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s'Blättle Nr. 6 - Do, 6. Februar 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

KOBLACH RATHAUS 37.

KOBLACH RATHAUS 37. ÖFFENTLICHE SITZUNG DER GEMEINDEVERTRETUNG www.koblach.at Niederschrift über die 37. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, 27. Jänner 2020 im Gemeindezentrum DorfMitte – Sitzungszimmer. Anwesend: Vorsitzender: Bgm. Gerd Hölzl KVP: Vbgm. Erich Gisinger, GR Anita Minatti, GR Karin Pilecky, GR Andrea Töchterle, GR Christoph Loacker, GV Judith Ritter-Österle, GV Lothar Huber, GV Karl Gächter, GV Klaus Jäger, GV Oliver Amann, GV Sabine Sieber, GV Manfred Gwehenberger, GV Erika Jäger, GV Gerd Fessler, GV Arno Amann SPÖ: GR Ludwig Schellhorn, GV Hermann Bohle, GV Markus Sueß, GVE Franz Wäger FPÖ: GV Marcel Fend, GV Marcel Suppan Schriftführer: GSekr. Helmut Burger Abwesend: KVP: GV Joachim Mild SPÖ: GV Zülfü Özyasar FPÖ: GV Klaus Fend Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 36. öffentliche Sitzung am 16.12.2019 2. Antrag der Fraktion SPÖ Koblach und Parteifreie gemäß § 41 Abs. 2 GG - „Radfahrverbot auf dem Kummaberg“ 3. Neubau Kindergarten Straßenhäuser/Ried – Auftragsvergaben 4. Ruine Neuburg – Weiterführung der Restaurierungsarbeiten 5. Gemeindeinformatik GmbH - Abtretung der Geschäftsanteile an den Vorarlberger Gemeindeverband 6. Altstoffsammelzentrum Vorderland – Beitritt der Gemeinde Koblach 7. Regionales Räumliches Entwicklungskonzept amKumma – Beschlussfassung 8. Berichte 9. Allfälliges Erledigung: Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. 36 s’Blättle KW6 Donnerstag 6. Februar 2020 1. Genehmigung der Niederschrift über die 36. öffentliche Sitzung am 16.12.2019 Gegen die Abfassung der Niederschrift wird kein Einwand erhoben. Sie gilt somit als genehmigt. 2. Antrag der Fraktion SPÖ Koblach und Parteifreie gemäß § 41 Abs. 2 GG - „Radfahrverbot auf dem Kummaberg“ Der von der SPÖ-Fraktion eingebrachte Antrag vom 28.11.2019 wird vom Bürgermeister vollinhaltlich verlesen (Teil der Niederschrift). Demnach kommt es in diesem Naherholungsgebiet immer wieder zu Nutzungskonflikten (Wanderer, Spaziergänger, Läufer). Durch schnell fahrende Biker kommt es auch außerhalb der regulären Wege immer wieder zu gefährlichen Situationen. Der Trend zum E-Bike steigert diese Tendenz. Da es im näheren Umfeld des Kumma verschiedene Alternativen zum Mountainbiken gibt, soll ein Radfahrverbot auf dem Kummaberg verordnet werden. Wie der Bürgermeister berichtet, arbeiten alle vier Regionsgemeinden gemeinsam an einem Nutzungskonzept für den Naherholungsraum Kumma (Nutzung, Verhaltensregeln, etc.). Auch will der Alpenverein Sektion Götzis aktiv mithelfen, Nutzungskonflikte zu lösen. Mit der Teilnahme an einem landesweiten Projekt (Kumma als Pilotprojekt) soll ein weiterer Schritt in diese Richtung gesetzt werden. Für den Kummenberg gilt bereits jetzt ein allgemeines Fahrverbot, welches auch für Mountainbikes gilt. Leider wird dieses Fahrverbot von vielen Bikern missachtet. Kontrollen durch Polizeiorgane wären dringend notwendig, was durch die Bildung einer Gemeindesicherheitswache für die Region möglich wäre. GR Ludwig Schellhorn, dessen SPÖ-Fraktion den Antrag eingebracht hat, unterstreicht die darin formulierten Forderungen, dem wilden Fahren Einhalt zu gebieten. Wanderer werden durch schnell fahrende Biker erschreckt und belästigt, wodurch es auch schon zu Verletzungen gekommen sei. Sprungschanzen werden abseits der Wege gebaut, was ein Foto belegt. Die jetzige Situation ist nicht tragbar. In der anschließenden Debatte ist man sich einig, die aufgezeigten Nutzungskonflikte mit geeigneten Mitteln möglichst bald zu beheben. Es gilt auch, die Interessen der Waldbesitzer und der Jägerschaft zu berücksichtigen. Auf Antrag des Bürgermeisters wird gegen 2 SPÖ-Stimmen mehrheitlich folgender Beschluss gefasst: Der von der Fraktion SPÖ Koblach und Parteifreie gemäß § 41 Abs. 2 Gemeindegesetz eingebrachte Antrag für ein Radfahrverbot auf dem Kummenberg wird abgelehnt. Das bereits erlassene allgemeine Fahrverbot soll geprüft und die Beschilderung allenfalls ergänzt werden. 3. Neubau Kindergarten Straßenhäuser/Ried – Auftragsvergaben Der Bürgermeister präsentiert die Preisspiegel (Teil der Niederschrift) der vier ausgeschriebenen Gewerke (Zimmermann, Dachdecker/Spengler, Holzfenster, Sonnenschutz) für den Kindergartenneubau Straßenhäuser/ Ried. Nach erfolgter Prüfung der Angebote durch das Büro Arch. Marte.Marte, Feldkirch gemeinsam mit dem Umweltverband lautet der Vergabevorschlage auf den jeweiligen Bestbieter. Die Gesamtsumme der Aufträge beträgt rund netto € 609.000,00. Gegenüber der Kostenschätzung kommt es dabei zu keinen Mehrkosten. Rund 80% der Gesamtkosten für den Kindergartenneubau wurden bislang ausgeschrieben und vergeben, die heutigen Auftragsvergaben miteingeschlossen. In der Beratung werden die vier Gewerke bzw. die Kostenverfolgung vom Bürgermeister kurz erläutert. Die Errichtung eines VLOTTE-Standortes beim Kindergarten soll geprüft werden. Auf Antrag des Bürgermeisters werden nach Maßgabe der schriftlich vorliegenden Vergabevorschläge folgende Auftragsvergaben für den Kindergartenneubau Straßenhäuser/Ried beschlossen:

Gewerk Zimmermeisterarbeiten Fa. Kaspar Greber, Bezau, Vergabesumme netto € 112.707,39. Gewerk Dachdecker Spengler Fa. Peter GesmbH, Götzis, Vergabesumme netto € 253.402,51. Gewerk Holzfenster Fa. Böhler Fenster GmbH, Wolfurt, Vergabesumme netto € 214.381,03. Gewerk Sonnenschutz Fa. Maier-Sonnenschutztechnik GmbH, Koblach, Vergabesumme netto € 28.759,68. 4. Ruine Neuburg - Weiterführung der Restaurierungsarbeiten Zuletzt hat die Gemeindevertretung am 1.4.2019 Restaurierungsarbeiten an der Ruine Neuburg in einer Größenordnung von rund € 70.000,00 inkl. MwSt. für das Jahr 2019 beschlossen. Der Bürgermeister informiert über diese Arbeiten und präsentiert einige Fotos dazu (Baustelleneinrichtung/ Gerüstung, Begehungen, Führungen, Schüler- und Lehrlingsbaustelle). Er dankt Reinhard Sonderegger, dem Sprecher der Initiativgruppe Burgruine Neuburg, und allen Helfern für ihr ehrenamtliches Engagement. Laut Angebot der Fa. Wilhelm+Mayer erfolgt im Jahr 2020 die Fortsetzung der Restaurierungsarbeiten im Bereich der nördlichen Ringmauer. In einer kurzen Erörterung wird auf die Steinschlaggefahr hingewiesen, die es zu beheben gilt. Es ist angedacht, künftig im 2-Jahresrhythmus zu sanieren. Damit könnte man sich eine Baustelleneinrichtung sparen. In jedem Fall soll erhalten werden, was in den letzten Jahren aufgebaut bzw. restauriert wurde. Die Kosten hierfür werden von Land und Bund mitgetragen, UMWELT wenngleich noch keine Zusagen vorliegen (zuletzt im Ausmaß von ca. 50%). Auf Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig die Fortsetzung der Restaurierungsarbeiten an der Ruine Neuburg im Jahr 2020 beschlossen. Mit den Restaurierungsarbeiten wird die Fa. Wilhelm+Mayer, Götzis beauftragt. Gemäß Angebot vom 2.12.2019 beträgt der Sanierungsumfang € 71.542,32 inkl. MwSt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. 5. Gemeindeinformatik GmbH - Abtretung der Geschäftsanteile an den Vorarlberger Gemeindeverband Auf Grund der Beschlüsse der politischen Leitungsorgane der drei Verbände (Vorarlberger Gemeindeverband, Umweltverband, Gemeindeinformatik GmbH) wurde der Zusammenlegungsprozess des Gemeindehauses gestartet. Ziel der Zusammenlegung der Verbände ist die Schaffung einer zentralen starken Interessenvertretung für die Vorarlberger Gemeinden. Im Zuge der Zusammenlegung soll die Gemeindeinformatik GmbH (GI) in den Vorarlberger Gemeindeverband integriert werden. In einem ersten Schritt sollen die Gemeinden ihre Geschäftsanteile an der GI an den Vorarlberger Gemeindeverband übertragen. Der Umweltverband bleibt aufgrund rechtlicher Vorgaben als Gemeindeverband erhalten. In der Generalversammlung der GI vom 27.11.2019 wurden die notwendigen Änderungen des Gesellschaftsvertrags beschlossen, damit der Vorarlberger Gemeindeverband Gesellschafter der GI werden kann. Zur Übertragung der Geschäftsanteile der ÖFFENTLICHE SITZUNG DES e5-TEAMS Mittwoch, 12. Februar 2020, 19.00 Uhr Ort: Sitzungszimmer im Gemeindeamt, 1. Obergeschoss (Türe beim Eingang Arzt) GmbH (die Gemeinde Koblach betrifft dies mit € 752,94) ist ein Notariatsakt erforderlich. Um dies möglichst effizient abzuwickeln, soll eine Vollmacht erteilt werden. Auf Antrag des Bürgermeisters wird die vorgelegte Vollmacht (datiert mit 12.12.2019 - Teil der Niederschrift) zur Übertragung der Geschäftsanteile der Gemeinde Koblach an der Gemeindeinformatik GmbH mit Sitz in Dornbirn an den Vorarlberger Gemeindeverband vollinhaltlich beschlossen. Die Gemeindevertretung bevollmächtigt Dr. Otmar Müller (Gemeindeverband) und Johann Georg Reisch (Gemeindeinformatik) den Abtretungsvertrag in Form eines Notariatsaktes für die Gemeinde Koblach zu unterfertigen. 6. Altstoffsammelzentrum Vorderland - Beitritt der Gemeinde Koblach Wie der Bürgermeister informiert, geht das Altstoffsammelzentrum Vorderland am 7.3.2020 offiziell in Betrieb. Auf Grund des idealen Standortes des ASZ Vorderland in Röthis hat sich die Gemeinde Koblach um eine Kooperation bemüht. Dem wurde zugestimmt, sodass die Gemeinde Koblach bereits ab Inbetriebnahme des ASZ vollwertiges Mitglied ist. Die Betriebsführung des ASZ in Röthis erfolgt in Kooperation mit dem ASZ Feldkirch. Zu den Öffnungszeiten können ganzjährig sämtliche Abfallfraktionen abgegeben werden (Sperrmüll, Sondermüll, etc.). Am Kosten-Aufteilungsschlüssel des ASZ Vorderland (Neubau rund netto € 4,7 Mio.) ist die Gemeinde Koblach mit 2/3 der Einwohnerzahl beteiligt (3.000 EW). Die Kalkulation ist Teil der Nie- Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen mitzureden und mitzumachen. Bei Fragen wenden sie sich gerne an den Energiebeauftragten Oliver Amann: T 0676 836282116 oder per Mail: oliver.amann@koblach.at ALLGEMEIN ALLGEMEIN HOHENEMS HOHENEMS GÖTZIS GÖTZIS ALTACH ALTACH KOBLACH KOBLACH MÄDER MÄDER s’Blättle KW6 Donnerstag 6. Februar 2020 37

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