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s'Blättle Nr. 21 - Do, 26. Mai 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

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HOHENEMS www.hohenems.at STADTVERTRETUNG STADTVERTRETUNG Am Dienstag, dem 17. Mai 2022, fand die 14. öffentliche Sitzung der Stadtvertretung im Löwensaal statt. Nach der Begrüßung und den Mitteilungen des Bürgermeisters folgte der Tagesordnungspunkt: Rechnungsabschluss der Stadt Hohenems für das Jahr 2021 Mit einer großen Mehrheit von 31:5 Stimmen (Gegenstimmen: 4 Ems isch üsr, 1 Steinbruch-Gegner) stimmten die Stadtvertreter für den Beschlussantrag: „Der Rechnungsabschluss der Stadt Hohenems für das Jahr 2021 wird gemäß § 78 Gemeindegesetz in der dem Vorlagebericht beigeschlossenen Fassung und ebenfalls beigeschlossenen Feststellung des Rechnungsabschlusses 2021, mit einem • Ergebnishaushalt: Nettoergebnis nach Rücklagen von 1.927.764,93 Euro • Finanzierungshaushalt: Einer Veränderung an liquiden Mitteln von 1.070.807,78 Euro • Vermögenshaushalt: Einer Bilanzsumme (Aktiva/Passiva) von 199.373.547,33 Euro beschlossen.“ Bericht des Prüfungsausschusses zur Prüfung der Baurechtsverträge / Stellungnahme des Bürgermeisters zum Prüfbericht Der Bericht des Prüfungsausschusses zur Prüfung der Baurechtsverträge sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zum Prüfbericht wurden von der Stadtvertretung einstimmig zu Kenntnis genommen. Neubau Tiefgarage Rathaus-Quartier: Anpassung des Baubeschlusses, Erweiterung des Kostenrahmens Der Vertagungsantrag der ÖVP wurde mit 20:16 Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Mehrheitlich mit 26:10 Stimmen (Gegenstimmen: 6 ÖVP, 3 Ems isch üsr, 1 Steinbruch-Gegner) beschloss die Stadtvertretung die Erweiterung des Kostenrahmens für das Projekt „Tiefgarage Rathaus-Quartier“ mit der zusätzlichen Ausführung des Archivs der Stadt Hohenems sowie dem Archiv des Jüdischen Museums auf dem Rosenthal-Areal, gemäß den dem Vorlagebericht beiliegenden Entwurfsplänen und Kostenschätzung, um 365.357,15 Euro brutto auf gesamt 3.771.000 Euro brutto zzgl. Indexanpassung bis zur Bauausführung. Archiv- und Benutzungsordnung des Stadtarchivs Hohenems Mit 35:1 Stimmen (Gegenstimme: 1 Steinbruch-Gegner) beschlossen die Stadtvertreter die dem Vorlagebericht beiliegende „Archiv- und Benutzungsordnung“ zur Anwendung für das Stadtarchiv Hohenems, wie im Archivgesetz 2016 unter § 11 Abs. 8 vorgeschrieben. Waldkindergarten: Grundsatzbeschluss Standortwechsel und Neubau Ebenfalls mehrheitlich mit 35:1 Stimmen (Gegenstimme: 1 ÖVP) folgte der Beschluss der Stadtvertretung: 1. Das mit 0 Euro dotierte Konto 1/2400-0100/9, Kindergärten / Kinderbetreuung, Neubau WaldKIGA kann um 196.000 Euro überschritten werden. 2. Die Bedeckung hat durch Mehreinnahmen von 196.000 Euro beim Konto 2/9250-8590, Ertragsanteil gem. FAG zu erfolgen. 3. Planung und Neubau eines Rückzugsraumes und Unterstandes für die Weiterführung des Waldkindergartens auf der GP 6961/1 an der Hochquellenstraße gemäß Vorentwurf vom April 2022 zu vorläufig geschätzten Kosten von 196.000 Euro netto. Parkabgabeverordnung: Änderung (1. Novelle) Mehrheitlich beschlossen die Stadtvertreter die Änderung der Parkabgabeverordnung gem. dem dem Vorlagebericht beiliegenden Verordnungsentwurf (1. Novelle, Entwurf 1.3 vom 10.5.2022). Die Abstimmung erfolgte zu den einzelnen Änderungen gesondert wie nachstehend. Die Wertsicherung der Parkabgabe erfolgt durch die Verwaltung analog zur Indexierung der ÖPNV-Tarife unter Beibehaltung der bisher zwischen den Gemeinden gepflogenen Harmonisierung der Parkraumbewirtschaftung. 1. Erhöhung der Abstellzeit, in der in den Zonen 1, 2 und 3 keine Parkabgabe zu entrichten ist, von 15 auf 30 Minuten, unter gleichzeitiger Festschreibung, dass diese Gebührenfreiheit von 30 Minuten auch bei längerer Abstellzeit gilt (Änderung/Ergänzung §§ 1 Abs. 2 und 3 Abs. 1 und 2) – mit 26:9 Stimmen angenommen. 2. Korrektur Tarifzone 1 und 2 – Herausnahme der Parkplätze auf dem GST-NR 66 (Bauplatz Rathaus neu; § 2 Abs. 1 lit. a) und .99 (Fehlerkorrektur, Parkplatz gehört in die Zone 2; §§ 2 Abs. 1 lit. f und 2 Abs. 2 lit c. – mit 31:4 Stimmen angenommen. 3. Änderung der Pauschalisierungszone Stadt dergestalt, dass zwischen Unternehmern und deren Arbeitnehmern (Dauerparkkarte Unternehmer bzw. Dauerparkkarte Arbeitnehmer) differenziert wird; Unternehmern wird derselbe Preis für die Dauerparkkarte zugestanden, wie den Anwohnern, konkret 12 Euro je angefangenem Monat oder 120 Euro pro Jahr (Änderung/Ergänzung §§ 5 Abs. 1 lit. b und c, 5 Abs. 2, 2 lit. a, b und c und 5 Abs. 4) – mit 25:10 Stimmen angenommen. 4. Ergänzung der Pauschalisierungszone Stadt dergestalt, dass die Nutzergruppe Unternehmer berechtigt wird, für die in der Niederlassung tätigen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer übertragbare Dauerparkkarten zu erwerben (Änderung/Ergänzung § 5 Abs. 3 und 4) – mit 25:10 Stimmen angenommen. 5. Ergänzung/Pauschalisierungszone Ledi/Schuttannen dergestalt, dass weitere Nutzergruppen (Naherholung/Sport und Alpbewirtschaftung) eingeführt werden, die zu einer pauschalierten Abgabe von 120 Euro 10 s’Blättle KW21 Donnerstag 26. Mai 2022

pro Jahr eine Dauerparkkarte erwerben können (Änderung/Ergänzung Überschrift § 5a, §§ 5a Abs. 1a, 2a und 3) – mit 24:12 Stimmen angenommen. 6. Änderung Tarifzone 1 und 2 – Änderung des Parkplatzes auf dem GST- NR 116/3 von der Tarifzone 1 in die Tarifzone 2 (§§ 2 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 lit. c, Lageplan Parkabgabeverordnung Stadt h020.16-2/2021-4-1) – mit 19:17 Stimmen angenommen. 7. Inkrafttreten der Ergänzungen/Änderungen zur Verordnung h020.16- 2/2021-4-1 per 1.6.2022 als Verordnung h020.16-2/2021-4-5 bei gleichzeitigem Außerkrafttreten der Verordnung h020.16-2/2021-4-1 – mit 26:10 Stimmen angenommen. Antrag „Grüne und Parteifreie“: Moratorium für das Hohenemser Ried Der Antrag der „Grünen und Parteifreien“, die Stadtvertretung möge beschließen: „Angesichts der fortschreitenden Zersiedelung im Hohenemser Ried gilt für das Hohenemser Ried bis zur Fertigstellung des interkommunalen Landschaftsentwicklungskonzepts Hohenems-Dornbirn-Lustenau und dem Beschluss zur Umsetzung der ersten Maßnahme aus dem Konzept ein Moratorium (Stillstand) für Bewilligungen weiterer Bauobjekte und Umwidmungen“ wurde auf Antrag der „Grünen und Parteifreien“ mehrheitlich mit 34:1 Stimmen (Gegenstimme: 1 Ems isch üsr) in den Planungs- und Umweltausschuss verwiesen. Teiländerung des Flächenwidmungsplans, GST 8445/3, 8446 und 8447/2, Ermenstraße – Beschluss der Änderung (Befristung der Verkaufsfläche) Einstimmig beschlossen die Stadtvertreter die Teiländerung des Flächenwidmungsplans für Liegenschaft Gst- Nr. 8445/3, 8446 und 8447/2, KG Hohen ems, gemäß der zeichnerischen Darstellung im Plan (Plan-ZI h031.2- 4/2022 vom 17.5.2022) gemäß § 23 iVm § 21 Raumplanungsgesetz. RATHAUS AB 1. JUNI 2022 GILT: 30 MINUTEN FREIES PARKEN IN HOHENEMS! Anfang Februar wurde die Parkraumbewirtschaftung in Hohenems ins Leben gerufen. Nach eingehender Beobachtung und im Gespräch mit betroffenen Anrainern und Geschäftstreibenden hat die Stadt Hohenems nun einige Verbesserungen beschlossen – lösungsorientiert, bürgernah und kundenfreundlich. Ab 1. Juni 2022 gelten folgende neuen Regelungen, welche die Stadtvertretung am Dienstag, dem 17. Mai 2022, Punkt für Punkt einzeln abgestimmt, mehrheitlich beschlossen hat: • Änderung des Parkplatzes „Jüdisches Viertel“ in Tarifzone 2 – (19:17 Stimmen). • Erhöhung der Gratis-Parkdauer (Kurzparkticket) von 15 auf 30 Minuten. Parallel dazu wird eine pauschale, freie Parkzeit von 30 Minuten eingeführt – unabhängig der Parkdauer und der Art der Bezahlung (bar, per Karte oder App) – (26:9 Stimmen). • Jahreskarte für die Tarifzone 3 (Schuttannen/Ledi) zum Preis von 120 Euro – (24:12 Stimmen). • Änderung der pauschalierten Parkgebühr für berechtigte Unternehmer (Betriebsstandort in Tarifzone 1 oder 2) von derzeit 385 auf 120 Euro – (25:10 Stimmen). Der Parkplatz „Jüdisches Viertel“ gehört fortan (ab 1. Juni 2022) zur Tarifzone 2. • Die Jahreskarte zur Vermeidung von Härten gegenüber teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern wird übertragbar, die pauschalierte Parkgebühr für berechtigte Arbeitnehmer jedoch nicht geändert. Das zeitgleiche bzw. parallele Abstellen von Fahrzeugen wird dadurch jedoch nicht ermöglicht – (25:10 Stimmen). Für eine bessere Sichtbarkeit der Tarifzonen werden begleitend zusätzliche Bodenmarkierungen angebracht sowie vereinzelt zusätzliche Beschilderungen. Die Bewirtschaftungszeiten und Parkgebühren bleiben ansonsten wie gehabt: • Tarifzone 1 & 2: Montag bis Freitag, 8 bis 12 und 13.30 bis 18 Uhr; Samstag, 8 bis 12 Uhr (ausgenommen Feiertage) • Tarifzone 3: Täglich von 0 bis 24 Uhr Alle weiteren Informationen zum „Parken in Hohenems“ sowie sämtliche Änderungen finden Sie nochmals übersichtlich dargestellt auf www.hohenems.at/parken! ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW21 Donnerstag 26. Mai 2022 11

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