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s'Blättle Nr. 08 - Do, 23. Februar 2023

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

RATHAUS GÖTZIS

RATHAUS GÖTZIS POSITIONIERT SICH WEITER ALS FAMILIENFREUNDLICHE GEMEINDE In ihrer jüngsten Sitzung hat die Gemeindevertretung einstimmig ein weiteres Maßnahmenpaket als familienfreundliche Gemeinde beschlossen. Eine langfristige und umsetzungsorientierte kinder-, jugend- und familienfreundliche Entwicklung, ist das erklärte Ziel der Marktgemeinde Götzis. Seit Jahren setzt die Marktgemeinde Schwerpunkte, um Angebote für Familien stetig zu erweitern. Der einstimmige Beschluss der 16 Maßnahmen der Gemeindevertretung zeugt vom geschlossenen Bekenntnis Familien in Götzis weiterhin zu stärken. Die beschlossenen Maßnahmen sollen in den kommenden drei Jahren umgesetzt werden. Die ersten Projekte sind bereits angelaufen oder werden derzeit vorbereitet. So wird beispielsweise mit dem Götzner Familiencafé ein neuer Eltern-Kind-Treff geschaffen. Ab 27. Februar sind alle eingeladen, die für sich und ihre Kinder Gesellschaft suchen, den Nachmittag gemeinsam in den Räumlichkeiten des Spielschlössles im Haus der Generationen zu verbringen. Das Familiencafé findet jeden Montagnachmittag von 14.30 bis 17.30 Uhr statt. Weitere Projekte des Maßnahmenpakets sind die Reaktivierung des Fitnessparcours in St. Arbogast sowie der Aufbau eines Bio-Erlebnislehrpfad in St. Arbogast. Mit dem Festanhänger "Hermann" wird die Infrastruktur für kleinere Nachbarschaftsfeste zur Verfügung gestellt und die Vereine sollen einen eigenen Veranstaltungskalender auf der Gemeinde-Homepage bekommen. Als familienfreundliche Gemeinde wird sich Götzis für alle Generationen einsetzen. So sollen bspw. Schiebehilfen für Rollstühle angeschafft werden, die im Haus der Generationen ausgeliehen werden können und neue Begegnungsräume im Ortsgebiet geschaffen werden. GESELLIGKEIT EINLADUNG ZUM JASS-NACHMITTAG Götzner Funkentreiben Meschacher Funken Samstag, 25.2.23 18 Uhr Fackellauf 18.30 Uhr Kinderfunken 19 Uhr Funken Gratis Busfahrt Meschacher Funkenzunft Kummiger Funken Samstag, 25.2.23 19.30 Uhr Funken Kummiger Züsler Funken Alma Freitag, 24.2.23 17 Uhr Bewirtung 18.15 Uhr Kinderfunken 19.00 Uhr Funken Funkenzunft Alma Am Dienstag, den 28. Februar 2023, werden ab 14.30 Uhr alle Jasser:innen im Haus der Generationen begrüßt. Jede und jeder ist herzlich eingeladen. Im Café wird feiner Kaffee und Kuchen angeboten. Pia Mayer freut sich auf zahlreiche bekannte und neue Gesichter. Kostenlos und ohne Anmeldung. Funken Arbogast Sonntag, 26.2.23 15 Uhr Bewirtung 17 Uhr Kinderfunken 18 Uhr Kinder-Fackel- Einmarsch 19 Uhr Funken Funkenzunft Götzis Sunnahof-Arbogast INFO ALTPAPIERSAMMLUNG Am Samstag, dem 4. März 2023, führt die Sparkasse Sportgemeinschaft Götzis die Altpapiersammlung im Gemeindegebiet Götzis durch. Die Sammlung findet bei jeder Witterung statt. Bitte halten Sie das angefallene Altpapier ab 7.30 Uhr gut sichtbar am Straßenrand zur Abholung bereit. Fragen beantwortet Ihnen gerne Werner Ströhle unter der Telefonnummer T 0664 4418043. 22 s’Blättle KW8 Donnerstag 23. Februar 2023

KUNDMACHUNG BEBAUUNGSPLAN GRÜNDACH Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Götzis hat in der Sitzung am 6. Februar 2023 den Bebauungsplan GRÜNDACH beschlossen. Gemäß § 29 Raumplanungsgesetz (RPG), LGBl. Nr. 39/1996 idgF, wird der beschlossene Bebauungsplan GRÜN- DACH zur allgemeinen Einsicht im Rathaus der Marktgemeinde Götzis, Zimmer 29, während der Amtsstunden aufgelegt. Während der Auflagefrist kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Bebauungsplan bezieht, zu diesem Entwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten. Die Auflagefrist erstreckt sich vom 17.02.2023 bis einschließlich 23.03.2023. Abrufbar inklusive Erläuterungsbericht unter www.goetzis.at. Der Beschluss der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Götzis lautet: Verordnung zum Bebauungsplan GRÜNDACH Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 06. Februar 2023 wird in Verbindung mit § 28 RPG verordnet: INFO SAUBERES GÖTZIS Die Abholung der Säcke und Tonnen (Biomüll und Restmüll) erfolgt wöchentlich am Montag (ausgenommen Feiertag) ab 6 Uhr. Bebauungsplan GRÜNDACH (1) Geltungsbereich: Der Bebauungsplan gilt für sämtliche im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Götzis gewidmeten Bauflächen gemäß § 14 RPG. (2) Für die Begrünung sämtlicher Dächer im Geltungsbereich des Bebauungsplans Gründach gilt folgendes: a) Bei Neubauten sind alle begrünbaren Dächer (bis zu einer Dachneigung von 10 Grad) ab einer Dachfläche von 40 m² dauerhaft mit geschlossenem Bewuchs zu begrünen. Mindestens 80 % der Dachflächen werden dabei extensiv oder intensiv begrünt. Weiters ist eine Substrathöhe von durchschnittlich 0,12 m vorzusehen. b) Wird die Dachbegrünung mit einer aufgeständerte Photovoltaiknutzung kombiniert, sind beide Nutzungen in ihrer Funktion gleichwertig aufeinander abzustimmen. Im Bereich der Module ist eine geringere Substrathöhe von durchschnittlich 0,08 m erlaubt. c) Ausgenommen von der Begrünungspflicht sind Dachterrassen, abgesetzte Vordächer ohne Bekiesung oder sonstige Beschwerung, Glasdachkonstruktionen, Lichtkuppeln, temporäre Bauten sowie technisch erforderliche Anlagen wie z.B. Lüftungsanlagen, deren horizontale Oberflächen nachweislich nicht begrünt werden können. Flächen unter Solar- und Photovoltaikanlagen sind, wenn mit vertretbarem Aufwand möglich, zu begrünen. Ausgenommen davon sind Ost-West-Photovoltaikanlagen mit einer nahtlosen aerodynamischen Ausrichtung. (3) Für bewilligungspflichtige Umbauten und Flachdachsanierungen gilt Abs. 1 sinngemäß, wenn es die statische Situation der Maßnahmen erlaubt. Wird keine nachträgliche Begrünung durchgeführt ist der Behörde ein Nachweis einer einschlägig befugten Fachperson vorzulegen, dass die statischen Rahmenbedingungen eine Begrünung nicht ermöglichen. (4) Den Einreichunterlagen ist ein Dachschnitt und eine Draufsicht des Daches samt technischer Beschreibung der geplanten Begrünungsmaßnahmen beizulegen.“ Marktgemeinde Götzis Der Bürgermeister im Auftrag Ing. Kurt Fussenegger, MAS Um das örtliche Erscheinungsbild zu wahren sowie Fristversäumnisse zu vermeiden, bittet Sie die Marktgemeinde Götzis, die Säcke und Tonnen frühestens am Sonntagabend (18 Uhr) an die Straße zu stellen. Dies gilt auch für die Termine der Sammlung von Papier und Kunststoff (gelber Sack). Die nächste Haussammlung des gelben Sackes erfolgt am Montag, 27. Februar 2023. ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW8 Donnerstag 23. Februar 2023 23

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