INFORMATION VOLKSBEGEHREN – EINTRAGUNGEN Aufgrund der am 25. August 2020 sowie am 23. Oktober 2020 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten, stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres, betreffend der Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „FÜR IMPF-FREIHEIT“, „Ethik für ALLE“ und „Tierschutzvolksbegehren“ wird verlautbart: In der Stadt Hohenems können Eintragungen während des Eintragungszeitraums im Standesamt / Meldeamt (Bahnhofstraße 1, EG) an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden: • Montag, 18. Jänner 2021, 8 – 20 Uhr • Dienstag, 19. Jänner 2021, 8 – 20 Uhr • Mittwoch, 20. Jänner 2021, 8 – 16 Uhr • Donnerstag, 21. Jänner 2021, 8 – 16 Uhr • Freitag, 22. Jänner 2021, 8 – 16 Uhr • Samstag, 23. Jänner 2021, 8 – 12 Uhr • Montag, 25. Jänner 2021, 8 – 16 Uhr Online unter www.bmi.gv.at/volksbegehren können Sie eine Eintragung mit Bürgerkarte oder Handy-Signatur bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (25. Jänner 2021), 20 Uhr, durchführen. Weitere Infos hierzu finden Sie im allgemein amtlichen Teil dieser Blättle-Ausgabe auf Seite 5. KUNDMACHUNG KUNDMACHUNG Veröffentlichung eines Entwurfes zur Änderung des Teilbebauungsplanes Zentrum/Jüdisches Viertel: Die Stadtvertretung der Stadt Hohenems hat in der Sitzung am 22. 12. 2020 die Veröffentlichung eines Entwurfes zur Änderung des Teilbebauungsplanes Zentrum/Jüdisches Viertel entsprechend der Planbeilage Plan-Zl. h031.3-1/2004 vom 11. 12. 2020 sowie Verordnung (Textteil) Aktenzahl h031.3-1/2004 beschlossen. Die Plandarstellung, Verordnung (Textteil) sowie ein Erläuterungsbericht über die geplante Änderung sind auf der digitalen Amtstafel der Stadt Hohenems unter www.hohenems.at/ amtsinfo veröffentlicht. Die Unterlagen liegen des Weiteren im Stadtbauamt während den derzeit gültigen Öffnungszeiten, vormittags von 8 bis 12 Uhr, zur allgemeinen Einsicht auf. Während der Zeit der Veröffentlichung vom 11. 1. bis 8. 2. 2021 kann jeder Gemein debürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Bebauungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten. Bei etwaigen Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Abteilung Stadtplanung. Termine können Sie gerne vormittags mit Izabel Nizic, Tel. 05576/7101-1411, vereinbaren. KUNDMACHUNG VERÖFFENTLICHUNG DES ENTWURFS ZUM BEBAUUNGSPLAN ZENTRUM-NORD Die Stadtvertretung der Stadt Hohenems hat in der Sitzung am 22. 12. 2020 die Auflage des vorliegenden Entwurfs zum Bebauungsplan Zentrum-Nord gemäß § 29 Raumplanungsgesetz beschlossen. Der Verordnungstext und die Plandarstellung sowie ein Erläuterungsbericht über den geplanten Bebauungsplan Zentrum-Nord sind auf der digitalen Amtstafel der Stadt Hohenems unter www.hohenems.at/amtsinfo veröffentlicht. Die Unterlagen liegen des Weiteren im Stadtbauamt während den derzeit gültigen Öffnungszeiten, vormittags von 8 bis 12 Uhr, zur allgemeinen Einsicht auf. Während der Zeit der Veröffentlichung vom 11. 1. bis 8. 2. 2021 kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Bebau ungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten. Bei etwaigen Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Abteilung Stadtplanung. Termine können Sie gerne vormittags mit Izabel Nizic, Tel. 05576/7101-1411, vereinbaren. 14 s’Blättle KW02 Donnerstag 14. Jänner 2021
SOZIALES HEIZKOSTENZUSCHUSS: ANTRÄGE AUCH ONLINE MÖGLICH! Wie in den vergangenen Heizperioden wird auch für die laufende Heizperiode ein Heizkostenzuschuss für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen gewährt. Der Heizkostenzuschuss kann bis spätestens zum 19. Februar 2021 beim jeweiligen Wohnsitzgemeindeamt oder als Empfänger von Mindestsicherung, bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden. Um die Wartezeiten und Menschenansammlungen bei der Bürgerservicestelle zu verhindern, wird der Zuschuss direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen – es gibt keine Bargeldauszahlung. Der Antrag kann auch in Papierform abgeholt und ausgefüllt im Briefkasten abgegeben oder online unter www.hohenems.at/heizkostenzuschuss ausgefüllt und erledigt werden. Alternativ ist eine persönliche Antragstellung Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr in der Sozialabteilung, Bahnhofstraße 1, möglich. Auszug aus den Förderrichtlinien: Die Höchstgrenze des monatlichen Nettohaushaltseinkommens beträgt: • bei einer alleinstehenden Person 1.237 Euro netto, • bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden erwachsenen, nicht familienbeihilfebeziehenden Personen 1.895 Euro netto, • bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind 1.515 Euro netto, • bei jeder weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) höchstens 215 Euro netto. SOZIALES GROSSZÜGIGE SPENDE FÜR DAS HILFSWERK Fatmir Zuberi, Geschäftsführer der Preissegger & Hammerer Merchandise GmbH & Co KG, überreichte am vergangenen Dienstag, dem 12. Jänner 2021, einen Spendenscheck in der Höhe von 3.000 Euro für das Hilfswerk der Stadt Hohenems an Bürgermeister Dieter Egger. „Preisegger & Hammerer sind 2020 glimpflich durch das Jahr gekommen: Wir haben es auch dank eines Erstauftrages der Stadt Hohenems geschafft, dass wir die allseits benötigten Mund-Nasen-Schutzmasken besorgen und vertreiben durften. Daher war es für uns selbstverständlich, zumindest mit einer kleinen Spende für das Emser Hilfswerk unsere Dankbarkeit auszusprechen“, bedankte sich Zuberi bei der Übergabe für die Zusammenarbeit. „Gerade jetzt kommen solche Privatspenden genau zur rechten Zeit: Das Hilfswerk konnte zuletzt viele Spendenveranstaltungen nicht durchfüh- Alle Infos auf www.hohenems.at/heizkostenzuschuss Bürgermeister Dieter Egger nahm den Scheck von Fatmir Zuberi entgegen. ren und die Zahl der Hilfsbedürftigen steigt ständig. Über das unabhängige Vergabegremium des Hilfswerks wird sichergestellt, dass das Geld wirklich Pro Person/Haushalt kann für die gesamte Heizperiode ein Zuschuss in Höhe von einmalig 270 Euro gewährt werden. Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie bei der Sozialabteilung im Rathaus, Tel. 05576/7101-1224 und E-Mail soziales@hohenems.at! dort ankommt, wo es benötigt wird. Ein recht herzliches Dankeschön im Namen der Stadt Hohenems“, ergänzt Bürgermeister Dieter Egger. ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW02 Donnerstag 14. Jänner 2021 15
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