facebook buergermeldungen Plan Energieeffizienz
Aufrufe
vor 3 Jahren

s'Blättle Nr. 18 - Do, 30. April 2020

  • Text
  • Goetzis
  • Maeder
  • Altach
  • Koblach
  • Hohenems
Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

SOZIALES CORONAVIRUS IN

SOZIALES CORONAVIRUS IN VORARLBERG Die aktuellen Maßnahmen anlässlich des Corona-Virus finden Sie auf den Seiten 4 und 5! Folgende Hotlines helfen Ihnen bei anderen Sachfragen: • AGES Corona-Hotline, Tel. 0800/555-621: Experten beantworten in einem 24-Stunden-Betrieb fachliche Fragen rund um das Corona-Virus. • Arbeiterkammer, Tel. 050/258-4444. • Wirtschaftskammer: Der Infopoint ist unter Tel. 05522/305-7755 oder E-Mail info-corona@wkv.at erreichbar. • Sozialversicherungsanstalt für Selbständige (SVS), Tel. 050/808-808: für Fragen zu Beitragszahlungen für Unternehmen. • Gesundheitshotline, Tel. 1450. Familien Derzeit lassen sich Anträge auf Kinderbetreuungsgeld bzw. Familienzeitbonus ganz einfach per E-Mail stellen. Möglichst alle notwendigen Unterlagen sind als Foto bzw. als Scan zu übermitteln. Die entsprechenden Anträge finden Sie auf www.sozialversicherung.at oder www.gesundheitskasse.at! Familienpass-App In der „Familienpass-App“ finden Sie regelmäßig interessante Aktivitäten für zu Hause und Informationen zu aktuellen Themen. Sie können die Vorarlberger „Familienpass-App“ kostenlos downloaden (im App Store oder bei Google Play). „Xsund“: Gesundheitsapp Einen erfolgreichen Start konnte die neu entwickelte Vorarlberger Gesundheitsapp „Xsund“ verbuchen, die kostenlos im App Store und bei Google Play bereitsteht. Die App wurde bereits an die 4.000 Mal heruntergeladen. Die praktische Serviceanwendung fürs Mobiltelefon enthält eine Reihe nützlicher Informationen im Kontext Gesundheit, wie zum Beispiel die Öffnungszeiten von niedergelassenen Ärzten, eine digitale Karte zur leichten Orientierung und Anfahrt, Anleitungen für gesundheitliche Notfälle, aktuelle Informationen aus dem Gesundheitsbereich sowie alle wichti- 6 s’Blättle KW18 Donnerstag 30. April 2020 gen Notrufnummern und Helplines. Flankierend zur App stehen alle Informationen auch auf der Website www.xsund.at zur Verfügung. COVID-19-Dashboard für Vorarlberg Die wichtigsten Zahlen und Verlaufsgrafiken zur Corona-Situation veröffentlicht die Landesregierung seit vergangener Woche in einem eigenen Dashboard. Die Online-Übersicht, die unter www.vorarlberg.at/coronadashboard abrufbar ist, wird dreimal täglich (8, 12 und 16 Uhr) aktualisiert. Einzusehen sind unter anderem die Zahlen zu derzeit am Coronavirus erkrankten Personen, zu Genesenen und zu verstorbenen Personen. Auch die Anzahl der Testungen ist ersichtlich. Zudem wird auch die Zahl der derzeit am Coronavirus erkrankten Personen für jede einzelne Gemeinde veröffentlicht. Grenzübertritte Um aus Deutschland, Liechtenstein oder der Schweiz einreisen zu können, ist es im Fall von Lebenspartnerschaften möglich, neben einer Eigenerklärung auch die Kopie der Meldebestätigung oder eine Passkopie des Lebenspartners in Vorarlberg vorzulegen. Obwohl Österreich-Besuche im Falle von Lebenspartnerschaften schon länger erlaubt sind, sind solche nach Deutschland, in die Schweiz und nach Liechtenstein faktisch nicht möglich. In den Nachbarstaaten fallen Lebenspartnerbesuche nicht unter jene Ausnahmen, aufgrund derer man in die Nachbarstaaten einreisen darf. Dies gilt nach wie vor nur für besonders berücksichtigungswürdige Umstände bzw. für „Situationen äußerster Notwendigkeit“. Verstöße werden mitunter hart bestraft. Vor einer Einreise wird deshalb empfohlen, sich jeweils umfassend über die aktuell geltenden Bestimmungen der Nachbarstaaten Schweiz, Liechtenstein und Deutschland zu informieren. Die Gespräche mit allen beteiligten Stellen auf Bundesebene und in den Nachbarländern, zur Erzielung einer einheitlichen Vorgangsweise bei Vorliegen einer Lebenspartnerschaft, werden fortgeführt. Generell empfiehlt der Landessanitätsdirektor folgende Maßnahmen: • allgemeine Hygienemaßnahmen beachten (vergleichbar mit saisonaler Grippe), • Anniesen, Anhusten vermeiden, • Reisen in die Infektionsgebiete tunlichst vermeiden, • häufiges Händewaschen. Personen, die nach einer Reise oder dem Kontakt mit einem Kranken Krankheitssymptome aufweisen, sollten: • solange wie möglich zu Hause bleiben, • keine Arzt- oder Spitalsambulanzen aufsuchen, da Gefahr der Ansteckung besteht, • Anruf bei der Gesundheitshotline 1450 und Anweisungen abwarten. Laufend aktuelle, seriöse Informationen zum Corona-Virus finden Sie unter folgenden Websites: • Land Vorarlberg: www.vorarlberg.at/corona • Sozialministerium: www.sozialministerium.at Information Lockerungen für Hotellerie und Freizeit Am Dienstag, dem 28. April 2020, gab die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus bekannt. Neben der Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen zum 1. Mai 2020 sowie neuen Regelungen für die Gastronomie, gibt es auch zahlreiche weitere Neuerungen. • Outdoor-Tierparks dürfen bereits ab 15. Mai 2020 wieder aufsperren, ebenfalls unter Einhaltung des Ein-Meter-Abstands. • Beherbergungsbetriebe können ab 29. Mai 2020 wieder öffnen. Sehenswürdigkeiten und Freizeiteinrichtungen sowie sonstige Freizeitanlagen werden ebenfalls ab 29. Mai 2020 geöffnet. Die genauen Regelungen werden derzeit ausgearbeitet.

Freibäder dürfen ab 29. Mai 2020 voraussichtlich wieder öffnen! • Auch Freibäder sollen am 29. Mai 2020 wieder aufsperren. Die genauen Rahmenbedingungen werden derzeit ausgearbeitet. • Die Reisefreiheit bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt. • Beim Härtefallfonds wird der Berechnungszeitraum auf den 15. September ausgedehnt. Es können in diesem Zeitraum die drei Monate flexibel ausgewählt werden, in denen man am stärksten betroffen war. Das gilt für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent. FAMILIE SPIELPLÄTZE ÖFFNEN IN VORARLBERG WIEDER AM 1. MAI! Ab 1. Mai 2020 können sich Kinder auf Spielplätzen in Vorarlberg wieder so richtig austoben. Der Vorarlberger Gemeindeverband hat am Donnerstag, dem 23. April 2020, in seiner Vorstandssitzung, in Absprache mit dem Land Vorarlberg, die Öffnung der Kinderspielplätze gleichzeitig mit der Lockerung der Ausgangsbeschränkungen des Bundes beschlossen. Wichtig bleibt aber die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens einem Meter! Verhaltensregeln – speziell für das Begleitpersonal der Kinder: • Mindestabstand einhalten. • Keine Gruppenbildung oder Warteschlangen vor den Spielgeräten. • Händeschütteln unterlassen. • Personen, die zu einer Risikogruppe zählen – insbesondere ältere Menschen – sollen den Besuch der Spielplätze vermeiden. Die Vorarlberger Gemeinden hatten sich im Zuge der öffentlichen Betretungsverbote und der Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 Mitte März, dazu entschieden, die Spielplätze für die Bevölkerung zu schließen. Spielplätze gelten als Treffpunkte von vielen Menschen, die Ansteckungsgefährdung wurde deshalb als hoch angesehen. „Für Kinder ist es enorm wichtig, sich ausreichend bewegen zu können“, weiß die Vizepräsidentin des Vorarlberger Gemeindeverbands, Bürger- • Auch Jungunternehmern wird geholfen. Es gibt eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat. Der Familienhärtefonds ist vom Doppelförderverbot ausgenommen. Ziel bleibt aber stets, eine zweite Welle zu verhindern. Es kann jederzeit wieder zu Verschärfungen kommen, sollte es die Situation erfordern. meisterin Andrea Kaufmann, aus eigener Erfahrung. Die Spielplätze ab 1. Mai 2020 zu öffnen, sei deshalb richtig. Dennoch plädiert die derzeitige Gemeindeverbandschefin, Vorsicht walten zu lassen. „Vermeiden Sie es Ihrer Gesundheit zuliebe, Spielplätze zu besuchen, auf denen sich die Abstandsregeln nicht mehr einhalten lassen, weil bereits genug Menschen vor Ort sind.“ ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW18 Donnerstag 30. April 2020 7

sBlättle - Unsere Ausgaben