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s'Blättle Nr. 2 - Do, 10. Jänner 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

† 2019 Adele Lutz,

† 2019 Adele Lutz, Wegelersfeld, Jg. 1934 Öffnungszeiten Pfarrbüro: Dienstag 8 - 11 Uhr Donnerstag 17 – 19 Uhr T 05523 52271 (Anrufbeantworter besprechen), Fax: 05523 522714 E-Mail: pfarramt.koblach@utanet.at Pfarrmoderator Romeo Pal T 0676 832408185, romeo.pal@utanet.at Pastoralassistent Richard Langat T 0676 832408196, rilakikirche@gmail.com KUM-Vermietung: Pfarrsekretärin Daniela Metzler, T 0676 832408186 Homepage: Sie finden uns unter www.pfarre-koblach.at VEREINSANZEIGER Familienverband Koblach Im Rahmen der Vortragsreihe Familiengespräche veranstaltet der Familienverband Koblach am 20. Januar 2020 im Café im Haus Koblach ein Vortrag zum Thema „Geschwisterliebe – Geschwisterrivalität“. Eltern freuen sich oft, wenn sie ein zweites Kind planen, dass ihr erster Sprössling nun endlich einen Spielpartner bekommt. Doch ein Geschwisterchen bringt nicht immer den erwarteten Segen ins Haus. Wie entsteht Geschwisterrivalität und was sind die Hintergründe für die „ewigen Streitereien“? Referentin: Manuela Lang, BA, Staatl. anerkannte Kindheitspädagogin, Dipl. Sozialmanagerin, Eltern-Trainerin. Montag, 20. Jänner 2020, 19.30 Uhr, Café im Haus Koblach, Wegeler 10. Freiwillige Spenden! Info: Vorarlberger Familienverband, T 05574 47671 Pensionistenverband Kummenbergregion Ortsgruppe Koblach Unser nächstes Treffen findet am 15.01.2020 im Gasthaus Harmonie zur gewohnten Zeit statt. Seniorenbund Koblach Am 5. Februar 2020 besuchen wir die Salzgrotte in Dalaas. Das ist ausnahmsweise an einem Mittwoch! Wir fahren mit einem Bus nach Dalaas. Die Kosten für Fahrt und Besuch der Salzgrotte betragen 25 €. Für diesen Besuch ist eine Anmeldung bis zum 31. Jänner erforderlich. Waldorfkindergarten Rheintal Spielnachmittag am 15. Jänner 2020, 15.00 – 17.00 Uhr: Kinder von 2 bis 5 Jahren sind zum Spielen, Basteln, Singen und zu einer feinen Jause eingeladen. Auch ein kleines Puppentheater wartet auf Zuschauer. Wir bitten um telefonische Anmeldung und eine erwachsene Begleitperson. Preis: 6 Euro pro Kind, 10 Euro Familienpreis ab 2 Kindern mit Anmeldemöglichkeit zum nächstmöglichen Einstieg in Kindergarten oder Spielgruppe. AMTLICHE MITTEILUNG SO ERREICHEN SIE UNS: Telefon: 05523 62875 Fax: DW 2138 Homepage: www.koblach.at E-Mail: gemeinde@koblach.at DW Bürgermeister Gerd Hölzl gerd.hoelzl@koblach.at 2110 Gemeindesekretär Helmut Burger helmut.burger@koblach.at 2111 Bürgerservice Sylvia Bürger sylvia.buerger@koblach.at 2115 Andrea Willidal andrea.willidal@koblach.at 2118 Finanzen Eugen Kathan eugen.kathan@koblach.at 2113 Hans Dachauer hans.dachauer@koblach.at 2122 Manuela Perfler manuela.perfler@koblach.at 2120 Bauamt Hannes Oberhauser hannes.oberhauser@koblach.at 2114 Bauhof Franz Josef Bolter bauhof@koblach.at 0676 83628 2141 Abgaben, Umwelt Markus Perstling markus.perstling@koblach.at 2117 Soziales, Friedhof Monika Amann monika.amann@koblach.at 2112 Öffentlichkeitsarbeit, Johannes Tschohl johannes.tschohl@koblach.at 2123 Gemeindeblatt gemeindeblatt@koblach.at 2123 Saal- und Oliver Amann oliver.amann@koblach.at 2116 Gebäudeverwalter Stefan Ludescher stefan.ludescher@koblach.at 2119 Kinderbetreuung Gmür 0676 836282189 Kinderbetreuung Werben 0676 836282186 Kindergarten Gmür 0676 836282155 Kindergarten Egatha 0676 836282165 Kindergarten Gruppe Mittelschule 0676 836282175 Baurecht amKumma 05523 93082 62 s’Blättle KW2 Donnerstag 9. Jänner 2020

MÄDER ZUM GEDENKEN ANTON CZELECZ † Am 19. Dezember 2019 ist Herr Anton Czelecz im Alter von 73 Jahren nach langer, schwerer Krankheit, im Beisein seiner Familie, verstorben. Toni Czelecz war von 1985 bis 2000 Mitglied der Gemeindevertretung und von 1990 bis 1995 Mitglied des Gemeindevorstandes. Von 1985 bis 1990 und 2000 bis 2010 war er im Prüfungsausschuss vertreten und 10 Jahre lang gehörte er dem Finanzausschuss an. Durch seine aktive Mitarbeit in der Gemeindepolitik hat er zur positiven Entwicklung der Gemeinde beigetragen. Auch in der Pfarre, im Kirchenchor und beim Stocksportklub war er viele Jahre aktives Mitglied und hat somit einen wertvollen Beitrag zur Dorfgemeinschaft geleistet. Wir werden Toni ein ehrendes Gedenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seinen Kindern und deren Familien. Bürgermeister Rainer Siegele Die UMWELT CHRISTBAUM ABGABE Sauber abgeräumte Christbäume können beim Funkenplatz im Ulimahd (neben dem Schulsportplatz) im markierten Bereich abgegeben werden. Die Funkenzunft bittet darum, keine anderweitigen Materialien (Gartenabfälle, Äste, Holzkisten, etc.) dort abzulegen. GEMEINDE DANKE FÜR DIE BLUTSPENDE Die Blutspendeaktion am 17. Dezember 2019 im J.J.Ender-Saal war wieder ein voller Erfolg. Dank der großen Spenderfreudigkeit konnten 176 Blutkonserven gefüllt werden. Ihre Blutspende ist die Grundlage dafür, dass die Krankenhäuser unseres Landes mit genügend Blutkonserven versorgt werden. Die Gemeinde Mäder bedankt sich in ihrem Namen und im Namen des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesstelle Vorarlberg bei allen Spendern und Helfern recht herzlich. stellt sich vor! Am Montag, den 13. Jänner 2020, um 19.00 Uhr im 1. Stock der ÖKO-Mittelschule informieren wir Sie in gemütlicher Atmosphäre, warum unsere Schule einmalig ist. Bei einem anschließenden Rundgang durch unsere interessante Schule und beim Buffet haben Sie Gelegenheit, sich mit den Lehrer*innen zu unterhalten. Wir freuen uns auf Sie! www.maeder.at KUNDMACHUNG FRIEDHOFSGEBÜH- RENORDNUNG Die Gemeindevertretung von Mäder hat mit Beschluss vom 16.12.2019 auf Grundlage der Ermächtigungen des Finanzausgleichsgesetzes 2017 idgf, in Verbindung mit den §§ 42 ff des Bestattungsgesetzes idgF. folgende Verordnung erlassen: § 1 GELTUNGSBEREICH Diese Friedhofsgebührenordnung hat für den in der Verwaltung der Gemeinde stehenden Friedhof bei der Pfarrkirche St. Bartholomäus mit angeschlossener Leichenhalle Gültigkeit. § 2 ALLGEMEINES UND BEGRIFFSBE- STIMMUNGEN 1) Die Gemeinde hebt zur Deckung ihres Aufwandes, der ihr durch den Betrieb des Friedhofes mit angeschlossener Leichenhalle entsteht, nachstehende Friedhofsgebühren ein, nämlich Grabstättengebühren, Verlängerungsgebühren, Bestattungsgebühren, Enterdigungsgebühren und Aufbahrungsgebühren. 2) Benützungsberechtigter an einer Grabstätte ist, wem mittels Bescheid des Bürgermeisters das Benützungsrecht an einer Grabstätte zugewiesen worden ist. § 3 GRABSTÄTTENGEBÜHREN Die Grabstättengebühren werden für die Dauer eines Benützungsrechts (§ 6 Friedhofsordnung) wie folgt festgesetzt: a) Sondergräber Einzelgrab (bis zu 2 Grabstellen) € 277,10 Sondergräber Doppelgrab (bis zu 4 Grabstellen) € 553,30 b) Urnenerdgräber € 276,70 c) 1 Urnennische inkl. Urnenplatte (ohne Beschriftung), Grablicht und Anteil Weihwasserkessel € 1.459,40 ALLGEMEIN ALLGEMEIN HOHENEMS HOHENEMS GÖTZIS GÖTZIS ALTACH ALTACH KOBLACH KOBLACH MÄDER MÄDER s’Blättle KW2 Donnerstag 9. Jänner 2020 63

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