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s'Blättle Nr. 16 - Do, 21. April 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

KUNDMACHUNG KUNDMACHUNG

KUNDMACHUNG KUNDMACHUNG VOLKSBEGEHREN: „RECHTSSTAAT & ANTIKORRUPTIONSVOLKSBEGEHREN“ Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren“: Aufgrund der am 21. Dezember 2021 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend das oben angeführte Volksbegehren wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 2. Mai 2022, bis (einschließlich) Montag, 9. Mai 2022, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren). Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 28. März 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. In der Stadt Hohenems können Eintragungen während des Eintragungszeitraums im Standesamt / Meldeamt (Bahnhofstraße 1, EG) an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden: • Montag, 2. Mai 2022, von 8 bis 20 Uhr • Dienstag, 3. Mai 2022, von 8 bis 20 Uhr • Mittwoch, 4. Mai 2022, von 8 bis 16 Uhr • Donnerstag, 5. Mai 2022, von 8 bis 16 Uhr • Freitag, 6. Mai 2022, von 8 bis 16 Uhr • Samstag, 7. Mai 2022, von 8 bis 12 Uhr • Montag, 9. Mai 2022, von 8 bis 16 Uhr Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes, dem 9. Mai 2022, um 20 Uhr durchführen. KUNDMACHUNG KUNDMACHUNG DIVERSE VOLKSBEGEHREN Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Arbeitslosengeld RAUF!“, „NEIN zur Impfpflicht“, „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen“, „Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!“, „Mental Health Jugendvolksbegehren“ sowie „Stoppt Lebendtier-Transportqual“: Aufgrund der am 11. Februar 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 2. Mai 2022, bis (einschließlich) Montag, 9. Mai 2022, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zum 8 s’Blättle KW16 Donnerstag 21. April 2022 Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren). Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 28. März 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für eines dieser Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. In der Stadt Hohenems können Eintragungen während des Eintragungszeitraums im Standesamt / Meldeamt (Bürgerservicestelle, Bahnhofstraße 1, EG) an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden: • Montag, 2. Mai 2022, von 8 bis 20 Uhr • Dienstag, 3. Mai 2022, von 8 bis 20 Uhr • Mittwoch, 4. Mai 2022, von 8 bis 16 Uhr • Donnerstag, 5. Mai 2022, von 8 bis 16 Uhr • Freitag, 6. Mai 2022, von 8 bis 16 Uhr • Samstag, 7. Mai 2022, von 8 bis 12 Uhr • Montag, 9. Mai 2022, von 8 bis 16 Uhr Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes, dem 9. Mai 2022, um 20 Uhr durchführen.

FORST FORSTARBEITEN: SCHUTTANNEN STRASSE Aufgrund von Forstarbeiten kann es auf der Schuttannenstraße im Bereich Ruheshütte kommende Woche zu kurzen Wartezeiten (bis 15 Minuten) kommen. Die Arbeiten finden von Montag, dem 25. bis Freitag, dem 29. April 2022, in Zeit zwischen 7 und 17.30 Uhr statt. Wir bitten um Verständnis! FAMILIE VORTRAG: EINFÜHLSAMER UMGANG MIT WUT, AGGRESSION UND STURHEIT Am Montag, dem 25. April 2022, um 19 Uhr findet im Kindergarten Herrenried, Konrad-Renn-Straße 6, ein Vortrag zum Thema „Einfühlsamer Umgang mit Wut, Aggression und Sturheit“ mit Referentin Manuela Lang statt. „Du blöde Mama!“ – Wenn einem der kleine Schatz eines Tages wutschäumend diese Worte um die Ohren knallt, kann einen das schon mal aus der Fassung bringen. Wenn dann auch FAMILIE ERSTES KIDS-CAFÉ Am Freitag, dem 29. April 2022, findet das erste „Kids-Café“ für alle Kinder zwischen sechs und zehn Jahren in Hohenems statt. noch Schreien, Beißen oder Schlagen beim Kind auf der Tagesordnung steht, weiß man oft nicht mehr weiter. Was sind die Hintergründe für so ein Verhalten? Wie kann man trotzdem aufmerksam und respektvoll mit dem Kind umgehen, seine Signale verstehen und entsprechend darauf reagieren? Und wie kann man eine achtsame Kommunikation entwickeln und sogar bis zur Pubertät aufrechterhalten? Dazu präsentiert die Offene Jugendarbeit Hohenems (OJAH) erstmals ihre Räumlichkeiten in einem ganz besonderen Ambiente, welches Kinder einlädt, gemeinsam einen kunterbunten Nachmittag zu verbringen, neue Freundschaften zu knüpfen, miteinander Zeit zu verbringen und ein vielfältiges Programm zu genießen. All diesen Fragen wird in diesem Vortrag auf den Grund gegangen. Der Eintritt ist frei! Anmeldungen sind im Kindergarten oder unter www.vhshohenems.at unter „Angebote der Stadt Hohenems“ möglich. • Wann: Freitag, 29. April 2022, 15 – 18 Uhr • Wo: s‘Kästle, Kaiser-Franz-Josef- Straße 61 Die Teilnahme ist kostenlos. Weitere Termine sind jeweils freitags, am 27. Mai, 24. Juni und 26. August 2022. ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW16 Donnerstag 21. April 2022 9

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