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s'Blättle Nr. 05 - Do, 4. Februar 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

BAU/UMWELT/BILDUNG STADT

BAU/UMWELT/BILDUNG STADT HOHENEMS BAUT NACH ÖKOLOGISCH HÖCHSTEM STANDARD KIGA Hellbrunnenstraße und VS Schwefel bestechen durch Nachhaltigkeit und hohe Energieeffizienz! Sind öffentliche Gebäude attraktiv, tragen sie deutlich zu einer gesteigerten Lebensqualität in der Stadt bei. Auch die Arbeitsqualität der Mitarbeiter erhöht sich. Eine sehr gute Voraussetzung dafür ist Nachhaltigkeit beim Bauen oder Sanieren von Gebäuden. Dies hat sich auch die Stadt Hohenems zu Herzen genommen und konnte im Rahmen des Programms „Nachhaltig:Bauen nach Kommunalgebäudeausweis“ 922 von 1.000 Punkten für den Neubau der Volksschule Schwefel sowie sensationelle 951 von 1.000 Punkten für den Neubau des Kindergartens Hellbrunnenstraße erreichen. Bürgermeister Dieter Egger betont den Einsatz der Stadt für eine nachhaltige und schonende Bauweise: „Bei beiden Projekten haben wir großen Wert auf die Schonung des Baulandes und der Ressourcen gelegt. Der Kindergarten Hellbrunnenstraße konnte gemeinsam mit dem Projektpartner MPREIS mit dem Ziel einer qualitätsvollen Architektur und einer energieeffizienten und ökologischen Ausführung umgesetzt werden, das für Einzigartigkeit in Vorarlberg steht.“ „Besonders bemerkenswert ist, dass wir bei der Volksschule Schwefel in den Themenblöcken ‚Prozess- und 12 s’Blättle KW05 Donnerstag 4. Februar 2021 Planungsqualität‘, ‚Gesundheit und Komfort‘ und (beinahe auch) im Block ‚Energie und Versorgung‘ die Maximalpunktzahl erzielen konnten“, ergänzt Bau- und Planungsstadtrat Markus Klien. Dietmar Lenz, der das Projekt im Rahmen des Servicepaketes „Nachhaltig:Bauen“ des Vorarlberger Gemeindeverbandes begleitet hat, hob die energetisch-ökologischen Highlights beider Neubauten hervor. Hohe Effizienz – geringe Kosten Der Bau mit Passivhauskomponenten und die hohe Energieeffizienz lassen niedrige Betriebskosten erwarten. Die Beheizung erfolgt mit einer effizienten Sole-Wasser-Wärmepumpe. Im Sommer kann auch „Freecooling“ ohne Kompressorkälte erfolgen. Somit ist eine aktive Kühlung nicht erforderlich. Eine kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung gewährleistet eine gute Innenraumluftqualität. Geringe Schadstoffbelastung beim Bau Über 90 % der üblicherweise baubedingten Emissionen von „Bauchemikalien“ in die Innenräume konnten durch die Verwendung von Baustoffen mit geringen Schadstoffen, durch ein konsequentes Chemikalienmanagement in der Planung und Ausführung, vermieden werden. Dadurch wurde ein „gesundes Klima“ für die Pädagoginnen, Lehrer und Kinder sichergestellt. Energieselbstversorgung durch Photovoltaikanlagen Darüber hinaus wurde beim Kindergarten eine Photovoltaikanlage mit 10-kWp-Leistung installiert, deren Ertrag dem Verbrauch von etwa drei Haushalten entspricht. Bei der Volksschule bringt die PV-Anlage sogar 120-kWp-Leistung, womit zwei Drittel der am Standort benötigten Energie selbst erzeugt werden können. Der Ertrag entspricht dem Verbrauch von rund 40 Haushalten. Naturnahes Bauen vorbildlich umgesetzt Die Dachflächen der Gebäude wurden großteils begrünt; die Außenraumgestaltungen erfolgten naturnah. Somit Volksschule Schwefel (c)Christian Flatscher Foto: Christian Flatscher wurde ein „naturnahes Bauen“ vorbildlich umgesetzt. Weiters entstanden beim Kindergarten auch acht überdachte Fahrradabstellplätze für Mitarbeiter und Besucher, bei der Volksschule sind es sogar 68. Durch all diese Maßnahmen profitiert die Stadt Hohenems auch vom Förderangebot des Landes, denn mit dem sensationellen Ergebnis beim Kommunalgebäudeausweis konnte eine Mehrförderung der Errichtungskosten von vier Prozent für die Volksschule Schwefel und sogar von viereinhalb Prozent für den Kindergarten Hellbrunnenstraße erzielt werden.

KUNDMACHUNG KUNDMACHUNG Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für GST-NR 2380, 2381, 2382, 2383, 2384, 2386/1, 2389, 2392, 2393/1, GB 92004 Hohen ems: Gemäß § 31 Abs 1 Raumplanungsgesetz, LGBl 39/1996 idgF, wird auf Grund des Beschlusses der Stadtvertretung vom 22.12.2020 und Genehmigung der Vorarlberger Landesregierung vom 25.1.2021, ZI. VIIa-50.030.38- 12//-19, verordnet: § 1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt nur für Flächen, die im Flächenwidmungsplan als besondere Fläche für Einkaufszentren ausgewiesen sind. § 2 Mindestmaß der baulichen Nutzung Für GST-NR 2380, 2381, 2382, 2383, 2384, 2386/1, 2389, 2392, 2393/1, GB 92004 Hohenems, wird das Mindestmaß der baulichen Nutzung wie folgt festgelegt: Die Geschosszahl beträgt mindestens 2, wobei ein Geschoss mindestens 80 % der Geschossfläche des Erdgeschosses aufweisen muss, um als ganzes Geschoss gezählt zu werden. § 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft. KUNDMACHUNG KUNDMACHUNG Verordnung der Stadt Hohenems über die Änderung des Flächenwidmungsplanes: Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, wird verordnet: Auf Grund des Beschlusses der Stadtvertretung vom 22.12.2020 und Genehmigung der Vorarlberger Landesregierung vom 25.1.2021, Zl. VIIa- 50.030.38-5//-459, wird der Flächenwidmungsplan der Stadt Hohenems entsprechend der Planbeilage, Plan- Zl. h031.2-11/2020 vom 27.10.2020 sowie h031.2-10/2016 vom 25.6.2020, wie folgt geändert: • GST-Nr. 2383, 2384, 2386/1 von „Baufläche Betriebsgebiet – Kategorie I – Einkaufszentrum E6 {Gesamtverkaufsfläche 1.499,30 m 2 (§ 15 Abs 1 lit a Z 2 RPG davon max 399,72 m 2 Lebensmittel)}“ in „Baufläche Betriebsgebiet – Kategorie I – Einkaufszentrum E6 {Gesamtverkaufsfläche 2.500 m 2 (§ 15 Abs 1 lit a Z 2 RPG davon max 1.200 m 2 Lebens mittel)}“ • GST-Nr. 2380, 2381, 2382, 2383 von „Baufläche Betriebsgebiet – Kategorie I“ in „Baufläche Betriebsgebiet – Kategorie I – Einkaufszentrum E6 {Gesamtverkaufsfläche 2.500 m 2 (§ 15 Abs 1 lit a Z 2 RPG davon max 1.200 m 2 Lebensmittel)}“ • GST-Nr. 2389, 2392, 2393/1 von „Baufläche Betriebsgebiet – Kategorie I – Einkaufszentrum E3 {Gesamtverkaufsfläche 3.500 m 2 (§ 15 Abs 1 lit a Z 2 RPG) hievon höchstens 600 m 2 für Lebensmittel)} in „Baufläche Betriebsgebiet – Kategorie I – Einkaufszentrum E6 {Gesamtverkaufsfläche 2.500 m 2 (§ 15 Abs 1 lit a Z 2 RPG davon max 1.200 m 2 Lebensmittel)}“ • GST-Nr. 2383, 2384, 2385/1 von „Baufläche Betriebsgebiet – Kategorie I – Einkaufszentrum E6 {Gesamtverkaufsfläche 1.499,30 m 2 (§ 15 Abs 1 lit a Z 2 RPG davon max 399,72 m 2 Lebensmittel)}“ in „Baufläche Betriebsgebiet – Kategorie I“ • GST-Nr. 7633 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ Der Flächenwidmungsplan liegt im Stadtbauamt während den derzeit gültigen Öffnungszeiten, vormittags von 8 bis 12 Uhr, nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 05576/ 7101-1411, zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft. LEERSTAND? NEIN, DANKE! Leerstehendes Haus oder Wohnung? Komplizierte Vermietung? Das muss nicht sein! Nutzen Sie die neue kostenlose Service nummer für Leerstandsmanagement der Stadt Hohenems und erfahren Sie, welche Möglichkeiten für Ihr Haus oder Ihre Wohnung offen stehen. SERVICENUMMER FÜR LEERSTANDSMANAGEMENT MONTAG BIS DONNERSTAG VON 8 BIS 12 UND 13.30 BIS 17 UHR FREITAG VON 8 BIS 12 UHR TEL. 05576/7101-1134 ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW05 Donnerstag 4. Februar 2021 13

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