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s'Blättle Nr. 22 - Do, 28. Mai 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

†2018 Josef Deutschl,

†2018 Josef Deutschl, Siedlung, Jg. 1936 †2019 Franz Meusburger, Bezau (Sozialzentrum), Jg. 1933 Antonia Winkel-Sonntag, Müllers Acker, Jg. 1951 Die genauen Regeln für den Besuch der Gottesdienste finden Sie im Anschlagkasten bei unserer Kirche. Diese Regeln werden bis auf weiteres gelten. Da die Besucherzahl in unserer Pfarrkirche auf 110 Personen beschränkt ist, haben wir uns für ein Ticketsystem entschieden. Die Eintrittskarten für die Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen liegen zur freien Entnahme - spätestens ab Dienstagmittag - in unserer Kirche beim Eingang auf. Öffnungszeiten Pfarrbüro: Das Pfarrbüro ist jeden Dienstag von 9.00 bis 11.00 Uhr besetzt. Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung – wir sind von Montag bis Freitag (9.00 bis 11.00 Uhr) unter der T 0676 832408186 erreichbar. Kontakte der Pfarre Koblach Pfarrsekretärin Daniela Metzler T 05523 52271 oder T 0676 832408186, pfarramt.koblach@utanet.at Pfarrmoderator Romeo Pal T 0676 832408185, romeo.pal@utanet.at Pastoralassistent Richard Langat T 0676 832408196, rilakikirche@gmail.com KUM-Vermietung: Pfarrsekretärin Daniela Metzler T 0676 832408186 Pfingsten: alle Menschen verstehen einander VEREINSANZEIGER Bienenzuchtverein Koblach – Meiningen Wir hoffen euch geht es allen gut, und ihr habt die Zeit gut überstanden? Wegen der Corona-Situation können wir auch im Juni unseren Monatshock leider nicht durchführen. Wir hoffen das wir uns im Juli dann wieder treffen können! Infos folgen zeitgerecht. Bleibt gesund und viel Erfolg mit euren Bienen! Der Vorstand. Rheinbähnle-Verein Das 3. Kobler Bierzügle wurde auf den 19. September 2020 (statt 30. Mai 2020), 16.00 Uhr verschoben! Weitere Informationen unter T 0664 5400566 oder starback@a1.net TÄGLICH AKTUELL WWW.KOBLACH.AT 46 s’Blättle KW22 Donnerstag 28. Mai 2020

MÄDER SOZIALES ABSAGE JASSNACHMITTAG 2. JUNI 2020 Leider findet der Jassnachmittag zum Schutz der Senioren im Juni noch nicht statt. BÜRGERSERVICE KOSTENLOSE NOTARIELLE BERATUNG Dienstag, 2. Juni 2020, 17 bis 19 Uhr im Gemeindeamt Mäder. Die kostenlose notarielle Beratung durch Notar Mag. Thomas Huf aus Götzis steht Ihnen wieder an jedem 1. Dienstag im Monat zur Verfügung. Wir bitten um telefonische An meldung im Gemeindeamt. T: 05523 52860-10 (Marina Al-Maliki) BÜRGERSERVICE KOSTENLOSE RECHTSBERATUNG Mittwoch, 3. Juni 2020, 18 bis 19 Uhr im Gemeindeamt Mäder. Die kostenlose Rechtsberatung durch einen Anwalt aus der Kanzlei Giesinger, Ender, Eberle & Partner, Rechtsanwälte, Feldkirch steht Ihnen an jedem 1. Mittwoch im Monat für rechtliche Fragen zur Verfügung. TÄGLICH AKTUELL WWW.MAEDER.AT FAMILIEN FÖRDERUNG STOFFWINDEL-SET Wer sich in Mäder entscheidet sein Kind mit Stoffwindeln zu wickeln, erhält von der Gemeinde Mäder eine Förderung. Moderne, waschbare Windeln haben mit der altbekannten Stoffwindel kaum noch etwas gemein. Durch bessere Form, Qualität und Technik stehen sie Wegwerfwindeln – beispielsweise bezüglich Saugfähigkeit und Passform – in nichts mehr nach. Die wichtigsten Punkte zur Förderung im Überblick • Die Stoffwindeln müssen in Vorarlberg gekauft werden. • Der Wohnsitz muss in Mäder sein. • Die Förderung wird pro Kind einmalig ausbezahlt. • Die Höhe der Förderung ist mit 25 % des Kaufpreises festgelegt und beträgt max. € 100,–. • Die Förderung wird gegen Vorlage der Originalrechnung im Bürgerservice der Gemeinde Mäder ausbezahlt. • Die Auszahlung erfolgt in Form von amKumma-Gutscheinen. www.maeder.at KUNDMACHUNG LISTE DER AUSGELOSTEN GESCHWORENEN UND SCHÖFFEN Die Liste der nach den Bestimmungen des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990 in Mäder am 26.05.2020 ausgelosten Personen liegt in der Zeit vom 27. Mai bis 5. Juni 2020 während der Amtsstunden im Gemeindeamt, Bürgerservice, zur öffentlichen Einsicht auf. Gegen Personen, die die persönliche Voraussetzung für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen nicht erfüllen, kann jedermann schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Vom Amt eines Geschworenen oder Schöffen können sich für einen Zeitraum von höchstens 2 Jahren befreien lassen: 1. Personen, die während der Geltungsdauer der vorangegangenen Jahreslisten ihrer Berufung als Geschworene oder Schöffen nachgekommen sind; 2. Personen, bei denen die Erfüllung ihrer Pflicht als Geschworene oder Schöffen mit einer unverhältnismäßigen persönlichen oder wirtschaftlichen Belastung für sie selbst oder Dritte oder mit einer schwerwiegenden und nicht anders abwendbaren Gefährdung öffentlicher Interessen verbunden wäre. Der Bürgermeister Ing. Rainer Siegele ALLGEMEIN ALLGEMEIN HOHENEMS HOHENEMS GÖTZIS GÖTZIS ALTACH ALTACH KOBLACH KOBLACH MÄDER MÄDER s’Blättle KW22 Donnerstag 28. Mai 2020 47

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