Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

TOTALABVERKAUF IM JUNI

TOTALABVERKAUF IM JUNI JEWEILS SAMSTAG VON 9.00 – 12.00 UHR UND NACH TELEFONISCHER VEREINBARUNG (0664 1420655) Kaiser Franz Josef Str. 14 | 6845 Hohenems Antikes BSUNDRIGE RARITÄTEN UND ALTES h Kundmachung Die CCL Label GmbH betreibt im Rahmen der Ausübung der Gewerbe „Erzeugung von Etiketten, Packmitteln, Packhilfsmitteln und Steuerkarten für die Stickereiindustrie in industrieller Form“ und „Handelsgewerbe, eingeschränkt auf den Handel mit papierchemischen Produkten“ auf Grund zahlreicher gewerberechtlicher Genehmigungsbescheide am Standort GST- NRN 1654, 1655, 1656, 1657 und 1782/2, GB Hohenems (Riedstraße 2), eine Betriebsanlage. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 25.01.2008, Zl. II-1301-2007/0123, wurde ein VbF-Lager (Lager für Lösungsmittel und lösungsmittelbasierende Farben) mit einem Lagervolumen von Lösemittel und lösemittelbasierende Farben von 5.000 kg und UV-härtende Farben von 13.000 kg und eine regenerative thermische Abgasreinigungsanlage gewerbebehördlich genehmigt. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 30.10.2015, Zl. II-1301-2015/0059-28, wurde ein Containerlager für brennbare Flüssigkeiten im Freien mit einer Maximallagerkapazität von 9.600 l brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenklasse I nach VbF (UV-härtende Farben) gewerbebehördlich genehmigt. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 21.11.2016, Zl. II-1301-2015/0059-43, wurde ein weiterer Lagercontainer für brennbare Flüssigkeiten (Gefahrenklasse I der VbF, Maximallagerkapazität von 1.600 l brennbare Flüssigkeiten) gewerbebehördlich genehmigt. Die CCL Label GmbH beabsichtigt nunmehr, das Lagervolumen von Lösemittel und lösemittelbasierende Farben der Gefahrenklasse I auf Lösemittel und lösemittelbasierende Farben der Gefahrenklasse II (Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 21°C bis einschl. 55 °C) zu ändern und von 5.000 kg auf 18.000 l zu erhöhen. Das Lagervolumen der UV/EB härtenden Farben bleibt unverändert. Zudem beabsichtigt die CCL Label GmbH, den Verbrauch an organischen Lösungsmitteln pro Jahr auf ca. 400 Tonnen zu erhöhen. Damit wird der in Anlage 3 Ziffer 6.6 zur GewO 1994 normierte Schwellenwert (150 kg/h oder 200 t/a beim Verbrauch an organischen Lösungsmitteln) überschritten. Die Betriebsanlage (bzw. die verschiedenen Betriebsanlagenteile, die im Zusammenhang mit dem Verbrauch der organischen Lösungsmittel stehen), ist daher als sogenannte „IPPC-Anlage“ einzustufen. Im gewerbebehördlichen Genehmigungsverfahren sind somit neben jenen des § 77 GewO 1994 auch die Genehmigungsvoraussetzungen des § 77a GewO 1994 zu beachten. Für die Erhöhung des Verbrauchs an organischen Lösungsmitteln sowie die Änderung des Lagervolumens sind keinerlei zusätzliche bauliche Maßnahmen vorgesehen. Die CCL Label GmbH hat nach Maßgabe der Plan- und Beschreibungsunterlagen, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn am 06.02.2020, um die dafür erforderliche gewerbebehördliche Genehmigung ersucht. Gemäß § 356a Abs. 2 GewO 1994 wird bekannt gegeben, dass der Genehmigungsantrag für die Änderung der dem § 77a GewO 1994 unterliegenden Betriebsanlage für die Dauer von sechs Wochen zur Einsicht aufliegt. Innerhalb dieses Zeitraumes kann jedermann zum Genehmigungsantrag Stellung nehmen. Die Entscheidung in dieser Sache erfolgt mit Bescheid. Allfällige weitere entscheidungsrelevante Informationen, die zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung noch nicht vorgelegen sind, liegen in der Folge während des Genehmigungsverfahrens während der Amtsstunden zur Einsichtnahme auf. Die Einsichtnahme in die Projektsunterlagen ist nach telefonischer Vereinbarung von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder nachmittags bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Klaudiastraße 6, möglich, wenn Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Der Bezirkshauptmann im Auftrag Thomas Humpeler www.vorarlberg.at/bhdornbirn | bhdornbirn@vorarlberg.at | T +43 5572 308 0 Entgeltliche Einschaltung des Landes Vorarlberg h Das nächste „Blättle“kommt bestimmt ... 44 s’Blättle KW23 Donnerstag 4. Juni 2020

sofortige Barauszahlung GOLDANKAUF Verkauf von Anlagegold & -silber Gold | Goldschmuck | Goldmünzen | Goldbarren | Zahngold | Altgold Bruchgold | Industriegold | Silber | Silberschmuck | Silbermünzen Silberbarren | Silberbesteck | Golduhren | Platin | Platinschmuck Industrieplatin | Palladium | sämtliche Edelmetalle in jeglicher Form Goldwaage Handels GmbH Neustadt 29 | A-6800 Feldkirch (direkt beim Schattenburg-Tunnel) T: +43 (0)664 / 236 44 82 M: info@goldwaage.biz www.goldwaage.biz MO bis FR von 09:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr SOMMERSCHNITTE h 50% * SONNENBRILLE EIN 100% Entscheiden ch 13. Juni 20 r eine lle - gläsern ein e * Wir * Preisvorteil ezieht ich uf n VP des erstellers. icht it nderen ktionen/ Rabatten ombinierbar. ültig eim auf on EISS arkensonnenschutzgläsern. E Tun ...lassen bei Sommer sind Regeneration Wir Meurer Reichshofstrasse T Vorteile: - - und Schnittwunden m Ihr GREBER Marktstr. Tel. 57 www.hoerensehen.at h s’Blättle KW23 Donnerstag 4. Juni 2020 45

sBlättle - Unsere Ausgaben