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s'Blättle Nr. 16 - Do, 16. April 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

Etwas Licht am Ende des

Etwas Licht am Ende des Tunnels ... Weiterer Fahrplan der Corona-Krise – Regelungen und Vorgehen Die Bundesregierung hat am Montag, dem 6. April 2020, den weiteren Fahrplan anlässlich der Corona-Krise präsentiert, der wie folgt aussieht: • Einhaltung der bisherigen Maßnahmen mit dem Ziel, Kräfte zu bündeln und das Virus möglichst einzudämmen. Handel und Dienstleistungen Seit Dienstag, dem 14. April 2020, können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder unter den folgenden Bedingungen öffnen: • Max. 400 m² Verkaufsfläche • Nur 1 Kunde pro 20 m² • Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle: • Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. • Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden. • Bau- und Gartenmärkte können auch bereits seit Dienstag, dem 14. April 2020, wieder aufsperren, unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche – die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich. • Die 400-m²-Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren! • Ab 1. Mai 2020 können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen. • Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert – mit dem Ziel ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen. Bildungsbereich Im Bildungsbereich bleibt die bestehende Regelung jedenfalls bis Mitte Mai bestehen! • Bis Ende April wird die weitere Entwicklung evaluiert und dann festgelegt, wie die weitere Vorgehensweise ist. • Matura und Lehrabschlüsse können aber jedenfalls unter strengen Auflagen durchgeführt werden. Diese Schüler werden bereits ab Anfang Mai wieder in die Schule zurückkehren. • Für alle weiteren Kinder ist selbstverständlich eine Betreuung im Kindergarten oder der Schule sichergestellt, falls die Betreuung nicht zuhause erfolgen kann. • An den Universitäten sollen bis auf weiteres die Lehrveranstaltungen auf digitale Weise stattfinden – Prüfungen können stattfinden, wenn die entsprechenden Auflagen eingehalten werden. 4 s’Blättle KW16 Donnerstag 16. April 2020

Veranstaltungen • Bis Ende Juni werden keine Veranstaltungen stattfinden. • Bis Ende April wird entschieden, was über den Sommer möglich sein wird. ALLGEMEIN Begleitende Maßnahmen Um diese Lockerungen durchführen zu können, braucht es aber begleitende Maßnahmen, die das Risiko reduzieren, dass es zu einer zweiten Infektionswelle kommt. Ausgangsbeschränkungen • Die Ausgangsbeschränkungen bleiben bis Ende April bestehen und werden bis dahin weiter evaluiert. Erlaubt sind: • Nicht aufschiebbare berufliche Verpflichtungen, • Einkaufen (Erledigungen des persönlichen Bedarfs, wie Apotheke, Bankautomat etc.), • Personen helfen, die das nicht selbst können, • Spaziergänge mit Personen, die im selben Haushalt leben. • Neben den Besorgungen des täglichen Bedarfs darf man nun natürlich in alle Geschäfte einkaufen gehen, die wieder geöffnet haben. Ausweitung der „Schutzmaskenpflicht“ • Neben den Supermärkten gilt diese seit Dienstag, dem 14. April 2020, in allen Geschäften, die geöffnet sind. • Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es seit Dienstag, dem 14. April 2020, eine Verpflichtung, Mund und Nase zu bedecken. • Wenn kein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung steht, kann auch ein Tuch oder ein Schal verwendet werden. • Am Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam darüber entscheiden. Containment-Strategie • Ziel ist es, dass jeder Verdachtsfall sobald als möglich Klarheit hat, ob er infiziert ist. • Danach soll so schnell als möglich das „Tracking“ der Kontakte durchgeführt werden, die mit dem Infizierten in den vergangenen Tagen in Kontakt waren. • Dafür sollen alle vorhandenen Kanäle genutzt werden – sowohl durch digitale Applikationen, die das unterstützen, als auch, wie bisher schon, durch direkte Kontaktaufnahme seitens der Behörden mit Verdachtsfällen. Besonderer Schutz der Risikogruppen • Risikogruppen sollen möglichst zuhause bleiben! • Im Parlament wurde die notwendige rechtliche Grundlage geschaffen, dass besonders Gefährdete, die noch im Erwerbsleben stehen, einen Anspruch auf Home-Office bzw. auf Dienstfreistellung haben. HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW16 Donnerstag 16. April 2020 5

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