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s'Blättle Nr. 14 - Do, 2. April 2020

Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

SOZIALES CORONAVIRUS IN

SOZIALES CORONAVIRUS IN VORARLBERG Wer KEINE Symptome verspürt und Kontakt zu mit dem Corona-Virus positiv getesteten Menschen gehabt oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, kann auch ein Online-Formular unter www.vorarlberg. at/corona ausfüllen. Die Nachricht wird von Mitarbeitern des Roten Kreuzes bearbeitet und Sie erhalten eine Information über die weitere Vorgangsweise. Sollten Sie innerhalb eines Tages keine Nachricht erhalten oder sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtern, rufen Sie bitte die Gesundheitshotline unter Tel. 1450 an. Es gibt nur vier Gründe das Haus zu verlassen: • Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist. • Dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel, Medikamente, Versorgung von Tieren)! • Anderen Menschen zu helfen, die das nicht selbst können! • Bewegung im Freien alleine oder mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben. Folgende Hotlines helfen Ihnen bei anderen Sachfragen: • AGES Corona-Hotline, Tel. 0800/555- 621: Experten der AGES beantworten in einem 24-Stunden-Betrieb fachliche Fragen rund um das Corona- Virus. • Arbeiterkammer, Tel. 050/258-4444: für alle Fragen zum Thema Arbeitsrecht und Konsumentenschutz. • Die Wirtschaftskammer hat einen Infopoint eingerichtet: Experten informieren und beraten umfassend zu Außenwirtschaft, Arbeitsrecht, Tourismus sowie Verkehr & Logistik. Der Infopoint ist unter Tel. 05522/ 305-7755 oder E-Mail info-corona@ wkv.at, Montag bis Freitag durchgehend von 8 bis 17 Uhr erreichbar. • Sozialversicherungsanstalt für Selbständige (SVS), Tel. 050/808- 808: für Fragen zu Beitragszahlungen für Unternehmen. Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr und Freitag von 7.30 bis 14 Uhr. • Gesundheitshotline, Tel. 1450: Die telefonische Gesundheitsberatung „Wenn’s weh tut!“ Mehrsprachige Informationen: • Eine laufend aktualisierte Sammlung von mehrsprachigen Informationen zum Coronavirus finden Sie unter: www.okay-line.at/aktuell/coronavirus-mehrsprachige-informationen! • Der Österreichische Integrationsfonds hat Informationsvideos in einer Reihe von Sprachen produziert, die laufend online gestellt werden: www.integrationsfonds.at/coronainfo! • „okay.zusammen leben“ steht Ihnen unter E-Mail office@okay-line.at und telefonisch (Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 13 Uhr unter Tel. 05572/398-102) für Ihre Fragen zur Verfügung. Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus • Veranstaltungen sind gänzlich untersagt. • Die einzigen Ausnahmen sind jene Aktivitäten, die der Bekämpfung des Coronavirus dienen. • Die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum wird massiv eingeschränkt: Sportplätze, Spielplätze und andere öffentliche Plätze der Begegnung bleiben geschlossen. • Die Österreicher sind aufgefordert, sich selbst zu isolieren. Das bedeutet, soziale Kontakte ausschließlich mit jenen Menschen zu pflegen, mit denen sie zusammenleben. Bildung Derzeit findet kein Unterricht statt. Eine Schülerbetreuung wird gewährleistet. Alle Infos unter www.lsr-vbg.gv.at! Wiedereinführung der Grenzkontrollen Personen, die nach Vorarlberg einreisen wollen, müssen ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich führen und vorweisen können. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Abweichend davon können österreichische Staatsbürger sowie Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen, wenn sie unverzüglich eine 14-tägige Heimquarantäne antreten. Diese Auflage muss per Unterschrift bestätigt werden. Von diesen Maßnahmen ist der Güterverkehr, der gewerbliche Verkehr (mit Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung) sowie der Pendler-Berufsverkehr nicht betroffen. Das gilt auch für Insassen von Einsatzfahrzeugen. Mit Verkehrsbeeinträchtigungen an der Grenze muss gerechnet werden. Generell empfiehlt der Landes sanitätsdirektor folgende Maßnahmen: • allgemeine Hygienemaßnahmen beachten (vergleichbar mit saisonaler Grippe), • Anniesen, Anhusten vermeiden, • Reisen in die Infektionsgebiete tunlichst vermeiden, • häufiges Händewaschen. Personen, die nach einer Reise oder dem Kontakt mit einem Kranken Krankheitssymptome aufweisen, sollten: • solange wie möglich zu Hause bleiben, • keine Arzt- oder Spitalsambulanzen aufsuchen, da Gefahr der Ansteckung besteht, • Anruf bei der Gesundheitshotline 1450 und Anweisungen abwarten. Laufend aktuelle, seriöse Informationen zum Corona-Virus finden Sie unter folgenden Websites: • Land Vorarlberg: www.vorarlberg.at/corona • Sozialministerium: www.sozialministerium.at 4 s’Blättle KW14 Donnerstag 2. April 2020

SOZIALES MUND-NASEN-SCHUTZ WIRD PFLICHT – REGIERUNG VERSCHÄRFT MASSNAHMEN! Die Bundesregierung hat am Montag, dem 30. März 2020, in einer Pressekonferenz weitere, verschärfte Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus bekanntgegeben. Das sei ein verstärkter Schutz für gefährdete Gruppen, die Einhaltung der Maßnahmen konsequent sicherzustellen, ebenso wie die Maskenpflicht im Supermarkt, die ab 6. April 2020 Pflicht ist. Die Supermärkte würden die Verteilung der Mund-Nasen-Schutzmasken (NMS) ab 1. April 2020 übernehmen und am Eingang an die Kunden übergeben. Diese Masken sollen nicht die Träger schützen, sondern die Weiterverbreitung des Virus durch die Luft eindämmen. Gesundheitsminister Rudolf Anschober teilte außerdem mit, dass man weiter am Ausbau der Tests arbeite. Die Experten würden große Fortschritte bei den Antikörper-Tests machen, was die Stabilität und Verlässlichkeit angehe. Mehr Tests und stichprobenartige Kontrollen, ob Menschen infiziert sind oder waren, geben mehr Erkenntnisse über das Maß der Ausbreitung des Virus in Österreich. FAMILIE WICHTIGE GESETZESANPASSUNGEN FÜR FAMILIEN Für Vorarlbergs Familien wurden wichtige Gesetzesanpassungen vorgenommen, um die bewährten Unterstützungsleistungen auch in der Coronakrise weiterhin aufrecht erhalten zu können. So lassen sich derzeit Anträge auf Kinderbetreuungsgeld bzw. Familienzeitbonus ganz einfach per E-Mail stellen. Möglichst alle notwendigen Unterlagen sind als Foto bzw. als Scan zu übermitteln. Die entsprechenden Anträge finden Sie auf www.sozialversicherung.at oder www.gesundheitskasse.at! Ist die Durchführung der Mutter- Kind-Pass-Untersuchungen für Eltern aufgrund der aktuellen Situation mit dem Corona-Virus nicht möglich bzw. zumutbar, sind die Krankenkassen darüber hinaus angewiesen, keine Kürzungen beim Kinderbetreuungsgeld vorzunehmen. „Es wird empfohlen, mit dem Arzt telefonisch Kontakt aufzunehmen und die individuelle Situa tion zu besprechen. Denn trotz Corona kann die Mutter-Kind-Pass Unter suchung für das Kind bzw. die schwangere Frau sehr wichtig sein“, appelliert Landeshauptmann Markus Wallner. Erhöhte Familienbeihilfe Eine weitere Vereinfachung: Die erhöhte Familienbeihilfe wird aktuell auch dann weiter gewährt, wenn Untersuchungstermine im Bereich des Sozialministeriumservice abgesagt bzw. verschoben werden müssen. Das Sozialministeriumservice wird sich wegen eines neuen Untersuchungstermins melden. Und auch die Familienbeihilfe wird weiter gewährt, wenn die Berufsausbildung unterbrochen wird. Voraussetzung ist allerdings, dass die Berufsausbildung nach Ende der Krisensituation fortgesetzt wird. Infos unter www.sozialversicherung.at oder www.gesundheitskasse.at Foto: Bundeskanzleramt/Andy Wenzel Mehr Tests, Masken und Kontrollen zu Stoßzeiten im Supermarkt • Tragen von Mund-Nasen-Masken in Supermärkten: Gilt seit Mittwoch (1. April 2020). Die Supermärkte werden die Verteilung übernehmen und die Masken vor den Eingängen an die Kunden übergeben. • Verstärkter Schutz für gefährdete Personen, Ältere und jene mit Vorerkrankungen: verpflichtende Freistellung vom Job, Homeoffice. • Konsequente Einhaltung der Maßnahmen sicherstellen: Hotelschließungen, Abstandsmarkierungen und mögliche Zugangskontrollen zu Stoßzeiten in Supermärkten, verstärkte Schutzmaßnahmen für Spitäler und medizinisches Personal Ausbreitung weiter eindämmen Ziel der Regierung ist es, den sogenannten Replikationsfaktor unter 1 zu senken. Der Replikationsfaktor gibt darüber Auskunft, wie viele Personen ein Infizierter im Durchschnitt ansteckt. Ist der Replikationsfaktor kleiner als eins, klingt die Epidemie rasch ab; ist er größer als eins, verbreitet sich die Krankheit weiter exponentiell. Kinderbetreuung sichergestellt Darüber hinaus wird für Kinder, deren Eltern dringenden Bedarf an Kinderbetreuung haben, das Angebot weiterhin in der Schule und in Betreuungseinrichtungen sichergestellt. Damit werden insbesondere Alleinerziehende unterstützt, die in jenen Branchen arbeiten, die aktuell das öffentliche Leben aufrechterhalten und die Versorgung sicherstellen. In Erinnerung ruft der Landeshauptmann auch die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit für Eltern. Arbeitgeber können Eltern für die Zeit der Schulschließungen bis zu drei Wochen diese Sonderbetreuungszeit gewähren, wenn es keine andere Möglichkeit der Betreuung gibt. Entscheidet sich der Arbeitgeber, eine Freistellung zu gewähren, übernimmt der Staat ein Drittel der Lohnkosten. Vielfältige Tipps zur Gestaltung des neuen Alltages sowie weitere Informationen für Familien finden Vorarlbergs Familien in der „Familienpass-App“ des Landes, die im App Store und bei Google Play kostenlos zum Download bereitsteht. s’Blättle KW14 Donnerstag 2. April 2020 5 ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER

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