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s'Blättle Nr. 23 - Do, 10. Juni 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

Eckpunkte der neuen

Eckpunkte der neuen Förderungskriterien: - Anerkennung der Förderwürdigkeit durch den Vorstand - Ansuchen auf Förderung durch den Verein - Eingetragener Verein (ZVR) - Anzahl Mitglieder - Anzahl Kinder und Jugendliche - Wie aktiv ist der Verein im Dorf (Gesellschaft) Die neuen Förderrichtlinien und eine PP-Präsentation hierzu wurden ins SessionNet gestellt. Im Verlauf der Beratung gibt GV Gabriele Netzer-Lotter namens der Fraktion GILT folgende Stellungnahme ab: „Herzlichen Dank an alle Beteiligten, die sich mit der Vereinsförderung Neu auseinandergesetzt haben. Für uns stellt sich dazu noch eine relevante Frage: Ist der Vorstand das richtige Gremium zur Entscheidung über Aufnahme oder Ablehnung von Vereins-Förderanträgen? Wird diese Entscheidung durch die Gemeindevertreter getroffen, ist die Sichtbarmachung für die Bevölkerung vorhanden und der Öffentlichkeitscharakter gesichert. Das Konzept und die Statuten wurden sehr gut ausgearbeitet, womit die Rahmenbedingungen für Zusagen/Absagen von Förderungen klar ersichtlich werden. Die Basis für eine rasche und einfache Entscheidung für die GV ist damit geschaffen. Wir (G!LT) bringen daher folgenden Abänderungsantrag laut § 49 Gemeindegesetz ein: 1) Entscheidung über Aufnahme oder Ablehnung von Vereins-Förderanträgen durch die Gemeindevertretung, nicht durch den Gemeindevorstand Das entscheidende Gremium soll die Gemeindevertretung und nicht der Vorstand sein, damit die Öffentlichkeit über die Entscheidung Einsicht nehmen kann und klar ersichtlich ist, wie die Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Gruppierungen angewendet werden. Wenn Entscheidungen über Vereinsförderungen nicht im Vorstand, sondern in der Gemeinde-vertretung getroffen werden, bekommen alle gewählten Vertreter aller Parteien die Möglichkeit, mitzuentscheiden. So, wie es sich in einer gelebten Demokratie gehört. 56 s’Blättle KW23 Donnerstag 9. Juni 2022 2) Auflistung der Förderung für die Öffentlichkeit im Sinne der Transparenz Ursprünglich wurde die Vereinsförderung im Rahmen ‚Abgaben und Gebühren‘ von den Gemeindevertretern beschlossen und somit öffentlich einsehbar gelistet. In den neuen Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Gruppierungen soll im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit festgehalten werden, dass die Auflistung der Förderung für die Öffentlichkeit wie bisher einsehbar bleibt.“ Vom Bürgermeister wird dazu festgehalten, dass die neuen Richtlinien in den Gremien breite Zustimmung gefunden hatten und bislang auch vom Obmann des Ausschusses Soziales und Ehrenamt, GV Stefan Keckeis (GILT), mitgetragen wurden. In diesem Sinne wurden die neuen Förderrichtlinien mit den Vereinen besprochen. Diese Richtlinien jetzt wieder abzuändern, verbunden mit Befassung in den zuständigen Ausschüssen, machen für den Vorsitzenden keinen Sinn. Der Gemeindevorstand als zuständiges Organ deshalb, um rascher entscheiden zu können und den Vereinen das Geld auch unterjährig überweisen zu können. In diesem Gremium, in dem auch GILT vertreten ist, über Neuaufnahmen in die Vereinsliste zu entscheiden, ist einfacher. Sollten solche Ansuchen, aus verschiedensten Gründen, u.a. auch politischer Natur, abgelehnt werden, ist es selbstverständlich, dass dies dem Verein schriftlich, mit entsprechender Begründung, mitgeteilt wird. Auch kann die Gemeindevertretung hierüber bzw. über erfolgte Auszahlungen an Vereine informiert werden. Weitere Anfragen zu den aktuellen Richtlinien (Beantragung/Auszahlung der Förderung, etc.) werden vom Vorsitzenden beantwortet. GR Cornelia Kräutler-Küng (GRÜNE) dankt dem Team um GV Lothar Huber (KVP) für die Erarbeitung der neuen Richtlinien, die von ihrer Fraktion in der aktuellen Form vollinhaltlich mitgetragen werden. Aus ihrer Sicht ist ausreichende Transparenz gegeben. Beschlussfassungen: Die Abstimmung über den von GV Gabriele Netzer-Lotter namens der Fraktion GILT einge-brachten Abänderungsantrag zu den neuen Richtlinien der Gemeinde Koblach zur Förderung von Vereinen und Gruppierungen betreffend 1) Entscheidung über Aufnahme oder Ablehnung von Vereins-Förderanträgen durch die Gemeindevertretung, nicht durch den Gemeindevorstand und 2) Auflistung der Förderung für die Öffentlichkeit im Sinne der Transparenz, findet mit 4 Stimmen (2 GILT und 2 KVP) nicht die erforderliche einfache Mehrheit und gilt somit als abgelehnt. Darauf wird auf Antrag des Bürgermeisters mit 15 gegen 3 Stimmen (2 GILT, 1 KVP) mehrheitlich wie folgt beschlossen: • Die neuen Richtlinien der Gemeinde Koblach zur Förderung von Vereinen und Gruppierungen werden in der vorgelegten Fassung und mit Wirksamkeit ab dem 23.5.2022 beschlossen. • Diese Richtlinien ersetzen alle bisherigen Beschlüsse und Regelungen zur Vereinsförderung. • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung. 4. Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages Zu den Beschlüssen des Vorarlberger Landtages vom 6.4.2022 betreffend ein Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung und ein Gesetz über den Schutz bei Meldungen von Rechtsverstößen (Hinweisgeberschutzgesetz - HSchG) wird einstimmig keine Volksabstimmung verlangt. 5. Genehmigung der Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung am 25.4.2022 Gegen die Abfassung der Niederschrift wird kein Einwand erhoben. Sie gilt somit als genehmigt. Im Anschluss daran verlässt der Schriftführer gesundheitlich bedingt die Sitzung. Der Bürgermeister protokolliert den Rest der Sitzung. 6. Berichte • Der Bürgermeister gratuliert Philipp Bolter zur Wahl zum neuen Kommandanten der Ortsfeuerwehr Koblach und dankt dem scheidenden Kommandanten Jürgen Amann für seine langjährige Tätigkeit. • Der neue e5-Teamleiter Anton Gross stellt sich der Gemeindevertretung vor und informiert über die angedachten Aktivitäten.

6.1. Ausschüsse • Bau - Vbgm. Erich Gisinger: Fahrradtour zu Umlegungsgebieten, Besichtigung Lohma • Wirtschaft - GV Bernhard Forti: Arbeitsprogramm und Arbeitsweise • Soziales und Ehrenamt - GV Stefan Keckeis: Ziele und Strategien • Umwelt und Mobilität - GR Ulrich Sandholzer: Fahrradtour zur Fahrradstraße Wolfurt • Familie – GR Cornelia Kräutler- Küng: Bildungskonzept, umfangreiches Sommerprogramm • Finanzen – Bgm: Strukturreform mit ICG, Graz 6.2. Bürgermeister 26. 4. 2022 Vorstandssitzung ÖPNV Oberland 26. 4. 2022 Jubilare, DorfMitte 26. 4. 2022 Sprechstunde LR Daniel Zadra 27. 4. 2022 Vorstand amKumma 27. 4. 2022 Delegiertenversammlung ÖPNV Oberland 28. 4. 2022 Generalversammlung Umweltverband 28. 4. 2022 MGV Gruppenwasserversorgung Vorderland Sie suchen eine neue Herausforderung? 28. 4. 2022 JHV Krankenpflege - verein Koblach 29. 4. 2022 Besichtigung Kindergarten Ried 29. 4. 2022 Fahrradstraße Wolfurt 30. 4. 2022 OGV – Gartenmarkt Koblach 30. 4. 2022 JHV Bogenschützen 3. 5. 2022 Schulungsreise NRW 7. 5. 2022 JHV Schollasteacher 9. 5. 2022 Besuch Volksschulklasse 3a 9. 5. 2022 ARA Hohenems, Vorstand 10. 5. 2022 Landesstraßenbauamt, Zentrum Koblach 10. 5. 2022 Erfa, Gestaltungsbeiräte 12. 5. 2022 Wohnraumplanung, Hohenems 14. 5. 2022 Dämmerschoppen, Meusburger 15. 5. 2022 30+2 Jahre VHS Götzis 19. 5. 2022 Bauverhandlung WSH Kutzen 19. 5. 2022 JHV Hauskrankenpflege 21. 5. 2022 Abschnittsübung, FFW amKumma 21. 5. 2022 Festakt Altach 23. 5. 2022 Übergabe MINT- Urkunde Die Region amKumma mit den Gemeinden Altach, Götzis, Koblach und Mäder sucht im Zuge der Verstärkung des „IT-Kompetenzzentrum amKumma“ eine/n IT-Techniker/in & Anwendungsbetreuer/in zum ehestmöglichen Eintritt Der Aufgabenbereich umfasst dabei unter anderem: • Ansprechpartner für unsere Anwender im 1st und 2nd Level Support • Laufende Betreuung und Optimierung der IT-Infrastruktur (PCs, Server, Netzwerk, Zeiterfassungs- und Zutrittssysteme, Telefonanlagen, usw.) • Betreuung, Pflege und Schulung von Applikationen • Mitarbeit in IT-Projekten Themen/Berichte: • Radschnellverbindung • Landesstrassen im Zentrum • Entwicklung Bildungskonzept • Mitarbeitersuche • e5-Team Termine: 30. 5. 2022 ARA Hohenems, Mitgliederversammlung 4. 6. 2022 Konzert Männerchor Koblach 8. 6. 2022 GEL – Übung 12. 6. 2022 Fest der Generationen, Haus Koblach 13. 6. 2022 Gemeindevorstand 16. 6. 2022 Frühschoppen, Haus Koblach 25. 6. 2022 Erkundung am Kumma 25. 6. 2022 Chorkonzert Vocale Neuburg 27. 6. 2022 Gemeindevertretung 7. Allfälliges Verschiedene Wortmeldungen und Anfragen werden vom Bürgermeister beantwortet bzw. zur Erledigung vorgemerkt. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21.34 Uhr. Als Stellenbewerber/in bringen Sie idealerweise mit: • Abgeschlossene technische Ausbildung (Lehre, HTL, …) oder vergleichbare Berufserfahrung in der IT • Fundierte Kenntnisse der Microsoft Server und Client Produkte • Freude im Umgang mit Menschen und gute Umgangsformen • Belastbarkeit, Kommunikations- und Teamfähigkeit Unser Angebot: • Eine umfassende Einarbeitung, um Sie bei Ihrem Einstieg optimal zu unterstützen • Eine abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit • Die Möglichkeit, Teil eines jungen und sympathischen Teams zu werden • Einen sicheren Arbeitsplatz mit Weiterbildungsmöglichkeiten und Zukunftsperspektive • Eine leistungsgerechte Entlohnung nach den Bestimmungen des Gemeindeangestelltengesetzes Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 20. Juni 2022 an Herrn Mag. (FH) Michael Märk, michael.maerk@altach.at ALLGEMEIN ALLGEMEIN HOHENEMS HOHENEMS GÖTZIS GÖTZIS ALTACH ALTACH KOBLACH KOBLACH MÄDER MÄDER s’Blättle KW23 Donnerstag 9. Juni 2022 57

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