8. Hochwasserschutz Emmebach, Errichtung einer Wildholzrechenanlage – Eigenmittelabdeckung Vizebürgermeister Dr. Clemens Ender informiert, dass die Staubeckenkommission neben dem Damm am Eingang der Örflaschlucht weitere Maßnahmen fordert. So ist ein Wildholzrechen zu errichten, um Verklausungen zu verhindern. Dieser wäre vor dem Wasserfall zu positionieren. Weiter hinten in der Schlucht macht es keinen Sinn, da das Einzugsgebiet für Wildholz bis zum Ausgang der Schlucht zu groß wäre. Die Kosten belaufen sich auf ca. € 735.000,– von denen die Gemeinde 20% zu tragen hat. Der Bauausschuss hat dies einstimmig befürwortet. Es ist jedoch zu hinterfragen ob nicht noch weitere Varianten im Bereich des geplanten Dammes möglich wären. Dem wird nochmals nachgegangen, um den Bereich oberhalb des Wasserfalls schonen zu können. Die finanziellen Mittel sind im Voranschlag 2020 als Teil des Gesamtprojektes vorgesehen. GV Mag. Maria-Elisabeth (Sissy) Mayer gibt zu bedenken, dass das vorgeschlagene Projekt optisch sehr störend wäre und man bei der zuständigen Stelle deponieren solle, dass es sich um einen wichtigen Wanderweg handle und daher auch die Optik optimiert werden sollte. Der Bürgermeister stimmt dem zu und hält fest, dass der Hochwasserschutz ein Schwerpunkt der nächsten Jahre sein wird, der noch viele Einzelmaßnahmen benötigen werde. So muss der Schotterfang in der Franz-Michael-Felderstraße verbessert werden, und die Brücken in der Kirlastraße und Kommingerstraße erhöht werden um den Durchfluss-Querschnitt zu erhöhen. Adaptierungen im Ortsgebiet sind auch noch möglich, um die Kapazität zu erhöhen und Überschwemmungen im Siedlungsgebiet zu verhindern. Retentionsräume sind entsprechend zu bewirtschaften. Das Thema wird die Gemeinde noch über viele Jahre begleiten. Die Gemeindevertretung stimmt folgendem Antrag einstimmig zu: „Die Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsleitung Bregenz, plant im Bereich Emmebach eine Wildholzsperre bei hm 1,17 sowie ein Erschließungsweg bei hm 14,50 zu erstellen. 38 s’Blättle KW14 Donnerstag 2. April 2020 Die Gesamtkosten sind mit 735.000,00 EURO geschätzt. Die Finanzierung des Götzis-Anteiles (= Eigenmittel) in der Höhe von 147.000,00 EURO (= 20 % der Gesamtkosten) wird auf Grundlage der finanziellen Kommissionierung vom 14. 1. 2020 seitens der Marktgemeinde Götzis sichergestellt. Die geplanten Maßnahmen sind Teilmaßnahmen des Gesamtprojekts Hochwasserschutz Emmebach.“ 9. Betriebsareal Hilti+Jehle, Krinna-Weg – Grundstücksarrondierung Vizebürgermeister Dr. Clemens Ender berichtet, dass die Firma Hilti und Jehle plant, den Bauhofsbetrieb aus Feldkirch komplett nach Götzis zu verlagern. Aus diesem Grund wären Arron dierungen im bestehenden Betriebsgelände und dessen Umgebung in Götzis nötig. Die geplante Lagerfläche soll als Sonderfläche FS Lagerfläche gewidmet werden und mit einem entsprechenden Lärm- und Sichtschutz ausgestattet werden. Weiters soll die heute als Betriebsgebiet Kat. 1 (BB I) gewidmete Fläche zu Kategorie 2 (BB II) werden. Im hinteren Bereich wir auf Freifläche Freihaltegebiet zurückgewidmet. Parallel zur Kirlastraße soll ein Teil der heutigen Erwartungsfläche in Bauland umgewidmet werden, der andere Teil soll als Freihaltefläche zurückgewidmet werden. Weiters ist ein Damm gegen Steinschlag geplant, der die Trassierung eines dauerhaft sicheren Wanderwegs zur Krinnastiege ermöglicht. Auch der oft diskutierte Alte Kirchweg könnte realisiert werden. Der Bauausschuss hat die Planungen hinsichtlich der Arrondierung und dem Schutzdamm samt Wanderweg einstimmig befürwortet. EM Christoph Steininger erkundigt sich, wie weit das Projekt mit Koblach akkordiert ist. Es habe hier schon öfters Planungen für einen Weg geben. Der Bürgermeister antwortet, dass noch nichts besprochen wurde, da erst heute der Auftrag an ihn erteilt werden soll. GR Mag(FH) Walter Heinzle stellt fest, dass die Lagerfläche als Sondergebiet gewidmet werden soll, es sich aber nicht mehr um einen Teil der Landesgrünzone handle, darum sei Ersatz wichtig. Der Bürgermeister entgegnet, dass im Konzept Rückwidmungsflächen vorgesehen sind, die aus Bauerwartungsland wieder eine Freifläche machen und auch im Betriebsgebiet seien Rückwidmungen vorgesehen. Der Bürgermeister bringt folgenden Antrag zur Abstimmung: „Seitens der Marktgemeinde Götzis wird das Entwicklungs-konzept Krinna der Firma stadtland in Bregenz für das Betriebsareal Hilti+Jehle vom 14. Jänner 2020 zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Grundstücksarrondierungen (z.B. im Zusammenhang mit dem gemeindeeigenen Grundstück 4515/1, KG 92110 Götzis), welche zur weiteren Umsetzung der im Entwicklungskonzept Krinna dargestellten Maßnahmen erforderlich sind, in Abstimmung mit der Gemeinde Koblach zu konkretisieren. Diese Grundstücksarrondierungen haben u.a. den Zweck, die geplante Verlegung des Krinna-Weges zu ermöglichen.“ Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag einstimmig zu. 10. Übertragung Anteile Gemeindeinformatik – Beschluss Der Bürgermeister erläutert den Plan hinsichtlich des „Gemeindehauses“. Die Vorarlberger Gemeinden wollen sich neu aufstellen um auch gegenüber dem Land besser und intensiver gehört werden. Bis dato ist der Gemeindeverband ein Verein, der Umweltverband ein Gemeindeverband nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und die Gemeindeinformatik als GmbH konzipiert. Diese drei Bereiche des Gemeindehauses sollen neu strukturiert und zusammengelegt werden. Derzeit verfügen alle Vorarlberger Gemeinden über Anteile an der Gemeindeinformatik, die nun übertragen werden sollen, um sie anschließend mit dem Gemeindeverband zu verschmelzen. Die Marktgemeinde Götzis verfügt über einen Anteil von 2.500 €. „Die Marktgemeinde Götzis (nachfolgend auch kurz: „Vollmachtgeberin“ genannt) ist als Gesellschafterin an der Gemeindeinformatik GmbH mit dem Sitz in Dornbirn beteiligt und beabsichtigt ihren gesamten Geschäftsanteil an dieser Gesellschaft an den Vorarlberger Gemeindeverband abzutreten.
Zu diesem Zwecke bevollmächtigt hiemit die Marktgemeinde Götzis Herrn Dr. Otmar Müller, geb. 8. 12. 1956, 6721 Thüringerberg HNr. 175, und Herrn Johann Georg Reisch, geb. 13.01.1964,6820 Frastanz, Mühlegasse 5, und zwar jeden selbständig, im Namen und mit Rechtswirksamkeit für die Vollmachtgeberin einen Abtretungsvertrag in Form eines Notariatsaktes zu unterfertigen, mit welchem die Vollmachtgeberin ihren gesamten Geschäftsanteil an der Gemeindeinformatik GmbH mit dem Sitz in Dornbirn und der Geschäftsanschrift 6850 Dornbirn, Marktstraße 51, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch zu FN 67987 g, an den Vorarlberger Gemeindeverband mit dem Sitz in Dornbirn und der Geschäftsanschrift 6850 Dornbirn, Marktstraße 51, eingetragen im Vereinsregister zu ZVR- Zahl 017955105, abtritt. Abtretungspreis ist das Nominale des Stammkapitals des abgetretenen Geschäftsanteiles. Jeder Bevollmächtigte ist selbständig ermächtigt, sämtliche Bestimmungen des Abtretungsvertrages festzulegen, den Abtretungsvertrag im Namen der Vollmachtgeberin in Notariatsaktform zu unterfertigen und überhaupt alles zu unternehmen, damit die vorgenannte Abtretung des Geschäftsanteiles gültig zustande kommt. Die Bevollmächtigten sind zur Ausübung dieser Vollmacht auch dann berechtigt, wenn sie andere Beteiligte oder Gesellschafter vertreten (Zulässigkeit der Doppelvertretung).“ Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag einstimmig zu. 11. Anpassung über die Gästetaxe (Taxordnung) In der Budgetsitzung war eine Gebührenanpassung um den Index von ca. 2 % erfolgt. Dies hat in der Abwicklung durch die Betriebe zu großen Problemen geführt. Die Rückmeldung war, dass Erhöhungen besser in 5 oder 10 Cent-Sprüngen erfolgen sollten. Aus diesem Grund sollte die Erhöhung zurückgenommen werden und erst dann erfolgen, wenn der Index mind. 5 % beträgt. Der Bürgermeister bringt folgende Verordnung zur Abstimmung, die von der Gemeindevertretung einstimmig genehmigt wird: „Verordnung Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 16. Dezember 2019 werden gemäß § 13 Abs.1 des Tourismusgesetzes LGBl. Nr. 86/1997 i.d.g.F. zur Deckung ihres Aufwandes für Einrichtungen und fremdenverkehrsfördernde Maßnahmen, folgende Änderung der Gästetaxeverordnung verordnet: § 3 Höhe der Abgabe (2) Die Gästetaxe beträgt pro Person und Nächtigung EUR 1,00 (3) Die Gästetaxe ermäßigt sich auf EUR 0,50 für Personen vom 14. bis 18. Lebensjahr, die in Bildungseinrichtungen nächtigen.“ 12. Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages Zu keinem der nachfolgenden Gesetze wird ein Antrag auf Volksabstimmung gestellt: 12.1. Gesetz über eine Änderung des Bergführergesetzes 12.2. Gesetz über eine Änderung des Schischulgesetzes 12.3. Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt 12.4. Schulrechtsanpassungsgesetz – Sammelnovelle 12.5. Gesetz über Anpassungen aufgrund von Neuerungen im Krankenanstalten-, Sozialversicherungs- und Erwachsenenschutzrecht – Sammelnovelle 13. Kiesabbau am Götzner Rheinhof – Antrag der GLG-, FPÖ- und SPÖ/PF- Fraktion gemäß § 41 Abs. 2 GG GR Mag. Walter Heinzle betont, dass das Thema Kiesabbau ein wichtiges Anliegen für alle sei, da die Einnahmen wichtig für viele Vorhaben in der Zukunft sind. Bisher hätten die Diskussionen nur in Altach stattgefunden obwohl Götzis Besitzer der Ressource ist. Es sei daher wichtig, dass die Öffentlichkeit informiert wird. Mehrfach sei das Thema nur in nicht-öffentlicher Sitzung besprochen worden, ein Antrag auf Öffentlichkeit wurde leider abgelehnt, daher sei der Antrag auf Debatte in der Gemeindevertretung von den drei Fraktionen gestellt worden. Außerdem stelle die GLG-Fraktion folgenden Antrag: Aufgrund der für Götzis problematischen Entwicklungen im Projekt Kiesabbau/Aushubdeponie auf dem Götzner Rheinhof gemeinsam mit der Gemeinde Altach wird der Grundsatzbeschluss der GV Götzis zu diesem Projekt aus dem Jahre 2019 wie folgt erweitert: 1. Die MG Götzis stimmt dem Abbau von Kies und der Deponie von Aushub auf dem Götzner Rheinhof grundsätzlich zu. 2. Für die Konkretisierung dieses Generationenprojektes wird eine professionelle Projektbegleitung (sachbezogene und rechtliche Beratung) seitens der MG Götzis installiert. Im Zusammenhang mit einer rechtlich korrekten Vorgangsweise wird auch die Rechtskonformität des bisher von Altach betriebenen Projekts, speziell auch im Hinblick auf mögliche Anfechtungen der Vergabe durch andere Interessenten, bewertet. 3. Interessierte Unternehmen aus unserer Region erhalten die Möglichkeit zum Einbringen alternativer Projektvorschläge für Kiesabbau und Deponie. 4. Das Projekt mit der Gemeinde Altach und allfällige Alternativen werden auf Umsetzbarkeit und Plausibilität geprüft. 5. Kriterien für die definitive Entscheidung für ein umsetzbares Projekt sind: – Wahrung der Interessen der MG Götzis als Besitzerin (Erlöse; Qualität der Bedingungen für die Landwirtschaft auf dem Götzner Rheinhof während der Projektlaufzeit und danach) – Ausmaß der Wertschöpfung in der Region (Arbeitsplätze, ...) – Umweltbedingungen (Grundwasserbelastung, Verkehrsbelastungen, Schadstoff-, CO2-Emissionen, Flächeninanspruchnahme, Lärm, Staub, Bodenbelastung, optische Beeinträchtigung, Qualitätsminderung im Naturschutzund Erholungsgebiet, Beeinträchtigungen für Flora und Fauna, ...). ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW14 Donnerstag 2. April 2020 39
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