facebook buergermeldungen Plan Energieeffizienz
Aufrufe
vor 3 Jahren

s'Blättle Nr. 19 - Do, 7. Mai 2020

  • Text
  • Goetzis
  • Maeder
  • Altach
  • Koblach
  • Hohenems
Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

BILDUNG FAHRPLAN FÜR

BILDUNG FAHRPLAN FÜR DIE WIEDERÖFFNUNG DER SCHULEN Bildungsminister Heinz Faßmann hat am Freitag, dem 24. April 2020, den Fahrplan für eine Wiederöffnung der Schulen vorgestellt. Die wichtigsten Punkte im Überblick: • Am 4. Mai 2020 kehrten alle, die in der Abschlussklasse einer höheren Schule sind, in die Schule zurück. • Seit 4. Mai 2020 haben auch Lehrlinge im letzten Berufsschuljahr wieder Präsenzunterricht. • Ab dem 18. Mai 2020 dürfen die Schulstufen der Sechs- bis 14-Jährigen wieder in die Schule (Volks- und Mittelschule sowie Gymnasium-Unterstufe, Sonderschulen und Deutsch-Förderklassen). • Der Unterricht für Schüler, die 15 Jahre oder älter sind (ab 9. Schulstufe: AHS-Oberstufe und Poly) startet nach Pfingsten am 3. Juni 2020. • Die Klassen werden geteilt. • Es gibt keine Schularbeiten und keinen Nachmittagsunterricht. Das Schuljahr wird nicht in den Sommer hinein verlängert. Klassen werden in zwei Gruppen geteilt Soziale Distanz ist schwer einzuhalten in den Schulen. Deshalb werden die Klassen in zwei Gruppen geteilt werden. Die Gruppen haben dann an unterschiedlichen Tagen im selben Klassenzimmer Unterricht. Informationen über die Einteilung der Gruppen und deren Unterrichtszeiten erfolgen durch die jeweiligen Schulen. Die freien Tage sollen als Hausübungstage genutzt werden. Eltern sollen die Kinder in der unterrichtsfreien Zeit zu Hause betreuen, wenn es geht. Es gibt aber auch Betreuung an den Schulen, wenn eine Betreuung zu Hause nicht möglich ist (z. B. Berufstätigkeit der Eltern). Sport- und Musikunterricht fällt bis auf Weiteres aus. Über die Verwendung dieser Stunden entscheidet jede Schule autonom. Bisherige Leistungen werden beurteilt Die Basis für die Zeugnisse bilden die Halbjahreszeugnisse und die Leistungen, die bis zum 16. März 2020 erbracht worden sind. Dazu kommen Leistungen aus dem „Distance Learning“. Schularbeiten finden keine mehr statt. Hygiene Es gibt ein Hygienehandbuch, das beschreibt, was in der Schule zu tun ist. Kinder sollen mit einem Mund-Nasen- Schutz von den Eltern ausgestattet werden. Der Mund-Nasen-Schutz soll auf dem Weg zur Schule sowie auf dem Nachhauseweg getragen werden. In der Klasse kann der Mundschutz abgenommen werden. Während den Pausen besteht aber die Maskenpflicht. Entschuldigtes Fernbleiben Schüler, die sich aufgrund der Corona-Krise nicht in der Lage sehen, dem Unterricht in der Schule beizuwohnen oder wenn Eltern bzw. Erziehungsberechtigte aufgrund von Bedenken ihre Kinder nicht in die Schule schicken wollen, müssen sie dies auch nicht tun. Die Schüler gelten als entschuldigt, sind aber verpflichtet, den versäumten Stoff aufzuholen bzw. nachzulernen. Schichtplan Die Schuldirektoren wurden seitens des Bundesministeriums ersucht, die Einteilung des „Schichtbetriebs“ vorzunehmen. Alle näheren Informationen erhalten Eltern direkt von der Schule ihres Kindes. Schülerbetreuung • Hohenems: Infos finden Sie unter www.hohenems.at/schuelerbetreuung. Kontakt: Tel. 05576/7101-1240 oder E-Mail bildung@hohenems.at! • Götzis: Kontakt: Tel. 0664/8409483, E-Mail schuelerbetreuung@hdg-vorarlberg.at • Altach: Kontakt: Tel. 0680/2357497, E-Mail schuelerbetreuung-vs@altach.at • Koblach: Kontakt: Tel. 0664/6512074, E-Mail karin.pilecky@aon.at • Mäder: Kontakt: Tel. 0664/5278840, E-Mail gemeinde@maeder.at Kindergarten • Die Betreuung im Kindergarten ist bei besonderem Bedarf aufgrund der Berufs- oder Familiensituation der Eltern gewährleistet. Informieren Sie sich direkt beim Kindergartenreferat Ihrer Gemeinde. • Ab 18. Mai 2020 wird der Kindergartenbesuch für Kinder im letzten Kindergartenjahr und für jüngere Kinder mit Sprachförderbedarf wieder möglich sein. • Ab 3. Juni 2020 sollen die Kinderbetreuungseinrichtungen wieder komplett hochgefahren werden. 6 s’Blättle KW19 Donnerstag 7. Mai 2020

FAMILIE SPIELPLÄTZE IN VORARLBERG WIEDER GEÖFFNET! Seit 1. Mai 2020 können sich Kinder auf Spielplätzen in Vorarlberg wieder so richtig austoben. Wichtig bleibt aber die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens einem Meter! Verhaltensregeln – speziell für das Begleitpersonal der Kinder: • Mindestabstand einhalten. • Keine Gruppenbildung oder Warteschlangen vor den Spielgeräten. • Händeschütteln unterlassen. • Personen, die zu einer Risikogruppe zählen – insbesondere ältere Menschen – sollen den Besuch der Spielplätze vermeiden. SOZIALES HEIMBESUCHE: RÜCKSICHT AUF DIE GESUNDHEIT BLEIBT OBERSTES ZIEL! In einem Schreiben des Landes wurden alle Vorarlberger Pflegeheime über die notwendigen Regelungen und Empfehlungen informiert, um seit 4. Mai 2020 die Lockerung des Besuchsverbots durchführen zu können. „Ältere und chronisch kranke Menschen sind die am stärksten betroffene Risikogruppe für eine COVID-19-Erkrankung. Trotzdem sollen auch die Bewohner in Heimen nach der langen Zeit der Corona-bedingten Einschränkungen die Möglichkeit erhalten, ihre Angehörigen wiederzusehen“, so Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker. In Anlehnung an die Empfehlungen des Bundes zur schrittweisen Lockerung der bisherigen Besuchsverbote in Heimen hat das Land Vorarlberg eine Liste mit Maßnahmen zusammengestellt, die in einer ersten Phase bei Heimbesuchen neben den bestehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen zu beachten sind. Um die Besuche möglichst gut über die Woche zu verteilen und zu koordinieren, ist eine vorherige Terminvereinbarung (telefonisch, digital) unbedingt erforderlich. Pro Bewohner ist nur ein Besucher möglich; in begründeten Fällen sind Ausnahmen gestattet. Die Heime werden Besucherbereiche definieren, wo sich die Angehörigen mit den Bewohnern treffen können. Besuche in den Zimmern sind möglichst zu vermeiden. Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutz, Desinfektion und eine Beschränkung der Besuchsdauer sind weitere Maßnahmen, die als Schutz vor einer Infektion eingehalten werden müssen. Empfohlen wird eine Zutrittskontrolle, bei der mittels einer Checkliste alle wichtigen Daten erfasst werden. So kann, falls ein Besucher nach dem Besuch erkrankt, sofort mit den richtigen Maßnahmen reagiert werden. „Wir alle sind für das Wohl, den Schutz und die Gesundheit der Menschen in unserem Land verantwortlich. Die Pflegeheime sind besonders schützenswert, deshalb müssen wir nach wie vor größte Vorsicht walten lassen. Ich appelliere auch an die Eigenverantwortung der Besucherinnen und Besucher“, so Wiesflecker abschließend. Die Vorarlberger Gemeinden hatten sich, im Zuge der öffentlichen Betretungsverbote und der Ausgangsbeschränkungen, zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 Mitte März, dazu entschieden, die Spielplätze für die Bevölkerung zu schließen. Spielplätze gelten als Treffpunkte von vielen Menschen. Die Ansteckungsgefährdung wurde deshalb als hoch angesehen. SICHERHEIT SPASS IM POOL? ABER SICHER! „Sicheres Vorarlberg“ bietet einfache Tipps, um das Plantschen im Schwimmbecken sicher zu gestalten. • Pools immer absichern (Zaun, Gartentor; Einstiegsleiter entfernen). • Plantschbecken jeden Abend entleeren. • Unbenutzte Pools abdecken und darauf achten, dass die Poolabdeckung fest ist, sollte ein Kind darauf steigen. • Bei größeren Pools eine Poolbeleuchtung installieren, damit man nachts nicht versehentlich hineinfällt. • Keine Spielsachen oder Wasserspielzeuge im Wasser liegen lassen; diese animieren kleine Kinder, danach zu angeln. • Stolperfallen am Beckenrand vermeiden, keine Spielsachen oder andere Hindernisse liegen lassen. • Seien Sie achtsam! Ablenkungen, wie z. B. durchs Handy, können bei Kindern in Wassernähe fatal enden. • Schwimmen lernen ist der beste Schutz gegen Ertrinken. Weitere Informationen und Tipps über Wassersicherheit erhalten Sie unter E-Mail info@sicheresvorarlberg. at oder www.sicheresvorarlberg.at! www.sicheresvorarlberg.at s’Blättle KW19 Donnerstag 7. Mai 2020 7 ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER

sBlättle - Unsere Ausgaben