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s'Blättle Nr. 19 - Do, 12. Mai 2022

Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

Ein teilweiser Ausgleich

Ein teilweiser Ausgleich verspricht man sich mit der Ansiedelung von Nachfolgebetrieben an diesem Standort. Der Prüfungsausschuss hat am 20.4.2022 Einschau in den Rechnungsabschluss 2021 genommen. Die Prüfung ergab ein anstandsloses Ergebnis. Laut Obmann GV Hermann Bohle (SPÖ) wurde die Gebarung im Zusammenhang mit dem Neubau Kindergarten Ried, der Schülerbetreuung, der Grundstücksangelegenheit mit der VKW und den überdurchschnittlichen Mehreinnahmen aus dem Müllsackverkauf im Detail hinterfragt. Auf Antrag des Bürgermeisters wird der Rechnungsabschluss 2021 der Gemeinde Koblach mit 1 Gegenstimme (FPÖ) mehrheitlich wie folgt beschlossen: • Der Prüfbericht zum Rechnungsabschluss 2021 der Gemeinde Koblach wird zur Kenntnis genommen. • Die Rechnungsleger werden entlastet. • Die Budgetüberschreitungen und – übertragungen, soweit sie nicht schon durch Beschlüsse gedeckt sind, werden nachträglich genehmigt. 5. Jahresabschluss 2021 der GIG Prüfbericht Die Obfrau des Finanzausschusses, GR Judith Ritter-Österle (KVP), bringt die Jahresabschlüsse 2021 der Gemeinde Koblach Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG und der Gemeinde Koblach Immobilienverwaltungs GmbH zur Kenntnis. Über die in den Bilanzen ausgewiesene Aktiva und Passiva sowie die Gewinn- und Verlust-rechnung wird informiert. Die Umsatzerlöse (Miete Bauhof, Friedhof, FW-Haus und Gemeindezentrum DorfMitte betragen € 311.549,88. An Gesellschaftereinlagen waren im Jahr 2021 € 160.000,00 erforderlich. Im Jahr 2021 wurden die Gebäude steuerfrei vermietet. Die Miete für die Einrichtungsgegenstände bleibt weiterhin steuerpflichtig (kein Optionsrecht). Der Schuldenstand der GIG beläuft sich zum 31.12.2021 auf € 3.634.909,73 (per 1. 1. 2021 € 3.939.762,23). Die buchmäßigen Fremdwährungskursverluste der GIG betragen im Jahr 2021 € 139.862,81. Wie der Obmann des Prüfungsausschusses, GV Hermann Bohle (SPÖ), mitteilt, ergab die Prüfung der Jahresabschlüsse der GIG am 20.4.2022 keine Beanstandungen. Die Bilanzen sind ausgeglichen. 60 s’Blättle KW19 Donnerstag 12. Mai 2022 Auf Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig beschlossen: • Die vorgelegten Jahresabschlüsse 2021 der Gemeinde Koblach Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG mit Aktiva und Passiva von jeweils € 9.474.587,43 und der Gemeinde Koblach Immobilienverwaltungs GmbH mit Aktiva und Passiva von jeweils € 30.241,94 werden zur Kenntnis genommen und genehmigt. • Der Prüfbericht zum Jahresabschluss der GIG für das Jahr 2021 wird zur Kenntnis genommen. 6. Überprüfung der Gemeindekassa und der Gebarung gemäß § 52 Gemeindegesetz Der Obmann des Prüfungsausschusses verliest den Prüfbericht über die erfolgte Einschau am 20.4.2022. Die Gemeindekassa sowie die Bankbestände der Gemeinde wurden kontrolliert. Dabei gab es keine Beanstandungen. Der Bericht von GV Hermann Bohle (SPÖ), Obmann des Prüfungsausschusses, über die am 20.4.2022 abgehaltene Überprüfung der Kassengebarung und der Bankbestände 2022 der Gemeinde Koblach wird einstimmig zur Kenntnis genommen. 7. Ruine Neuburg - Weiterführung der Restaurierungsarbeiten Zuletzt wurden in der Sitzung der Gemeindevertretung am 27.1.2020 Restaurierungsarbeiten an der Ruine Neuburg beschlossen. Im Jahr 2020 sind die Arbeiten an der Ruine im Bereich der nördlichen Ringmauer fortgesetzt worden (Auftragssumme € 71.542,32 inkl. MwSt.). Keine Restaurierungsarbeiten gab es im Jahr 2021. Im Voranschlag 2022 wurden Ausgaben für Restaurierungsmaßnahmen in Höhe von € 83.500,00 budgetiert. Die Fortsetzung der Restaurierungsarbeiten an der Nordseite der Ringmauer ist geplant. Für die Fortführung der Arbeiten wurde bei der Fa. Wilhelm+Mayer, Götzis für die 21. Etappe (2022) und 22. Etappe (2023) ein Angebot eingeholt. Es lautet auf € 161.067,60 inkl. MwSt. Hierzu gibt es Fördermittel aus der Burgenaktion sowie zusätzlich von Land und Bund, insgesamt rund € 80.000,00. In einer kurzen Beratung wird auf Anfragen u.a. festgestellt, dass seit Jahren Restaurierungsmaßnahmen an der Ruine gemacht werden, jedoch kein Wiederaufbau beabsichtigt ist. Das Freihalten von Sichtfenstern soll den Blick auf die Ruine ermöglichen. Die Aufteilung der rund € 161.000,00 auf die beiden Jahre erfolgt nach Maßgabe der Kapazität der bauausführenden Firma, gegebenenfalls nach der Preissituation. Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Fortsetzung der Restaurierungsarbeiten an der Ruine Neuburg in den Jahren 2022 und 2023 wie folgt einstimmig beschlossen: • Mit den Restaurierungsarbeiten wird die Fa. Wilhelm+Mayer, Götzis beauftragt. Gemäß Angebot vom 3.11.2021 beträgt die Auftragssumme für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt € 161.067,60 inkl. MwSt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. • Die Arbeiten und somit die Gesamtkosten entfallen je zur Hälfte auf die Jahre 2022 und 2023. 8. Ansuchen um Ausnahme vom Bebauungsplan – Betriebs gebäude Straßenhäuser 30 Vorlagebericht mit Beschlussanträgen – Baurecht amKumma FH Investment GmbH & Co KG, Straßenhäuser 32a, 6842 Koblach; Errichtung eines Betriebsgebäudes mit sieben Einheiten (Ausstellungsflächen, Lagerflächen, Kleinproduktion, Büro, Mehrzweckflächen) auf den GST-NRN .101 und 1787/2, Straßenhäuser 30 – Antrag vom 23.11.2021 auf Ausnahmen vom Bebauungsplan gemäß § 35 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 Raumplanungsgesetz. Sachverhalt: Geplant ist die Errichtung eines Betriebsgebäudes mit 7 Einheiten (Ausstellungsflächen, Lagerflächen Kleinproduktion, Büro, Mehrzweckflächen) auf den GST-NRN .101 und 1787/2, Straßenhäuser 30. Das geplante Betriebsgebäude befindet sich laut Bebauungsplan in der Zone 3. Das geplante Betriebsgebäude im Baumischgebiet weist eine Baunutzungszahl von 74,86 auf, zulässig wäre in der Zone 3 eine Baunutzungszahl von 60. Die Gebäudelänge beträgt maximal 51,80 m, zulässig wäre eine maximale oberirdische Länge von 25 m. Die vom geplanten Baukörper überbaute Fläche beträgt 768,47 m², zulässig wäre eine überbaute Fläche von 500 m². Aus der Überschreitung der zulässigen überbauten Fläche um mehr als 25 % resultiert die Zuständigkeit der Gemeindevertretung. Beilage: Luftbild;

Grundrisse EG, OG, DG, Schnitte, Ansichten. Die Nachbarn im Sinne des Baugesetzes wurden angehört. Beide Eingaben der Nachbarin Ingrid Jäger (vom 30.11.2021 und 10.3.2022) werden vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht. Es sollen keinerlei Ausnahmen gewährt werden. Im Wesentlichen werden Umweltgefährdungen und vermehrte Feinstaub- Schadstoffbelastung ins Treffen geführt, dies durch vermehrtes Verkehrsaufkommen. Im Zuge der anschließenden Beratung wird festgehalten, dass der Bauausschuss keinen Einwand gegen die beantragten Ausnahmen hat. Die Konzeption des Gebäudes in der jetzigen Form (Untergliederung, Gebäudehöhe) wird als stimmig erachtet. Zudem bildet das Gebäude samt Parkplätzen an der Landesstraße 190 eine Pufferwirkung zum angrenzenden Wohngebiet. Dass die Umweltbelastung an der L 190, Autobahn A14 und ÖBB generell massiv ist, wie dies die Nachbarin vorbringt, kann nicht in Abrede gestellt werden. Eine massive Verschlechterung alleine durch den geplanten Betriebsneubau ist jedoch nicht zu erwarten. Die Nutzung der Betriebsflächen, verbunden mit Kommunalsteuereinnahmen, ist im Detail noch nicht bekannt. Am Ende der Beratung wird von GR Alexander Wilhelm (GILT) angeregt, als Gegenleistung für die beantragten Ausnahmen mit dem Projektbetreiber eine Dachbegrünung einzufordern. Außerdem sollen - außerhalb der Betriebszeiten - zwei Parkplätze für die öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden (Ladeinfrastruktur für E-Autos – VKW). Auf Antrag des Bürgermeisters wird gegen 2 Stimmen (GRÜNE) mehrheitlich wie folgt beschlossen: Gemäß § 35 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 Raumplanungsgesetz werden von der Gemeindevertretung Ausnahmen vom Bebauungsplan für die Errichtung eines Betriebsgebäudes mit sieben Einheiten (Ausstellungsflächen, Lagerflächen Kleinproduktion, Büro, Mehrzweckflächen) auf den GST-NRN .101 und 1787/2, Straßenhäuser 30, hinsichtlich Überschreitung der höchstzulässigen Baunutzungszahl (74,86 statt 60), Überschreitung der höchstzulässigen Gebäudelänge (51,80 statt 25 m) und Überschreitung der höchstzulässigen überbauten Fläche (768,47 statt 500 m²) gemäß Antrag auf Ausnahmen vom Bebauungsplan vom 23.11.2021 und Plänen vom 11.11.2021 bzw. 23.11.2021, zugelassen. 9. Ansuchen um Ausnahme vom Bebauungsplan – Wohnanlage Kutzen Vorlagebericht mit Beschlussanträgen – Baurecht amKumma Gartenland Wohnbau GmbH, Hirtenweg 4, 6850 Dornbirn, und WSH Wohnbauselbsthilfe Vorarlberger gemeinnützige Genossenschaft mbH, Broßwaldengasse 14, 6900 Bregenz; Errichtung einer Wohnanlage mit Geschäftsflächen samt Kinderbetreuungseinrichtung auf den GST-NRN 1086/1 und 1086/3, Kutzen 16, 16a, 18, 18a und 18b - Antrag vom 26.1.2022 auf Ausnahmen vom Bebauungsplan gemäß § 35 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 Raumplanungsgesetz. Sachverhalt: Die geplante Wohnanlage besteht aus fünf mit einer gemeinsamen Tiefgarage verbundenen oberirdischen Baukörpern. Die geplante Bebauung befindet sich laut Bebauungsplan in der Zone 3. Auf dem Baugrundstück wäre eine Baunutzungszahl von 60 zulässig, geplant ist eine Baunutzungszahl von 60,41. Weiters beträgt die maximale Geschosszahl laut Bebauungsplan drei oberirdische Geschosse. Haus A, B und C weisen jeweils drei oberirdische Geschosse auf, Haus D und E jeweils vier oberirdische Geschosse. Ab zehn oberirdischen Stellplätzen wären diese gemäß Bebauungsplan durch standortgerechte Bäume, Sträucher oder Grünbereiche mit einer Mindestbreite von 1 m zu gliedern. Die geplanten PKW-Stellplätze weisen keine entsprechende Gliederung auf. Beilage: Luftbild, Ansuchen Baunutzungszahl, Geschosszahl und Stellplatzsituierung, Lageplan. Die Nachbarn im Sinne des Baugesetzes wurden angehört. Die Stellungnahmen von Irmgard und Günter Grabher bzw. Monika und Herbert Bolter zu den beantragten Ausnahmen werden vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht (E-Mails vom 12.3.2022 bzw. 14.3.2022). Ebenso hat die Gemeinde Mäder mit Eingabe vom 31.3.2022 die Erteilung der beantragten Ausnahmen beeinsprucht: Widerspruch zum Raumplanungsgesetz, zum REP Koblach, Nichteinhaltung Sicherheitsabstand zum Waldrand, forsttechnisches Gutachten, Biotopverbund. Wie der Bürgermeister dazu festhält, wurden sämtliche Einsprüche fachlich und rechtlich abgeklärt. Sie konnten allesamt entkräftet werden. Ein forsttechnisches Gutachten braucht es nicht, weil die Bauausführung zur Bewaldung hin in Massivbauweise ausgeführt wird. Ein entsprechender Statik-Nachweis liegt vor (Gefahr umstürzende Bäume). In diesem Bereich gibt es keine Aufenthaltsflächen wie Spielplätze. Durch die zwei 4-geschossigen Baukörper wird eine sinnvolle, verdichtete und somit platzsparende Bauweise umgesetzt, was den Freiräumen und der Durchwegung zu Gute kommt. Zudem ist die Errichtung einer Bushaltestelle samt Querungshilfe über die Landesstraße geplant. Insgesamt ein wesentlicher Mehrnutzen für das Quartier. Außerdem sind die Ausnahmen auf die Wünsche der Gemeinde Koblach zurückzuführen. Der zusätzliche, 11. Parkplatz, wird für das Parken bei der öffentlichen Unterflur-Müllsammelstelle benötigt. Die höhere Baunutzungszahl ergibt sich im Wesentlichen wegen des von der Gemeinde gewünschten Gemeinschaftsraumes, im Zusammenhang mit den Räumlichkeiten für die angedachte Kinderbetreuungseinrichtung. In der abschließenden Diskussion wird das Halten der Siedlungsränder kurz zum Thema gemacht. Die gegenständlichen Bauliegenschaften sind als Baufläche gewidmet, sodass einer Bebauung nichts entgegensteht. Auf Basis des REP Koblach soll die Überarbeitung des Bebauungs- und des Flächenwidmungsplanes darauf ausgerichtet werden, dass es künftig möglichst keine Ausnahmen mehr braucht. Auf Antrag des Bürgermeisters wird gegen 5 Stimmen (2 GRÜNE, 3 GILT) mehrheitlich wie folgt beschlossen: Gemäß § 35 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 Raumplanungsgesetz werden von der Gemeindevertretung Ausnahmen vom Bebauungsplan für die Errichtung einer Wohnanlage mit Geschäftsflächen samt Kinderbetreuungseinrichtung auf den GST-NRN 1086/1 und 1086/3, Kutzen 16, 16a, 18, 18a und 18b, hinsichtlich Überschreitung der höchstzulässigen Baunutzungszahl (60,41 statt 60), Überschreitung der höchstzulässigen Geschosszahl (4 statt drei Geschosse bei den Häusern D und C) und Entfall der Stellplatzgliederung bei den oberirdischen Parkplätzen gemäß Antrag auf Ausnahmen vom Bebauungsplan vom 26.1.2022 zugelassen. ALLGEMEIN ALLGEMEIN HOHENEMS HOHENEMS GÖTZIS GÖTZIS ALTACH ALTACH KOBLACH KOBLACH MÄDER MÄDER s’Blättle KW19 Donnerstag 12. Mai 2022 61

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