facebook buergermeldungen Plan Energieeffizienz
Aufrufe
vor 4 Jahren

s'Blättle Nr. 20 - Do, 16. Mai 2019

  • Text
  • Dornbirn
  • Familie
  • Allgemein
  • Gemeinde
  • Gedenken
  • Altach
  • Koblach
  • Haus
  • Kinder
  • Stadt
  • Hohenems
Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

WAHLEN WAHLSERVICE ZUR

WAHLEN WAHLSERVICE ZUR EUROPAWAHL 2019 Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, wird gewählt. Die „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde. Wir möchten seitens der Gemeinden unsere Bürger bei der bevorstehenden EU-Wahl optimal unterstützen. Deshalb wurde Ihnen Anfang Mai eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2019“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl verschickt wird, besonders auf diese Mitteilung (siehe Abbildung). Diese ist personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung der Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich- Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst. Doch was ist mit all dem zu tun? Zur Wahl, am 26. Mai 2019 im Wahllokal, bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte den Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“. Nun drei Möglichkeiten für die Antragstellung: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der Wahlinformation beiliegender, personalisierter Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at ihre Wahlkarte beantragen. Unsere Tipps: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 22. Mai 2019. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 26. Mai 2019, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben. Schenken Sie Ihren Möbeln ein zweites Leben! Spezielle Abhol-Woche: 13. bis 17. Mai in Altach, Götzis, Koblach und Mäder HILFS TRUCK In Kooperation mit Mit Ihrer Möbelspende schaffen Sie Arbeitsplätze. Wir holen die von Ihnen angebotenen Möbel gerne kostenlos ab. Vor allem werden Betten, Kleiderkästen und Tische gebraucht. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt, um Bedarf und Abholtermin abzustimmen: sachspenden@caritas.at (mit Foto der Spende), T 05522-200 4300 Mehr Infos: www.caritas-vorarlberg.at/hilfstruck 4 s’Blättle KW20 Donnerstag 16. Mai 2019

SICHERHEIT SICHER AM KLETTERSTEIG – KURSANGEBOT FÜR ANFÄNGER Klettersteige sind eine attraktive Möglichkeit, auch schwierigere Felsen sicher zu bezwingen und einen Hauch von Alpinismus zu atmen. Kaum verwunderlich also, dass sich diese Form des Bergsteigens immer größerer Beliebtheit erfreut. Mit Einhängen und Aufwärtshangeln ist es allerdings nicht getan. In Zusammenarbeit mit den Alpinorganisationen soll das Klettersteigen einer breiteren Bevölkerungsschicht zugänglich gemacht werden. Das Kursprogramm „Sicher am Klettersteig“ von Sicheres Vorarlberg wurde speziell für Anfänger und Ungeübte konzipiert und soll als Einführung dienen. Termine und weitere Informationen bei Sicheres Vorarlberg, Tel. 05572/54343-0, info@sicheresvorarlberg.at und www.sicheresvorarlberg.at GESUNDHEIT GEWICHTSREDUKTION – INTERVALLFASTEN – WAS IST DAS? Wenn die Tage wärmer werden, kontrolliert man meist kritisch sein Gewicht. Wer möchte schon im Badeanzug eine schlechte Figur machen? Ein relativ neuer Ansatz ist das Intervallfasten. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten des Intervallfastens. Bei der 16:8 Variante isst man während acht Stunden normal, dann macht man 16 Stunden Pause. Darin sind auch die Nachtstunden enthalten. In der Fastenzeit wird nur getrunken: Wasser, ungesüßter Tee, kalorienfreie Getränke in kleinen Mengen über den Tag verteilt. Wichtig ist, dass man in den Phasen der Nahrungsaufnahme nicht mehr isst als gewohnt. Neben einer Gewichtsreduktion bietet dieses Intervallfasten noch einige Vorteile: Der Zucker- und Fettstoffwechsel verbessert sich und es tritt meist ein positiver Effekt bei Entzündungsprozessen auf. Gerade das Bauchfett, verringert sich. Zusätzlich kommen Mechanismen wie sogenannte „Autophagieprozesse“ in Gang. Autophagie heißt eigentlich „sich selbst verzehren“. Bei diesem Vorgang werden Moleküle abgebaut, die nicht mehr gebraucht werden. Die Zellen können sich dadurch besser regenerieren und leben länger. Es gibt auch Nahrungsmittel, die Autophagieprozesse günstig beeinflussen: Erbsen, Sojabohnen, Kichererbsen, Weizenkeime, Pilze, Äpfel, Grapefruits und Weintrauben. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema oder zum Thema Fasten allgemein haben, lassen Sie sich in Ihrer Apotheke beraten. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! Mag. pharm. Elisabeth Wolber, Apothekerin in Götzis GESUNDHEIT BLUTSPENDEN HILFT LEBEN RETTEN Die nächste Blutspendeaktion findet am Mittwoch, 21. Mai 2019, von 17.30 bis 21 Uhr im Gemeindesaal Dorfmitte in Koblach statt. Ihre Blutspende ist die Grundlage dafür, dass die Krankenhäuser unseres Landes mit genügend Blutkonserven versorgt werden. Nähere Informationen beim Roten Kreuz oder auf www.blut.at. RATHAUS / GEMEINDE FREILAUFENDE HUNDE – EIN ÄRGERNIS FÜR VIELE Immer wieder gehen beim Gemeindeamt Beschwerden über freilaufende Hunde, vor allem im Bereich der Naherholungsgebiete, ein. Zu gefährlichen Situationen kommt es dabei besonders auf den überörtlichen Fahrradwegen, wenn freilaufende Hunde Radfahrer, Spaziergänger oder Jogger anspringen oder ihnen nachrennen. Speziell Kinder haben Angst vor Hunden, welche nicht angeleint sind. Die Hundehalter werden auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen, wonach Tiere so zu beaufsichtigen sind, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. Wir ersuchen deshalb alle Hundehalter bei Spaziergängen ihre Hunde an der (virtuellen) Leine zu führen. s’Blättle KW20 Donnerstag 16. Mai 2019 5 ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER

sBlättle - Unsere Ausgaben