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s'Blättle Nr. 16 - Do, 21. April 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

GESUNDHEIT

GESUNDHEIT FFP2-MASKENPFLICHT UND GRÜNER PASS: NEUE BESTIMMUNGEN Eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums bringt Lockerungen im Zusammenhang mit der FFP2- Maskenpflicht und Änderungen beim Grünen Pass. Für Geboosterte („3. Stich“) bleibt der Nachweis des Grünen Passes fortan für 365 Tage gültig. Die FFP2-Maskenpflicht wird wieder auf bestimmte „lebensnotwendige“ Bereiche reduziert. Weiterhin besteht jedoch eine Empfehlung zum Tragen einer Maske in Innenräumen. Die 3G-Regel wird künftig auf den vulnerablen Bereich – Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheime, stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe sowie vergleichbare Einrichtungen – beschränkt. Folgende wesentliche Änderungen sind überblicksmäßig mit der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung verknüpft: Die FFP2-Maskenpflicht wird in geschlossenen Räumen auf „lebensnotwendige“ Bereiche reduziert. Eine Maskenpflicht gilt fortan verpflichtend: • in Taxis und taxiähnlichen Betrieben sowie Schülertransporten, • in Massenbeförderungsmitteln sowie in geschlossenen Räumen der dazugehörigen Stationen, Bahnsteige, Haltestellen, Bahnhöfe und Flughäfen sowie deren jeweiligen Verbindungsbauwerken, • in geschlossenen Räumen von Kundenbereichen von Betriebsstätten des lebensnotwendigen Handels, • in geschlossenen Räumen von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten bei Parteienverkehr, • in geschlossenen Räumen von Verbindungsbauwerken baulich verbundener Betriebsstätten (z. B. Einkaufszentren, Markthallen), in denen sich lebensnotwendige Betriebsstätten befinden, • in geschlossenen Räumen von Einrichtungen zur Religionsausübung und • in geschlossenen Räumen von Kranken- und Kuranstalten, sonstigen Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden, Alten- und Pflegeheimen, stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und vergleichbaren Settings. Darüber hinaus gilt eine Empfehlung zum Tragen einer Maske in Innenräumen. • Die 3G-Regel gilt nur noch in vulnerablen Bereichen (Kranken- und Kuranstalten, stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings). • Die Gültigkeit des Nachweises über eine 3. Impfung wird auf 365 Tage verlängert. • Die Erstellung bzw. Bestellung von COVID-19-Präventionskonzepten und -Beauftragten ist nur noch in vulnerablen Settings (Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen, stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, Betriebsstätten und sonstigen Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden) sowie bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen notwendig. • Für Zusammenkünfte gelten Maßnahmen nur mehr bei mehr als 500 Personen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung zur Bestellung eines COVID-19-Beauftragten und zur Ausarbeitung und Umsetzung eines CO- VID-19-Präventionskonzepts. Weitere Maßnahmen (wie Anzeige- oder Bewilligungspflicht, Masken- oder Nachweispflicht) gelten bei Zusammenkünften nicht. Die Bundesverordnung trat mit Samstag, 16. April 2022, in Kraft und gilt bis einschließlich 8. Juli 2022. INTEGRATION 1.326 SCHUTZSUCHENDE AUS DER UKRAINE DERZEIT IN VORARLBERG „Mit Stand Dienstag, 19. April 2022, halten sich insgesamt 1.326 ukrainische Schutzsuchende in Vorarlberg auf!“, informierte Landesrat Christian Gantner als zuständiger Sicherheitsreferent. Die Unterkünfte verteilen sich auf 64 Vorarlberger Gemeinden. Einmal mehr weist der Sicherheitslandesrat auf das praktische Online-Formular auf der Homepage des Landes hin. Damit können Privatpersonen unkompliziert eine Unterkunft registrieren, die sie zur Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen bereitstellen wollen. Die Kontaktaufnahme erfolgt anschließend von Seiten der zuständigen Stellen, eine zusätzliche z. B. telefonische Kontaktaufnahme ist damit nicht mehr erforderlich. Abrufbar ist das Online-Formular unter www.vorarlberg.at/unterkunft! Wer auf der Suche nach einer Unterkunft für ukrainische Verwandte oder Freunde ist, kann sich an E-Mail fluechtlingshilfe@caritas.at wenden. Wer allgemeine Hilfeleistungen zur Verfügung stellen möchte oder solche benötigt – z. B. Sachspenden, Dolmetschertätigkeiten, helfende Hände, Rechtsberatung etc. – wendet sich per E-Mail an hilfe.ukraine@vorarlberg.at! Geldspenden sind weiter entweder unter www.vorarlberghilft.at möglich oder können an folgende Konten angewiesen werden: • CARITAS – IBAN: AT32 3742 2000 0004 0006 – „Ukraine-Nothilfe“ • Rotes Kreuz Vorarlberg – IBAN: AT84 3742 2000 0014 3248 – „Vorarlberg hilft“ Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at/ukraine erhältlich. 4 s’Blättle KW16 Donnerstag 21. April 2022

UMWELT ARA GEHT MIT DER ZEIT UND INSTALLIERTE NEUE PV-ANLAGE Die ARA der Region Hohenems versorgt sich nun zusätzlich mit Strom: „Mittels unserer ersten PV-Anlage auf zwei Dächern wird klimafreundlicher Sonnenstrom generiert. Dieser wird nicht ins Netz eingespeist, sondern direkt in den darunterliegenden Schaltschränken verarbeitet“, informiert ARA-Betriebsleiter Paul Strobl. Mehr als die Hälfte des elektrischen Energiebedarfs der ARA wird bereits mit dem „Verstromen“ des anfallenden Faulgases bewerkstelligt. Schon seit einiger Zeit befasst man sich bei der ARA mit dem Thema PV- Anlage. Die kontinuierlich steigenden Strompreise und natürlich die Aspekte Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit haben die Betriebsleitung Mitte 2021 veranlasst, das Thema in die Budgetplanung für 2022 aufzunehmen. Vor einigen Tagen wurden die beiden Dächer der Gebläsehäuser mit Photovoltaik-Elementen besetzt. Diese beiden Dächer sind prädestiniert für eine PV-Anlage, da jeweils rund 100 Quadratmeter Platz zur Verfügung steht und kein Schatten aus der Umgebung auftreffen kann. Durch die Direktverarbeitung des produzierten Stroms vor Ort kann bei üblichem Sommer- bzw. Jahresverlauf davon ausgegangen werden, dass sich SICHERHEIT TRAMPOLIN – SICHERES HÜPFVERGNÜGEN die Investition in etwa fünf bis sieben Jahren bereits bezahlt gemacht hat. Je Dach wurden 36 Stück an 400-Watt- PV-Elementen installiert, was pro Dach rund 15 kWp Leistungsspitze entspricht. Somit können etwa 30.000 kWh Strom pro Jahr selbst erzeugt werden. „Ein weiterer Beitrag zur Energiewende“, zeigen sich Betriebsleiter Paul Strobl und ARA-Obmann Bürgermeister Dieter Egger begeistert. In immer mehr Gärten sind Trampoline zu sehen, die vor allem Kinder zur Bewegung animieren. Ob rund um das Trampolin riskante Situationen entstehen, hängt davon ab, wie es benutzt wird. Laut Studien nehmen die Unfälle beim Trampolinspringen zu. Die häufigsten Gründe sind Zusammenstöße, falsche Landung, Stürze auf den Rahmen des Trampolins oder des Sportgeräts selbst. Deshalb ist es wichtig, einige Sicherheitsmaßnahmen zu beherzigen. „Das Trampolin muss rundum mit einem Fangnetz in ausreichender Höhe bestückt sein. Außerdem dürfen am Rahmen keine Metallteile herausragen“, so Mario Amann von „Sicheres Vorarlberg“. Scharfkantige Gegenstände sollten vor dem Hüpfen unbedingt abgelegt bzw. aus den Taschen genommen werden. Vor dem Hüpfvergnügen sollten Gefahren und Verhaltensregeln auf jeden Fall mit den Kindern besprochen werden. Das entbindet Eltern aber nicht von ihrer Aufsichtspflicht. Weitere Infos unter E-Mail info@sicheresvorarlberg.at und www.sicheresvorarlberg.at! s’Blättle KW16 Donnerstag 21. April 2022 5 ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER

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