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s'Blättle Nr. 18 - Do, 2. Mai 2019

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

GEMEINDE 30.

GEMEINDE 30. ÖFFENTLICHE SITZUNG DER GEMEINDEVERTRETUNG Niederschrift über die 30. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, den 1.4.2019 im Gemeindezentrum DorfMitte – Sitzungszimmer. Anwesend: Vorsitzender: Bgm. Fritz Maierhofer KVP: Vbgm. Gerd Hölzl, GR Erich Gisinger, GR Karin Pilecky, GV Andrea Töchterle, GV Christoph Loacker, GV Judith Ritter-Österle, GV Lothar Huber, GV Karl Gächter, GV Klaus Jäger, GV Oliver Amann, GV Joachim Mild, GV Sabine Sieber, GV Manfred Gwehenberger, GV Erika Jäger (ab TOP 3), GVE Gerd Fessler SPÖ: GR Ludwig Schellhorn, GVE Franz Wäger FPÖ: GV Klaus Fend, GV Marcel Suppan Sonstige: Bernhard Marte, Arch DI Marte.Marte Arch. ZT GmbH (TOP 2), Anna Kickingereder, Arch. DI Marte. Marte Arch. ZT GmbH (TOP 2), Reinhard Sonderegger, Sprecher Initiativgruppe (TOP 3) Schriftführer: GSekr. Helmut Burger Abwesend: KVP: GR Anita Minatti, SPÖ: GV Hermann Bohle, GV Markus Sueß, GV Zülfü Özyasar, FPÖ: GV Marcel Fend Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 29. öffentliche Sitzung am 28. 1. 2019 2. Neubau Kindergarten Straßenhäuser-Ried a) Fassade - Gestaltung b) Aufstockung - Pilotierung c) Flächenwidmung - Auflage 3. Ruine Neuburg - Weiterführung der Restaurierungsarbeiten 4. Hofer-Filiale Koblach – Antrag auf Umwidmung 5. Ansuchen um Ausnahme vom Bebauungsplan 6. Berichte 7. Allfälliges Erledigung: Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Zu Beginn der Sitzung informiert der Bürgermeister, dass GR Rosmarie Kempter aus persönlichen Gründen zum 31. März 2019 ihren Rücktritt als Gemeindemandatarin der Gemeinde Koblach schriftlich erklärt hat. Damit verzichtet sie auf die weitere Ausübung ihres Mandates im Gemeindevorstand, in der Gemeindevertretung und in allen Ausschüssen. Der Bürgermeister dankt GR Rosmarie Kempter für die vielen ehrenamtlich geleisteten Jahre in der Koblacher Gemeindepolitik und wünscht ihr alles Gute für die Zukunft. Seit dem Jahr 2005 war sie 14 Jahre lang Mitglied in der Gemeindevertretung. Ihr Mandat im Gemeindevorstand hat sie neun Jahre, seit dem 29.3.2010 bis zu ihrem Ausscheiden am 31.3.2019, ausgeübt. 1. Genehmigung der Niederschrift über die 29. öffentliche Sitzung am 28.1.2019 Gegen die Abfassung der Niederschrift wird kein Einwand erhoben. Sie gilt somit als genehmigt. 2. Neubau Kindergarten Straßenhäuser-Ried a) Fassade - Gestaltung b) Aufstockung - Pilotierung c) Flächenwidmung - Auflage Fassade/Pilotierung In der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.1.2019 hat die Gemeindevertretung mehrheitlich die Variante 2 (Planungsstand 15.1.2019) zur weiteren Projektbearbeitung und Umsetzung beschlossen. Die geschätzten Kosten von netto € 3.120.800,00 wurden zur Kenntnis genommen. Die optionalen Kosten für die ökologischen Maßnahmen von netto € 94.000,00 müssten bei Realisierung noch zusätzlich beschlossen werden. Auch wurde die Gestaltung und Materialisierung der Fassade noch offen gelassen. DI Arch. Bernhard Marte erläutert, ausgehend vom Planungsstand 15.1.2019, die weitere Projektentwicklung, welcher im Ausschuss Neubau Kindergarten Straßenhäuser/Ried am 25.2.2019 eingehend behandelt wurde. Dabei wurden verschiedene Fassadenvarianten besprochen. Die Wettbewerbsvariante wurde als Element in Beton (Dachscheibe), Betonsockel, Fassade und Fenster in Holz vorgeschlagen. Die Zusatzvarianten Klinker oder Glas wurden diskutiert. Letztlich wurde im Ausschuss die Auffassung vertreten, eine ökologisch hochwertige Fassade in Holz zu realisieren, jedoch mit einem Vordach mit 1,00 m Breite zum bestmöglichen Schutz der Holzfassade gegen Verwitterung. Die Mehrkosten für diese Variante liegen bei rund netto € 55.000,00. Bei der Pilotierung des Bauvorhabens kommt es in jedem Fall zu Mehrkosten. Bodengutachten belegen, dass der Baugrund von schlechterer Qualität ist, als ursprünglich angenommen. Bei der angedachten eingeschoßigen Variante mit 14 m tiefer Pfählung betragen die Mehrkosten ca. netto € 65.000,00, sodass die Gesamtkosten netto € 205.000,00 ausmachen (ursprüngliche Kostenschätzung netto € 140.000,00). Soll zusätzlich die spätere Aufstockung in Holz vorgesehen werden, sind dies nochmals € 40.000,00. In der anschließenden Debatte wird nochmals über die Notwendigkeit und die Sinnhaftigkeit einer späteren Aufstockung des Kindergartengebäudes debattiert. GR Erich Gisinger informiert ausführlich über den aktuellen Planungsstand. Bei der Fassadengestaltung und der Materialwahl gibt es unterschiedliche Meinungen. Die Vorund Nachteile der drei zuvor vom Architekten präsentierten Varianten werden nochmals detailliert erläutert. Die Pilotierung (Statik) ist auf die gewünschte Bauweise abzustimmen, auch schon im Hinblick auf eine angedachte spätere Gebäudeaufstockung (Leicht- oder Massivbauweise). Dabei ist das Gesamtgewicht des Baukörpers der entscheidende Faktor. Die Qualität des Neubaus sollte im Vor- 38 s’Blättle KW18 Donnerstag 2. Mai 2019

dergrund stehen. Die Mehrkosten, verbunden mit einer allfälligen künftigen Aufstockung in Leichtbauweise, sind zur Kenntnis zu nehmen. Auf Antrag des Bürgermeisters wird über folgende zwei Anträge abgestimmt: a) Fassade – Gestaltung Zur weiteren Projektbearbeitung und Umsetzung wird die Variante 2 mit einer Holzfassade und einem Vordach beschlossen. Die Mehrkosten für das Vordach belaufen sich auf ca. netto € 55.000,00. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen eine KVP-Stimme b) Aufstockung – Pilotierung Eine Aufstockung des Gebäudes in Leichtbauweise soll für die Zukunft ermöglicht werden. Die Mehrkosten für die Pilotierung dieser Variante belaufen sich auf ca. netto € 40.000,00. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Flächenwidmung – Auflage Voraussetzung für die Realisierung des Neubaus am geplanten Standort ist die Änderung der bisherigen Flächenwidmung. Die erforderlichen Widmungskategorien wurden mit der BH Feldkirch als Baubehörde und der Abteilung Raumplanung des Landes gemäß dem neuen Raumplanungsgesetz abgestimmt. Der Entwurf wird vom Bürgermeister und von GR Erich Gisinger erläutert. Es geht um die Widmungskategorien Vorbehaltsfläche „Kindergarten“ und „Öffentlicher Spielplatz“ mit der Unterlagswidmung Baufläche-Mischgebiet sowie um die Ausweisung eines Gewässerstreifens als Freifläche Freihaltegebiet auf den Gemeinde eigenen Liegenschaften GST-NRN 4179/1 und 4184 mit zusammen rund 11.000 m². Gemäß § 21 Raumplanungsgesetz ist der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf der Flächenwidmungsplanänderung mindestens vier Wochen auf der Homepage der Gemeinde im Internet zu veröffentlichen und an der Amtstafel sowie im Gemeindeblatt kundzumachen. Der Entwurf ist im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. Überdies sind die öffentlichen Dienststellen hierüber zu verständigen. Allfällige Änderungsvorschläge und Äußerungen sind der Gemeindevertretung vor bzw. anlässlich der Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes zur Kenntnis zu bringen. Auf Antrag des Bürgermeisters wird folgender Entwurf über die Änderung des Koblacher Flächenwidmungsplanes laut Lageplan Zl. k031.2-3/2019-1 und Grundstücksverzeichnis, jeweils vom 27.3.2019, einstimmig beschlossen: Umwidmung von Teilflächen der GST- NR 4179/1 von Vorbehaltsfläche Freifläche Sport- und Freizeiteinrichtung (FS Kinderspielplatz) in • Vorbehaltsfläche Baufläche- Mischgebiet Kindergarten BM-[1], • Vorbehaltsfläche Baufläche- Mischgebiet Öffentlicher Spielplatz BM-[2], • Freifläche-Freihaltegebiet FF und • Baufläche-Mischgebiet BM. Umwidmung von Teilflächen der GST- NR 4184 von Baufläche-Mischgebiet BM in • Vorbehaltsfläche Baufläche- Mischgebiet Kindergarten BM-[1], • Vorbehaltsfläche Baufläche- Mischgebiet Öffentlicher Spielplatz BM-[2] und • Freifläche-Freihaltegebiet FF. Der Entwurf wird von Montag, 8.4.2019 bis Freitag, 10.5.2019 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Der Lageplan und das Grundstücksverzeichnis sind Teil der Niederschrift. 3. Ruine Neuburg - Weiterführung der Restaurierungsarbeiten Reinhard Sonderegger, Sprecher der Initiativgruppe Burgruine Neuburg, erläutert die im Rahmen der im Jahr 2018 durchgeführten Sanierungsarbeiten an der Ruine Neuburg. Im Verlaufe der im Vorjahr durchgeführten 18. Sanierungsetappe wurden die Arbeiten an der westlichen Ringmauer weitergeführt. Im Jahr 2019 sollen mit der 19. Etappe die Arbeiten im Bereich der nördlichen Ringmauer fortgesetzt werden. Realisiert werden soll die Sicherung und Restaurierung der Ringmauer außen und innen mit Mauerkrone. Die Arbeiten sollen im August in Angriff genommen werden. Es ist geplant, wie in den letzten Jahren, die Sanierungsarbeiten im Jahr 2019 gemeinsam mit der Firma Wilhelm + Mayer, Götzis zu bewerkstelligen. Das Angebot vom 23.1.2019 lautet auf € 69.940,08 inkl. MwSt. Das Bundesdenkmalamt und das Land Vorarlberg fördern die Sanierungsarbeiten aus dem Budget der Burgenaktion 2018-2020 mit rund 50%. In der anschließenden kurzen Diskussion werden u.a. Vorschläge zur Finanzierung der Sanierungsausgaben gemacht (Ruine Neuburg-Fest/Reinerlös für die Gemeinde, Spendenaktionen, Führungen, Firmenspenden, etc.). Ein großes Anliegen ist nach wie vor die Sichtbarmachung der Ruine Neuburg (Sichtfenster), was jedoch in Abstimmung mit der Forstbehörde und dem Natur- und Landschaftsschutz zu erfolgen hat (Entbuschungen udgl.). Auf Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig beschlossen: Die Fortsetzung der Restaurierungsarbeiten an der Ruine Neuburg im Jahr 2019 wird beschlossen. Mit den Restaurierungsarbeiten wird die Fa. Wilhelm+Mayer, Götzis beauftragt. Gemäß Angebot vom 23.1.2019 beträgt der Sanierungsumfang € 69.940,08 inkl. MwSt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. 4. Hofer-Filiale Koblach – Antrag auf Umwidmung Mit Eingabe vom 14.12.2018 hat die Fa. Hofer KG einen Umwidmungsantrag für die Filiale in Koblach gestellt. Die bestehende Filiale in Koblach, Bundesstraße 6 wurde im Jahr 2016 mit einem Zu- und Umbau generalsaniert. Nunmehr soll es zu einer Verkaufsflächenerweiterung für Lebensmittel kommen, was dem heutigen, österreichweiten Filialkonzept und der Sortimentsgestaltung der Fa. Hofer KG entspricht. Eine bauliche Erweiterung gibt es keine. Der derzeitige, als EKZ E1 gewidmete Bestand an Verkaufsfläche von 703 m² soll um 196 m² auf 899 m² erweitert werden. Mit diesen 196 m² soll die Verkaufsfläche für Lebensmittel von derzeit 400 m² auf insgesamt 596 m² ausgedehnt werden. Die restlichen 303 m² Verkaufsfläche für sonstige Waren bleiben unverändert. ALLGEMEIN ALLGEMEIN HOHENEMS HOHENEMS GÖTZIS GÖTZIS ALTACH ALTACH KOBLACH KOBLACH MÄDER MÄDER s’Blättle KW18 Donnerstag 2. Mai 2019 39

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