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s'Blättle Nr. 20 - Do, 20. Mai 2021

Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

GESUNDHEIT NEUE

GESUNDHEIT NEUE IMPFRUNDE: ÜBER 20.500 EINLADUNGEN VERSENDET Vorarlberg hält das Impftempo weiter hoch. Wie die zuständige Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher informierte, sind für die am Mittwoch (19. Mai 2021) angelaufene neue Impfrunde über 20.500 Einladungen versendet worden. Mehr als 9.500 Vorarlberger werden bis Montagabend (24. Mai 2021) ihre erste Teilimpfung erhalten und über 11.000 Personen bekommen die notwendige zweite Schutzdosis. Impfstraßen sind in Dornbirn, Nenzing, Bregenz und Bezau eingerichtet. An noch nicht im Online-Portal Registrierte wendet sich Rüscher mit dem erneuten Appell, sich umgehend für eine kostenlose Impfung einzutragen: „Wer sich jetzt anmeldet, kann damit rechnen, rasch eine Einladung für eine Impfung zu erhalten“. Immunisiert werden Personen aller Altersstufen, die sich bereits früh für eine Impfung registriert haben, sowie in Phase 2 bzw. 3 definierte Berufsgruppen. Mit AstraZeneca, Moderna und BioNTech/Pfizer kommen drei der insgesamt vier zugelassenen Impfstoffe zum Einsatz. Jetzt für Impfung registrieren! Vormerkungen für die kostenlose und freiwillige Corona-Schutzimpfung sind unter www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft ohne großen Aufwand möglich. Wer keinen Internetzugang und keine E-Mail-Adresse besitzt, wird gebeten, sich an Familienangehörige oder Bekannte zu wenden, die behilflich sein können. Wer auch diese Möglichkeit nicht hat, kann sich über die kostenlose Impf-Hotline 0800/201-361 telefonisch melden und erhält Unterstützung bei der Vormerkung. Sobald Impftermine verfügbar sind, erhalten Vorgemerkte gemäß der geltenden Priorisierungsliste eine Benachrichtigung mit der Einladung, einen individuellen Zeitpunkt für eine Impfung zu vereinbaren. Nützliche Informationen rund ums Impfen sind auf den Seiten des Landes unter www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft erhältlich, darüber hinaus unter www.1450-vorarlberg.at sowie unter www.rund-ums-impfen.at! Was ist der „Grüne Pass“? Wie die Bundesregierung kürzlich bekanntgab, sind seit 19. Mai 2021 in Österreich weitere Öffnungsschritte möglich. In vielen Bereichen wie Gastronomie, Hotellerie und Beherbergung sowie Freizeiteinrichtungen gilt künftig die sogenannte „3-G-Regel“. Damit ist der Zutritt zu diesen Bereichen für Geimpfte, Getestete oder Genesene möglich. Weitere Infos unter Tel. 0800/555-621 oder http://oesterreich.gv.at! Folgende Nachweise gelten seit 19. Mai 2021 als „Grüner Pass“ 6 s’Blättle KW20 Donnerstag 20. Mai 2021

GESUNDHEIT DIGITALE REGISTRIERUNG DER SELBSTTESTS IN DEN SCHULEN Mit den seit 15. März 2021 geltenden Öffnungen in der „Modellregion Vorarlberg“ und der damit verbundenen Möglichkeit der Selbsttests, ist der Wunsch vieler Eltern und Schulen aufgekommen, dass auch die in den Schulen bereits durchgeführten Schnelltests in einer einfachen Form über die Plattform „COVID-Portal“ registriert und damit für andere Bereiche anerkannt werden können. Das Land Vorarlberg hat nun eine technische Lösung erarbeitet, die eine digitale Einspeisung in das System ermöglicht, informierten Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink und Landesrat Christian Gantner Ende vergangener Woche. Außerdem begrüßt die Bildungsreferentin die Ankündigung aus dem Ministerium, dass die Schulen seit 17. Mai 2021 als befugte Stelle gelten und somit Testergebnisse mit einer Gültigkeit von 48 Stunden ausstellen dürfen. Grundlage ist ein neues „COVID-Portal“ auf https://covid-portal.lwz-vorarlberg.at, mit dem u. a. in der Schule durchgeführte Schnelltests bestätigt werden können und somit für die Dauer von 48 Stunden Zugang zu folgenden Bereichen gewährleisten: • Sportausübung in geschlossenen Räumen für 10- bis 18-Jährige Sie sind selbst betroffen oder betreuen einen Menschen mit Demenz und möchten mit einer erfahrenen Person über Ihre Situation sprechen? Gerne vermitteln wir eine Fachperson: • Teilnahme an der außerschulischen Jugendarbeit • Besuch von Veranstaltungen (z.B. Theater, Konzerte, Kino) • Gastronomie • körpernahe Dienstleister Die digitale Einspeisung in das System ist freiwillig und ein Angebot für die Schulen und Familien. Folgende Hinweise gilt es für die Schüler bzw. deren Eltern zu berücksichtigen: • Das Kind muss zuerst auf https://covid-portal.lwz-vorarlberg.at registriert werden: Im „COVID-Portal“ wird ein Personendatenblatt mit einem persönlichen QR-Code des Kindes erstellt. • Auf diesem Personendatenblatt befindet sich (für alle Personen unter 18 Jahren) eine separate Checkbox samt Informationstext, die nach dem Ausdruck händisch angekreuzt werden muss. Diese Bestätigung ist von den Eltern bzw. gesetzlichen Vertretern eigenhändig zu unterfertigen. Bei Kindern ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist zudem deren Unterschrift erforderlich. • Das Personendatenblatt ist immer dann in die Schule mitzubringen, wenn eine Schultestung ansteht und z. B. am Tag eine Bestätigung für den Sportverein benötigt wird. Die Bestätigung gilt für 48 Stunden. Kontakt für die Region amKumma Alexandra Bereuter Sandra Simonitsch-Hernler Tel. 0664/88936102 E-Mail aktion.demenz@amkumma.at • Das Kind bringt also das eigene, vollständig unterfertigte Personendatenblatt in die Schule mit und legt es der Aufsichtsperson vor. Ohne Personendatenblatt kann der Test nicht registriert und bestätigt werden. • Wenn das Testergebnis negativ ist, scannt die Aufsichtsperson den QR-Code auf dem Personendatenblatt und bestätigt das negative Ergebnis. • Die Testbestätigung wird dann im „COVID-Portal“ automatisch erstellt und kann von den Schülern bzw. von den Eltern heruntergeladen und ausgedruckt werden. • Von der Schule werden keine außerplanmäßigen Testungen durchgeführt. In diesem Fall ist eine Teststraße zu besuchen oder ein „Wohnzimmertest“ zu Hause durchzuführen. Kontakt für Hohenems Heidi Wenin Alina Koch Tel. 05576/73277-504 E-Mail servicestelle@hohenems.at Bitte geben Sie Ihren Wohnort und Ihre Telefonnummer an. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen einen Anruf zur Terminvereinbarung. ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW20 Donnerstag 20. Mai 2021 7

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