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s'Blättle Nr. 14 - Do, 2. April 2020

Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

36 s’Blättle

36 s’Blättle KW14 Donnerstag 2. April 2020 • Verkehr und Mobilität ᵒ Siedlungs- und Mobilitätsentwicklung in Einklang bringen ᵒ Nachhaltigen Verkehr stärken • Verflechtung mit Nachbarregionen ᵒ Die Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen stärken • Vorgangsweise zur Abstimmung regional wirksamer Planung zwischen Gemeinden und Planungsregion ᵒ Zusammenarbeit auf regionaler Ebene stärken Nach dem ersten Beschluss erfolgt die Auflage in der Gemeinde mit der Möglichkeit für jedermann Stellungnahmen abzugeben. Das REK bildet die Grundlage für die im Anschluss zu erstellenden räumlichen Entwicklungspläne der Gemeinden. Das vorliegende Konzept wurde in den zuständigen Ausschüssen intensiv diskutiert. Die Resonanz aus dem hauptzuständigen Bau- und Raumplanungsausschuss war äußerst positiv. GR Mag. Walter Heinzle stimmt dem vorliegenden Entwurf grundsätzlich zu. Ein wichtiger Punkt sei vor allem das flächensparende Agieren. Erschreckend sei der Vergleich der Luftbilder von 1950 zu heute gewesen. Es gehe nicht darum die Zeit zurückzudrehen, sondern zu wissen, dass die Flächen nicht vermehrbar sind. Das sollte restriktiv gesehen werden. Er habe eingemahnt, dass auch die Klimapolitik vertreten sein sollte. Es sei klar, dass das REK sehr allgemein gehalten ist und vieles sich nur als „Überschrift“ finde. Zentral sei der Verkehrsbereich bei dem es noch einige Fehler gebe. Auch das Außerachtlassen des Bahnhofs Klaus beim Thema Güterverkehr sei nicht schlüssig. Diskussionswürdig sei weiters die Radroute auf dem Emmebachdamm bis Fenkern. Auch wenn ansonsten Maßnahmen für den Fahrradverkehr zu begrüßen seien, sei dieser Punkt noch fragwürdig. Der Bürgermeister betont, dass während der erwähnten Auflage noch die Möglichkeit bestehe Punkte vorzubringen. Ein REK muss ungenauer sein als ein REP, weil es um Grundsätze geht, die man gemeinsam verfolgen soll. Sodann bringt der Bürgermeister folgenden Antrag zur Abstimmung, der einstimmig angenommen wird: „Die Marktgemeinde Götzis bekennt sich zu den in der Fassung vom 11. Dezember 2019 vorliegenden Ergeb nissen des regionalen Räumlichen Entwicklungskonzeptes (reg- REK) amKumma und verpflichtet sich, die in den dargestellten Handlungsfeldern des regREKs amKumma erarbeiteten regionalen Lösungsvorschläge und -ansätze bei künftigen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen.“ 3. Beschäftigungsrahmenplan Im Beschäftigungsrahmenplan werden alle Stellen der Gemeinde dargestellt und nach verschiedenen Gehaltsklassen aufgelistet. Derzeit arbeiten 190 Personen für die Gemeinde was 145,2 Vollzeitäquivalenten entspricht. Davon betreffen ca. 70 Vollzeitäquivalente die Bereiche Kinderbetreuung und Kindergarten, ein immer noch stark wachsender Bereich. Gegenüber 2019 wird um 4,5 Stellen erhöht, da in den Planungen eine weitere Kinderbetreuungsgruppe vorgesehen ist. Die Anzahl der Beschäftigten im Rathaus ist nahezu unverändert. Zu Schwankungen kommt es immer wieder wegen Rückkehr aus der Karenz, Altersteilzeit sowie Beschäftigungsausmaßveränderungen. Der Bürgermeister stellt den Antrag den vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan zu genehmigen. Die Gemeindevertretung stimmt dem einstimmig zu. 4. Ortsfeuerwehr Götzis, Ankauf eines Löschfahrzeug mit Containerverladeeinrichtung – Auftragsvergabe Laut Beschaffungsplan ist im Jahr 2020 ein Löschfahrzeug nach 30 Jahren zu ersetzen. Angeschafft wird ein Löschfahrzeug mit Containerverladeeinrichtung. So kann je nach Erfordernis des Einsatzes entsprechendes Gerät verladen werden. Ein Teil des Pakets ist auch die Anschaffung eines Löschroboters, der vor allem dort zum Einsatz kommt, wo der Einsatz für Feuerwehrleute zu gefährlich ist, so beim Löschen in Gefahrenbereichen, Tiefgaragen oder bei Austritt von gefährlichen Stoffen. Die Vergabe folgte in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband sowie mit Unterstützung des Vergabejuristen des Umweltverbands. Bei der Ausschreibung wurden einzelne Kleingeräte ausgeschieden und über die Umweltverband-Beschaffungsstelle gekauft, da dies wirtschaftlicher ist. Auf Nachfrage des EM Christof Steiniger erklärt der Bürgermeister, dass es eine Abstimmung in der Region anhand der Richtlinien des Landes gibt. So werden überörtliche Anschaffungen mit einem Fördersatz von 45 % unterstützt, andere nur mit 25 %. Der Bürgermeister stellt folgenden Antrag: „Die Gemeindevertretung stimmt dem Ankauf eines Löschfahrzeuges mit Containerverladeeinrichtung (LFB-C) entsprechend dem Angebot des Bestbieters zu. Weiters stimmt sie auch dem Ankauf des Löschroboters sowie der ergänzenden technischen Ausrüstung entsprechend der Auflistung zu. Der Gesamtanschaffungssumme beträgt 525.953,81 € (brutto). Die entsprechenden Mittel sind im Voranschlag 2020 vorgesehen. Seitens des Landes Vorarlberg wurde eine Förderung von 45 % in Aussicht gestellt. Weiters werden notwendige Anschaffungen, die auch für techn. Einsätze auf der Autobahn vorgesehen sind, mit einem noch nicht fixierten Betrag durch die ASFINAG unterstützt.“ Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig zu. 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich von der GST-NRn 783/4, 5514, 3200/2, 3200/3, 4605/1, und 4605/4, alle KG 92110 Götzis – Ersichtlichmachung als Gewässer Als Vorsitzender des Bau- und Raumplanungsausschusses stellt der Vizebürgermeister die Änderungen im Bereich der Ersichtlichmachung als Gewässer vor. Es betrifft Flächen im Bereich des Kaltbrunnenbachs am Kalkofenweg sowie des Scheiderreidgrabens nördlich des Kobels sowie des Gostgrabens in Altach. Ohne Diskussion stimmt die Gemeindevertretung einstimmig folgendem Antrag zu: „Im Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Götzis werden die GST-NRn 783/4, 5514, 3200/2, 3200/3, 4605/1 und 4605/4, alle KG 92110 Götzis, gemäß § 12 Abs 8 Raumplanungsgesetz idgF als Gewässer ersichtlich gemacht.“

6. Bebauung Oberer Berg, Grundlagenbestimmung gemäß § 3 Abs 2 Vorarlberger Baugesetz Vizebürgermeister Dr. Clemens Ender berichtet, dass sowohl für den Bereich Oberer Berg als auch für das Gebiet „Am Hof“ eine Bebauungsstudie in Auftrag gegeben wurde. Der Teil für den Oberen Berg ist nun fertig gestellt worden. Das Planungsgebiet umfasst Bereiche, die noch verändert werden können, da noch bebaubare Flächen verfügbar sind. Es wurden 18 Empfehlungen und Handlungshinweise erarbeitet. Zentral sind die Themen Höhenentwicklung, Anzahl von Wohnungen, Fassaden und Dachformen. Holz als Baustoff wird empfohlen. Auch Hinweise zu den Bereichen Geländemodellierung, Ausweichen, Parken und Erschließung sind umfasst. Die Erlassung eines Bebauungsplans wurde nicht empfohlen, da das Gelände zu unterschiedlich ist. Aus diesem Grund wurde empfohlen eine verpflichtende Baugrundlagenbestimmung vorzuschreiben. Somit muss sich ein Bauinteressent zuerst an die Gemeinde wenden, dann wird anhand der Kriterien ausgearbeitet wie gebaut werden kann. Es steht für Bauwerber ein sogenanntes Massenmodell zur Verfügung anhand dessen in Miniatur die Auswirkung eines Projektes beurteilt werden kann. Diese Vorgehensweise wurde vom Bauausschuss einstimmig befürwortet. Der Bürgermeister erläutert, dass nun eine Verordnung für die Abwicklung notwendig ist. Die Bausperre werde in der nächsten Gemeindevertretung aufgehoben. EM Christoph Steininger erklärt, dass einige gute Anregungen, wie der Weg nach oben vorgesehen seien. Da er selbst am oberen Berg wohnhaft ist, sei er gespannt, wie das mit dem Sichtfenster von der Kapelle aus gehandhabt werde. In diesem Zusammenhang müsse man sich ans Land wenden, wenn es auf die östliche Seite des oberen Berg gehe. Er sei irritiert, dass seit Jahren die Baufläche in der Naturschutzzone liege. Zwei Gebäude stünden noch immer in der Naturschutzgrenze. Die Grenze des Naturschutzgebietes sollte angepasst werden. Es ist nicht klar, warum das noch nicht gemacht wurde. Außerdem wünsche er sich die Einrichtung eines echten Gestaltungsbeirates, der derzeit immer Erwähnung finde, den es aber nicht institutionalisiert gebe. Grundsätzlich sei die Vorgehensweise der richtige Weg. Der Bürgermeister erklärt, dass die erwähnte Umwidmung in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde erfolgt sei. Die Grenzfestlegung ist nicht die Zuständigkeit der Gemeinde, der Vorwurf gehe ans Land. GV Wolfgang Bohle sieht die Vorgehensweise als grundsätzlich gut. Schade sei, dass man nicht klar gesagt habe, dass man die ländliche Struktur bewahren will und nur Ein-bis-Zweifamilienhäuser will. Der Bürgermeister entgegnet, dass es Häuser gebe, in denen schon früher drei Generationen in einem Haus gewohnt haben. Daher seien auch die Kubaturen der Bestandsgebäude entsprechend groß. Wichtig seien der Gesamtzusammenhang und der früher in der Sitzung erwähnte, sparsame Umgang mit Ressourcen. Es solle möglich sein auch kompakter zu bauen, wenn man dies wolle. Außerdem bestehen auch jetzt schon Mehrfamilienhäuser. Der Gemeindevorstand stimmt einstimmig folgendem Antrag zu: „Auf Grundlage der Bebauungsstudie Oberer Berg der Firma stadtland in Bregenz vom 12. Dezember 2019, Zahl g031.3-3/2017-2-7, wird verordnet, dass vor jeder Einbringung eines Bauantrages für Bauvorhaben gemäß § 18 Vorarlberger Baugesetz im betreffenden Ortsgebiet der vorgenannten Bebauungsstudie Oberer Berg ein Antrag auf Baugrundlagenbestimmung gemäß § 3 Abs 1 Vorarlberger Baugesetz gestellt werden muss.“ 7. Wildbach- und Lawinenverbauung Vorarlberg – flächenwirtschaftliches Projekt Götzis – Grundsatzbeschluss Unter diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Prävention von Naturkatastrophen durch die entsprechende Bewirtschaftung des Waldes. Es soll die Schutzfunktion hinsichtlich Wasserrückhaltung und des Lawinenschutzes gestärkt werden. Hier plant die Marktgemeinde mit den Waldbesitzern ein flächenwirtschaftliches Projekt umzusetzen. Es soll in den nächsten 30 Jahren den siedlungsnahen Wald optimieren. Hierzu wird ein Maßnahmenplan mit der Abteilung Wildbach- und Lawinenverbauung ausgearbeitet. Ziel ist der Schutz vor Naturgefahren. Das Projektgebiet umfasst 545 ha im Einzugsgebiet des Emmebachs und Wälder im siedlungsnahen Raum. Neben den großen Waldbesitzern wie der Gemeinde Altach, der Agrargemeinschaft Götzis sowie der Marktgemeinde Götzis, die eine entsprechende Bewirtschaftung ihrer Flächen gewährleisten können, gibt es viele kleine private Eigentümer für die eine Bewirtschaftung sehr aufwändig ist. Ziel ist es, alle ins Boot zu holen und gemeinsam auszuarbeiten, was sinnvoll ist, um den Wald gesund zu halten. Die Projektkosten belaufen sich auf 13–16 Mio. Euro. 70–80 % tragen Bund und Land. 20–30 % die Gemeinde, unabhängig wo die Maßnahmen durchgeführt werden. 2/3 der Kosten fallen in den ersten 15 Jahren an. Die Gemeindevertretung sollte nun einen Grundsatzbeschluss fassen, um den Bürgermeister zu beauftragen, das Projekt anzugehen und mit den Waldeigentümern in Gespräche einzutreten. Nach der entsprechenden Detailplanung wird nochmals die Gemeinde vertretung mit dem Thema befasst. Dann wird auch entschieden wie mit den Kosten für die Privatwaldbesitzer umgegangen wird. Dies wird erst entschieden, wenn das Projekt konkret vorliegt. Der Projektzeitplan sieht vor, dass 2020 der Projektantrag gestellt wird, 2020/21 das Projekt ausgearbeitet und die Finanzierung geklärt wird. 2021/22 soll das Projekt mit ersten Maßnahmen starten. Die Agrargemeinschaft und die Gemeinden Altach und Götzis sind zu etwas mehr als der Hälfte Eigentümer der Waldflächen und stehen dem Projekt positiv gegenüber. 42 % werden von Privatpersonen gehalten. Nach einem entsprechenden Beschluss sollen die privaten Eigentümer informiert werden und die Zustimmungen eingeholt werden. Der Wirtschaftsausschuss hat das Projekt einstimmig befürwortet. Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag einstimmig zu. ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW14 Donnerstag 2. April 2020 37

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