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s'Blättle Nr. 14 - Do, 2. April 2020

Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

UMWELT DERZEIT KEINE

UMWELT DERZEIT KEINE HOLZVERSORGUNG DER ÖFFENTLICHEN GRILLSTELLEN AM ALTEN RHEIN Wir bitten aus gegebenem Anlass und aus Sicherheitsgründen um Verständnis, dass die öffentlichen Grillstellen am Alten Rhein derzeit geschlossen sind und die Forstabteilung der Stadt Hohenems die Grillstellen somit bis auf Weiteres nicht mit Grillholz beliefern wird. Auch das Anlegen eigener Grillstellen mit Totholz aus dem Auwald ist zu unter lassen. Sobald sich die Lage entspannt hat, können wir uns alle wieder auf ungetrübtes Grillvergnügen freuen – natürlich wie bisher mit der Holzbereitstellung durch die Forstabteilung der Stadt Hohenems. Die Nutzung der Grillstellen am Alten Rhein ist derzeit nicht gestattet! Service für Hohenemser Betriebe Für alle Hohenemser Betriebe bieten wir in dieser Ausnahmesituation die Möglichkeit, kostenlos im Gemeindeblatt über ihr Versorgungsangebot und den Lieferservice zu informieren: Pro Woche 1 Inserat (Viertelseite) gratis Die druckfertigen Daten (Maße: quer 185 x 64 mm; hoch 90 x 129 mm) senden Sie bitte an gemeindeblatt@hohenems.at bis spätestens Montag 17 Uhr. 24 s’Blättle KW14 Donnerstag 2. April 2020

UMWELT VORANZEIGE: GRÜNABFALLSAMMLUNG AB 20. APRIL In der aktuellen Situation sind auch die Grünabfallplätze geschlossen. Die Straßensammlung ab 20. April 2020 wird aber durchgeführt. Gartenbesitzer bitten wir, in dieser Ausnahmesituation ihre Grünabfälle auf dem eigenen Grund zwischenzulagern. Darüber hinaus bietet die Firma Branner Gartenabfalltonnen in den Größen 240 und 660 l an. Diese können nach Meldung wöchentlich entleert werden. Detailinformationen erteilt das Entsorgungsunternehmen Branner unter Tel. 05523/51141-0. FREIZEIT VERHALTENSREGELN FÜR DEN SCHLOSSBERG Aufgrund der aktuell schwierigen Situa tion bitten wir auch, bei Spaziergängen auf den Schlossberg gewisse Grundregeln zu beachten: 1. Bitte nur allein oder mit Menschen, mit denen Sie zusammenleben, spazieren gehen! 2. Längere Aufenthalte (Picknicks, Grillen etc.) sind verboten! 3. Müll wieder mitnehmen und zuhause entsorgen! 4. Allgemeine Hygienemaßnahmen befolgen! KUNDMACHUNG KUNDMACHUNG über die Auflage der Abrechnungen (§ 15 Vbg. Jagdgesetz) der Genossenschaftsjagden Hohenems-Hochjagd und Hohenems-Niederjagd: Aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (§ 71 Sonderbestimmungen) können die Abrechnungen der beiden Genossenschaftsjagden zur öffentlichen Einsichtnahme nicht aufgelegt werden, da die zur Auflage dienenden Räume derzeit nicht öffentlich zugänglich sind. Weiters gelten auch die grundsätzlich vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen der Bunderegierung: • Händeschütteln und Körperkontakt unterlassen! • Gruppenbildung (auch zufällige) unterlassen! • Mindestens 1 Meter Abstand halten und vorausschauend ausweichen oder Platz machen! • In ein Taschentuch oder die Ellenbeuge niesen, niemanden anhusten oder anniesen! Kontrollen und etwaige Strafen sind jederzeit möglich! Foto: Christian Holzknecht Die Abrechnungen und die dem Grundeigentum zugeordneten Anteile können jedoch auf Anforderung der jeweiligen Genossenschaftsmitglieder ab Donnerstag, dem 9. April 2020, elektronisch oder im Postweg übermittelt werden. Anfragen können mündlich oder schriftlich an die städtische Forstabteilung unter Tel. 0664/80180-1425 oder 05576/7101-1425 bzw. per E-Mail an helmut.kathan@hohenems.at erfolgen. Einwendungen gegen die Abrechnungen oder gegen die Festlegung der Anteile können spätestens bis zum Ende der Auflagefrist – Freitag, dem 8. Mai 2020 – schriftlich oder mündlich bei der Stadt Hohenems eingebracht werden. ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW14 Donnerstag 2. April 2020 25

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